Reklamation Mängel am Gebrauchtwagen - Bitte um Hilfe!
Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich habe derzeit ein ungelöstes Problem beim Kauf eines Gebrauchtwagens und bin für jegliche sinnvolle Lösungsvorschläge offen und dankbar!
Vor ca. 14 Tagen wurde zwischen mir und einem großen BMW Vertragshändler (viele Standorte bundesweit) ein Kaufvertrag vor Ort über einen Ford Focus MK4 abgeschlossen.
Zu den versprochenen Serviceleistungen gehörten u. a. Fahrzeugaufbereitung, HU & AU neu und eine Durchsicht bzw. Inspektion.
Meinen derzeitigen Wagen habe ich in Zahlung gegeben.
Nach erfolgter Überweisung, Zusendung der Fahrzeugpapiere und anschließender Anmeldung auf meinen Namen wurde mir einige Tage später schriftlich mitgeteilt, dass der Wagen (laut E-Mail in einem einwandfreien Gebrauchtwagenzustand!) abholbreit ist und der Auslieferung seitens Autohändlers nichts im Wege steht.
Am Samstag nach über 300 gefahrenen Kilometern kam ich in Begleitung von einem guten Freund von mir zu der geplanten Abholung des Wagens an.
Bei der Übergabe wurden aber erhebliche Mängel festgestellt. Laut vorgelegten Unterlagen und Aussagen vor Ort konnte nun Folgendes im Beisein von Zeugen bestätigt und nachgewiesen werden:
1. Im Rahmen des Ölwechsels wurde das Öl nach BMW Standards mit der Bezeichnung LL-04 5W-30 eingefüllt, das gänzlich nicht gemäß den festgelegten Spezifikationen und Viskositäten von Ford entspricht. Es wurde folglich ein absolut falsches und nicht für den Motor geeignetes und freigegebenes Öl verwendet!
2. Trotz Aussage von Verkäufer einige Tage später nach dem Kauf, dass außer Ölwechsel kein weiterer Servicebedarf besteht, wurde zusätzlich das Motorkühlmittel gewechselt.
Das für den Wechsel verwendete Kühlmittel nach BMW Standards entsprach aber in keiner Weise den Spezifikationen und Freigaben von Ford!
3. Die Autobatterie im Fahrzeug war komplett entladen, was bei einer geplanten Fahrzeugübergabe absolut unvorstellbar ist.
4. Eine vernünftige Fahrzeugaufbereitung wurde nicht durchgeführt.
Zudem stellte ich fest, dass z. B. in der Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die ein fester Bestandteil des abgeschlossenen Kaufvertrages ist, ein falscher Kilometerstand angegeben wurde.
Es wurde nichts unterschrieben und die geplante Annahme wurde meinerseits verweigert. Wir sind verärgert nach Hause gefahren.
Am nächsten Arbeitstag schrieb mich ein Verkäufer des Autohauses an und teilte mir in einem Satz mit, dass das von mir gewünschte Öl nochmal gewechselt wird.
Daraufhin schrieb ich den Stadtortleiter an und schilderte ihm detailliert zuerst mündlich und dann auch schriftlich den Fall. Zudem forderte ich eine Rückabwicklung an.
Am nächsten Tag bekam ich eine Antwort auf mein Schreiben mit einer Entschuldigung und einem Zugeständnis, dass meine Reklamation verständlich war und die von mir angesprochenen Punkte abgearbeitet werden, so dass ich meinen Wunschwagen in einem perfekten Zustand erhalten werde.
Lt. Mail kommt eine Rückabwicklung nicht in Frage, da beide Vertragsparteien einen gemeinsamen rechtlich bindenden Vertrag haben und dieser aufgrund Lieferverzug nicht Außerkraft tritt.
Nun meine Fragen an Euch:
Mir ist bekannt, dass die Verwendung von Ölen und Flüssigkeiten, die nicht den festgelegten Spezifikationen und Viskositäten entsprechen, zum einen zu Garantieverlust und zum anderen zu Schäden am Motor und Kühlsystem führt!
