Rennradfahrer auf Bundesstraße
Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.
Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Proedigy86
habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.
Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????
Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.
4435 Antworten
@w.boos:
gute Einwaende.
Mir geht es bei der Begegnung mit Radfahrern so, dass ich selbst eigentlich kein Problem damit habe, ihnen ein Stueck hinterherzufahren, wenn ich nicht ploetzlich ziemlich runterbremsen muss. Was mir ein Problem macht, sind die Autofahrer hinter mir. ICh kenne deren Ueberholdrang und das fuehrt manchmal zu unklaren Situationen, da man Ueberholmoeglichkeiten unterschiedlich einschaetzt. Ich verlasse mich nicht auf Instinkte der anderen - dafuer kracht es mir hier einfach zu oft.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich sage es doch immer wieder. Eine doofe, unüberlegte,falsche Aktion rechtfertigt nicht die andere doofe, unüberlegte, falsche Aktion.
Wenn mich ein Radfahrer durch sein Verhalten behindert (fährt auf der Straße obwohl Radweg vorhanden) muss ich weiterhin die STVO beachten, ich darf nicht zu dicht auffahren, ich darf nicht zu dicht überholen....., ich darf nur in mich reinfluchen.
wie gesagt:
Es ist unglaubwürdig, so zu tun, als ob diese Aggressionen nur entwickelt würden, wenn Radfahrer eindeutig und unberechtigt einen vorhandenen Radweg ignorieren, bei Mofas, Kleinkrafträdern, Traktoren, nicht vorhandenem Radweg oder anderen, völlig regelkonformen "Hindernissen" jedoch nicht.
Es ist natürlich schade, aber mit Leuten die sich nicht mal die StVO (geschweige denn die VwV StVO zu Radwegen) durchlesen möchten ist schlecht zu diskutieren.
Da könnte man genausogut mit einem Taliban über Karikaturen diskutieren. Oder einem iranischen Geistlichen über gemischten Schwimmunterricht.
Aber vielleicht tun es ja manche doch und lesen und verstehen dann einiges.
Wir hatten ja auch schon einiges an Radfahrerthemen.
Was auch kaum einem auffällt, wir sind hier auf Motortalk, die wenigsten werden hier reine Radfahrer sein und wenn dabei so ein Gegenwind kommt zu manchen Thesen könnte das zu denken geben? 😉
halb OT:
Ich biete 1 grünen Daumen für denjenigen der mir sagt wo in der VwV StVO etwas steht, daß die Sicherheit des Verkehrs vor dem Fluß des Verkehrs steht.
Rein für das Finden der Radwegvorschriften gibts keinen - das ist fast schon Grundwissen.
OT:
Walther Röhrl - nunja wenn man alles von Walter Röhrl nimmt was er gesagt hat, dann bitte auch das übers Tempolimit. 😉 Aber das gehört in ein anderes Thema.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Es ist unglaubwürdig, so zu tun, als ob diese Aggressionen nur entwickelt würden, wenn Radfahrer eindeutig und unberechtigt einen vorhandenen Radweg ignorieren, bei Mofas, Kleinkrafträdern, Traktoren, nicht vorhandenem Radweg oder anderen, völlig regelkonformen "Hindernissen" jedoch nicht.
hmmm brunolp
ich weiss du bist ne "harte nuss", aber in diesem punkt gebe ich dir nicht ganz recht.
Sicher werden mofa+ traktor auch agressionen hier und da verursachen, zumal ein traktor mit 2 ernteanhängern ein
ebenso grosses "hindernis" wie eine radsportgruppen darstellt. Kleinkrafträder sind ähnlich schnell wie pkw + lkw,
da sehe ich keine solchen probleme.
der unterschied ist, mofa und traktor dürfen radwege nicht benutzen, müssen also auf der "normalen" strasse fahren.
Hier kommt das agressive verhalten mancher leute gegenüber radsportlern her, die kein verständnis dafür haben, dass der radweg nicht benutzt wird. und ganz ehrlich, wenn ich die radwege entlang der b 463 sehe, 55 km bestens ausgebauter (5 m breit)
radweg, bis auf ortdurchfahrten sogar kreuzungsfrei, fehlt mir auch das verständnis, diesen von radsportgruppen
unbenutzt zu sehen
laienradfahrer (familien und was sonst noch so freizeitmässig unterwegs ist) meiden viel befahrene strassen, so meine erfahrung
auch als hobbyradler. somit stellen sie nicht wirklich ein problem dar, zumal sie nur ganz selten die zahl von 10 radlern überschreiten.
Auch legen diese ein ganz anderes verhalten an den tag , wenn sie dann mal kurze stücke auf bundesstrassen unterwegs sind.
Daher ja auch der titel des threads - Rennradfahrer - und nicht radfahrer allgemein.
