Reifengrößen und zusätzliche Eintragungen

Hallo Oldtimergemeinde,

hab was interessantes in meine Fahrzeugschein stehen...
Unten bei den zusätzlichen Eintragungen steht zu den Reifengrößen folgender Satz:
zu 15.1 und 15.2 auch andere passende Größen genehmigt.

Wie darf man das verstehen? Also angenommen im Schein steht 165/60 R13
was kann ich alles als Rad montieren? Passen würden auch z.b. 185/60 R14 oder auch 185/70 R15

Jetzt sind die Techniker von TÜV und DEKRA usw. gefragt.

12 Antworten

Moin Moin !

Zitat:

zu 15.1 und 15.2 auch andere passende Größen genehmigt.

 

Wie darf man das verstehen?

Gar nicht ! Da ist entweder beim SVA etwas schief gelaufen oder die die Eintragung ist ein Fake.

MfG Volker

Ich vermute auch, das ist ein Selbsteintrag.

Diese Eintragung ist kein Fake! So steht es in meinem Schein. Wenn ich heim komm lade ich ein Foto hoch.
Ich habe auch die letzte TüV- prüfung mit 185/65 R13 bestanden. Der Prüfer hat nur schmunzelnd gesagt, und ich zitiere "die Reifen sind also andere passende Größe gell"
Und das wars.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 1. Juli 2015 um 22:46:54 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 1. Juli 2015 um 22:46:54 Uhr:



Zitat:

zu 15.1 und 15.2 auch andere passende Größen genehmigt.

 

Wie darf man das verstehen?

Gar nicht ! Da ist entweder beim SVA etwas schief gelaufen oder die die Eintragung ist ein Fake.

MfG Volker

Also gut... Der Wortlaut ist folgender *Andere geeignete Reifen sind zulässig*

Siehe Zeile 22 im Schein/Gutachten

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Gutachten

Schein zählt nicht, was steht im Brief? Denn da drin werden die TÜV-Eintragungen am Tag der EINTRAGUNG gemacht.

Moin Moin !

Zitat:

Schein zählt nicht, was steht im Brief? Denn da drin werden die TÜV-Eintragungen am Tag der EINTRAGUNG gemacht.

Unfug ,das gibts schon lange nicht mehr , es zählt das 21er Gutachten.

Dieses ist ja auch eingestellt, und da gibt es eine weitere Ungereimtheit: U1 ist nicht das Standgeräusch sondern "Innengeräusch" ( ???? ) , U3 nicht das Fahrgeräusch ,sondern das "Aussengeräusch" ( ??? )

Mir kommt das ganze "Gutachten" vor wie eine schlechte Fälschung !

Ich würde mal beim TÜV Süd anrufen und nach dem Gutachten unter der Berichtsnummer nachfragen !

Ich vermute mal ,du warst mit dem Fzg nicht selber an der betreffenden TÜV-Prüfstelle.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 3. Juli 2015 um 08:49:10 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 3. Juli 2015 um 08:49:10 Uhr:



Zitat:

Schein zählt nicht, was steht im Brief? Denn da drin werden die TÜV-Eintragungen am Tag der EINTRAGUNG gemacht.

Unfug ,das gibts schon lange nicht mehr , es zählt das 21er Gutachten.
Dieses ist ja auch eingestellt, und da gibt es eine weitere Ungereimtheit: U1 ist nicht das Standgeräusch sondern "Innengeräusch" ( ???? ) , U3 nicht das Fahrgeräusch ,sondern das "Aussengeräusch" ( ??? )

Mir kommt das ganze "Gutachten" vor wie eine schlechte Fälschung !

Ich würde mal beim TÜV Süd anrufen und nach dem Gutachten unter der Berichtsnummer nachfragen !

Ich vermute mal ,du warst mit dem Fzg nicht selber an der betreffenden TÜV-Prüfstelle.

MfG Volker

Ich hab's nur mal geschrieben, weil es früher (1970/80er Jahren oft so war:- da wurden unmögliche Eintragungen (z.B: "mit nicht ausreichender Radabdeckung"😉 per Schreibmaschine im SCHEIN von ominösen Tunern eingetragen. Der Kunde war zufrieden, hat auch dafür viel bezahlt.

