Reklamation Mängel am Gebrauchtwagen - Bitte um Hilfe!
Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich habe derzeit ein ungelöstes Problem beim Kauf eines Gebrauchtwagens und bin für jegliche sinnvolle Lösungsvorschläge offen und dankbar!
Vor ca. 14 Tagen wurde zwischen mir und einem großen BMW Vertragshändler (viele Standorte bundesweit) ein Kaufvertrag vor Ort über einen Ford Focus MK4 abgeschlossen.
Zu den versprochenen Serviceleistungen gehörten u. a. Fahrzeugaufbereitung, HU & AU neu und eine Durchsicht bzw. Inspektion.
Meinen derzeitigen Wagen habe ich in Zahlung gegeben.
Nach erfolgter Überweisung, Zusendung der Fahrzeugpapiere und anschließender Anmeldung auf meinen Namen wurde mir einige Tage später schriftlich mitgeteilt, dass der Wagen (laut E-Mail in einem einwandfreien Gebrauchtwagenzustand!) abholbreit ist und der Auslieferung seitens Autohändlers nichts im Wege steht.
Am Samstag nach über 300 gefahrenen Kilometern kam ich in Begleitung von einem guten Freund von mir zu der geplanten Abholung des Wagens an.
Bei der Übergabe wurden aber erhebliche Mängel festgestellt. Laut vorgelegten Unterlagen und Aussagen vor Ort konnte nun Folgendes im Beisein von Zeugen bestätigt und nachgewiesen werden:
1. Im Rahmen des Ölwechsels wurde das Öl nach BMW Standards mit der Bezeichnung LL-04 5W-30 eingefüllt, das gänzlich nicht gemäß den festgelegten Spezifikationen und Viskositäten von Ford entspricht. Es wurde folglich ein absolut falsches und nicht für den Motor geeignetes und freigegebenes Öl verwendet!
2. Trotz Aussage von Verkäufer einige Tage später nach dem Kauf, dass außer Ölwechsel kein weiterer Servicebedarf besteht, wurde zusätzlich das Motorkühlmittel gewechselt.
Das für den Wechsel verwendete Kühlmittel nach BMW Standards entsprach aber in keiner Weise den Spezifikationen und Freigaben von Ford!
3. Die Autobatterie im Fahrzeug war komplett entladen, was bei einer geplanten Fahrzeugübergabe absolut unvorstellbar ist.
4. Eine vernünftige Fahrzeugaufbereitung wurde nicht durchgeführt.
Zudem stellte ich fest, dass z. B. in der Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die ein fester Bestandteil des abgeschlossenen Kaufvertrages ist, ein falscher Kilometerstand angegeben wurde.
Es wurde nichts unterschrieben und die geplante Annahme wurde meinerseits verweigert. Wir sind verärgert nach Hause gefahren.
Am nächsten Arbeitstag schrieb mich ein Verkäufer des Autohauses an und teilte mir in einem Satz mit, dass das von mir gewünschte Öl nochmal gewechselt wird.
Daraufhin schrieb ich den Stadtortleiter an und schilderte ihm detailliert zuerst mündlich und dann auch schriftlich den Fall. Zudem forderte ich eine Rückabwicklung an.
Am nächsten Tag bekam ich eine Antwort auf mein Schreiben mit einer Entschuldigung und einem Zugeständnis, dass meine Reklamation verständlich war und die von mir angesprochenen Punkte abgearbeitet werden, so dass ich meinen Wunschwagen in einem perfekten Zustand erhalten werde.
Lt. Mail kommt eine Rückabwicklung nicht in Frage, da beide Vertragsparteien einen gemeinsamen rechtlich bindenden Vertrag haben und dieser aufgrund Lieferverzug nicht Außerkraft tritt.
Nun meine Fragen an Euch:
Mir ist bekannt, dass die Verwendung von Ölen und Flüssigkeiten, die nicht den festgelegten Spezifikationen und Viskositäten entsprechen, zum einen zu Garantieverlust und zum anderen zu Schäden am Motor und Kühlsystem führt!
1. Würdet Ihr den Wagen nach dem Austausch von Öl und Motorkühlflüssigkeit übernehmen?
2. Kann davon ausgegangen werden, dass das falsche Öl und Kühlmittel bereits Schäden am Fahrzeug verursacht haben?
3. Am liebsten wäre mir eine Rückabwicklung des Kaufvertrages, da das Vertrauen einfach nicht mehr gegeben ist. Dabei habe ich an die §§ 323 Abs. 2 Nr. 3 bzw. 440 BGB gedacht.
Bei dem Wagen handelt es sich um einen Ford Focus ST-Line MK4 2.0 Ecoblue Diesel.
Ich freue mich über Eure Ideen und Lösungsvorschläge!
Vielen Dank!
31 Antworten
Hallo zusammen,
ich danke Euch für konstruktive Beiträge, einige Forenmitglieder übertreiben aber mit Ihren Aussagen... So ist halt das Leben 🙂
Ich hatte auch ursprünglich nie vor vom Kaufvertrag zurück zu treten, der Wagen gefällt mir immer noch. Es geht hier nur um mögliche Risiken bzw. evtl. Schäden, die wegen falschem Öl entstehen können. Der Motor ist da recht empfindlich, was viele hier anscheinend nicht wissen.
Wie ich bereits geschrieben habe, handelt es sich um einen Ford Focus ST-Line MK4 2.0 Ecoblue Diesel, Bj. 2019.
Wenn dir Ford bestätigt, dass durch falsches Öl der Zahnriemen geschädigt werden kann, würde ich den Händler darauf hinweisen und auf den Tausch des Zahnriemens bestehen. Mir persönlich wäre die Sache auch zu gefährlich.
Und natürlich gibt Öle mit entsprechenden Additiven, die zwingend vorgeschrieben sind. Bei unserem T5 mit dem AXE-Motor von VW und Plasmabeschichtung führt das falsche Öl zu einem 100%igen Motorschaden. Leider wußten wir das auch erst nach dem Kauf, nachdem der Motor gestorben war.