Rennradfahrer auf Bundesstraße

Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.

Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Proedigy86


habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.

wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.

Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal  hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????

Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.

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Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83



Tja dann gibts eben noch auch für Autofahrer geltende Regel!! Vorrausschauend und angepasst fahren. So hoppla hopp kommt der nicht, wenn man angemessen fährt.
Du fährst natürlich auch nur 15-20 km/h, um Hindernisse aus geistfreier Verkehrsplanung rechtzeitig zu sehen.😕

Nö, das tu ich freilich nicht. Aber wenn die Verkehrslage unklar ist, so fahre ich auch langsamer.

Klar ist es für mich einfacher mal über nasse Blätter oder auch nen Ast zu fahren. Kann aber auch bei unsereins mal n Stamm auf der Straße liegen, den seh ich auch schon aus Entfernung, wenn er nicht grad hinter einer Kurve liegt.

Es kann mir keiner erzählen, das man nicht in der Lage ist, bei angepasster Fahrweise Hindernisse erst nen Meter vorher zu erkennen. Der öffentliche Verkehr ist eben keine Rennstrecke, das gilt für mich als "Blechdosendriver" wie für einen "Drahteselstrampler"

Ich sehe ein in der Stadt (ich habe lang genug in Nürnberg gewohnt) das es hier teils besser ist auf der Straße zu fahren, als auf ausgeschilderten Radwegen. Wobei im Stadtverkehr für mich auch eine größere Gefahr besteht durch Nichtblinker beim Spurwechel oder beim abbiegen, kinder die auf die Straße hoppsen könnten etc. Somit ist hier das Gefahrenpotential in etwa gleich, bis auf den Punkt das ich eben ne schönere Knautschzone habe.

Mir wäre es auch lieber direkt vorm Haus auf die BAB zu fahren und unmittelbar vorm Büro runter. Passiert gott sei dank ja hier am wenigsten, als im Stadtverkehr.

Ich hab mir nicht alles durchgelesen, aber Aufgrund eines ähnlichen Themas in einem Radfahrerforum, kann ich gut nachvollziehen was hier abgeht.
Der Rennradler will den Radweg nicht nutzen, aufgrund von ständigem Bremsen, andere Radfahrer, Fussvolk und immer wiederkehrende abzweigende Strassen. Sprich, er kommt ständig aus seinem Trainigsrhytmus.
Ich sehe das ganze so, für einen Rennradler gelten dieselben STVO-Vorschriften wie für einen Autofahrer (übrige Verkehrsteilnehmer) und dementsprechend hat er sich auch zu benehmen.
Ist ein ausgeschilderter Radweg vorhanden, ist der RR'ler "verpflichtet" diesen auch zu nutzen.
Absichtliches fahren in der Mitte einer Landstrasse, welches zum Selbstschutz dient halte ich pers. für ein gefährliches und tötliches Unterfangen, zudem zeigt es den wahren Karrakter eines RR'lers.
Also ich würde da nicht ohne Knautschzone den Prellbock spielen wollen.
Andererseits müssen es diese Konsorten am eigenen Leib zuerst spüren... der Rettungsdienst, Ärzte und Kliniken freuen sich auf solche Kundschaft. Mir jedenfalls tut es nicht weh, wobei ich wegen solcher Idi**** wieder das gerenne habe.

Der wahre egoistische Karakter einiger RRler zeigte sich letztes Jahr, bei einer Vollsperrung einer Landstrasse aufgrund einer Grossveranstaltung. Mein Feuerwehrkamerad stand mit mir an der letzten Absperrung, bis hier konnte man noch den Wiesenparkplatz anfahren. Danach war für "Fzg aller Art" die Strasse dicht. Sämtliche Rennradler wollten alle durch, worauf ich dann gefragt habe "ob das Schild hier für sie keine Bedeutung hat ?" Keinerlei Verständnis.
Der andere schoss ungebremst zwischen MTW und Absperrung und streifte meinen Kameraden nicht gerade sanft. Er wusste anschliessend was ihm blühte als er mich dann zum Funkgerät greifen sah. Kurz die Polizei angefunkt die den ganzen Tag in der Nähe war.

Und so verhalten die sich auch im normalen Strassenverkehr.  

Zitat:

Sprich, er kommt ständig aus seinem Trainigsrhytmus.

Pech, er hat auf der Straße auch nicht zu trainieren oder übt Schumi auch auf öffentlicher Straße?

