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Reifenschaden TÜV?

Freunde der Sonne was meint ihr? Bekommen man mit diesen Schaden TÜV? Ich fahre mit den Reifen so ein Jahr und reifenhändler meinte es ist nicht gefährlich. Aber es geht um den TÜV in paar Tagen.

TÜV reifen
24 Antworten

Der Schaden ist zwar überwiegend in der Felgenschutzrippe, aber m.E. ist der Ausbruch zu groß. Und in der Vergrößerung sieht man, dass ein Riss bis weit in die Flanke hinein geht. Ich glaube daher nicht, dass man damit die HU besteht, würde in so einem Fall aber auch nicht nur wegen der HU tätig werden.

Freund der Sonne, nach meiner Expertise stehst Du mit einem derartigen Defekt auf der Schattenseite.

Das Kriterium ist, ob die Beschädigung bis auf die tragende Struktur geht, sprich: wenn man den im unteren Bereich zu erahnenden losen "Lappen" aufklappt, sieht man dann Fäden? Und gibt es im Bereich des Schadens Verdickungen oder Wölbungen?

Das ist mit dem Foto so nicht zu beurteilen, aber ich gehe davon aus, dass der Reifenhändler genau das überprüft hat.

Wenn beides nicht der Fall ist handelt es sich laut der "Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen" um einen oberflächigen Schaden, der die Betriebssicherheit des Reifens nicht beeinträchtigt.

Noch nicht..., deshalb bleibt es trotzdem eine Schwachstelle, die bei geringster Überlastung, zum Ausfall führen kann.

Die Haltung der Kundschaft, die ihren Fokus stets auf den „TÜV“, anstatt auf die eigene Fahrsicherheit richtet, habe ich noch nie verstanden.

Wenn ich mich so ernähre und bewege, dass es meiner Gesundheit förderlich ist, passiert das ganz sicher nicht, um meinen Arzt zufrieden zu stellen.

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Ich schätze der TÜV Prüfer wird Dich je nach Laune. nicht vom Hof lassen

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 6. Mai 2023 um 11:14:50 Uhr:


Die Haltung der Kundschaft, die ihren Fokus stets auf den „TÜV“, anstatt auf die eigene Fahrsicherheit richtet, habe ich noch nie verstanden.

Das trifft man in vielen Bereichen so an.

Um bei den Reifen zu bleiben: mit 1,6 mm ist der Reifen für die HU in Ordnung (und wer glaubt schon, dass der gleich in den nächsten Tagen oder Wochen erneuert wird...), aber für die Verkehrssicherheit alles andere als optimal. Zumal wenn es sich um Winterreifen handelt.

Leuchtende Warnlampen interessieren viele Leute auch 729 Tage lang nicht usw. usf.

Aber für die HU gelten nunmal die Regeln, die von den zuständigen Gremien dafür aufgestellt wurden. Damit wird ein vorgeschriebenes Sicherheitsniveau definiert, das manchem erschreckend niedrig vorkommt, anderen aber noch zu hoch ist...

Zitat:

@lore8 schrieb am 6. Mai 2023 um 14:03:36 Uhr:


Ich schätze der TÜV Prüfer wird Dich je nach Laune. nicht vom Hof lassen

Weshalb nicht?
Ergebnis bei bemängelung dürfte EM sein.
Und auch bei VU darfst meistens noch bis zur nächsten Werkstatt fahren.

Mal abgesehen von der Frage, ob ein Prüfer nach Lust und Laune entscheiden darf wie er einen Sachverhalt einstuft für den es eine klare Richtlinie gibt:

Nein, bei VU darf man nicht bis zur nächsten Werkstatt fahren. Dazu steht auch in Anlage VIII: "Der Fahrzeugführer ist darauf hinzuweisen, dass er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb setzen darf. "

Dass viele Leute das in der Praxis anders handhaben ist durchaus bekannt...

(negativ-Extrem war vor einigen Jahren der Halter eines C-Klasse T-Modells bei dem auf dem Bremsenprüfstand beide Hydraulikkreise ausgefallen waren. Der hat das Fahrzeug nur mit der Feststellbremse zur Reparatur gefahren und dann nach erfolgter Reparatur auf einem Anhänger zur Nachkontrolle herangeschafft, weil der Kollege ja die Plakette abgekratzt hatte und er deswegen nicht mehr fahren durfte.)

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 6. Mai 2023 um 11:14:50 Uhr:



Wenn ich mich so ernähre und bewege, dass es meiner Gesundheit förderlich ist, passiert das ganz sicher nicht, um meinen Arzt zufrieden zu stellen.

Wenn der Arzt darüber entscheiden dürfte, ob du deine Zulassung zum Leben entzogen bekommst, dann wäre es wohl so.

Unfug, bei der HU bekommt der Halter den Hinweis, einen Mangel zu beheben und danach seine Plakette.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 6. Mai 2023 um 15:34:40 Uhr:


Unfug, bei der HU bekommt der Halter den Hinweis, einen Mangel zu beheben und danach seine Plakette.

Scheinst es nicht verstanden zu haben, aber gut.

Das stimmt, bei: „ Freunde der Sonne was meint ihr?“, bekomme ich Luftnot und drohe zu kollabieren.

Zitat:

@lore8 schrieb am 6. Mai 2023 um 14:03:36 Uhr:


Ich schätze der TÜV Prüfer wird Dich je nach Laune. nicht vom Hof lassen

@lore8

Keine Chance.
Mein Prüfer hat mich zwar vom Hof gelassen.
Gab mir aber aus seinem Bestand, zufällig vorhanden gewesen, einen gebrauchten Reifen mit, gleicher Typ und fast gleiche Profiltiefe mit für kleines Geld.
Montiert und alles gut ohne Gebühr für die Nachprüfung. 😁

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. Mai 2023 um 10:57:47 Uhr:


Das Kriterium ist, ob die Beschädigung bis auf die tragende Struktur geht, sprich: wenn man den im unteren Bereich zu erahnenden losen "Lappen" aufklappt, sieht man dann Fäden? Und gibt es im Bereich des Schadens Verdickungen oder Wölbungen?

Das ist mit dem Foto so nicht zu beurteilen, aber ich gehe davon aus, dass der Reifenhändler genau das überprüft hat.

Wenn beides nicht der Fall ist handelt es sich laut der "Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen" um einen oberflächigen Schaden, der die Betriebssicherheit des Reifens nicht beeinträchtigt.

Danke für deine ausführliche Antwort. Die Schicht da unten kann man nicht aufklappen und da sieht man keine Fäden oder so. Es gibt auch keine Wölbungen oder verdeckungen.

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