1. Würdet Ihr den Wagen nach dem Austausch von Öl und Motorkühlflüssigkeit übernehmen?
2. Kann davon ausgegangen werden, dass das falsche Öl und Kühlmittel bereits Schäden am Fahrzeug verursacht haben?
3. Am liebsten wäre mir eine Rückabwicklung des Kaufvertrages, da das Vertrauen einfach nicht mehr gegeben ist. Dabei habe ich an die §§ 323 Abs. 2 Nr. 3 bzw. 440 BGB gedacht.
Bei dem Wagen handelt es sich um einen Ford Focus ST-Line MK4 2.0 Ecoblue Diesel.
Ich freue mich über Eure Ideen und Lösungsvorschläge!
Vielen Dank!
31 Antworten
Hat der Motor einen im Öl laufenden Zahnriemen?? Der benötigt nämlich unbedingt spezielles Öl. Wie schnell Schäden durch ungeeignetes Öl eintreten, weiß ich nicht. Vorstellen kann ich es mir eigentlich nicht. Das gilt auch für das Kühlmittel.
Trotzdem unglaublich, die Geschichte!
Die rechtliche Seite würde ich ehrlich gesagt, eher in einem Juraforum besprechen als hier.
Zu 1) Ja, würde ich.
Zu 2) Nein. Wenn der Ford in der Zwischenzeit 5TKM durch die Weltgeschichte getingelt wäre, könnte man darüber diskutieren. Selbst dann, ist es aus meiner Sicht eher eine "Glaubensfrage". Herstellerfreigabe ist auch ein klassisches Marketinginstrument, wenn man jetzt nicht ein völlig falsches Öl verwendet hat. Schäden durch das bloße Einfüllen wäre eher Kategorie Science-Fiction.
Zu 3) Der Händler zeigt sich total Kulant und bessert nun all deine monierten Punkte aus. Eine Rückabwicklung sehe ich hier überhaupt nicht. Projiziere diesen Sachverhalt auf andere Käufe und stell dir dann mal vor, wer alles in welcher Situation bei "Vertrauensverlust" zurücktreten würde.
Du hast dich bisher doch völlig korrekt verhalten und der Händler lenkt hier zu 100% ein. Ein BMW-Vertragshändler darf so natürlich nicht arbeiten. Für dich entsteht jetzt zusätzlicher Stress und finanzieller, sowie zeitlicher Aufwand. Das ist aber nun mal auch Restrisiko, wenn man 300KM entfernt ein Auto kauft.
Lass dir die Freude an dem Fahrzeug nicht vermiesen. Die Flüssigkeiten werden getauscht und die anderen Kleinigkeiten (welche in Summe natürlich trotzdem ärgerlich sind) ausgebessert und dann hast du ein (hoffentlich) ein gutes Fahrzeug.
Danke Euch für die Antworten! Ich habe bewusst auf viele Einzelheiten verzichtet, sonst müsste ich mehrere DIN A4 Seiten schreiben.
U. u. kann der vorliegende Fall evtl. Sachbeschädigung, einen versuchten Betrug und fahrlässiges Handeln begründen.
Der Motor hat einen im Öl laufenden Zahnriemen...
Wenn Du bewusst Details weglässt, wie soll man dann hier adäquat antworten?
Die Salamitaktik auf MT war noch nie zielführend für einen TE , im Gegentum.
Ähnliche Themen
Falsches Öl hat bei diesen Motoren zu Motorschäden geführt, da es den Zahnriemen angreift. Ruf doch sicherheitshalber mal bei Ford an.
Oder hier hat jemand Ahnung, wie schnell das falsche Öl zu Schäden führen kann.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. Januar 2022 um 14:46:10 Uhr:
Wenn Du bewusst Details weglässt, wie soll man dann hier adäquat antworten?
Die Salamitaktik auf MT war noch nie zielführend für einen TE , im Gegentum.
