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Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) - völlig wirr - brauche Erklärung

Renault Megane III (Z)

Hallo,

ich habe einen Renault Megane (1.2 TCE 115) Bose Edition mit Erstzulassung Februar 2013.

Nun wird ja viel über dieses RDKS geschrieben. Anfangs dachte ich, betrifft mich nie und nimmer, da es nur alle Fahrzeuge mit erstmaliger Zulassung ab 1. November 2014 betrifft.

Jetzt bin ich plötzlich über dies hier gestolpert:
"Wann betrifft mich die RDKS-Pflicht?
Sie fahren einen Pkw oder ein Wohnmobil. Dann müssen Sie Folgendes wissen:
1.) Seit dem 1. November 2012 müssen alle in der EU verkauften neu typengenehmigten Pkw und Wohnmobile mit einem RDKS ausgestattet sein.
2.) Ab dem 1. November 2014 müssen in der EU alle Pkw und Wohnmobile mit Erstzulassung über ein RDKS verfügen.

(Quelle http://www.reifendirekt.de/reifendruck-kontrollsystem.html)

Nun falle ich mit meinem Auto unter den 1. Punkt (in der Zulassung steht da was mit Dezember 2012) und bin etwas irritiert...hat das jetzt Auswirkungen auf mich oder nicht?

Ich habe mich eh schon mal gefragt, ob bei mir der Reifendruck automatisch kontrolliert wird. Aus dem Handbuch bin ich da nie so richtig schlau geworden, zumal da ja meist Erklärungen zu allen Ausstattungsvarianten drin stehen.
Anhand der Darstellung des Auto`s (z.B. bei offenen Türen) im Display der Instrumententafel gehe ich aber davon aus, dass da nix kontrolliert bzw. angezeigt wird. Weil laut Handbuch da dann auch wie einzelne Reifen am Fahrzeugbild abgebildet sind. So habe ich das jedenfalls anhand der Bilder interpretiert. Oder es versucht :-D

Ja nun fahre ich im Moment mit den Ganzjahresreifen, die ich aber dann demnächst auch auch wechseln lassen will (Winterreifen drauf).

Ich habe das Gefühl, je mehr ich versuche, mich im Netz zu belesen, desto verwirrter werde ich :-P

Ja und bevor ich es jetzt zu Renault bringe und da vielleicht eine Überraschung auf mich wartet, will ich einfach vorbereitet sein und es auch verstehen...muss da bei mir was gemacht werden - ja oder nein?
Und woran weiß ich, ob ich vielleicht schon solch Kontrolle habe, die im Fall der Fälle auch einen zu geringen Reifendruck anzeigt?! Sieht man sowas irgendwie?

Danke vorab!!!

(und sorry für den langen Beitrag ^^)

11 Antworten

Zitat:

@Becki-1980 schrieb am 12. November 2014 um 20:10:34 Uhr:


Hallo,

ich habe einen Renault Megane (1.2 TCE 115) Bose Edition mit Erstzulassung Februar 2013.

Nun wird ja viel über dieses RDKS geschrieben. Anfangs dachte ich, betrifft mich nie und nimmer, da es nur alle Fahrzeuge mit erstmaliger Zulassung ab 1. November 2014 betrifft.

Jetzt bin ich plötzlich über dies hier gestolpert:
"Wann betrifft mich die RDKS-Pflicht?
Sie fahren einen Pkw oder ein Wohnmobil. Dann müssen Sie Folgendes wissen:
1.) Seit dem 1. November 2012 müssen alle in der EU verkauften neu typengenehmigten Pkw und Wohnmobile mit einem RDKS ausgestattet sein.
2.) Ab dem 1. November 2014 müssen in der EU alle Pkw und Wohnmobile mit Erstzulassung über ein RDKS verfügen.

(Quelle http://www.reifendirekt.de/reifendruck-kontrollsystem.html)

Nun falle ich mit meinem Auto unter den 1. Punkt (in der Zulassung steht da was mit Dezember 2012) und bin etwas irritiert...hat das jetzt Auswirkungen auf mich oder nicht?

Woher weißt willst du das wissen? Vllt. kann sogar noch die allererste Typgenehmigung des Megane III (gibt's seit Ende 2008) weiterverwendet werden? Oder zumindest die, als auf Euro5 umgestellt wurde? (ist auch schon eine Weile her)

Tipp: Wenn du das RDKS abschalten kannst (normales Konfigurationsmenü für den Fahrer, geht vermutlich nur im Stand?), fällst du ziemlich sicher nicht unter 1.

notting

Morgen Morgen

Das Datum Deiner Erstzulassung sagt nichts aus ..... entscheidend : Seit dem 1. November 2012 müssen alle in der EU verkauften " NEU TYPENGENEHMIGTEN" Pkw und Wohnmobile mit einem RDKS ausgestattet sein.
d.h gab es die für Deinen PKW die Typgenehmigung bereits !
Ein weiterer für Dich ersichtlicher Hinweis wären farbliche Ringe an den Ventilen !
Aber Dein Freundlicher Servicepartner kann gas genau und schnell mit dem Clipinterface auslesen ... bzw mit der VIN im Renault Net

Gruß

Danke euch beiden für die Antwort!

Hier ist auch mal ein Link, wo ich interpretieren würde, dass es für mich vorgeschrieben ist:

http://www.adac.de/.../...sbescheinigung%20Teil%201%20-RDKS_214228.pdf

Punkt 1 darin trifft zu, da bei mir in der Zulassung M1 steht und unter Punkt 3 steht bei mir der 5.12.2012 (also nach dem 31.10.2012).

Ich habe an den Ventilen weder farbliche Ringe noch die Möglichkeit in den Einstellungen im Konfigurationsmenü etwas Ein- oder Auszuschalten.