Aufgefallen sind die alle bei den nächsten TÜV-eintragungen, als der Brief vorlag🙁

Aber ok, wenn das heute so ist....

@ Volker
Ich war persönlich beim TüV süd zur Abnahme nach Paragraph 21 und 23. Das Gutachten wurde in meinem beisein geschrieben und ich war damit auf der Zulassung in Grasbrunn.

Ich hab den Wagen aus Litauen geholt, restauriert und zugelassen. Du findest ihn bei meinen Fahrzeugen.

Und bevor jetzt ganz schlaue Leute schreien ich hätte Freunde bei dem Verein...
Wenn ich beim TÜV, DEKRA und wie sie alle heißen, Freunde hätte, würde ich mich bei denen erkundigen und nicht im Forum.

Hi,

heute werden doch sowieso nicht mehr alle möglichen Reifen in die Papiere eingetragen, sondern nur noch einige Standardgrößen.

Für den Moskwitsch gibt es ja auch eine Liste vom KTA (also dem KBA der DDR), in der einige alternative Reifengrößen angegeben sind (aber sicher keine 65er Reifen, die waren damals noch nicht so üblich)

Grüße

Zitat:

@leibnitzkruemel schrieb am 2. Juli 2015 um 20:07:04 Uhr:


Also gut... Der Wortlaut ist folgender *Andere geeignete Reifen sind zulässig*

Siehe Zeile 22 im Schein/Gutachten

andere geeignete Reifen.........

sind bei Erhaltung des

H

- Kennzeichen,

die seinerzeitige

Original

-Reifengröße 6.45-13

Bei einer Umbereifung auf 14" bzw.15" müssen Abrollumfang und Felgen passen
> und per Einzelabnahme begutachtet und zugelassen werden.
Da diese Kombinationen aber weit vom Original entfernt sind,
wird (kann) das H-Kennzeichen von der Zul.stelle eingezogen (werden). 🙁

btw.: Das zitierte KTA ist bereits am 3.10.1990
zur "Außenstelle Dresden" des KBA geworden, vielleicht kannst Du da Näheres erfahren?
,
http://www.kba.de/.../dienstsitz_Dresden_inhalt.html

Moin Moin !

Zitat:

Ich hab's nur mal geschrieben, weil es früher (1970/80er Jahren oft so war:- da wurden unmögliche Eintragungen (z.B: "mit nicht ausreichender Radabdeckung"😉 per Schreibmaschine im SCHEIN von ominösen Tunern eingetragen. Der Kunde war zufrieden, hat auch dafür viel bezahlt.

Damals war der aaS ja auch berechtigt ,die Eintragung direkt im Brief vorzunehmen , den Schein änderte dann die Zul.stelle. Da wurden in der Tat viele Eintragungen selber vorgenommen,das kann ich bestätigen.

Zitat:

Ich war persönlich beim TüV süd zur Abnahme nach Paragraph 21 und 23. Das Gutachten wurde in meinem beisein geschrieben

Zitat:

Wenn ich beim TÜV, DEKRA und wie sie alle heißen, Freunde hätte, würde ich mich bei denen erkundigen

Da brauchst du keine Freunde haben , du hast doch die Tel.Nr. und den Namen des aaS , ruf diesen an und frage ,wie das zu verstehen ist !

PS: Habe mal eben das Fzg in meinem Schlepptop aufgerufen und siehe da :
Sowohl die ominöse Reifeneintragung (die sich allerdings auf 6.45-13 beziehen) als auch die lustige Geräuschdefinition sind aus der KTA -BE original entnommen worden.

Möglicherweise waren die Reifen in der DDR nicht oder nur selten erhältlich ,so das auf ähnliche Grössen umgerüstet werden musste , als "Wessie" kann ich mir das nicht anders erklären.
Ich denke ,dass im Rahmen des Einigungsvertrages die alten Abnahmen der DDR ihre Gültigkeit behalten haben und komplett ins KBA übertragen wurden.
Würde mir also keine weiteren Gedanken machen ,zumal 165/80 R13 eine gängige Grösse ist.

MfG Volker

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