Meine Darstellung ist absolut richtig und vollständig. Meine Aussage bezog sich nur auf den Satz von @Navinutzer:
"Trotzdem unglaublich, die Geschichte!"
Ich könnte noch mehr über schlechte Kommunikation, Falschaussagen im Vorfeld der Abholung, etc. schreiben, ich verzichte aber auf diese Details.
Bei dem ganzen Murks würde ich mich gar nicht mehr auf Diskussionen und Beschwichtigungen einlassen und den Rechtsweg beschreiten.
Klage auf Rückabwicklung und, weil du das Auto während des Rechtsstreits nicht bewegen solltest aber trotzdem ein Auto brauchst, zusätzlich auf Schadensersatz / Nutzungsausfallentschädigung.
P.S. Vor 14 Tagen gekauft? Und den Kaufvertrag unterschrieben? Sonst nichts?!
Seit 01.01. gilt in der Europäischen Union - und damit in DE - eine Neuregelung des Gewährleistungsrechts.
Zitat:
@StreetEnemy schrieb am 19. Januar 2022 um 16:26:10 Uhr:
Bei dem ganzen Murks würde ich mich gar nicht mehr auf Diskussionen und Beschwichtigungen einlassen und den Rechtsweg beschreiten.
Klage auf Rückabwicklung und, weil du das Auto während des Rechtsstreits nicht bewegen solltest aber trotzdem ein Auto brauchst, zusätzlich auf Schadensersatz / Nutzungsausfallentschädigung.P.S. Vor 14 Tagen gekauft? Und den Kaufvertrag unterschrieben? Sonst nichts?!
Seit 01.01. gilt in der Europäischen Union - und damit in DE - eine Neuregelung des Gewährleistungsrechts.
SoSo… Man möchte also den Vertrag annullieren (Auto also nicht abnehmen) und dann gleichzeitig aber Schadensersatz (welcher Schaden?) oder Nutzungsausfallentschädigung (hä?) einklagen? Logisch!
Sorry, aber was man manchmal für einen Müll lesen muss. Hoffentlich, nimmt sich der TE solche Ratschläge nicht zu herzen.
Klageweg mit Nutzungsausfallentschädigung wird zu 99 % zu horrenden Kosten für den TE führen. Auch ich sehe hier null Erfolgsaussichten für eine erfolgreiche Klage. Selbst ein Vergleich wäre schon ein "Erfolg". Da ist es nicht sinnvoll, weitere Kosten zu produzieren. Zumal man ja im Klageweg erstmal ohne Auto dasteht.
@ TE: Ich finde übrigens das überzogene Anspruchsdenken deinerseits nicht gut. Einerseits denkst du, das ein kurzzeitig mit falschen Öl gelaufener Motor irreparable Schäden und horrende Kosten verursachen könnte, andererseits spekulierst du auf Kulanz obwohl die Arbeiten nicht vom Fachhändler durchgeführt wurden. Mit deiner Anspruchshaltung solltest du einen Neuwagen oder ein Fahrzeug vom Fordhändler kaufen!
Der Großteil der herstellerspezifischen Öl- und sonstigen Flüssigkeitsanforderungen ist übrigens blanke Geldschneiderei. Da wird statt einem "einfachen" 5-W30 irgendein spezieller Zusatz gefordert, der den Ölpreis und damit den Gewinn maximiert. An sich ist es trotzdem fast daselbe 5-W30 wie vorher, nur eben mit weniger Rußbildung nach 100.000 km ohne Ölwechsel oder Apfelduftgeruch. Das BMW-Öl dadurch gleich als Sachbeschädigung darzustellen, wird dir nicht gelingen. Den Vorsatz wirst du nicht beweisen können ...