Das für alle dennoch das gleiche gilt:
Auszug aus §2 Abs. 4 StVO:
"Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist."
ist mir dabei durchaus klar
willi
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
hmmm brunolp
ich weiss du bist ne "harte nuss", aber in diesem punkt gebe ich dir nicht ganz recht.
Sicher werden mofa+ traktor auch agressionen hier und da verursachen, zumal ein traktor mit 2 ernteanhängern ein
ebenso grosses "hindernis" wie eine radsportgruppen darstellt. Kleinkrafträder sind ähnlich schnell wie pkw + lkw,
da sehe ich keine solchen probleme.
der unterschied ist, mofa und traktor dürfen radwege nicht benutzen, müssen also auf der "normalen" strasse fahren.
Hier kommt das agressive verhalten mancher leute gegenüber radsportlern her, die kein verständnis dafür haben, dass der radweg nicht benutzt wird. und ganz ehrlich, wenn ich die radwege entlang der b 463 sehe, 55 km bestens ausgebauter (5 m breit)
radweg, bis auf ortdurchfahrten sogar kreuzungsfrei, fehlt mir auch das verständnis, diesen von radsportgruppen
unbenutzt zu sehen
laienradfahrer (familien und was sonst noch so freizeitmässig unterwegs ist) meiden viel befahrene strassen, so meine erfahrung
auch als hobbyradler. somit stellen sie nicht wirklich ein problem dar, zumal sie nur ganz selten die zahl von 10 radlern überschreiten.
Auch legen diese ein ganz anderes verhalten an den tag , wenn sie dann mal kurze stücke auf bundesstrassen unterwegs sind.
Daher ja auch der titel des threads - Rennradfahrer - und nicht radfahrer allgemein.
Ja, einerseits duerfen langsamere Kfz Radwege nicht benutzen, andererseits empfahl man mir, weil ich trotz 110 (tacho) doch dauernd ueberholt werde, hin und wieder nach rechts zu fahren, um schnellere VT vorbeizulassen.
Hin und wieder kommt es vor, dass ich hinter LKW herfahre und mir macht es nichts aus, 80 statt 100 zu fahren (wenn viel Gegenverkehr ist, geht es eh nicht anders). Aber der vorhin erwaehnte Druck, erzeugt durch die draengenden VT hinter einem, laesst einen nervoes werden. Dann laesst man etwas Platz zum LKW, damit Hintermaenner im Notfall beim Ueberholen da reinfluechten koennen. Der LKW oder Traktor faehrt dann aber meist viele km vor einem her, ohne dass er kurz mal Platz macht, obwohl er es ab und an sollte.
Dass es dabei nicht zu mehr Aggressionspotential kommt, wundert mich schon. Man regt sich meist lieber ueber Elefantenrennen auf der BAB auf (nervt mich auch), bei denen jedoch keine Gefahr durch den Gegenverkehr entsteht.
Wenn man sich noch so richtig verhalt und trotzdem ueberholt oder bedraengt wird und die einen sollen, was die anderen nicht fuer noetig halten, laeuft was falsch. Schliesslich will jeder nur sicher von A nach B und haelt sich an die Verkehrsregeln, ob Radfahrer oder Autofahrer ist da egal.
die Frage die aber viele Gemeinden vergessen sind die vielen alten Schilder und die nicht Beachtung von:
Zitat:
Zu Absatz 4 Satz 2
I. Allgemeines
8 1. Benutzungspflichtige Radwege sind mit Zeichen 237 gekennzeichnete baulich angelegte Radwege und Radfahrstreifen, mit Zeichen 240 gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege sowie die mit Zeichen 241 gekennzeichneten für den Radverkehr bestimmten Teile von getrennten Rad- und Gehwegen.
9 2. Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten.
10 3. Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg. Das Zeichen 295 ist in der Regel in Breitstrich (0,25 m) auszuführen. Zur besseren Erkennbarkeit des Radfahrstreifens kann in seinem Verlauf das Zeichen 237 in regelmäßigen Abständen markiert werden. Werden Radfahrstreifen an Straßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr angelegt, ist ein breiter Radfahrstreifen oder ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr erforderlich. Radfahrstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig.
11 4. Ist ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen, kann auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt werden. Ist das nicht möglich, ist die Freigabe des Gehweges zur Mitbenutzung durch den Radverkehr in Betracht zu ziehen. Zum Gehweg vgl. zu Zeichen 239.
12 5. Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder" markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig. Zum Schutzstreifen vgl. Nummer II zu Zeichen 340; Randnummer 2 ff.
13 Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.
II. Radwegebenutzungspflicht
14 Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen.
