Reklamtion C-Klassekauf
Hallo Zusammen,
ich könnte einen Rat im Zusammenhang mit meinem C-Klasse-Gebrauchtwagenkauf gebrauchen:
Ich habe ein C 180 T-Modell (Bj. 11/2017, 18tsd km, Exclusive Ex-/Interieur, 25.500,-- €) bei einem autorisierten Mercedes-Händler online gekauft.
Der Händler hatte mich korrekterweise darüber informiert, dass es sich bei dem C 180 um ein Fahrzeug handelte, welches im Mietwagenbetrieb gestanden hat. Daraufhin hatte ich eine Bestätigung erfragt, ob das Fahrzeug eine zweifelsfreie Junge-Sterne-Qualität aufweist (diese Frage impliziert nach meiner Auffassung die Frage nach dem optischen Zustand). Der Händler bestätigte mir, dass sich das Fahrzeug in einem sehr guten Zustand befände.
Ich bin dann am vorletzten Samstag aus Köln nach Süddeutschland gereist und habe das Fahrzeug abgeholt. Nach meiner Rückkehr nach Köln, habe ich das Fahrzeug letzte Woche Dienstag bei der Dekra vorgeführt und eine Fahrzeuguntersuchung durchführen lassen. Von den Aussagen des anliegenden Gutachtens kann - nach meiner Interpretation - kein sehr guter Zustand für das Auto abgeleitet werden:
- Stoßfänger hinten mittig eingekerbt bzw. deformiert
- Stoßfänger hinten rechts eingekerbt bzw. deformiert
(evtl. aus Zusammenstoß mit einem Poller, einem Verkehrsschild o.ä.)
- Delle in der Sicke der Türe vorne links
- Delle im Seitenwandradlauf hinten rechts und
- Stoßfänger vorne rechts oben verkratzt.
Dekra-Reparaturkostenangabe: 1.300,-- €
Alles sehr kleine Schäden (Stoßfänger nachlackiert), die ich bei der Übernahme nicht bemerkt habe.
Ich habe das Fahrzeug reklamiert und der Händler bietet an, dass ich die Stoßfänger in einer Kölner Lackiererei lackieren lassen soll (auf die Mini-Dellen geht er nicht mehr ein).
Muss ich das jetzt so akzeptieren? Der Händler hat ja ein 2-maliges Recht zur Nachbesserung.
Ich weiß nicht, ob das 10-tägige Umtauschrecht gilt. Habe nach 4 Tagen reklamiert und bis zum jetzigen Nachbesserungsvorschlag sind 12 Tage vergangenen.
Ich würde mich über einen Ratschlag sehr freuen.
Beste Antwort im Thema
Kann es sein dass du das mit der BMW Premium Selection verwechselst? Die hat auch „optische“ Kriterien. Ich hatte auch gedacht das JS solche hat, aber dem ist wohl nicht so.
35 Antworten
Hm, JUnge Sterne impliziert das eben nicht.
10 Tage Umtauschrecht ist bei JS gegeben.
Insofern kannst Du froh sein, dass er die Lackierung bezahlt. Und bei 1300 geschätzter Aufwand kann es so schlimm nicht sein, das kostet eine Stoßstange lacken mit Ab-Anbau.
Bin da kein Experte. Meine aber, das ist schon ein faires Angebot. Du musst schon bei der Übergabe den Zustand prüfen. Es handelt sich ja nicht um technische Mängel.
Aber hätte er nicht fairerweise sagen können, dass die kleinen Macken vorhanden sind.
Dann hätte ich das beim Kauf einbeziehen können......
Kann es sein dass du das mit der BMW Premium Selection verwechselst? Die hat auch „optische“ Kriterien. Ich hatte auch gedacht das JS solche hat, aber dem ist wohl nicht so.
Klar, hätte er...und nu?
JS bedeutet garantierte KM-Leistung,wartungsfrei 6 monate oder 7500km, 24 Monate Garantie, 12 M Mobilitätsgarantie, HU nicht älter als 3M.
Nix von Beulen- oder Kratzerfrei.
Lass die Stoßstangen machen und sei froh dass er das übernimmt.
Bei einem autorisierten MB-Händler und einem Jahreswagen mit JS-Garantie bin ich davon ausgegangen, dass ich blind kaufen könnte ……
Ok, danke schön.
Da hab ich was für's nächste Mal dazu gelernt.
Aber ansonsten ein geiles Auto ........
BMW sind meines Wissens auch die einzigen, die Optische Mängel mit ein beziehen. Es gibt allerdings sehr viele Händler, die diverse Teile am Auto neu Lackieren. Mein zukünftiger S205 bekommt gerade noch frischen Lacküberzug für Stoßstange vorn und hinten - das hängt aber immer davon ab.
Man kann die Autos blind kaufen, nur darf man dann diverse Kleinigkeiten nicht all zu genau nehmen. Und bei 1300 Euro - nimms mir nich übel, aber das sind wirklich Peanuts. Das kommt sogar schnell zusammen, wenn man Smart Repair "rundum" macht.
Hallo @kleineszis,
sofern Du das Kfz als Verbraucher online erwarbst- also nicht den Kaufvertrag vor Ort unterzeichnetest - sollte das Fernabsatzgesetz greifen: 14-tägiges uneingeschränktes Rückgaberecht. Daher kannst Du die Kiste problemlos zurückgeben, sofern Du es rechtzeitig anzeigst und die Voraussetzungen erfüllst. Als Privatperson würde ich nur noch in dieser Form ein Kfz kaufen.
Das hat nichts mit der JS-Garantie zu tun und gilt immer bei „online-Käufen“.
Michael
Mal ne Frage, warum hast du das Auto überhaupt so mitgenommen? Man hätte das doch Vorort klären und besprechen können, Beulen sollten doch ersichtlich sein.
Danke schön, für die Rückmeldung.
Den online-Kauf hatte ich aber schon am 13.01.2019 getätigt (die Übernahme war später). Die 14 Tage Widerrufsrecht waren schon verstrichen.
Ich bin mit dem ICE durch die Nacht bis zum Chiemsee. War nicht so fit.
Und von dem Gesamteindruck schon beeindruckt.