Rennradfahrer auf Bundesstraße

Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.

Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Proedigy86


habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.

wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.

Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal  hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????

Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.

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Zitat:

Original geschrieben von infuso



Zitat:

Original geschrieben von stef9580


Diesen zeigt man aber nicht wie viele Autofahrer auf Höhe des Radlers an 😉

die stelle sollte man jedem autofahrer selbst überlassen.

Wenn kein Platz da ist, sehe ich keinen Grund dazu.

Zitat:

Original geschrieben von infuso



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Klar darfst Du das, mir ist kein Gesetz bekannt was es verbietet.
Manchmal hilft es sogar, ist besser als wenn man alles in sich reinfrisst.

wäre ja auch noch schöner. und deshalb können die autofahrer ihrer wut freien lauf lassen, da hat sich niemand hier einzumischen. wenn 1) hupt, dann hupt er, wenn 2) aus dem fester ruft, dann macht er es. wenn 3) dicht überholt, dann muss man es hinnehmen, wenn man den radweg nicht benutzt.

Zumindest 1 und 3 sind astreiene Gesetzesverstöße. Bei 2 kommt es auf die Wortwahl an. Innerlich Aufregen ist erlaubt, derartige Auswüchse sicher nicht.

Zitat:

Original geschrieben von infuso



Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12



Da liegst du aber nochmals wieder gewaltig schief. Aggressionen sind eine der wichtigsten Ursachen für Unfälle. Es ist nicht gesetzlich geregelt, ob du diese haben darfst oder nicht (das war oben wohl gemeint). Du darfst sie aber keineswegs nach Belieben öffentlich rauslassen.
(eigentlich erschreckend, daß man das jetzt hier klären muss)
dann müssen die rennradfahrer keine aggressiven situationen entstehen lassen. und wir müssen auch nichts klären oder willst du mir oder sonst wem auf der welt vorschriften machen?

Die Vorschriften sind längst da. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Zweiradfahren erfordert gewisse - mehr oder weniger auffällige - Schlangenlinien.
Wo ist das Problem? Die Gegenspur muss ohnehin frei sein. Also kann ich auch komplett rüberziehen.
... Eben!
Wer korrekt überholt, der sollte kein Problem kriegen, wenn ein Radler +/- 20 oder 30 cm pendelt.

Wenn's nur das wäre...

notting

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von RH SH


Das ist übrigens astreine Nötigung.

Oder Selbstschutz.

Dafür gibt's bei uns meist parallel verlaufende Rad- bzw. Wirtschaftswege.

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Oder Selbstschutz.

Dafür gibt's bei uns meist parallel verlaufende Rad- bzw. Wirtschaftswege.

notting

Und wenn man diese nicht nutzt oder nutzen will, muss man damit leben das man knapp überholt wird, oder der Autofahrer genau dann seine Scheiben reinigen will.

Nö. Mutmaßlich erlaubtes Verhalten darf keine derartigen Reaktion zur Folge haben.

@supra:
wie nennst du einen Autofahrer der dich ausbremst weil er denkt du darfst nicht so schnell fahren wie du gerade fährst und dazu noch die Nebelschlußleuchte einschaltet?
(mal als Vergleich fürs Nivea)

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nö. Mutmaßlich erlaubtes Verhalten darf keine derartigen Reaktion zur Folge haben.

Das ist eine vorsâtzliche Behinderung der Autofahrer.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


@supra:
wie nennst du einen Autofahrer der dich ausbremst weil er denkt du darfst nicht so schnell fahren wie du gerade fährst und dazu noch die Nebelschlußleuchte einschaltet?
(mal als Vergleich fürs Nivea)

Links oder rechts vorbei und tschüss. Soll er andere behindern.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nö. Mutmaßlich erlaubtes Verhalten darf keine derartigen Reaktion zur Folge haben.

Ich fahre täglich die B2 Mittenwald-Garmisch, Einflugschneise von der A95 Richtung Innsbruck. Massen von LKW, Touristen, Wohnmobilen und holländischen Wagenburgen nebst Eingeborenen. Kaum eine Gerade, die eine Überholmöglichkeit bietet. Und zu den wenigen Gelegenheiten kommt garantiert eine Kolonne o.g. Coleur entgegen. 

Was zum Teufel bewegt einen halbwegs lebensbejahenden Sportbären dazu, hier auf der hauptfahrbahn herumzueiern, wenn daneben ein hervorragend ausgebauter Radweg zur Verfügung steht - übrigens über die gesamte Strecke! Muss er da nicht billigend in Kauf nehmen, dass er dann irgendwann recht knapp versägt wird? Wie soll der Wohnwagen-Treiber denn sonst den Sportsbären überholen?

Radfahrer

auf Seite 271 findest du eine lange Auflistung aus der VwV StVO mit fetten Markierungen.

Entspricht der Radweg in allen Punkten dieser Liste?

Vor allem der Vorfahrt, also an Kreuzungen weniger als 5 Meter von der Fahrbahn entfernt und keine Schilder die die Vorfahrt nehmen?

@supra:
du kannst nicht vorbei, rechts ist dicht per LKW und mehr als 2 Spuren sinds nicht. Kein Standstreifen.

Das ist übrigens genau das Nivea wie neben einem Fahrradfahrer zu hupen oder extra knapp zu überholen weil man GLAUBT der dürfte da nicht fahren.

Der dich blockiert GLAUBT auch du dürftest nicht schneller. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


auf Seite 271 findest du eine lange Auflistung aus der VwV StVO mit fetten Markierungen.

Entspricht der Radweg in allen Punkten dieser Liste?

Vor allem der Vorfahrt, also an Kreuzungen weniger als 5 Meter von der Fahrbahn entfernt und keine Schilder die die Vorfahrt nehmen?

Spielt keine Rolle, wenn ein Radweg vorhanden ist, hat man denn zu gebrauchen, und nicht den Autofahrern das Leben schwer zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Muss er da nicht billigend in Kauf nehmen, dass er dann irgendwann recht knapp versägt wird?

Wie soll der Wohnwagen-Treiber denn sonst den Sportsbären überholen?

Ja er muss es in Kauf nehmen, weil es einfach zu viele Idioten gibt, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten.

Ähmmm vielleicht gar nicht?😕

supra:
du kannst das sicher belegen mit §? 🙂
Und wir reden hier über die deutsche Rechtslage.

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