Zitat:

Völlig uninteressant ob du es als nicht zumutbar empfindest. Das Gesetz sieht das eben anders:

Unsinn. Es wird nicht jeder denkbare Fall im Gesetz erfasst. Für sowas ist die ständige Rechtssprechung ausschlaggebend, und zu dem Thema gibt es etliche Urteile. Die Benutzungspflicht ist in vielen Fällen nichtig, z.B. wenn ich ständig auftauchenden Geisterradlern nur noch unerlaubterweise über den Fußweg ausweichen kann, was hier ständig der Fall ist.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer



Zitat:

Völlig uninteressant ob du es als nicht zumutbar empfindest. Das Gesetz sieht das eben anders:

Unsinn. Es wird nicht jeder denkbare Fall im Gesetz erfasst. Für sowas ist die ständige Rechtssprechung ausschlaggebend, und zu dem Thema gibt es etliche Urteile. Die Benutzungspflicht ist in vielen Fällen nichtig, z.B. wenn ich ständig auftauchenden Geisterradlern nur noch unerlaubterweise über den Fußweg ausweichen kann, was hier ständig der Fall ist.

Dann sollte man dies melden das entsprechend was getan wird und sich nicht einfach gegen die Radwegpflicht stellen (vorrausgesetzt es ist das blaue radler zeichen vorhanden)

Ich kann auch nicht einfach ständig auf der gegenfahrbahn fahren weil vor mir jemand extrem langsam ist um schneller voranzukommen.. oder auf der autobahn die für den "gegenverkehr" gedachten Spuren nutzen weil ich nicht so vorrankomme wie ich möchte...

Leider kennt heute kaum einer noch das schöne Sprichwort bzw. dessen Bedeutung...
"Was du nicht willst das man dir tu, das füg auch keinem ander´n zu"

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


@marodeur: Das Sonderrecht rechts vorbeizufahren exisitiert in der StVO 😉

Ach ja? Kannst das genauer beschreiben? Kann mir nicht vorstellen das es erlaubt sein soll sich zwischen Auto und Bordstein durchzuquetschen...

Und mal generell, weil ichs heut auch wieder erlebt hab: Stadtverkehr ist einfach scheiße. 😉

Heut mit meinem Motorrad zwangsweise in der Stadt gewesen. Eine Tussi (anders kann man solche Frauen einfach nicht bezeichnen) hat den grandiosen einfall nach mitten auf der Strecke von links jemand rein zu lassen und bremst. Ich rein in die Eisen (halt ja Abstand, man muss ja mit allem rechnen) und komm noch locker zu stehen. Da quietscht es kurz und die Schnauze vom Hintermann parkt neben mir. Omg...

Ich hasse Städte... Die finden doch nur Irre toll.... Nix persönliches... 😉

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Du fährst natürlich auch nur 15-20 km/h, um Hindernisse aus geistfreier Verkehrsplanung rechtzeitig zu sehen.😕

Nö, das tu ich freilich nicht. Aber wenn die Verkehrslage unklar ist, so fahre ich auch langsamer.
Klar ist es für mich einfacher mal über nasse Blätter oder auch nen Ast zu fahren. Kann aber auch bei unsereins mal n Stamm auf der Straße liegen, den seh ich auch schon aus Entfernung, wenn er nicht grad hinter einer Kurve liegt.

Es kann mir keiner erzählen, das man nicht in der Lage ist, bei angepasster Fahrweise Hindernisse erst nen Meter vorher zu erkennen. Der öffentliche Verkehr ist eben keine Rennstrecke, das gilt für mich als "Blechdosendriver" wie für einen "Drahteselstrampler"

Ich sehe ein in der Stadt (ich habe lang genug in Nürnberg gewohnt) das es hier teils besser ist auf der Straße zu fahren, als auf ausgeschilderten Radwegen. Wobei im Stadtverkehr für mich auch eine größere Gefahr besteht durch Nichtblinker beim Spurwechel oder beim abbiegen, kinder die auf die Straße hoppsen könnten etc. Somit ist hier das Gefahrenpotential in etwa gleich, bis auf den Punkt das ich eben ne schönere Knautschzone habe.

Mir wäre es auch lieber direkt vorm Haus auf die BAB zu fahren und unmittelbar vorm Büro runter. Passiert gott sei dank ja hier am wenigsten, als im Stadtverkehr.

Dir ist schon aufgefallen, dass dein Auto nicht nur knapp schmaler als die Straßen ist, die du befahren sollst?

Du wirst auch sicherlich nicht jeden Meter intensiv scanen, ob da nicht sogar die Bodenplatten lose sind, Scherben auf der Fahrbahn liegen (die einem Autoreifen eh kaum etwas anhaben können) usw. Die Warscheinlichkeit, dass dei Fahrbahn so verschmutzt ist, dass man langsamer machen muss, ist schon wesentlich geringer.

