Reifenprofil !

Hallo,
Ich habe meine Reifen verkauft.
Nun streite ich mich mit dem Käufer über den richtigen Reifenmessung ..
Als Anhang habe ich ein Bild für euch,wo ich die Stellen bereits gemesst habe.Ihr müsst mir nur sagen,wo es richtig gemessen wird (ofiziell)..
Stimmt es auch,dass man neben der Erhebnung misst und die Erhebung beim Messen garkeine Wirkung hat ?
Wäre echt super wenn ihr mir sichere Antworten geben könnt.

Beste Antwort im Thema

Selbst bei einer vollständigen Rückabwicklung würde ich meine Bewertung nicht zurücknehmen.
Schließlich sind die Bewertung dafür da.

Zitat:

Ich konnte ja nicht wissen,dass die andere 2 andere DOT-Nummer haben..

Und weil man es nicht weiß, schaut man auf allen 4 nach, tzz.

Und langsam würde ich mal handeln und dem Käufer sein Geld incl. aller weiteren Kosten und berechtigten Forderungen zahlen.

Denn sonst landet es doch noch vor Gericht, aber Du sitzt als Angeklagter auf der Bank.

Manche Leute nehmen sich in der Bucht was raus, das ist echt unglaublich.

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Allrounder41


2 Reifen haben aber die DOT-Nummer die ich gesagt habe.Und die anderen 2 die,die er gesagt hat.Ist des da nicht ein Unentschieden ? Ich konnte ja nicht wissen,dass die andere 2 andere DOT-Nummer haben..
Die Bäckerverkäuferin verkauft dir 4 Brötchen 2 sind Frisch und 2 sind alt = Das nennst du dann unentschieden?? Aber du kannst mal gerne die Ebay Artikelnummer hier reinstellen damit sich jeder ein objektives Bild von deiner Auktion machen kann.

Schöner Vergleich. Erlebt man doch immer wieder mal beim Bäcker. 😠

Was sind denn frische Brötchen?
Glaube, gibt es hier nicht.

Oder ich brauche immer so lange nach Hause 😁

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Aber du kannst mal gerne die Ebay Artikelnummer hier reinstellen damit sich jeder ein objektives Bild von deiner Auktion machen kann.

Sehr gute Idee, dann weiß man auch, bei wem man mit Sicherheit nichts ersteigert.

Solche Geschäftspartner braucht man nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Allrounder41


2 Reifen haben aber die DOT-Nummer die ich gesagt habe.Und die anderen 2 die,die er gesagt hat.Ist des da nicht ein Unentschieden ? Ich konnte ja nicht wissen,dass die andere 2 andere DOT-Nummer haben..

Hallo,

schau doch vorher genau nach, und lass das nachträgliche Gezanke.

MfG

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Zitat:

Original geschrieben von deville73


Wegen so was lohnt sich kein Streit.
Du kannst seine Bewertung doch auch von Dir aus kommentieren, oder geht das nicht mehr?

Und was die 8mm angeht, so ist ja eigentlich nur bei ganz neuen Reifen der Fall soweit ich weiss.
Vielleicht hast Du da in dem Zusammenhang ja doch bissi zu dick aufgetragen?

Scheinbar sind das vom Profil her Transporterreifen und die haben gerne auch mal 10 mm Grundprofil als Neureifen. Somit wäre es theoretisch möglich daß ein gebrauchter Reifen auch mal 8 mm hätte ( in dem Falle wohl nicht )

Hallo Forum,

"Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein"

:

Wer anderen eine Falle stellt, geht selbst hinein; Warnung vor der Gefahr, die darin liegt, dem anderen mutwillig zu schaden; nicht nur, weil ein solches Handeln verwerflich ist, sondern weil man selbst, durch welche Umstände auch immer, in die gestellte Falle tappen kann.