15 Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß
1. eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden ist oder angelegt werden kann. Das ist der Fall, wenn
a) von der Fahrbahn ein Radweg baulich oder ein Radfahrstreifen mit Zeichen 295 "Fahrbahnbegrenzung" abgetrennt werden kann oder
b) der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann,
16 2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn
17 a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:
18 aa) Zeichen 237
– baulich angelegter Radweg
möglichst
2,00 m
mindestens
1,50 m
19 – Radfahrstreifen
(einschließlich Breite des Zeichens 295)
möglichst
1,85 m
mindestens
1,50 m
20 bb) Zeichen 240
– gemeinsamer Fuß- und Radweg
innerorts
mindestens 2,50 m
außerorts
mindestens 2,00 m
21 cc) Zeichen 241
– getrennter Fuß- und Radweg
Für den Radweg
mindestens 1,50 m
Zur lichten Breite bei der Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung vgl. Nummer II 3 zu § 2 Abs. 4 Satz 3.
22 Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.
23 Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;
24 b) die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten wird und
25 c) die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind.
26 Das Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen sowie das Einfahren an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist mit Gefahren verbunden. Auf eine ausreichende Sicht zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr ist deshalb besonders zu achten. So ist es notwendig, den Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung im Sicht feld des Kraftfahrzeugverkehrs zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abzustimmen. Zur Radwegeführung vgl. zu § 9 Abs. 2 und 3; Rn. 3 ff.
27 3. und bei Radfahrstreifen die Verkehrsbelastung und Verkehrsstruktur auf der Fahrbahn sowie im Umfeld die örtlichen Nutzungsansprüche auch für den ruhenden Verkehr nicht entgegenstehen.
28 III. Über die Kennzeichnung von Radwegen mit den Zeichen 237, 240 oder 241 entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach Anhörung der Straßenbaubehörde und der Polizei. In die Entscheidung ist, soweit örtlich vorhanden, die flächenhafte Radverkehrsplanung der Gemeinden und Träger der Straßenbaulast einzubeziehen. Auch kann sich empfehlen, zusätzlich Sachkundige aus Kreisen der Radfahrer, der Fußgänger und der Kraftfahrer zu beteiligen.
29 IV. Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen. Vgl. Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 56.
Zur Erklärung von "stetig":
Das kann man als "fahrbahnbegleitend" übersetzen.
Und alles was außerorts an Kreuzungen so abgesetzt ist, daß Radfahrer keine Vorfahrt mehr haben oder wenn Radfahrer gar ein Zeichen 205 auf dem "extra" Weg bekommen - kann als nicht mehr fahrbahnbegleitend interpretiert werden.
Und das sind fast alle...
Wobei ich persönlich außerorts meistens Radwege nutze.
Aber rein von der Gestaltung her... 😉
Edit:
das mit dem abgesetzten Radweg gibts natürlich auch als Zitat.
Wir bewegen uns hier mitnichten im luftleeren Raum in dieser Diskussion!
Zitat:
Zu Absatz 3
8 I. Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.
9 II. Über Straßenbahnen neben der Fahrbahn vgl. Nummer VI zu Zeichen 201; Randnummer 11 bis 13.
Zitat:
laienradfahrer (familien und was sonst noch so freizeitmässig unterwegs ist) meiden viel befahrene strassen, so meine erfahrung
auch als hobbyradler. somit stellen sie nicht wirklich ein problem dar, zumal sie nur ganz selten die zahl von 10 radlern überschreiten.
Auch legen diese ein ganz anderes verhalten an den tag , wenn sie dann mal kurze stücke auf bundesstrassen unterwegs sind.Daher ja auch der titel des threads - Rennradfahrer - und nicht radfahrer allgemein.
eben das verstehe ich nicht, mir sind als Rennradler andere die sich wirklich so verhalten eher unbekannt, auch als Autofahrer fahre ich lieber an einem "Profi" vorbei als an einem Hobbyradler der wie Dr. Knörzerich unterwegs ist, auch wenn wirklich eher selten anzutreffen
Ich finde es erschreckend, welche Aggressionen langsam fahrende Fahrzeuge bei einigen Menschen hervorrufen können. Und solche Menschen halten sich womöglich noch für ganz tolle Autofahrer!
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Ich finde es erschreckend, welche Aggressionen langsam fahrende Fahrzeuge bei einigen Menschen hervorrufen können. Und solche Menschen halten sich womöglich noch für ganz tolle Autofahrer!
@ aMenge
das sind leider die zeichen der zeit - time is money - und so weiter. Sicher für bestimmte situationen im
strassenverkehr, keine gute rahmenbedingung. Denn was als erstes verloren geht ist toleranz.
