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Reißverschluss oder Vorfahrt achten?

Hallo Zusammen,
grundsätzlich gilt ja - wenn eine Fahrspur endet - das Reißverschlussprinzip. (Ausgenommen Auffahrten auf die Autobahn).

In Köln gibt es eine Stelle (leider bei Google Maps noch mit alter Fahrbahnmarkierung, daher ein Satellitenbild einer anderen Quelle) bei welcher zwei gleichrangige Straßen zusammen geführt werden. Habe die Fahrbahnmarkierungen mal mit rot nachgezeichnet. Komme ich nun von "oben" muss ich mich auf die "untere" Fahrbahn einordnen, da meine Spur endet. Es gibt keinerlei Verkerszeichen oder sonstige Vorfahrtregelnde Markierungen. Allerdings ist es für mich nahezu unmöglich zu sehen, wenn Fahrzeuge von "unten" kommen. Wie dem auch sei - wie ist nun die Vorfahrtsregelung? Reißverschluss oder nicht?

Vorfahrt
Beste Antwort im Thema

Der Verkehr auf der "unteren" Fahrspur hat Vorfahrt, denn er ist der durchgängige Verkehr, die obere Fahrspur endet hingegen. Das Reißverschlussverfahren ist zudem nur eine Empfehlung und keine Regel oder Pflicht. Nichtsdestotrotz gilt §1 der STVO: gegenseitige Rücksichtnahme.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Dezember 2018 um 14:17:26 Uhr:


Dennoch ist es eine Einmündung, an der RvL gilt.

Also mir fällt es echt schwer hier eine Einmündung zu erkennen. Von rechts kommt da auch keiner, höchstens von hinten-rechts.

Ergebnis richtig, Rechenweg falsch würde ich sagen.

Wie würde es umgekehrt aussehen ? Die Straßenführung ist so, das man schon kurzzeitig parallel fährt.

Zitat:

Die Straßenführung ist so, das man schon kurzzeitig parallel fährt.

Wie auf der Autobahn, nur das die "Auffahrt" hier von links kommt.

Zitat:

@MickyX schrieb am 9. Dezember 2018 um 08:13:43 Uhr:



Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 8. Dezember 2018 um 17:51:07 Uhr:


Ist das hier die aktuelle Version?

Ich habe mal Globus deaktiviert.

Nein, die aktuelle Version ist in meinem Ausgangspost zu sehen. Da endet die eine Spur vor dem Zebrastreifen.

Na dann bleibe ich bei "Vorfahrt Beachten", weil quasi eine Zufahrt (von der Kreuzung kommend) mit sehr kurzem Einfädelstreifen.
Bei der nicht mehr aktuellen Version wäre es ja dann nur ein gewöhnlicher Spurwechsel.

Am besten ist natürlich, das Ortskundige, hier schon mit dem entsprechend hohen Aufmerksamkeitslevel, sich dann §1mäßig nicht gegenseitig das Leben an der Stelle schwerer machen.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 9. Dezember 2018 um 08:30:49 Uhr:



Zitat:

@MickyX schrieb am 9. Dezember 2018 um 08:13:43 Uhr:


Nein, die aktuelle Version ist in meinem Ausgangspost zu sehen. Da endet die eine Spur vor dem Zebrastreifen.

Na dann bleibe ich bei "Vorfahrt Beachten", weil quasi eine Zufahrt (von der Kreuzung kommend) mit sehr kurzem Einfädelstreifen.
Bei der nicht mehr aktuellen Version wäre es ja dann nur ein gewöhnlicher Spurwechsel.

Am besten ist natürlich, das Ortskundige, hier schon mit dem entsprechend hohen Aufmerksamkeitslevel, sich dann §1mäßig nicht gegenseitig das Leben an der Stelle schwerer machen.

Die Schwierigkeit ist halt, dass der "untere" Fahrstreifen aus einer Unterführung kommt und der "obere" Fahrstreifen dementsprechend höher liegt. Durch die Bebauung kann man auch nur sehr schlecht erkennen ob da Autos aus der Unterführung kommen.

