Rennradfahrer auf Bundesstraße
Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.
Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Proedigy86
habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.
Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????
Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.
4435 Antworten
Zitat:
Weil man als Radfahrer doch so gern darauf pocht ein ganz normaler Verkehrsteilnehmer zu sein oder gar ein schwächerer. Hab noch nie gelesen das man das Sonderrecht hätte rechts zu überholen/vorzufahren. Bei Motorradfahrern und links vorfahren wird ja schon immer die Welle gemacht, aber die sind ja wenigstens schon über die Kreuzung drüber wenn der Autofahrer den Gang einlegt...
Nicht jeder Autofahrer. Einem dieser Kradexperten, die auf der Linksabbiegerspur warten, obwohl sie geradeaus fahren wollen, wäre ich neulich fast hinten reingefahren.. auf den ersten Metern zählt Traktion halt manchmal mehr als Leistungsgewicht. 😁
Ansonsten gebe ich dir Recht. Aber man wird eben nicht gleichberechtigt behandelt. Ca. 1/3 meines Arbeitswegs hat eine Radspur.. es ist eine Nebenstraße ohne Platz für einen Radweg, zum Glück. Da fahre ich anders, was aber auch leicht fällt, wenn man problemlos mit 40 dahindüsen kann und sich nicht mehr ständig irgendwo durchkämpfen muss. Ich hab den Vergleich also ganz direkt.
Unfälle, die entstanden wären bei Bestehen auf die Vorfahrt auf den restlichen 2/3: ca. 2-4x pro Fahrt (der Vergleich mit 250 auf der Autobahn ist gerechtfertigt, wie gesagt). Auf dem Teil mit der Radspur: 1x alle 5-10 Fahrten.
Nebenbei kann man da legal an der Autoschlange vorbei an die Ampel heranfahren, was ein netter Bonus ist, aber nicht nötig wäre.
Zitat:
Nocheinmal: Ist ein Radweg vorhanden (mit Schild) ist dieser zu nutzen. Da erübrigt sich jegliche Diskussion.
Falsch. Kommen einem ständig Geisterfahrer entgegen, wie mir auf meinem Weg von der Arbeit nach Hause, ist die Nutzung nicht zumutbar. Das geht dort über mehrere Kilometer so und hat seinen Grund darin, dass auf der Seite der Stadtpark ist und es niemand einsieht, 2x die Straßenseite zu wechseln.
Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Falsch. Kommen einem ständig Geisterfahrer entgegen, wie mir auf meinem Weg von der Arbeit nach Hause, ist die Nutzung nicht zumutbar. Das geht dort über mehrere Kilometer so und hat seinen Grund darin, dass auf der Seite der Stadtpark ist und es niemand einsieht, 2x die Straßenseite zu wechseln.
Völlig uninteressant ob du es als nicht zumutbar empfindest. Das Gesetz sieht das eben anders:
Zitat:
Quelle: ADFC - Kreisverband Diepholz
Wenn die Straßenverkehrsbehörde die VwV-StVO einfach missachtet und ein blaues Schild an einen Weg hängt, wo es eigentlich gar nicht hängen dürfte, dann musst Du mit dem Fahrrad trotzdem dort fahren. Du hast aber die Möglichkeit, mit Rechtsmitteln gegen die Schilder vorzugehen.
Wie du an der Quellenangabe unschwer erkennen kannst, stammt dies nicht aus der Feder eines Automobilclubs. Wenn du ein bischen auf seriösen Seiten nachforscht, wirst du rausfinden, dass dies allgemein anerkannter Stand der Dinge ist.
Mfg Zille
Was mich ärgert sind Rennradfahrer die zu zweit bis viert nebeneinander fahren und somit absichtlich das überholen verhindern. Und das ist ein Fakt, dass es solche gibt. Und genau diese Leute sind schuld daran, dass man alle verteufelt und einige Autofahrer sich hinreissen lassen zu dicht zu überholen.