Zitat:
@Knergy schrieb am 19. Januar 2022 um 17:23:28 Uhr:
Klageweg mit Nutzungsausfallentschädigung wird zu 99 % zu horrenden Kosten für den TE führen. Auch ich sehe hier null Erfolgsaussichten für eine erfolgreiche Klage. Selbst ein Vergleich wäre schon ein "Erfolg". Da ist es nicht sinnvoll, weitere Kosten zu produzieren. Zumal man ja im Klageweg erstmal ohne Auto dasteht.@ TE: Ich finde übrigens das überzogene Anspruchsdenken deinerseits nicht gut. Einerseits denkst du, das ein kurzzeitig mit falschen Öl gelaufener Motor irreparable Schäden und horrende Kosten verursachen könnte, andererseits spekulierst du auf Kulanz obwohl die Arbeiten nicht vom Fachhändler durchgeführt wurden. Mit deiner Anspruchshaltung solltest du einen Neuwagen oder ein Fahrzeug vom Fordhändler kaufen!
Der Großteil der herstellerspezifischen Öl- und sonstigen Flüssigkeitsanforderungen ist übrigens blanke Geldschneiderei. Da wird statt einem "einfachen" 5-W30 irgendein spezieller Zusatz gefordert, der den Ölpreis und damit den Gewinn maximiert. An sich ist es trotzdem fast daselbe 5-W30 wie vorher, nur eben mit weniger Rußbildung nach 100.000 km ohne Ölwechsel oder Apfelduftgeruch. Das BMW-Öl dadurch gleich als Sachbeschädigung darzustellen, wird dir nicht gelingen. Den Vorsatz wirst du nicht beweisen können ...
Danke Dir für deine Meinung zu dem Thema. Kann es sein, dass Du bei BMW tätig bist? Welches Anspruchsdenken ich habe und wo ich was kaufen soll, kannst Du ja gerne für sich behalten.
Zitat:
@Knergy schrieb am 19. Januar 2022 um 17:23:28 Uhr:
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Der Großteil der herstellerspezifischen Öl- und sonstigen Flüssigkeitsanforderungen ist übrigens blanke Geldschneiderei. Da wird statt einem "einfachen" 5-W30 irgendein spezieller Zusatz gefordert, der den Ölpreis und damit den Gewinn maximiert. An sich ist es trotzdem fast daselbe 5-W30 wie vorher, nur eben mit weniger Rußbildung nach 100.000 km ohne Ölwechsel oder Apfelduftgeruch. Das BMW-Öl dadurch gleich als Sachbeschädigung darzustellen, wird dir nicht gelingen. Den Vorsatz wirst du nicht beweisen können ...
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Sehe ich auch so.
Und da der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung hat, und dieses ja nun auch durchführt, glaube ich auch nicht an Rückabwicklung.
Zumal der Motor mit dem "falschen" Öl anscheinend kaum (Probefahrt nach Ölwechsel ??) bewegt wurde.
Wenn Du sicher gehen willst, würde ich bei einem Anwalt eine Rechtsberatung erfragen.
Ich habe mich im Laufe des Tages mit mehreren Ford Händlern zu dem Thema "falsches Öl" unterhalten. ALLE haben mir davon abgeraten den Wagen zu übernehmen, da bei dem genannten Wagen der Zahnriemen im Öl läuft. Bei falschem Öl würde sich der Zahnriemen zersetzen. Dabei reicht z.B. eine neu AU aus, um den zu beschädigen.
Für diesen Motor gibt es nur Öle mit der Spezifikation Ford WSS-M2C-950A 0w30. Ein alternatives Öl gibt es nicht.
Hätte ich als Ford Händler auch gesagt…
Soll sich ein Ford-Meister ohne Eigennutzen jetzt aus dem Fenster lehnen und sagen:“Ach, passiert nix!“ damit du im unwahrscheinlich Fall dann bei ihm auf der Matte stehst? Du siehst doch, was manche für ein Rechtsempfinden haben. Im Nachhinein wird der Meister noch verklagt;-)
Wenn du solche Zweifel hast, dann kauf dir einen original Zahnriemen, kauf nen Liter von dem BMW Öl und packe beides für ein paar Tage in eine Salatschüssel;-)
Das Ergebnis wird dich wundern…
glaub doch nicht im Ernst dass sich ein Zahnriemen bei falschem Öl zersetzt.