Reißverschluss oder Vorfahrt achten?

Hallo Zusammen,
grundsätzlich gilt ja - wenn eine Fahrspur endet - das Reißverschlussprinzip. (Ausgenommen Auffahrten auf die Autobahn).

In Köln gibt es eine Stelle (leider bei Google Maps noch mit alter Fahrbahnmarkierung, daher ein Satellitenbild einer anderen Quelle) bei welcher zwei gleichrangige Straßen zusammen geführt werden. Habe die Fahrbahnmarkierungen mal mit rot nachgezeichnet. Komme ich nun von "oben" muss ich mich auf die "untere" Fahrbahn einordnen, da meine Spur endet. Es gibt keinerlei Verkerszeichen oder sonstige Vorfahrtregelnde Markierungen. Allerdings ist es für mich nahezu unmöglich zu sehen, wenn Fahrzeuge von "unten" kommen. Wie dem auch sei - wie ist nun die Vorfahrtsregelung? Reißverschluss oder nicht?

Vorfahrt
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Der Verkehr auf der "unteren" Fahrspur hat Vorfahrt, denn er ist der durchgängige Verkehr, die obere Fahrspur endet hingegen. Das Reißverschlussverfahren ist zudem nur eine Empfehlung und keine Regel oder Pflicht. Nichtsdestotrotz gilt §1 der STVO: gegenseitige Rücksichtnahme.

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Zitat:

@U.Korsch schrieb am 9. Dezember 2018 um 21:19:46 Uhr:


Tolle Lösung. Vor allem mit dem FGÜ über zwei Fahrstreifen in gleicher Richtung. Das ist eigentlich verboten, darum vermutlich jetzt die Sperrfläche. Schaut man sich die Stelle via Streetview von unten an, wird's noch gruseliger. Steht denn dort das Stoppschild noch?

Das Stoppschild ist mir bei Street View auch aufgefallen. Steht aber nicht mehr dort.

Steht die vorgeschriebene Fahrtrichtung noch?

Ich würde an der Stelle vermuten, dass es sich im Prinzip wie beim Einfädeln auf die Autobahn verhält. Die Fahrzeuge auf der "unteren" Fahrbahn haben Vorfahrt und die, die von "oben" kommen, können sich sobald sich ihnen die Möglichkeit bietet einfädeln..
In Magdeburg gibt es eine ähnliche Stelle die nicht ausgeschildert ist.. hier haben die Fahrzeuge die "oben" fahren Vorfahrt und die die von "unten" kommen müssen sich bei einer Lücke einreihen.. die Straße ist allerdings häufig stark befahren, da sind die meisten Fahrer so nett und lassen einen im Reißverschlussverfahren reinfahren.

Es gilt kein Reißverschlussverfahren, weil der untere Fahrstreifen ein durchgängiger Fahrstreifen ist. Gem. § 18 STVO hat derjenige Vorfahrt, der sich auf einen durchgängigen Fahrstreifen befindet.

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Du meinst, der "obere" ist durchgängig.

Du siehst am oberen Fahrstreifen, wo er in den unteren Streifen mündet, eine gestrichelte Linie. Somit endet dieser Fahrstreifen. Du musst also gegenüber dem unteren Fahrstreifen Vorrang gewähren. Ist genauso zu handhaben , als wenn du den Einfädelungsstreifen auf der Autobahn benutzt.

Ah sorry. Ich bezog mich auf das Bild drei Beiträge weiter oben.

das reißverschlussverfahren gilt übrigens nicht, wenn eine fahrbahn z.b. durch einen lkw blockiert ist, der gerade
be- oder entladen wird

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 25. Februar 2019 um 16:29:42 Uhr:


das reißverschlussverfahren gilt übrigens nicht, wenn eine fahrbahn z.b. durch einen lkw blockiert ist, der gerade
be- oder entladen wird

Das kann man so nicht sagen. Da gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Zitat:

Ob bereits ein Hindernis auf einer Fahrspur das Reißverschlussverfahren aktiviert, ist in deutscher Rechtsprechung umstritten. Im Urteil 12 U 4191/89 wird es von dem Kammergericht Berlin bejaht, im Urteil 334 C 28675/11 von dem Amtsgericht München dagegen verneint.

Ich hätte hier eher zu Nein tendiert.

In gedanklicher Analogie zur Wartepflicht bei Engstellen:

Wenn bauliche Engstelle, dann "wer zuerst kommt, fährt zuerst". Wenn dagegen temporären Hindernis (stehendes Fahrzeug, Baustelle, Schneehaufen, ...), dann "derjenige muss warten, auf dessen Seite das Hindernis ist".

Übrigens auch etwas, das sehr viele nicht wissen. Ersteres gilt nämlich auch bei Straßenverengungen zur Verkehrsberuhigung. Egal auf welcher Seite das Hindernis eingebaut ist.

Ein Fahrstreifen endet nicht immer durch ein Hindernis. Nimm z. B. eine Taxe, die einen Fahrgast aufnimmt oder absetzt, dann gilt kein Reißverschlussverfahren. Da musst du sehen, wie du auf den anderen Fahrstreifen kommst, oder ganz einfach mal warten. Die Entscheidungen durch Münchener Gerichte sind nicht höchstrichterlich. Es doch heute so, wenn auch nur eine Bremsleuchte aufleuchtet, wird sofort versucht die Spur zu wechseln.

Zitat:

@schnibbler1 schrieb am 26. Februar 2019 um 13:32:18 Uhr:


Ein Fahrstreifen endet nicht immer durch ein Hindernis. Nimm z. B. eine Taxe, die einen Fahrgast aufnimmt oder absetzt, dann gilt kein Reißverschlussverfahren. Da musst du sehen, wie du auf den anderen Fahrstreifen kommst, oder ganz einfach mal warten.

Genauso meinte ich das oben auch.

Alles klar.

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