Rennradfahrer auf Bundesstraße

Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.

Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Proedigy86


habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.

wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.

Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal  hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????

Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.

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Zitat:

Nimm doch einfach ganz STVO-konform die Lichthupe.

Schall ist aber ebenso erlaubt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Mustaine


Wie wär's mit gar nicht. In D ist es nicht üblich einen Überholvorgang mit Hupen anzukündigen.

Ob üblich oder nicht, es ist erlaubt.

Hier nochmal in FETT gedruckt:

Zitat:

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


@Ireton
Von "nicht ausreichendem Abstand" hab ich doch nie gesprochen.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Vielleicht sollte sich Herr Wraithrider auch mal mit der Physik eines Fahrrads auseinander setzen.
Is klar, Fahrräder sind nur dadurch stabil, dass sie ständig nen Meter weit nach links und rechts pendeln. Erzähl mal noch so nen Kalauer.

Hättste verstanden was da steht würde vielleicht auch was Sachliches von Dir kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Hättste verstanden was da steht würde vielleicht auch was Sachliches von Dir kommen.

Versuch doch du mal zu verstehen, was da steht. Kein einspuriges Fahrzeug dieser Welt braucht anderthalb Meter seitlichen Abstand um sich auszubalancieren. Wie viel sachlicher denn noch? Du musst einfach mal ein bisschen nachdenken, wenn du versuchst, klug zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Nimm doch einfach ganz STVO-konform die Lichthupe.

Schall ist aber ebenso erlaubt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Mustaine


Wie wär's mit gar nicht. In D ist es nicht üblich einen Überholvorgang mit Hupen anzukündigen.

Ob üblich oder nicht, es ist erlaubt.

Hier nochmal in FETT gedruckt:

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden

Ich fass es nicht, ein Danke von mir für den Hart4Fahrer in einem Fahrradthread...

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Hättest dir auch sparen können 😁

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Hättste verstanden was da steht würde vielleicht auch was Sachliches von Dir kommen.
Versuch doch du mal zu verstehen, was da steht. Kein einspuriges Fahrzeug dieser Welt braucht anderthalb Meter seitlichen Abstand um sich auszubalancieren. Wie viel sachlicher denn noch? Du musst einfach mal ein bisschen nachdenken, wenn du versuchst, klug zu tun.

Und Du meinst wirklich das so 2 Tonnen gegen 90 Kg, 120 zu 30 Km Kmh im Abstand von zb. 75 cm der Olymp der Rücksicht ist ?

Und Du meinst wirklich das ein Fahrrad nicht auch vielleicht mal einen Schlenkerchen macht, dann sind es nur noch zb. 40 cm ?

Mein Gott ich möcht echt mal wissen mit welchem Panzer Du durch deine Kinderstube gedonnert bist.

Was du dir wieder herbeifabulierst mit 120km/h und belanglosen 2t...
Und wenn du über nen Meter weite Schlenker beim Radfahren machst, dann solltest du es lieber ganz stehen lassen, statt mit deinem Rumgeeier andere VT, was innerorts z. B. auch Fußgänger (Mütter und Kinder!!!111) sind, zu gefährden.

Immerhin steht in der Überschrift was von Rennradfahrern, nicht von 90jährigen Omis mit nem Einkaufsbeutel an jedem Lenkerende.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von Ireton


für den Radfahrer, den Du durch solch eine Aktion in Gefahr bringst, ist es das nicht
Für Radfahrer die ich in Gefahr bringen würde vielleicht nicht, da ich aber keine Radfahrer in Gefahr bringe, ist das ein rein akademischer Einwand.

Nö, das ist es nicht, wie ich selbst als Radfahrer schon mehrfach erlebt habe. Wer dicht an einem Radfahrer vorbeifährt, bringt diesen in Gefahr. Dass Du das mit Deiner spezifischen Sichtweise nicht wahrnehmen kannst, ändert daran nichts. Man kann sich natürlich auch einreden, dass man grundsätzlich nie jemanden in Gefahr bringt, weil man in allen Situationen Herr der Lage ist und den Verkehr perfekt beherrscht und im Blick hat.

Das ist aber mit Sicherheit eine Beschreibung, die auf Dich nicht zutrifft - ebenso wenig wie auf sonst irgendjemanden, der am Verkehr teilnimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Was du dir wieder herbeifabulierst mit 120km/h und belanglosen 2t...
Und wenn du über nen Meter weite Schlenker beim Radfahren machst, dann solltest du es lieber ganz stehen lassen, statt mit deinem Rumgeeier andere VT, was innerorts z. B. auch Fußgänger (Mütter und Kinder!!!111) sind, zu gefährden.

Immerhin steht in der Überschrift was von Rennradfahrern, nicht von 90jährigen Omis mit nem Einkaufsbeutel an jedem Lenkerende.