Agression entsteht ja immer dann, wenn die person im grunde nicht mit der situation umzugehen weiss.
kann man die situation bewältigen entsteht eigentlich nie agression. also per se sind agressive autofahrer
für mich schlechte autofahrer, da sie ihr unvermögen zu vertuschen versuchen
@infuso
Da müssten dir ja alle Mofas dieser Welt auch Ärger bereiten. Mordsdinger aber bei 25 km/h ist Schluss. Da ist bei Gegenverkehr das Überholen auch nicht möglich, aber ich trödle eben eine kurze Zeit hinterher, weil ich weiss, dass da ein junger Mensch mit dem Gerät von A nach B kommen will und er durch sein Alter keine andere Möglichkeit hat. Mensch, zeigt euch doch einmal am Tag großzügig! Dieses Pochen auf ungehinderte Fahrt finde ich kleinkariert!!
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
Sicher werden mofa+ traktor auch agressionen hier und da verursachen, zumal ein traktor mit 2 ernteanhängern ein ebenso grosses "hindernis" wie eine radsportgruppen darstellt. Kleinkrafträder sind ähnlich schnell wie pkw + lkw, da sehe ich keine solchen probleme.
der unterschied ist, mofa und traktor dürfen radwege nicht benutzen, müssen also auf der "normalen" strasse fahren.
Fahrräder können Radwege mitunter auch nicht benutzen, beispielsweise wenn keine vorhanden sind. Im einen Fall "Provokation" - im anderen akzeptiert?
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
Hier kommt das agressive verhalten mancher leute gegenüber radsportlern her, die kein verständnis dafür haben, dass der radweg nicht benutzt wird.
Das nehme ich den Beitragschreibern hier eben nicht so recht ab. Im einen Fall nimmt man sich das Recht heraus, sich gestört und provoziert zu fühlen, zu hupen, zu sprühen oder knapp zu überholen - im anderen Fall ist "alles tutti"? Find ich unglaubwürdig.
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
und ganz ehrlich, wenn ich die radwege entlang der b 463 sehe, 55 km bestens ausgebauter (5 m breit) radweg, bis auf ortdurchfahrten sogar kreuzungsfrei, fehlt mir auch das verständnis, diesen von radsportgruppen unbenutzt zu sehen
ich kann da (wiederholt) nur für mich sprechen:
Sinnvoll nutzbare Wege benutze ich freiwillig.
Überhaupt suche ich sowieso lieber verkehrsarme Routen.
Fahrten auf Landstrassen sind häufig nur kurze "Überführungsfahrten" zwischen 2 schöneren Strecken.
Zitat:
somit stellen sie nicht wirklich ein problem dar, zumal sie nur ganz selten die zahl von 10 radlern überschreiten.
und - auch hier gilt übrigens:
Für Verbände (ab 15 Teilnehmer) gelten besondere Regeln. Dazu gehört, daß Radwege nicht benutzt werden müssen (
*Focus*).
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Es ist unglaubwürdig, so zu tun, als ob diese Aggressionen nur entwickelt würden, wenn Radfahrer eindeutig und unberechtigt einen vorhandenen Radweg ignorieren, bei Mofas, Kleinkrafträdern, Traktoren, nicht vorhandenem Radweg oder anderen, völlig regelkonformen "Hindernissen" jedoch nicht.
Nein, das verstehe ich sogar, geht mir auch so.
Wenn ein LKW vor mir fährt mit 70 und ich nicht vorbei komme bleibe ich tiefenentspannt. Er darf nicht schneller.
Wenn die fette S-Klasse vor mir fährt mit 70 obwohl er locker 100 könnte, könnte ich ins Lenkrad beißen und fluchen, es ärgert mich oft wenn so offensichtlich rumgeschlichen wird. Habe ich dann noch einen Drängler hinter mir könnte ich Raketen nach vorne und hinten abschießen.
Ich bin aber immer ganz artig.
Zumal hier auch immer die bösen Kleinwagen und tuttligen senilen Rentner als Schleicher genannt werden. Im RL sehe ich das oft anders, auch das trägt zu meinem "Ärger" bei.
weg damit....
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@infusoDa müssten dir ja alle Mofas dieser Welt auch Ärger bereiten. Mordsdinger aber bei 25 km/h ist Schluss. Da ist bei Gegenverkehr das Überholen auch nicht möglich, aber ich trödle eben eine kurze Zeit hinterher, weil ich weiss, dass da ein junger Mensch mit dem Gerät von A nach B kommen will und er durch sein Alter keine andere Möglichkeit hat. Mensch, zeigt euch doch einmal am Tag großzügig! Dieses Pochen auf ungehinderte Fahrt finde ich kleinkariert!!
Mal anders betrachtet: der Radfahrer - unabhaengig vom Alter - verbraucht den Autos das Benzin nicht weg.
Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Das ist übrigens astreine Nötigung.Zitat:
Original geschrieben von Pirke
Daher fahren einige Radfahrer bewusst etwas mittiger oder nebeneinander, damit sie eben NICHT knapp überholt werden können.
Ist es nicht. Schau mal in
§ 240 StGB.
Das ist nicht mal im Ansatz eine Nötigung.