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Remote Parking Funktion SA 503

Mercedes E-Klasse A238

Hallo werte MB-Gemeinde,
zum 31/12/2024 wurde die Remote Parking Funktion(SA 235 und 503) sang- und klanglos eingestellt, ohne Aussicht auf einen Nachfolger.
Nun ist die Remote Parking Funktion für mich ne tolle Sache, weil ich damit mein Auto aus engen Parklücken fahren kann, wenn ich es wegen meiner Beinprothese nicht schaffe, mich ins Auto zu zwängen.
Hatte von euch jemand auch diese Funktion in seinem Auto ?? Wie wurdet ihr von der Abschaltung dieser Funktion unterrichtet ???
Gebt mal bitte Bescheid, danke.

52 Antworten

Hallo an Alle zu diesem und auch allgemeinen Themen!

Ja, leider werden wir Kunden immer noch für dumm verkauft und es werden gewisse Argumente zur Rechtfertigung aufgezeigt die wirklich "Hanebüchen" sind!

Sorry, liebe Mercedes-Enthusiasten - Im Grunde müssten wir uns zusammen schließen uns auf die Barrikaden gehen!

Ich versichere mit Ehrenwort das ich kein Revoluzzer, Terrorist, nicht vom Wettbewerb angeworben/bezahlt wurde oder sonstige feindselige Intensionen habe!

Aber, ja, das berühmte "ABER" - es ist absolut beschämend wie in diesem Falle "Mercedes" ohne jegliche Skrupel einfach Funktionen deaktiviert und uns das mit nicht nachvollziehbaren Begründungen zu erklären versucht.

Software-Entwicklungen und derer Erhaltung der Aktualität kosten zugegebener Weise Geld, sind aber die Preise nicht schon saftig genug die ohnehin aufgerufen werden?

Man muss oder respektive, sollte man hier einmal einen Blick über den Tellerrand zu anderen Herstellern wagen, dann wird wohl dem einen oder anderen die Augen aufgehen.

Alle kochen mit Wasser, jedoch die Dreistigkeit mancher Hersteller sind mehr als fragwürdig! Und der eine kocht eben heiß, der andere sehr heiß👿

Das Thema welche Regelungen und Zugeständnisse (Preise, Ausstattungen und Funktionalitäten) in anderen Märkten auf der Welt gemacht werden, hierauf gehe ich in diesem Kontext erst gar nicht ein, es würde den Rahmen sprengen, glauben Sie mir.

So, jetzt habe ich meinem Unmut etwas "Luft" verschafft! Sorry wenn ich damit gelangweilt habe.

Ein eingefleischter MB-ler (Historie ist ja hinterlegt)🚕🚗🚙🚘🚓

AMGSalzmar / Jochen

Ich gebe dir da schon auch recht, denn wenn solche Features angeboten werden, ist es normal Pflicht des Herstellers, dafür zu sorgen, dass man ein gekauftes Feature auch weiterhin nutzen kann, auch wenn sich manches an Gesetzgebung ändert, ich nenne das mal "Altbestand-Schutz",es ist mir jedenfalls nicht hinlänglich erklärt worden, warum die Funktion außer Kraft gesetzt wurde, es hieß lediglich lapidar, dass es neue EU-Richtlinien gäbe, die eine weitere Nutzung nicht erlauben würden. Was genau aber die weitere Nutzung verhindert, das wurde mir nicht erklärt.
Ich finde das echt fadenscheinig, denn die genau gleiche Funktion gibt es ja im Nachfolgemodell auch wieder, die Bedienungshaptik am Handy wurde etwas geändert, die Funktion(en) sind vom Umgang her gleich geblieben, man sollte da eigentlich nochmals besser nachhaken, aber was hat ein Einzelner schon für ne große Chance, da was in Bewegung zu setzen ??
Vielleicht sollten wir echt eine Motortalk-Gruppe mit genau diesem Zwecke gründen, jetzt vielleicht nicht nur wegen Einstellung dieser Funktion, sondern grundsätzlich hinterfragen, wenn Funktionen deaktiviert werden, warum und ob es dafür eine Entschädigung gibt, diese wurden ja auch mal bezahlt.

Vielleicht wurden beim Neuen Modelle die Vorschriften umgesetzt, was beim W213 nicht mehr möglich war.