Nun was soll man dagegen tun? Hupt man so wird die Radfahrt verlangsamt, der Mittelfinger ausgestreckt oder man wird beim überholen angespuckt.
Schlau ist es auch nicht weil wenn einmal ein gereizter Autofahrer kommt liegen die Deppen samt teurer Titanuhr mit geknicktem Rad im Feld.
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Zitat:
Original geschrieben von amgolfV
Was mich ärgert sind Rennradfahrer die zu zweit bis viert nebeneinander fahren und somit absichtlich das überholen verhindern. Und das ist ein Fakt, dass es solche gibt.
sind es 15 oder mehr, ist das fahren von 2 radfahrern nebeneinander gem. stvo zulässig. die nur als ergänzung.
Zitat:
Original geschrieben von amgolfV
Nun was soll man dagegen tun? Hupt man so wird die Radfahrt verlangsamt, der Mittelfinger ausgestreckt oder man wird beim überholen angespuckt.
Das sind doch eher die seltenen Fälle.
Und seit
solchen Reaktionenüberlegt der Radfahrer sich das vielleicht vorher.
Zitat:
Original geschrieben von amgolfV
Was mich ärgert sind Rennradfahrer die zu zweit bis viert nebeneinander fahren und somit absichtlich das überholen verhindern. Und das ist ein Fakt, dass es solche gibt.
Zum einen muss man das ab einer gewissen Gruppengröße, zum anderen muss man es zur eigenen Sicherheit bei gewissen Straßen. Lässt die rechte Spur ein Überholen mit ausreichend Sicherheitsabstand nicht zu wird so gefahren dass ein Überholen nicht möglich ist. Das ist keine Behinderung, das ist reiner Selbstschutz - es ist nämlich genauso Fakt dass reichlich Autofahrer mit gefährlich geringem Abstand überholen.
@marodeur: Das Sonderrecht rechts vorbeizufahren exisitiert in der StVO 😉
Bei guten Radwegen ist es für mich auch als Rennradfahrer vollkommen unverständlich warum man auf der Straße fahren muss, insbesondere bei vielbefahrenen engen Straßen. Ich such mir meine Trainingsrunden immer so aus dass ich entweder gute Radwege nutzen kann oder auf verkehrsarme Nebenstraßen ausweichen kann. Warum sollte man sich freiwillig den Stress antun?
Unzumutbare Radwege gibt es leider zu Hauf. 50cm breit und für beide Richtungen freigegeben, mal eben "vergessen" die Bordsteine an Einmündungen abzusenken, hinter Hecken versteckt damit Auto- und Radfahrer ja nicht einander sehen können, ... Bei sowas frage ich mich immer welcher *zensiert* sowas geplant und gebaut hat. 😠
Ist ja nicht so als wenn diverse Gegenden zeigen dass man auch vernünftige Wege bauen kann. Einfacher simpler Asphaltstreifen direkt neben der Straße oder diese einfach 50cm breiter und einen Radfahrstreifen markieren ist doch nicht so schwierig. Letztlich gehört zur Sicherheit als allererstes dass die Verkehrsteilnehmer einander sehen.
Zitat:
Original geschrieben von citius
Jaja Patti unser Renitenzler. Radwege buddeln ist eine ehrenvolle Sache für begeisterte Radler.
Eben nicht. Daher bleibt nur, deine Aussage so zu interpretieren. 😉
Zitat:
Original geschrieben von citius
Unter 0,5m Abstand mutwillig Fahrzeuge demolieren? Du bist schon ein Toller Hecht. Wenn du 20 fähst und der PKW 60, dann macht es nur noch wusch neben dir. Bis dann die Titanuhr ausholt, ist der PKW vorbei.
Solltest du an der nächsten Ampel dasDemolierenKlopfen anfangen, dann ist es weder Affekt, noch Notsituation, sondern Vorsatz.