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer



Zitat:

Völlig uninteressant ob du es als nicht zumutbar empfindest. Das Gesetz sieht das eben anders:

Unsinn. Es wird nicht jeder denkbare Fall im Gesetz erfasst. Für sowas ist die ständige Rechtssprechung ausschlaggebend, und zu dem Thema gibt es etliche Urteile. Die Benutzungspflicht ist in vielen Fällen nichtig, z.B. wenn ich ständig auftauchenden Geisterradlern nur noch unerlaubterweise über den Fußweg ausweichen kann, was hier ständig der Fall ist.

Wobei ich (äußerst selten freiwillig) bei radwegbenutzung und Geisterradler demonstrativ an den linken Rand ziehe und drauf halte. Wenn der schon falsch radelt, kann auch er auf den Gehweg ausweichen. Auf sdiese Art bleibt ihm auch nichts anderes übrig.

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83



Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


Unsinn. Es wird nicht jeder denkbare Fall im Gesetz erfasst. Für sowas ist die ständige Rechtssprechung ausschlaggebend, und zu dem Thema gibt es etliche Urteile. Die Benutzungspflicht ist in vielen Fällen nichtig, z.B. wenn ich ständig auftauchenden Geisterradlern nur noch unerlaubterweise über den Fußweg ausweichen kann, was hier ständig der Fall ist.

Dann sollte man dies melden das entsprechend was getan wird und sich nicht einfach gegen die Radwegpflicht stellen (vorrausgesetzt es ist das blaue radler zeichen vorhanden)

Ich kann auch nicht einfach ständig auf der gegenfahrbahn fahren weil vor mir jemand extrem langsam ist um schneller voranzukommen.. oder auf der autobahn die für den "gegenverkehr" gedachten Spuren nutzen weil ich nicht so vorrankomme wie ich möchte...

Leider kennt heute kaum einer noch das schöne Sprichwort bzw. dessen Bedeutung...
"Was du nicht willst das man dir tu, das füg auch keinem ander´n zu"

Ich kann auch nicht ständig... blabla.

Dem radfahrer ist nunmal die Möglichkeit gegeben, auf die Fahrbahn auszuweichen. Es steht auch zur Genüge geschrieben, dass man mit dem Rad grundsätzlich auf der Fahrbahn zu fahren hat und Radwege nur in Ausnahmefällen eine Alternative darstellen sollen. Ist diese Alternative unzumutbar/unbrauchbar, wird wieder auf den Standardverkehrsweg ausgewichen. Das ist bei KfZ nunmal anders. Da gibt es keine Sonderwege, die angeordnet werden, vn denen man in gewissen Fällen abweichen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Marodeur



Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


@marodeur: Das Sonderrecht rechts vorbeizufahren exisitiert in der StVO 😉
Ach ja? Kannst das genauer beschreiben? Kann mir nicht vorstellen das es erlaubt sein soll sich zwischen Auto und Bordstein durchzuquetschen...

Ich hatte den entsprechenden § sogar zitiert und verlinkt. Wenn du zu faul zum Lesen bist oder den Text nicht verstehst, kann hier keiner etwas für. 😉

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Dem radfahrer ist nunmal die Möglichkeit gegeben, auf die Fahrbahn auszuweichen. Es steht auch zur Genüge geschrieben, dass man mit dem Rad grundsätzlich auf der Fahrbahn zu fahren hat und Radwege nur in Ausnahmefällen eine Alternative darstellen sollen.

RICHTIG UND FALSCH

richtig ist die Straße zu nutzen wenn kein gesonderter Radweg gekennzeichnet ist. Da gebe ich dir recht und würde da auch keinen Radfahrer "den Tod wünschen" so dieser nicht gut ausgebaut ist.

falsch ist das ich bei Kennzeichnung mit Zeichen 237 ebenso aussuchen darf welchen Weg ich nehme. Diese Radwege sind zu nutzen und das nicht nur in Ausnahmefällen so wie es hier bei uns leider gang und gebe ist dieses zu ignorieren.

Nachdem du ja so fleißig im §§ suchen bist, darfst dir denn auch gerne selber heraussuchen 😁

Zitat:
Original geschrieben von patti106

Dir ist schon aufgefallen, dass dein Auto nicht nur knapp schmaler als die Straßen ist, die du befahren sollst?
Du wirst auch sicherlich nicht jeden Meter intensiv scanen, ob da nicht sogar die Bodenplatten lose sind, Scherben auf der Fahrbahn liegen (die einem Autoreifen eh kaum etwas anhaben können) usw. Die Warscheinlichkeit, dass dei Fahrbahn so verschmutzt ist, dass man langsamer machen muss, ist schon wesentlich geringer.