Gruß Martin

Hallo Forum,

der TE soll sich mal die einschlägigen § des STGb durchlesen,

dann wird er ruhiger.

siehe:

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gruß Martin

er handelte ja aber scheinbar nicht mit absicht..nur mit mangelnder sorgfalt.

-> kein betrug.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Die Bäckerverkäuferin verkauft dir 4 Brötchen 2 sind Frisch und 2 sind alt

Ach was,

die Bäckerverkäuferin verkauft ihm höchstens den Bäcker - so sagt es ja auch schon die Berufsbezeichnung.

Brötchen gibts bei der Bäckereifachverkäuferin (wobei die eigentlich das Gebäude verkaufen müsste - demzufolge ist das Wort Bäckereifachverkäuferin wohl nur ein Synonym für Maklerin).

Ausserdem haben Brötchen keine DOT-Nummer. Von daher passt der Vergleich überhaupt garnicht.

Und im Moment würde ich auch jedem empfehlen nur Winterbrötchen mit zu führen - bei dem Wetter.

Und wenn überhaupt kommt für einen solchen Vergleich nur sowas in Frage:

http://www.laiacker.de/.../brotchenrad.jpg

Mfg Zille

hallo,

wenn die transaktion rückabgewickelt wird. ist der kauf ja im prinzip nicht zustande gekommen. deshalb sollte die bewertung auch zurückgenommen werden. ich glaube das geht auch irgendwie direkt über ebay.
ich hatte neulich auch (neue) reifen bei einem händler gekauft und der konnte nicht liefern. -ja sowas gibts auch-. hat mir dann das geld zurück überwiesen und ich habe von ebay nachricht bekommen, ob ich mit der rückabwickling des kaufes einverstanden bin. habe dann auch keine bewertung abgegeben.

mfg41

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Und wenn überhaupt kommt für einen solchen Vergleich nur sowas in Frage:

http://www.laiacker.de/.../brotchenrad.jpg

Mfg Zille

Ohne M+S Kennzeichnung ( Mohn +Semmel)😁 unterstellen wir  der BäFaVeIn ( Bäckereifachverkäuferin) aber arglistige Täuschung

www.baeckerei-nelles.de/img/news/azubi-kasolowsky2.JPG

Im Hintergrund gut zu erkennen das Bäckereifach und vorne eine Verkäuferin🙄

Zitat:

Original geschrieben von mfg41


hallo,

wenn die transaktion rückabgewickelt wird. ist der kauf ja im prinzip nicht zustande gekommen. deshalb sollte die bewertung auch zurückgenommen werden. ich glaube das geht auch irgendwie direkt über ebay.
ich hatte neulich auch (neue) reifen bei einem händler gekauft und der konnte nicht liefern. -ja sowas gibts auch-. hat mir dann das geld zurück überwiesen und ich habe von ebay nachricht bekommen, ob ich mit der rückabwickling des kaufes einverstanden bin. habe dann auch keine bewertung abgegeben.

mfg41

Hallo,

warum zurücknehmen bzw. nicht abgeben? Wenn der Verkäufer nicht liefern kann bietet er Ware an die er nicht mal liefern kann, das ist für mich ein Grund für eine negative Bewertung. Ich kaufe die dann, erfahre dann dass er nicht liefern kann und kann mir dann (nachdem er sich nach 4 Wochen mal bequemt hat mir das Geld zurückzuzahlen) wo anders das bestellen, womöglich noch deutlich teurer (siehe Winterreifen, wo ein paar Wochen mehrere Euros ausmachen). Ne danke, das ist schon eine Bewertung wert. Im diesem konkreten Fall würde ich meine negative auch nicht zurücknehmen, da ich das gleiche schon ähnlich erlebt habe. Hatte 2 Reifen gekauft mit 7 mm Restprofil und die hatten gerade mal 5mm Aussen und 5.5mm inner Mitte und dann noch die Aussage vom Verkäufer dass das normal wäre ...

mfG und ein gutes neues Jahr

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