Ich fahre nicht nur 20. Du musst nicht von dir auf andere schließen. 😉
An der nächsten Ampel mache ich das auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von citius
Und wenn du durch deine Wuthauattacke erst aus dem Gleichgewicht kommst und mit allen Zwölfen den Asphalt polierst, dann hättest du sicherlich auch noch gerne ein Schmerzensgeld, oder wenns die Titanuhr nicht mehr überlebt das Zuschlagen.
Auch hier schließt du evtl von dir auf andere. Ich behersche mein Rad auch unter ungünstigen Umständen. Ich wüsste in solch einem Fall, was ich tue. 😉
Zitat:
Original geschrieben von citius
Im übrigen gewinnt meine besagte Maglite 3D aus bestem Luftfahrtaluminium so ziemlich gegen jede Titanuhr. 😁 Dank LED "Birne" leuchtet die auch nach dem Zuhauen weiter und es brennt nicht der Faden durch. Nur für den noch nicht eigetretenen Fall, dass bei mir mal wer "klopft" so wie von dir beschrieben.
Du würdest also erst dein Fahrzeug als Waffe einsetzen und unter 0,5m am Radler vorbei dengeln, dich dann über seine Notwehr wundern, anhalten, aussteigen und mit der Mag fummeln?
Fahre doch direkt auf den Radler von hinten drauf. Dann besteht die Gefahr nicht, dass er dir gefährlich wird. 😉
Zitat:
Original geschrieben von citius
Was dagegen wenn dich der PKW streift und abhaut? Mit nicht ganz unerheblicher Wahrscheinlichkeit kannst du dir das Kennzeichen merken.
Kommt drauf an, ob überhaupt ein Schaden an meinem Rad entstanden ist.
Zitat:
Original geschrieben von citius
Was wenn mich der Radler streift und einen schönen Kratzer zieht, weil er sich an der Ampel vorquetscht. Wenn der Fersengeld gibt, dann habe ich kein Kennzeichen zum notieren. Schon unfair oder?
Mensch, jetzt flenn doch. Schreibe ne Petition, dass du die ganzen wahnsinnigen Radler, die nur darauf warten dir dein Blech zu zerkratzen, endlich mal ein Nummernschild kriegen.🙄
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Völlig uninteressant ob du es als nicht zumutbar empfindest. Das Gesetz sieht das eben anders:Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Falsch. Kommen einem ständig Geisterfahrer entgegen, wie mir auf meinem Weg von der Arbeit nach Hause, ist die Nutzung nicht zumutbar. Das geht dort über mehrere Kilometer so und hat seinen Grund darin, dass auf der Seite der Stadtpark ist und es niemand einsieht, 2x die Straßenseite zu wechseln.
Falsch. Selbst das Gesetz denkt noch an die Zumutbarkeit:
Zitat:
1. 1. 3. Ausnahmen von der Benutzungspflicht
Die Benutzungspflicht muss von Radfahrern nur dann beachtet werden, wenn der Radweg eine erkennbare Alternative zur Fahrbahn darstellt, also neben ihr in der gleichen Straße verläuft (fahrbahnbegleitend). Bei abseits von Fahrbahnen geführten (eigenständigen) Radwegen stellt die Beschilderung mit Zeichen 237, 240 oder 241 einen Hinweis auf die Benutzungserlaubnis mit Fahrrädern und grundsätzlich ein Benutzungsverbot für andere Verkehrsarten dar.
Wenn ein als benutzungspflichtig gekennzeichneter Radweg praktisch nicht benutzbar oder unzumutbar ist, z. B. durch parkende Kraftfahrzeuge oder andere Hindernisse, Baustellen oder fehlende Schneeräumung, entfällt die Benutzungspflicht (vgl. LG Oldenburg, 29. Juli 1952, VkBl. 53, 190). Auf den Gehweg darf nicht ausgewichen werden, da dieser nur den Fußgängern vorbehalten ist. Ein Celler OLG-Urteil sagt aus, dass auch eine Verletzung des „Luftraums“ des Gehweges nur mit dem hineinragenden Lenker schon unzulässig sei.