Heißt das nun, ich müsste das haben und hab`s nicht?
Ach, das ist mir irgendwie grade etwas zu hoch 🙄

Zitat:

@Becki-1980 schrieb am 13. November 2014 um 18:38:43 Uhr:


Danke euch beiden für die Antwort!

Hier ist auch mal ein Link, wo ich interpretieren würde, dass es für mich vorgeschrieben ist:

http://www.adac.de/.../...sbescheinigung%20Teil%201%20-RDKS_214228.pdf

Punkt 1 darin trifft zu, da bei mir in der Zulassung M1 steht und unter Punkt 3 steht bei mir der 5.12.2012 (also nach dem 31.10.2012).

Ich habe an den Ventilen weder farbliche Ringe noch die Möglichkeit in den Einstellungen im Konfigurationsmenü etwas Ein- oder Auszuschalten.

Heißt das nun, ich müsste das haben und hab`s nicht?
Ach, das ist mir irgendwie grade etwas zu hoch 🙄

Du hast das missverständlich geschrieben. Es gibt z. B. keinen Punkt 3 in der ZB1...

Ja, du hast RDKS, die Homologation war nach dem 31.10.2012!

RDKS heißt aber nicht bei allen Fahrzeugen, dass du Drucksensoren brauchst!

notting

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Ich hatte das mit dem Punkt 3 auf die rot-dargestellte Markierung bzw. Nummerierung im ADAC-Link bezogen.

Gut, dann habe ich vermutlich diese Sensoren nicht.

EDIT:

"RDKS heißt aber nicht bei allen Fahrzeugen, dass du Drucksensoren brauchst!"

Und woher weiß ich, ob ich welche brauche???

Zitat:

@Becki-1980 schrieb am 13. November 2014 um 20:18:19 Uhr:


Ich hatte das mit dem Punkt 3 auf die rot-dargestellte Markierung bzw. Nummerierung im ADAC-Link bezogen.

Gut, dann habe ich vermutlich diese Sensoren nicht.

EDIT:

"RDKS heißt aber nicht bei allen Fahrzeugen, dass du Drucksensoren brauchst!"

Und woher weiß ich, ob ich welche brauche???

Schraub ein Rad ab und lege es ein paar Meter entfernt irgendwo hin, siehe auch das Kapitel in der Anleitung zum Thema Panne.

notting

Ja, aber das würde ja dann nur zeigen, ob ein Kontrollsystem vorhanden ist.
Aber beantwortet nicht die Frage, ob mein AuTo zu denen zählt, die sowas haben müssen, aber es eventuell nicht haben.

Ach, ich geh ins Bett - das schafft mich alles 😛

Also. Janz einfach gesagt:

Der den du jetzt hast aus 2013 kann welche haben ( wenn sie mit bestellt wurden), muss aber nicht. Gesetzgeber sagt dazu OK. Also Kannst musst aber nicht.

Fahrzeuge, die Zulassung ab November 14 haben werder, Müssen RDKS drin haben ob du es willst oder nicht ( außer du hast ne LKW Zulassung beantragt, da hat der Staat gepennt, die brauchen keine)

Zitat:

@mirical1 schrieb am 16. November 2014 um 20:39:10 Uhr:


Also. Janz einfach gesagt:

Der den du jetzt hast aus 2013 kann welche haben ( wenn sie mit bestellt wurden), muss aber nicht. Gesetzgeber sagt dazu OK. Also Kannst musst aber nicht.

Fahrzeuge, die Zulassung ab November 14 haben werder, Müssen RDKS drin haben ob du es willst oder nicht ( außer du hast ne LKW Zulassung beantragt, da hat der Staat gepennt, die brauchen keine)

Genau so ist es.

Vor allem LKW mit geplatzten Reifen sieht man ja nie........😁😁

@Globeum: Nein, dass ist falsch!!!
Für alle Fahrzeuge mit EZ ab 01.11.2014 ist RDKS Pflicht, wenn die neue Typgenehmigung nach dem 01. November 2012 liegt und das Fahrzeug jetzt erstmalig zugelassen wird.
Das Zauberwort ist neue Typgenehmigung, dass ist ganz entscheidend.
Im Falle Renault trifft es aktuell eigentlich nur den Heckmotor-Twingo.

Zitat:

@blechbanane0170 schrieb am 17. November 2014 um 07:21:43 Uhr:



Zitat:

@mirical1 schrieb am 16. November 2014 um 20:39:10 Uhr:


Also. Janz einfach gesagt:

Der den du jetzt hast aus 2013 kann welche haben ( wenn sie mit bestellt wurden), muss aber nicht. Gesetzgeber sagt dazu OK. Also Kannst musst aber nicht.

Fahrzeuge, die Zulassung ab November 14 haben werder, Müssen RDKS drin haben ob du es willst oder nicht ( außer du hast ne LKW Zulassung beantragt, da hat der Staat gepennt, die brauchen keine)

Genau so ist es.
Vor allem LKW mit geplatzten Reifen sieht man ja nie........😁😁

@Globeum: Nein, dass ist falsch!!!
Für alle Fahrzeuge mit EZ ab 01.11.2014 ist RDKS Pflicht, wenn die neue Typgenehmigung nach dem 01. November 2012 liegt und das Fahrzeug jetzt erstmalig zugelassen wird.
Das Zauberwort ist neue Typgenehmigung, dass ist ganz entscheidend.
Im Falle Renault trifft es aktuell eigentlich nur den Heckmotor-Twingo.

Der Captur (seit 2013 in Produktion) hat RDKS aber auch serienmäßig lt. Prospekt und ist IIRC auch nicht abschaltbar?

notting

Juti, nun hab ich es wohl geschnallt!!!
Danke für die Geduld 😁

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