Reihengaragenvorplatz, Dauerparkplatz?

Hallo,
es handelt sich um Reihengaragen. Jede Garage hat ihren Vorplatz.
Jetzt nutzt nun der Mieter seinen Vorplatz als Dauerparkplatz, neben
meinen Vorplatz, für einen PKW.
Mit der Folge, dass ich nun mehrfach rangieren muss, um in meine
Garage einfahren zu können.
Ist das erlaubt ?
Gruss
summercap

138 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. Mai 2022 um 20:19:40 Uhr:



Zitat:

@Florian48 schrieb am 18. Mai 2022 um 19:49:44 Uhr:



Auch hier sind zuerst Gesetze und Verordnungen zu befolgen, dann innergemeinschaftliche Regelungen.
Beispielsweise könnte eine WEG beschließen, dass jeder in der Tiefgarage 1000 Liter Benzin lagern darf. Trotz Beschluss darf es trotzdem keiner,

Gilt das auch für Diesel?

Nein, bis 1000Punkte (1L Diesel ist ein Punk) kannst IMHO daheim lagern.

Gibt aber noch andere Vorschriften (Doppelwandiger Behälter, Auffangwanne, Schränke mit speziellen Normen).

1L Benzin hat 3 Punkte, davon darfst dann entsprechend weniger lagern.

Gruß Metalhead

In der Bay. Garagen- und Stellplatzverordnung steht nirgends, dass man nicht vor einer Garage parken darf. Wenn man also andere nicht behindert, darf man davor parken. Im hier geschilderten Fall des TE scheint die Fläche vor den Garagentoren für ein Parken nicht geeignet zu sein, da andere behindert werden. Dazu braucht es keine Vorschrift.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. Mai 2022 um 22:00:23 Uhr:


Nein, bis 1000Punkte (1L Diesel ist ein Punk) kannst IMHO daheim lagern.

Daheim ja, aber nicht in der Garage, denn:

Zitat:

In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.

Ich glaube, hier geht es gerade mit der ADR bzw GGVS durcheinander - Stichwort Freimengen. Was ich aber ohne Gefahrgutschein und ohne auszuschildern und dem anderen Gedöns fahren darf und was ich zu Hause in der Garage lagern darf sind zwei Paar Schuhe. Selbst bei drei Punkten für Benzin darf ich keine 300l lagern.
Das Thema war aber afaik auch ein anderes.

Zitat:

@Goify schrieb am 18. Mai 2022 um 22:05:50 Uhr:


In der Bay. Garagen- und Stellplatzverordnung steht nirgends, dass man nicht vor einer Garage parken darf. …

§ 17
Betriebsvorschriften für Garagen
(1) Die Zu- und Abfahrten und die Rettungswege sind bis zur öffentlichen Verkehrsfläche verkehrssicher und frei zu halten; das gilt auch bei Eis- und Schneeglätte.

Zitat:

@Goify schrieb am 18. Mai 2022 um 22:05:50 Uhr:


In der Bay. Garagen- und Stellplatzverordnung steht nirgends, dass man nicht vor einer Garage parken darf. Wenn man also andere nicht behindert, darf man davor parken. Im hier geschilderten Fall des TE scheint die Fläche vor den Garagentoren für ein Parken nicht geeignet zu sein, da andere behindert werden. Dazu braucht es keine Vorschrift.

Endlich mal jemand, der zum Thema beiträgt, dafür ein danke.
Im angehängten Foto die Situation bei mir (1967 gebaut):
Der grüne Pfeil ist die Einfahrt zum Hof. Gelb sind die Garagen.
Wenn auch nur der Erste vor seiner Garage parkt, hat das silberne Auto schon Probleme auf den Hof zu fahren.
Würden alle, bzw. einzelne vor den Garagen parken, werden andere behindert.
Also legt der Eigentümer fest:
"Parken vor den Garagen ist nicht erlaubt"
Dabei ist mir irgendeine Verordnung wurscht, wem es nicht passt kann sich woanders eine Garage anmieten.

@summercap wenn der gesamte Bereich (wie bei mir) in Privatbesitz ist, spreche den Besitzer einfach mal an.

Garagenhof

Zitat:

@Florian48 schrieb am 18. Mai 2022 um 23:34:28 Uhr:


§ 17
Betriebsvorschriften für Garagen
(1) Die Zu- und Abfahrten und die Rettungswege sind bis zur öffentlichen Verkehrsfläche verkehrssicher und frei zu halten; das gilt auch bei Eis- und Schneeglätte.

Ja, das steht dort, hat aber nichts damit zu tun. Die Zufahrt zum Garagenhof ist damit gemeint, nicht das individuelle Garagentor.

Zitat:

@Goify schrieb am 18. Mai 2022 um 22:5:50 Uhr:


Im hier geschilderten Fall des TE scheint die Fläche vor den Garagentoren für ein Parken nicht geeignet zu sein, da andere behindert werden. Dazu braucht es keine Vorschrift

Hier wird niemand behindert. In der allerersten Antwort dieses Threads hatte ich bereits erläutert, daß Gerichte ein mehrmaliges Rangieren grundsätzlich für zumutbar halten.

Zitat:

@Goify schrieb am 19. Mai 2022 um 06:00:43 Uhr:



Zitat:

@Florian48 schrieb am 18. Mai 2022 um 23:34:28 Uhr:


§ 17
Betriebsvorschriften für Garagen
(1) Die Zu- und Abfahrten und die Rettungswege sind bis zur öffentlichen Verkehrsfläche verkehrssicher und frei zu halten; das gilt auch bei Eis- und Schneeglätte.

Ja, das steht dort, hat aber nichts damit zu tun. Die Zufahrt zum Garagenhof ist damit gemeint, nicht das individuelle Garagentor.

Nein, ein Garagenhof kommt in der Verordnung nicht vor und ist daher auch nicht gemeint, sondern die individuelle Garage.

Das ist interessant. Also darf man das Auto auch auf dem Privatgrundstück nicht vor der eigenen Garage parken und hat dort eine Räum- und Streupflicht. Da ist man doch mal wieder froh, nicht in Bayern zu wohnen, Hessen kennt diesen (so global) Unsinn nicht.

Zitat:

@summercap schrieb am 18. Mai 2022 um 16:56:53 Uhr:



Aus Eueren vielen, dankenswerten Antworten ziehe ich das Resümee:
Ich mache nichts bzw. kann nichts machen und rangiere fleißig weiter vor/zurück in meine Garage.

Grüsse an ALLE
summercap

Also wohnst du nicht in Bayern 😕?

Ich habe jetzt noch einmal recherchiert und konnte nirgends lesen, dass ich -genügend Platz vorausgesetzt- nicht vor meiner eigenen Garage in einem Garagenhof mit Reihengaragen parken darf. Und darum geht es ja.

Meine Antwort habe ich nicht als Privatperson gegeben, sondern als Architekt. Ihr könnt mir jetzt glauben, oder wild weiter rätseln.

Die hessische Verordnung legt eine Mindestbreite der Fahrgasse fest. Ist diese Breite durch ein abgestelltes Fahrzeug unterschritten, darf dieses dort nicht stehen.

Ergo darf ich bei genügend breiter Fahrgasse auch vor meiner eigenen Garage stehen, so wie ich schon anfangs schrieb. Dann haben wir´s ja.

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