Das mag schon richtig sein, und das ich mit dem Auto sicherer unterwegs bin als mit dem Rad ist vollkommen klar. Aber:

Lose Bodenplatten? mein Gott dein Rad ist rund und nicht kantig also wirds so schlimm nicht sein. Glaub kaum das ne Bodenplatte sooooo lose ist, das sie als Wippe fungiert und du mit dem halben Vorderreifen gegen die nächste Bodenkante knallst. Glasscherben liegen nicht auf der gesamten Radwegstrecke herum!!
Auch die Verschmutzung ansich... wie großartig verschmutzt wird ein Radweg sein damit dieser nicht mehr befahrbar ist??  So große Felsbrocken, Erdhaufen, Mainzelmännchen etc. sind auf dem Radweg auch nicht wirklich um hier von einer grooooßen Gefahr auszugehen.

und nochmals zur Erinnerung... Das Rad ist im Straßenverkehr kein Sportgerät (Rad bleibt hier Rad, egal ob Rennrad, Mountainbike, Klapprad und dergleichen) mehr sondern ein Fortbewegungsmittel. Wenn ein Radfahrer ohna Tam Tam große Strecken, zügig beisammen haben will, (des Trainings wegen) dann hat er auf enstprechende Angebote und Einrichtungen zurückzugreifen. Und kann nicht auf ein nicht vorhandenes Gesetz zurückgreifen, das die öffentlichen Fahrbahnen, Radwege etc. Übungsplätze oder gar Rennstrecken sind.

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83


Aber:

Lose Bodenplatten? mein Gott dein Rad ist rund und nicht kantig also wirds so schlimm nicht sein. Glaub kaum das ne Bodenplatte sooooo lose ist, das sie als Wippe fungiert und du mit dem halben Vorderreifen gegen die nächste Bodenkante knallst.

Und schon hast du dich als unwissend geoutet.

Mit dem Vorderrad hebst du die Platte an, mit dem Hinterrad knallst du dann über die Platte drüber.

Das siehst du nicht, das hörst du nur, wenn es beim Drüberfahren hohl klappert unterm Rad. Da diese Teile auch rautenförmig angelegt werden kan es passieren, dass du dann auch genau die Ecke triffst. Da können mal, je nach Bereifung und Felge, ~250€ im wahrsten Sinne des Wortes auf einen Schlag flöten gehen und der Heimweg wird aufeinmal unangenehm lang.

Zitat:

Mit dem Vorderrad hebst du die Platte an, mit dem Hinterrad knallst du dann über die Platte drüber.

Es gibt echt interessante Ausreden. Ich jedenfalls, habe soetwas in all den Jahren des Fahrradfahrens noch nie erlebt.

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von Marodeur


Ach ja? Kannst das genauer beschreiben? Kann mir nicht vorstellen das es erlaubt sein soll sich zwischen Auto und Bordstein durchzuquetschen...

Ich hatte den entsprechenden § sogar zitiert und verlinkt. Wenn du zu faul zum Lesen bist oder den Text nicht verstehst, kann hier keiner etwas für. 😉

Oh entschuldigung eure Durchlauchtigkeit das ich keine 19 Seiten auswendig weis und ausser Links wegen Radwegbenutzungspflicht ja/nein und der Beleuchtung jetzt auch bei der Extrasuche in Euren zig Beiträgen nicht auf weitere Erkenntnisse gestoßen bin wobei ich sie aus Zeitmangel jetzt nicht auch alle einzeln komplett durchlesen konnte...

Aber hauptsach andere als blöd hinstellen, vielen Dank. Hab ja auch sonst nix anderes zu tun... Typisch Forum, ich geh jetzt erstmal essen...

lol Patti,

du bist echt keiner Ausrede verlegen. Was gibts bei euch für Bodenplatten oder wieviel wiegt dein Rad bzw Du um solche eine soooooo extrem anzuheben??? Also echt was bescheuerteres hab ich noch nie gehört...

generell bin ich inzwischen dafür die bußgelder für fahrradfahrer und die Kontrolldichte dramatisch zu erhöhen. auch einem kennzeichen bin ich inzwischen nicht mehr abgeneigt.
Bin selbst Fahrradfahrer und achte immer peinlich darauf, dass mein Fahrrad sicher ist, d.h. das Bremse, Licht etc. perfekt funktionieren und ich mich an die geltenden Regeln halte.

Warum diese radikalten Forderungen?
Erfahrungen die ich mit unbeleuchteten Fahrrädern und rechtswidriger Fahrweise mancher Biker machen durfte.