Bei den Kompaktmodelle gab es ja auch einige Baujahre. Wo bestimmten Funktionen zum selbsteinparken gesperrt wurden. Und dann sollte man auch wissen, welche EU Richtlinien das Festschreiben. Und dann ist die Frage wie viele haben das überhaupt genutzt. Und wenn es zu wenige Waren, hat es sich für Mercedes nicht gelohnt das weiter zu führen. Mal sehen wie lange es jetzt bei den Neuen Modellen Aktiv bleibt.

Zitat:
@Voegpid2 schrieb am 9. Juni 2025 um 15:48:06 Uhr:
Vielleicht wurden beim Neuen Modelle die Vorschriften umgesetzt, was beim W213 nicht mehr möglich war.
Bei den Kompaktmodelle gab es ja auch einige Baujahre. Wo bestimmten Funktionen zum selbsteinparken gesperrt wurden. Und dann sollte man auch wissen, welche EU Richtlinien das Festschreiben. Und dann ist die Frage wie viele haben das überhaupt genutzt. Und wenn es zu wenige Waren, hat es sich für Mercedes nicht gelohnt das weiter zu führen. Mal sehen wie lange es jetzt bei den Neuen Modellen Aktiv bleibt.

Selbst wenn es wenige genutzt haben. Ich kann sagen das ich es sehr oft genutzt habe, kleine enge Garage, und ich habe nunmal dafür extra bezahlt. Fraglich ist nun kann man sein Geld zurückfordern oder nicht an der Stelle.

Weil sagen wir mal ich habe meinen E63 ja auch wegen den PS und der V max gekauft samt Drivers Package letztendlich, nur weil dann eine EU Verordnung kommt, das Autos nur noch 200kmh fahren dürfen und nur 200PS max haben dürfen. Dann können die Werkstätte oder online Updates nun auch nicht einfach mein Auto drosseln.

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Zitat:@Qille schrieb am 9. Juni 2025 um 17:07:50 Uhr:

[…] nur weil dann eine EU Verordnung kommt, das Autos nur noch 200kmh fahren dürfen und nur 200PS max haben dürfen. Dann können die Werkstätte oder online Updates nun auch nicht einfach mein Auto drosseln.

Wenn man es weiter im Rahmen des öffentlichen Straßenverkehrs nutzen will - klar, natürlich müsste das dann hypothetisch gemacht werden.

Diesel Fahrer können das ja zum Teil schon erleben… Fahrverbote, DPF Nachrüstung, Software Updates…

Aber wie gesagt, zum Thema Digital Extras gibt es genügend Vertragstexte und Co., durch welche die Hersteller diesbezüglich abgesichert sind. Die digitale Welt entwickelt sich auch ohne politische Verordnung einfach viel zu schnell, um auf Seite des Herstellers auf solche Absicherungen zu verzichten. Klar, sehr ärgerlich, gerade wenn man diese nicht kennt, weil man nicht bei MB gekauft hat. Gedanken über Klagen und Co. braucht man sich daher jedoch gar nicht erst machen.

Für mich war es wie erwähnt, sehr praktisch, da ich ja wegen meiner Oberschenkel-Prothese nicht mehr ganz so beweglich bin und bei den großen Coupè-Türen diese oft nicht weit genug aufbekomme, um gut einsteigen zu können....

Ich will da nicht weiter lamentieren ...

und Öl in´s Feuer gießen. Aber das fühlt schon der normale Menschenverstand, dass das nicht geht. Unter legalen Gesetzgebungsbedingungen für Geld (plus MwSt.) verkaufen und dann bestehende Gesetze ohne Bestandsschutz rückabwickeln ohne zu entschädigen ... Wir sind echt schon ziemliche Lemminge. Erinnert ihr euch noch an die Geschichte mit den Straßenausbaubeiträgen im NACHHINEIN??? Wie gesagt ... No Revolution hier ... aber ... Hallo, geht´s noch???

Grü ... Neeee, heute mal nicht!

Man sollte das vielleicht wirklich nochmal tiefer ausloten, mal jemand anders als ich, denn mich kennen sie mittlerweile schon, ich glaube ich hatte 5 oder 6 verschiedene Ansprechpartner....😱🤪🙄

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