Der Radweg muss auch nicht benutzt werden, wenn nicht absehbar ist, wohin er führt, oder keine Auf- bzw. Abfahrmöglichkeit besteht. Zum Abbiegen können Radwege rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung verlassen werden, um sich dort einzuordnen. Wer jedoch über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen. (§ 9 Abs. 2 StVO).
Bei Fahrrädern, die nicht auf den Radweg passen, zum Beispiel Dreiräder, Fahrräder mit Anhänger, soll die Nichtbenutzung von Radwegen „nicht beanstandet werden“ (VwV-StVO: Zu § 2, Abs. 4, Satz 2, Punkt II.2.a (Randziffer 23)) [4].
Der genaue Wortlaut des Textes: „Die Führer anderer Fahrräder [Anm.: z. B. Dreiräder, Fahrräder mit Anhänger] sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen; …“ Das ist jedoch keine generelle Ausnahme von der Radwegebenutzungspflicht für diese Fahrräder.
Ein Schild „Radfahrer absteigen“, z. B. an einer Baustelle aufgestellt, hat rechtlich keine Bedeutung. Es zeigt aber an, dass die Benutzung des Radweges nur eingeschränkt möglich und nicht mehr verpflichtend ist. Es empfiehlt sich, die Fahrbahn zu benutzen oder auf dem Fußweg zu schieben[5].
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, dürfen also nicht auf Radwegen fahren. Ab dem vollendeten achten Lebensjahr bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt, sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw. Radweg (StVO § 2 Abs. 5).
Gegen die Anordnung der Benutzungspflicht als Verwaltungsakt kann man in einigen Bundesländern bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Widerspruch einlegen. Auf jeden Fall steht der Klageweg vor dem zuständigen Verwaltungsgericht offen.
http://wapedia.mobi/de/Radverkehrsanlage#1.
Und klar kann man als Radler den Rechtsweg bestreiten. Aber dann gehen doch die schönen Steuergelder verloren, wenn es mal wieder heißt:
Zitat:
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
http://bernd.sluka.de/Radfahren/Novelle/urteile/vg_berlin.html
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Jetzt beklagt sich bestimmt gleich jemand, dass du keine BGH-Urteile beibringen konntest 😉
PENG!
http://www.critical-mass-hamburg.de/Urteile.htm😁
Auch interessant:
http://fahrradzukunft.de/2/fahren-neben-radwegen/
http://www.recht-für-radfahrer.de/index.html
Und etwas zwiegespalten:
http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28671/index.html
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Falsch. Selbst das Gesetz denkt noch an die Zumutbarkeit:Zitat:
1. 1. 3. Ausnahmen von der Benutzungspflicht
.....
Ach bitte tu mir doch den gefallen und lies das nächste mal alle Posts seit deiner letzten Anwesenheit. Dann hättest du den Kommentar zu deinem Wikipedia-Artikel auf Seite 17 gefunden und hättest den Text hier nicht nochmal reinkopieren müssen.
Deine Urteile beziehen sich auf unbefahrbar wegen nicht geräumten Radweg und das hineinragen eines Rades in den Bereich eines Fussweges. Das hat rein garnichts mit der Nutzungspflicht eines Radweges zu tun.
Noch ein letztes mal (ich glaube das 4. oder 5. mal):
Wenn der Radweg ein Schild hat und befahrbar ist (und das kann auch mit 10 km/h sein) ist dieser zu nutzen. Es liegt nicht im Ermessen des Radfahrers zu entscheiden ob der Radweg seinen persönlichen Anforderungen genügt oder nicht. Hat man was zu beanstanden, muss man Einspruch bei den Behörden einlegen oder gegen das Radweg-Schild klagen.
