Reklamtion C-Klassekauf
Hallo Zusammen,
ich könnte einen Rat im Zusammenhang mit meinem C-Klasse-Gebrauchtwagenkauf gebrauchen:
Ich habe ein C 180 T-Modell (Bj. 11/2017, 18tsd km, Exclusive Ex-/Interieur, 25.500,-- €) bei einem autorisierten Mercedes-Händler online gekauft.
Der Händler hatte mich korrekterweise darüber informiert, dass es sich bei dem C 180 um ein Fahrzeug handelte, welches im Mietwagenbetrieb gestanden hat. Daraufhin hatte ich eine Bestätigung erfragt, ob das Fahrzeug eine zweifelsfreie Junge-Sterne-Qualität aufweist (diese Frage impliziert nach meiner Auffassung die Frage nach dem optischen Zustand). Der Händler bestätigte mir, dass sich das Fahrzeug in einem sehr guten Zustand befände.
Ich bin dann am vorletzten Samstag aus Köln nach Süddeutschland gereist und habe das Fahrzeug abgeholt. Nach meiner Rückkehr nach Köln, habe ich das Fahrzeug letzte Woche Dienstag bei der Dekra vorgeführt und eine Fahrzeuguntersuchung durchführen lassen. Von den Aussagen des anliegenden Gutachtens kann - nach meiner Interpretation - kein sehr guter Zustand für das Auto abgeleitet werden:
- Stoßfänger hinten mittig eingekerbt bzw. deformiert
- Stoßfänger hinten rechts eingekerbt bzw. deformiert
(evtl. aus Zusammenstoß mit einem Poller, einem Verkehrsschild o.ä.)
- Delle in der Sicke der Türe vorne links
- Delle im Seitenwandradlauf hinten rechts und
- Stoßfänger vorne rechts oben verkratzt.
Dekra-Reparaturkostenangabe: 1.300,-- €
Alles sehr kleine Schäden (Stoßfänger nachlackiert), die ich bei der Übernahme nicht bemerkt habe.
Ich habe das Fahrzeug reklamiert und der Händler bietet an, dass ich die Stoßfänger in einer Kölner Lackiererei lackieren lassen soll (auf die Mini-Dellen geht er nicht mehr ein).
Muss ich das jetzt so akzeptieren? Der Händler hat ja ein 2-maliges Recht zur Nachbesserung.
Ich weiß nicht, ob das 10-tägige Umtauschrecht gilt. Habe nach 4 Tagen reklamiert und bis zum jetzigen Nachbesserungsvorschlag sind 12 Tage vergangenen.
Ich würde mich über einen Ratschlag sehr freuen.
Beste Antwort im Thema
Kann es sein dass du das mit der BMW Premium Selection verwechselst? Die hat auch „optische“ Kriterien. Ich hatte auch gedacht das JS solche hat, aber dem ist wohl nicht so.
35 Antworten
So ein 180er ist aber leistungsmäßig schon ein Porsche. 😛😛😛
Zum Umtauschrecht: Das heißt jetzt nicht Rückgaberecht. Der Käufer kann den Wagen gegen einen anderen jungen Stern des Händlers tauschen. Natürlich gegen Wertausgleich und unter Abzug eines Ausgleichs für die Zulassung, wie auch J.M.G. schon schrieb.
Ich hab meinen übrigens auch telefonisch gekauft und nur gemailte Fotos gesehen. Zustand war dann altersgemäß voll in Ordnung. Und der TE kauft einen Mietwagen. Da sind 1.300 - wie AK-B170 schon schrieb - gar nichts.
Hi,
ich würde die Optik nicht von vornherein ausschließen wollen:
Gemäß MB bedeutet "Junger Stern" ein "Mercedes-Benz im Bestzustand" (Zitat); ferner "bezeugen Werkstattleiter und Verkaufsberater den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs mit einer Unterschrift" (Zitat).
Wo wird hier die Optik ausgeschlossen? - Bzw. "Bestzustand" und "einwandfreier Zustand" muss doch auch die Optik mit einschließen...😕
Gruß
Fr@nk
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 14. Februar 2019 um 16:29:09 Uhr:
Hi,ich würde die Optik nicht von vornherein ausschließen wollen:
Gemäß MB bedeutet "Junger Stern" ein "Mercedes-Benz im Bestzustand" (Zitat); ferner "bezeugen Werkstattleiter und Verkaufsberater den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs mit einer Unterschrift" (Zitat).