Für mich sind das keine zwei fahrstreifen, sondern zwei verschiedene Strassen (selbst bei gleichem namen) von denen die eine in die durchgehende andere mündet.
Zudem sind "gestrichelte Linien" angebracht.

Wo liegt das Problem?

Zitat:

Die Schwierigkeit ist halt, dass der "untere" Fahrstreifen aus einer Unterführung kommt und der "obere" Fahrstreifen dementsprechend höher liegt. Durch die Bebauung kann man auch nur sehr schlecht erkennen ob da Autos aus der Unterführung kommen.

Ich kenne soetwas Ähnliches an dieser Autobahnauffahrt (Berlinr Stadtautobahn).

Die auf der AB kommen bergauf gefahren, anfangs ca. 7m Höhenunterschied.
Just in dem Moment, wo man als Auffahrender die Fahrzeuge, respektive Lücken, auf der rechten Spur halbwegs sehen kann, muss man einen Schlenker nach rechts fahren und sieht dann die Fahrzeuge doch nicht mehr. Anschließend gehts dann im spitzen Winkel, also ohne parallele Einfädelspur, auf die AB rauf.

Auf der AB ist da meistens ein 60er Limit und es klappt dort eigentlich immer ganz gut im Reißverschluss, weil die auf der rechten Spur entsprechend rücksichtsvoll agieren.

Dieser kleine Schlenker da voraus, auf der linken Spur, sorgt dafür, das du dir nicht wirklich die passende Lücke schon zeitig genug aussuchen kannst.
Und durch das spitzwinklige Auffahren kann man auch mehr schlecht, als recht via Rücksiegel erkennen, ob da wer eine Lücke für dich öffnet. Hat bisher aber immer ganz gut funktioniert, wenn ich da raufgefahren bin.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 9. Dezember 2018 um 09:31:33 Uhr:


Für mich sind das keine zwei fahrstreifen, sondern zwei verschiedene Strassen (selbst bei gleichem namen) von denen die eine in die durchgehende andere mündet.
Zudem sind "gestrichelte Linien" angebracht.

Wo liegt das Problem?

Das Problem ist, dass für mich nicht ersichtlich war bzw. ist, ob dort das Reißverschlussverfahren gilt oder nicht. Denn auch beim Reißverschlussverfahren sind auf der Spur, welche endet, gestrichelte Linien angebracht. Und es handelt sich nicht um eine Auffahrt (ähnlich einer Autobahn) sondern um gleichberechtigte Straßen - bzw. sogar um die selbe Straße?

Naja, das mit der selben Straße sehe ich da nicht so, auch wenn sie den selben Namen hat.
Es ist bautechnisch eine seperate Fahrbahn, die von der Kreuzung auf die, unterhalb der Kreuzung durchführenden Straße, zuläuft und (parallel) in ihr mündet.

Vielleicht wäre die bessere Lösung gewesen, statt einer Speerfläche vor dem Fußgängerüberweg aufzumalen, man den Fußgängerüberweg gegen eine Fußgängerampel ausgetauscht hätte.

Aber Geld regiert die Welt und so bevorzugt man (Billig-)Lösungen, die alles nur verkomplizieren. 😮

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 9. Dezember 2018 um 10:31:58 Uhr:


Naja, das mit der selben Straße sehe ich da nicht so, auch wenn sie den selben Namen hat.
Es ist bautechnisch eine seperate Fahrbahn, die von der Kreuzung auf die, unterhalb der Kreuzung durchführenden Straße, zuläuft und (parallel) in ihr mündet.

Vielleicht wäre die bessere Lösung gewesen, statt einer Speerfläche vor dem Fußgängerüberweg aufzumalen, man den Fußgängerüberweg gegen eine Fußgängerampel ausgetauscht hätte.

Aber Geld regiert die Welt und so bevorzugt man (Billig-)Lösungen, die alles nur verkomplizieren. 😮

Zumal es ja vorher so war, dass die beiden Spuren die ganze Straße lang parallel waren (siehe Google Maps, dort sind noch alte Luftaufnahmen).

