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Reihengaragenvorplatz, Dauerparkplatz?

Hallo,
es handelt sich um Reihengaragen. Jede Garage hat ihren Vorplatz.
Jetzt nutzt nun der Mieter seinen Vorplatz als Dauerparkplatz, neben
meinen Vorplatz, für einen PKW.
Mit der Folge, dass ich nun mehrfach rangieren muss, um in meine
Garage einfahren zu können.
Ist das erlaubt ?
Gruss
summercap

138 Antworten

Zitat:

@nogel schrieb am 17. Mai 2022 um 15:53:09 Uhr:


Ich glaube, manche werfen hier einiges durcheinander.

Es mag Wohnblöcke geben mit einem Hof, und dort wird per Garagenverodnung etc. geregelt, wer wo parken darf.

Aber hier geht es doch offenbar um etwas anderes: irgendwo stehen lauter (Reihen-)häuser, und es gibt eine Reihe aneinander gebauter Garagen; zu jedem Haus gehört eine dieser Garagen samt Vorplatz. Das sind lauter einzelne Grundstücke, die im Eigentum jeweils eines Hausbesitzers sind.

Und der Eigentümer kann auf seinem Vorplatz so lange stehen wie er will, und er muß es auch nicht dulden, daß andere über seinen Vorplatz bollern, nur weil sie dann bequemer in ihre eigene Garage kommen.

Falls die Lage anders ist, möge das der TE korrigieren.

Och hier gibt es Reihenhäuser als WEG da die Garagen wie auch die zentrale Heiztechnik sowie die Dachfläche Gemeinschaftseigentum ist. Da gehört jede Garage einem Hauseigentümer und die Vorfläche ist Gemeinschaftseigentum. Sonst könnte ja plötzlich einer auf die Idee kommen er will ökologisch wertvoll das Pflaster entfernen.😁

Zitat:

@nogel schrieb am 17. Mai 2022 um 15:53:09 Uhr:


Ich glaube, manche werfen hier einiges durcheinander. Es mag Wohnblöcke geben mit einem Hof, und dort wird per Garagenverodnung etc. geregelt, wer wo parken darf. …

Du leider auch gerade … eine Garagenverordnung stellt nicht der Eigentümer auf, sondern das Bundesland, die Stadt oder die Gemeinde. Wir reden hier nicht von einer Hausordnung.

@Florian48
Ein Garagenhof oder eine Reihengaragenanlage ohne Garagen- und Stellplatzverordnung ist in Deiner Welt nicht vorstellbar?

Les noch mal die posts, dann beantwortet sich deine Frage von selbst.

Dann weiß ich nicht, warum Du so darauf herumreitest.

Weil ein Garagenhof oder eine Reihengaragenanlage ohne Garagen- und Stellplatzverordnung in Deutschland nicht existent ist.
Es gibt auch kein einziges Gebäude (für Menschen) ohne Bauordnung oder ein Auto ohne StVZO (wenn es am öffentlichen Verkehr teilnimmt).

Okay, habe ich verstanden. Und was, wenn trotz der Verordnung genügend Platz zur Einrichtung von durchgehend nutzbaren Stellflächen vor jeder Garage vorhanden ist?

Sorry, wenn ich damit nerven sollte.

Wenn das Parken nicht gestattet ist, ist es nicht gestattet. Auch wenn dort Platz wäre.

Genau so ist es. In einigen Kommunen darf es keine gefangenen Stellplätze geben. Jeder muss dann unabhängig von anderen von der öffentlichen Verkehrsfläche angefahren werden können.

Ein Hallo an ALLE !

ERST mal ein dickes DANKESCHÖN für Euere rege Teilnahme !

Ich habe nicht erwartet, dass das Thema so viele Reaktionen bzw. Antworten auslöst,
die sehr informativ für mich sind.

Ergänzent zum Sachverhalt meiner Frage:
Es handelt sich hier um sechs Reihengaragen, mit jeweils einem Vorplatz.
Die Garagen und die Vorplätze sind im Privatbesitz.
Eine Garagen- Vorplatz - Ordnung würde hier nicht anwendbar sein.
Die Zufahrt zu den Garagen ist 3,00 m breit, also ausreichend.
Wenn nun mein Vorplatz und links von mir zwei weitere Vorplätze belegt würden,
hätte der neben mir Parkende das Problem, dass er kaum wegfahren
könnte, denn vor seinem Garagenvorplatz steht quer, nach dem 3,00 m breiten
Zufahrts-Weg, ebenfals eine Garagenreihe längs.
Zu einer diesbezüglchen Blockade möchte ich nicht beitragen !

Aus Eueren vielen, dankenswerten Antworten ziehe ich das Resümee:
Ich mache nichts bzw. kann nichts machen und rangiere fleißig weiter vor/zurück in meine Garage.

Grüsse an ALLE
summercap

Zitat:

@summercap schrieb am 18. Mai 2022 um 16:56:53 Uhr:


… Eine Garagen- Vorplatz - Ordnung würde hier nicht anwendbar sein. …

Warum sollten Gesetze und Verordnungen dort nicht anwendbar sein?

Zitat:

@Florian48 schrieb am 18. Mai 2022 um 17:40:39 Uhr:



Zitat:

@summercap schrieb am 18. Mai 2022 um 16:56:53 Uhr:


… Eine Garagen- Vorplatz - Ordnung würde hier nicht anwendbar sein. …

Warum sollten Gesetze und Verordnungen dort nicht anwendbar sein?

Hallo Florian48,

Gute Frage, halt aus meiner Sicht.

Gruss
summercap

... es gin hier im Privatgelände und nicht die Grenze "Hausmauer(Garagentor) zu Kommunaler Fläche."

Mein Garagenvorplatz ist auch Privatgelände (gehört dem Vermieter). Da kümmert sich irgendeine Behörde nur wenn es brennt, die Schießerei von statten geht, die Erde aufreist oder wir ein Osterfeuer veranstalten.

Bei den Garagenverordnungen geht es nicht um irgendeine Grenze, sondern um die Nutzung der Garagen und der Zufahrten.

Nutzung klar, die hat als Garage für KFZ genutzt zu werden.

Zufahrten? Hier, ging es um den Vorplatz von Reiheneinzelgaragen. Pauschal sagt die VO von NRW zumindest nicht das die Vorplätze nicht als Parkläche genutzt werden dürfen. Das Parkverbot müsste man sich im Einzelfall eher aus anderen zusammenhängen herauspressen wie das der Vorplatz gleichzeitig Fluchtweg oder Zugang zum Gebäude ist und somit die Mindestbreite für Fahrwege sichergestellt sein muß.

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