Wo wird hier die Optik ausgeschlossen? - Bzw. "Bestzustand" und "einwandfreier Zustand" muss doch auch die Optik mit einschließen...😕Gruß
Fr@nk
Gewagte These, Bestzustand ist Definitionssache. Wenn ich das dann als neuwertig definiere hat MB schlechte Karten. Es werden bis 6 Jahre alte MB als JS verkauft, da kann ich dann ja neue Reifen, keine Steinschläge und Kratzer, neue Bremsen neue Scheinwerfer und WSS erwarten.
Ich wage mal nen Tip: das wird wohl nix...
Nein, du kannst verlangen dass du 6 Monate und 7500 km ohne Reparaturen auskommen wirst. Letztlich ist das der Versuch von Mercedes die gesetzliche Gewährleistung zu interpretieren.
Aus meiner Sicht geht es hier im Kern aber um etwas anderes . Der Verkäufer wusste um all diese Mängel mit Sicherheit aufgrund interner Protokolle . trotzdem klärte er den Käufer darüber nicht auf. Damit verstieß er gegen eine Pflicht aus dem Kaufvertrag, sodass hier vermutlich tatsächlich ein Anspruch bestehen könnte.
Hi,
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 14. Februar 2019 um 22:01:16 Uhr:
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 14. Februar 2019 um 16:29:09 Uhr:
Hi,ich würde die Optik nicht von vornherein ausschließen wollen:
Gemäß MB bedeutet "Junger Stern" ein "Mercedes-Benz im Bestzustand" (Zitat); ferner "bezeugen Werkstattleiter und Verkaufsberater den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs mit einer Unterschrift" (Zitat).
Wo wird hier die Optik ausgeschlossen? - Bzw. "Bestzustand" und "einwandfreier Zustand" muss doch auch die Optik mit einschließen...😕Gruß
Fr@nkGewagte These, Bestzustand ist Definitionssache. Wenn ich das dann als neuwertig definiere hat MB schlechte Karten. Es werden bis 6 Jahre alte MB als JS verkauft, da kann ich dann ja neue Reifen, keine Steinschläge und Kratzer, neue Bremsen neue Scheinwerfer und WSS erwarten.
Ich wage mal nen Tip: das wird wohl nix...
nicht "gewagte These", sondern "gewagte Aussage" - nämlich von MB!
Als Kriterien könnte MB doch einfach die nehmen, die sie selbst bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs vom Kunden fordern. Da gibt es eine eigene Broschüre dazu...
Ansonsten können sie das Geschwurbel auch gleich ganz weglassen.
Gruß
Fr@nk
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 15. Februar 2019 um 08:34:09 Uhr:
Nein, du kannst verlangen dass du 6 Monate und 7500 km ohne Reparaturen auskommen wirst. Letztlich ist das der Versuch von Mercedes die gesetzliche Gewährleistung zu interpretieren.Aus meiner Sicht geht es hier im Kern aber um etwas anderes . Der Verkäufer wusste um all diese Mängel mit Sicherheit aufgrund interner Protokolle . trotzdem klärte er den Käufer darüber nicht auf. Damit verstieß er gegen eine Pflicht aus dem Kaufvertrag, sodass hier vermutlich tatsächlich ein Anspruch bestehen könnte.
Ja, bin ich bei Dir. Mein Post war auch eher ein Beispiel der übertriebenen Auslegung von "Bestzustand".
Denke auch dass der Verkäufer das wusste. Als ich meine Gebrauchte in Zahlung gab wurde jedenfalls ein sehr ausgiebiges Protokoll mit allen Auffälligkeiten erstellt.
Ausser beim GLK, den hat er quasi ungesehen genommen.
Das der Verkäufer angeboten hat die Kosten für die Stoßstangen zu übernehmen ist ja schon fast ein kleines "Schuldeingeständnis". Inwieweit das jetzt noch durch den Käufer auszureizen ist...muss er dann selbst entscheiden.