Also kurz und knapp: Wenn Schild da, dann auch Radweg nutzen. Die Ausnahmen erlauben kein eigenmächtiges umgehen des Radweges sondern können als Gründe angeführt werden einem Radweg seinen Status zu entziehen. Ob das dann erfolgt entscheidet die zuständige Behörde. Bis es soweit ist muss der Radweg genutzt werden - mit angepasster Geschwindigkeit.
Nachweise dazu finden sich auf den letzten Seiten genug. Der aufmerksame Leser wird sie finden.
MfG Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Ach bitte tu mir doch den gefallen und lies das nächste mal alle Posts seit deiner letzten Anwesenheit. Dann hättest du den Kommentar zu deinem Wikipedia-Artikel auf Seite 17 gefunden und hättest den Text hier nicht nochmal reinkopieren müssen.Zitat:
Original geschrieben von patti106
Falsch. Selbst das Gesetz denkt noch an die Zumutbarkeit:Deine Urteile beziehen sich auf unbefahrbar wegen nicht geräumten Radweg und das hineinragen eines Rades in den Bereich eines Fussweges. Das hat rein garnichts mit der Nutzungspflicht eines Radweges zu tun.
MfG Zille
Du solltest selbst weiter lesen. Es bleibt dabei nicht nur bei ungeräumten Radwegen. 😉
Ebenso steht dort
z.B.Dir ist bekannt, was z.B. (zum Beispiel bedeutet? Also was ein Beispiel ist?
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Du solltest selbst weiter lesen. Es bleibt dabei nicht nur bei ungeräumten Radwegen. 😉
Ebenso steht dort z.B.
Dir ist bekannt, was z.B. (zum Beispiel bedeutet? Also was ein Beispiel ist?
"z.B." meint hier sicher auch z.B. ein auf dem Radweg abgestelltes Fahrzeug.
In diesem Fall ist es dem Radfahrer sicher gestattet dieses auf der Farbahn zu passieren. Aber da direkt hinter dem geparkten Fahrzeug der Radweg wieder frei und ohne Probleme zu befahren ist muss der Radfahrer spätestens am nächsten abgesenkten Bordstein wieder auf den benutzungspflichtigen Radweg zurückkehren. Ein Solches "kurzzeitiges" Hindernis ermächtigt den Radfahrer maximal so lange auf der Fahrbahn zu fahren, wie es problemlos möglich ist (je an einem abgesenkten Bordstein) auf die Fahrbahn und wieder zurück auf den Radweg zu wechseln.
Mir wäre das allerdings zu blöd für in der Regel zwei aufeinander folgende, abgesenkte Bordsteine auf die deutlich gefährlichere Fahrbahn zu wechseln. Ich würde einfach, sofern Platz vorhanden ist, vorsichtig auf dem Gehweg am Auto vorbeifahren und dabei Rücksicht auf Fußgänger nehmen (und gegebenenfalls sogar absteigen).
Die Entscheidung dazu treffe ich, weil ich die Verkehrssituation vor mir auf dem Rad- und Fußweg besser einschätzen werde können, als den von hinten kommenden (deutlich schnelleren) Verkehr auf der Straße, der mich im Zweifel sogar noch schwerwiegend verletzen kann.
Wenn ich mich aber zum Wechsel auf die Fahrbahn entscheide lasse ich hier den durchgehenden Verkehr passieren, da dieser, auf seinem Fahrstreifen bleibend, Vorfahrt gegenüber meinem "Fahrspurwechsel" (vom Radweg auf die Straße) hat.
Zwar führt dies dazu, dass ich als Radfahrer etwas benachteiligt werde, weil jemand die Regeln nicht beachtet hat und sein Fahrzeug unberechtigter Weise auf dem Radweg abgestellt hat, aber ein zurückhaltendes Verhalten in solchen Situationen ist der eigenen Sicherheit durchaus förderlich.