Ein Beispiel: gestern abend nach dem Fußballspiel: 30 Fahrräder nachts gezählt, davon 22 Stück ohne Licht (obwohl an den meisten zumindest eine Beleuchtung installiert war) - und nein es war keine Rennradgruppe beim Nachtraining 😉
Auch sollte man die Fahrradhändler dazu verpflichten beim Verkauf nicht-stvo-konformer Räder die Käufer darauf hinzuweisen (leider nur seltenst der Fall) und die damit verbundenen Einschränkungen in Form eines Informationsblatts bereitzustellen bzw. dieses sogar unterschreiben zu lassen.

Ansonsten ist das Leben als Fahrradfahrer kein Zuckerschlecken und ich konnte unverschuldete Unfälle bisher nur aufgrund guten Materials, guten Reflexen und vollkommener Vernachlässigung meiner Rechte als Teilnehmer im straßenverkehr vermeiden bzw. deren Folgen abmildern.

Oft überlege ich mir ob ich wirklich mit dem Fahrrad über die Fahrradwege fahre oder doch lieber gleich das Auto benutze, da mir der Zustand, die Führung der Radwege in meiner Umgebung besonders in den Stoßzeiten und das Fahrverhalten anderer Radler und Autofahrer deutlich zu gefährlich ist.

P.S. Ich fahre kein Rennrad sondern ein voll-ausgestattetes Trekking-Fahrrad.

Zitat:

vielleicht noch ein paar nette geschichten aus den letzten 3 jahren als fahrradfahrer, wobei ich nur ca. 15km pro woche fahre:

1. fahrradfahrer kommt aus fußgängerzone gefahren, rammt mich fast vom bike
2. fußgänger springt ohne zu schauen plötzlich und unerkennbar auf fahrradspur und beschwert sich dann noch, dass ich ihn fast erwischt habe
3. fahrradfahrer ohne beleuchtung nachts kommt mir auf zweispurig befahrbarem fahrradweg entgegen, schaut einer jungen dame die gerade den fahrradweg gekreuzt hat hinterher, verzieht dabei den lenker und fährt mir frontal drauf
4. bin auf engem waldweg unterwegs, biker mit trike-fahrrad kommt mir entgegen, zieht in einer kurve auf meine spur und ich darf fast einen baum küssen
5. fahrradfahrer kommt mir auf dem fahrradweg in falscher richtung entgegen, tippt gleichzeitig auf seinem handy, zieht auf meine spur und ich darf ab in die hecke
6. fußgänger läuft ohne jede reaktion mit starren blick mitten auf dem fahrradweg und obwohl er mich gesehen hat, zeigt er überhaupt keine reaktion (drogeneinfluss?) und läuft weiterhin frontal auf mich zu. habe dann bis zum stillstand abgebremst und bin vorsichtig an dem typen vorbei (man weiss ja nie was der plant)
7. von den unzähligen autofahrern die mir die vorfahrt genommen haben etc. ganz zu schweigen

Draufhalten, Gegenverkehr abdrängen, Scheibe oder Blech beschädigen... siehe auch andere Threads... chapeau, alle Klischees voll und ganz bestätigt. 😛 🙄
Manche... also, die sollten evtl. besser Bus und Bahn fahren?
Und seine (tlw. vermeintlichen) Rechte über die eigene Unversehrtheit zu stellen.... halte ich pers. ganz allg. auch nicht für ein Zeichen von besonderer Schläue und/oder Eignung zur Verkehrsteilnahme.
jm2c dazu.

Traurig, aber offenbar sollte der Gesetzgeber in der Tat seine ollen § zum Thema Radlfahrn mal ans 21.te Jahrhundert anpassen, das gut überwachen und so sicher ein Vermögen noch nebenbei einnehmen:
- Limit 25kmh
- Kennzeichen- und Versicherungspflicht
...als Minimum. Eigentlich ergibt sich das schon aus der Logik der restlichen Regelungen bzgl. Fahrzeugarten usw. usf.

An sich würde es schon reichen wenn erstmal die Justiz den Radlern im Falle eines Unfalls keinen Bonus mehr geben würde sondern strickt nach Gesetz gehen würde,sprich wer gegen die STVO verstoßen hat und deswegen verunfallt ist dann halt selbst schuld und hat Pech gehabt. Aber leider ist das nicht aus, von Ausnahmefällen abgesehen wie der vor einigen Jahren als ein Radler der auf einem Fußgängerüberweg von einem Auto erfasst wurde vom Richter nur ein "Selbst Schuld" zu hören bekam aber keinen Schadenersatz.

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