Dir ist schon klar dass dieser Sicherheitsabstand auch dazu da ist, ungewollte Schlenker durch Windböen oder Ausweichbewegungen bei Schlaglöchern Spielraum zu geben? Der Abstand wird nicht zum Spaß vom Gesetzgeber und von Richtern als minimum vorgegeben.

Was ist eigentlich so schwer daran >1.5m Abstand zu halten beim überholen? Musst du dafür das Lenkrad zuviel bewegen und hast nicht die Kraft dafür?

Er hat Angst, dass hinter ihm gehupt wird.

Zudem man zwar sicher geradeaus fahren kann, aber so mancher doch etwas nervös wird und zu schlenkern beginnt, wenn der Außenspiegel ein paar cm neben einem vorbeihuscht, schlimmer ist es wenn es nen ganzer Bus ist... man bedenke nur den Lehrer Knörzerich, wie der gewackelt hat als Pepe ihn angehubt hat 😁

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Was du dir wieder herbeifabulierst mit 120km/h und belanglosen 2t...
Und wenn du über nen Meter weite Schlenker beim Radfahren machst, dann solltest du es lieber ganz stehen lassen, statt mit deinem Rumgeeier andere VT, was innerorts z. B. auch Fußgänger (Mütter und Kinder!!!111) sind, zu gefährden.

Immerhin steht in der Überschrift was von Rennradfahrern, nicht von 90jährigen Omis mit nem Einkaufsbeutel an jedem Lenkerende.

Ich verstehe es wirklich nicht was so schwer daran ist ausreichend Abstand zum Schwächeren zu halten. Auch ich bin 100 %ig der Meinung das ein Radfahrer auf den Radweg gehört , sofern einer vorhanden. Es kommt jedoch leider nicht selten vor da fährt einer lustig auf der Straße. Ja und nun, ich behandle ihn trotsdem wie einen Menschen, fahre an ihm vorbei ohne ihn sofort für seine "Untat" abzuurteilen, indem ich wie ein Bekloppter hupe, oder ihn gefährde indem ich ihn ohne genügenden Abstand überhole. Ich bin kein Richter und kein Verkehrserzieher. Kommt es zu einem Unfall versaue ich mit Sicherheit 2 Leben, meins und seins.

Also nochmal die klare Frage.
Warum muss man drüber disskutieren ob es notwendig ist den "sicheren" Abstand von 1,5 Meter unbedingt einzuhalten.
Wo liegt das Problem bzw die Schwierigkeit den Abstand einzuhalten?

Nächste Frage.
Was in der STVO gilt in Deinen Augen als wirklich sinnvoll ? Ich habe das Gefühl das Du die gesamte STVO für Unfug hälst und alles besser weist.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Nimm doch einfach ganz STVO-konform die Lichthupe.

Schall ist aber ebenso erlaubt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Mustaine


Wie wär's mit gar nicht. In D ist es nicht üblich einen Überholvorgang mit Hupen anzukündigen.

Ob üblich oder nicht, es ist erlaubt.

Hier nochmal in FETT gedruckt:

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen (5)angekündigt werden

Wie Du so schön zitierst, zum Ankündigen des Überholvorgangs ist es erlaubt. Zum Erschrecken und Verjagen ist es nicht erlaubt und wird zur Nötigung oder zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Daß irgendwelche dahergelaufenen Unterschichtenraser meinen, jedwedes Hupen sei erlaubt, solange es nur zeitlich vor einem Überholvorgang stattfindet, hat mit der STVO nichts zu tun.😉

Ach Linus, lesen und verstehen. Es ist vollkommen in Ordnung, wenn man vor dem Überholvorgang hupt, wenn der Radfahrer sich erschreckt, dann sollte er Fußgänger werden.

Zitat:

Wie Du so schön zitierst, zum Ankündigen des Überholvorgangs ist es erlaubt. Zum Erschrecken und Verjagen ist es nicht erlaubt und wird zur Nötigung oder zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Woran machst du den Unterschied fest? Theoretisch könnte jedes Hupem zum erschrecken führen und dann? Wer so unsicher ist, der hat im harten Straßenverkehr nichts zu suchen.

Zitat:

Original geschrieben von Mustaine


Dir ist schon klar dass dieser Sicherheitsabstand auch dazu da ist, ungewollte Schlenker durch Windböen oder Ausweichbewegungen bei Schlaglöchern Spielraum zu geben? Der Abstand wird nicht zum Spaß vom Gesetzgeber und von Richtern als minimum vorgegeben.

Bei orkanartigen Winden, die dich mal eben nen Meter weit durch die Luft schleudern, solltest du dir das Radfahren aber noch mal genau überdenken und so wenig ich vom Zustand unserer Straßen mancher Orts halte, 1m breite Schlaglöcher hab ich noch nirgends vollkommen unerwartet auftauchen sehen.

Das sind genau so absurde Rechtfertigungsversuche wie die Unzumutbarkeit von Radwegen, weil ein Zweig auf sie gefallen ist oder dergleichen.

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