Muss zum Glück nicht allzu oft da lang fahren, aber ist jedes mal abenteuerlich, einige bremsen, einige ziehen durch... Ich weiß aber jetzt dass ich lieber einmal zu viel stehen bleibe als einmal zu wenig.

Zitat:

Zumal es ja vorher so war, dass die beiden Spuren die ganze Straße lang parallel waren (siehe Google Maps, dort sind noch alte Luftaufnahmen).

So sieht es ja noch aus, wenn man bei GOOGLE Maps "Globus" deaktiviert.

Ich nehme mal an, das man die Sperrfläche wegen dem Fußgängerüberweg aufgemahlt hat.

Da vereinen sich zwei einspurige Fahrbahnen zu einer zweispurigen, wärend die dann linke Spur als reine Linksabbiegespur weiterverläuft und die rechte als Rechtsabbiegespur. Das heißt, das sich die Fahrzeugführer, unmittelbar nach dem Fahrbahnzusammenschluss auf diverse Spurwechsel konzentrieren müssen und dabei möglicherweise den Fußgängerüberweg unzureichend im Blick haben.
Deshalb wird man wohl irgendwann die Sperrfläche aufgemalt haben, so das dann nur eine Spur an diesem entlangführt und sich die Kraftfahrer danach um die richtige Spur kümmern können/müssen, ergo, mehr Aufmerksamkeitspotientail für den Fußgängerüberweg in petto haben.

Ich würde es mal so sagen.
Jetzt nun mal egal, ob da RvL, Reißverschluss, oder Vorfahrt beachten die eigentlich korrekte Version ist, man kann ja, wenn's mal blöd kommt, notfals langsam auf der Sperrfläche weiterfahren und sich dann nach dem Fußgängerüberweg um die richtige Spur kümmern.
Man sollte in dem Fall dann natürlich so agieren, das es für die anderen VTs nicht als egoistisch, sondern als verkehrsbedingt umsichtiges Agieren, sprich, nicht den Verkehrfluss störend, rüberkommt.

Vielleicht wäre ja auch mal eine Anregung möglich, ob da der Fußgängerüberweg nicht weiter nach hinten verlegt werden kann und die Sperrfläche wieder verschwindet.
Denn weiter hinten geht es ja eh nur links, bzw. rechts rum, so das der Verkehr sowieso langsamer werden muss. Da wäre meiner Meinung nach der Fußgängerüberweg auch besser aufgehoben, als an jener Stelle, wo sich die Fahrzeuge, unmittelbar nach der Fahrbahnzusammenführung, zwangsläufig untereinander neu sortieren müssen.

PS:

Nochmal kleine Korrektur.

https://www.google.de/.../...dc4d31abfedf!8m2!3d50.9225574!4d6.9374517

Wenn Glubus aktiviert ist, dann die Version, ohne Sperrfläche und wenn Globus deaktiviert, die Version mit Sperrfläche.

Warum hat man das eigentlich geändert? Ohne die Stelle live zu kennen - die vorherige Version erscheint mir einfacher. Eben wegen des vom TE geschilderten Problems.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. Dezember 2018 um 15:01:19 Uhr:


Warum hat man das eigentlich geändert? Ohne die Stelle live zu kennen - die vorherige Version erscheint mir einfacher. Eben wegen des vom TE geschilderten Problems.

Das wüsste ich auch mal gern 😉 Fahre dort erst seit einigen Monaten regelmäßig lang, kenne also nur die neue Version. Denke aber mal dass es mit dem Zebrastreifen zu tun hat.

Tolle Lösung. Vor allem mit dem FGÜ über zwei Fahrstreifen in gleicher Richtung. Das ist eigentlich verboten, darum vermutlich jetzt die Sperrfläche. Schaut man sich die Stelle via Streetview von unten an, wird's noch gruseliger. Steht denn dort das Stoppschild noch?

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