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Reifenbindung
Ich habe in meinen Fahrzeugschein eine Reifenbindung die mir nur ein reifentyp von jeweils zwei reifenhersteller erlaubt.
Ist das überhaupt noch gültig oder kann ich auch von einem anderen reifenhersteller die reifen draufmachen??
Gruß Sebastian
21 Antworten
Hallo Sebastian,
eigentlich widerspricht das EU-Recht und die bisherigen Eintragungen in den Papieren sollten nur noch eine Empfehlung sein.
Aber ich glaube, im Falle des Falles hat man trotzdem schlechte Karten.
Es gibt inzwischen allerdings ein paar TÜV-Stationen, die tragen nur noch "Reifen eines Herstellers" ein. Das ist natürlich perfekt.
In der Pfalz z. B. Das ist ja von dir nicht weit weg.
Insgesamt müssen wir aber noch ein bißchen warten, bis sich das überall rumgesprochen hat und sich alle daran halten.
Oder weiß jemand Genaures über die gesetzliche Regelung?
Gruß
Ghost
Hallo!
Das mit der Markenbindung gibt`s schon lange nicht mehr. Es kann jeder Reifen gefahren werden, für den eine Freigabe des Herstellers für Dein Moped vorliegt.
Dazu einfach bei Honda nachfragen oder selbst googeln (nach Reifenfreigabe für Modell XXX)
und ausdrucken. Kannst die Reifen dann z. B. günstig bei Ebay schießen. Der Ausdruck mit der Freigabe muß halt immer mitgeführt werden.
Gruß
Hallo marco31
Solange es in den Fahrzeugpapieren noch die Angabe des Herstellers und des genauen Typs gibt, gibt es offiziell wohl auch noch die Reifenbindung.
Dass man das mit Freigaben umgehen kann, war schon immer so. Wenn es die für den Wunschreifen gibt, was leider nicht immer der Fall ist.
Das hat mit dem Aufheben der Reifenbindung durch EU-Recht nichts zu tun.
Ein Freund hat es Anfang 2006 geschafft, dass in seinen Papieren einer CBR1100XX nur noch steht: Reifen eines Herstellers.
Er braucht jetzt keine Freigaben mehr und könnte sogar vorne einen Michelin Pilot Power und hinten einen Pilot Poad montieren.
Ich denke aber, dass das in D noch ein bißchen dauert, bis das generell so ist. Und ob es überhaupt wirklich so gut ist?
Die Zulassung erlischt bei Veränderungen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Das kann bei Montage eines "falschen" Reifens durchaus noch vermutet werden, liegt ein bißchen an den "Meinungen" der Bußgeldstellen und der Gerichte.
Keine Gefahr liegt immer dann vor, wenn ein vom Hersteller des Mopeds empfohlener Reifen verwendet wird und bei "Altfahrzeugen" steht der im Fahrzeugschein drin. Bei meiner neuen FZ6 steht gar nichts drin, nur die Größe ist vorgegeben.
Eine Besonderheit sind Reifenfreigaben, insbesondere von den Reifenherstellern selbst. Das muß man sich mal richtig reinziehen, der Reifenhersteller XY bescheinigt sich selbst, um Reifen verkaufen zu können, daß sein Reifen an deinem Moped gut ist.
Aber es ist wirklich so, eine Reifenfreigabe entweder auf der Homepage des Moped-Importeurs oder des Reifenherstellers heruntergeladen und gut ist. Online-Reifenhändler bieten diese Freigaben auf ihren Seiten auch an.
Gegenüber der Polizei bräuchte man eigentlich nicht unbedingt etwas zum Vorweisen. Das kann dann aber zu oben angeführten Verwirrungen führen und die will man ja vermeiden.
Erst beim TÜV hat man die Vorschriftsmäßigkeit selbst nachzuweisen, ansonsten schicken die einen fort - ohne Plakette.
pfisti
Sorry, aber
Zitat:
Das muß man sich mal richtig reinziehen, der Reifenhersteller XY bescheinigt sich selbst, um Reifen verkaufen zu können, daß sein Reifen an deinem Moped gut ist.
Das stimmt so nicht.
Eine Freigabe, auch wenn sie vom Reifenhersteller stammt, entsteht immer aus einer Zusammenarbeit von Reifen- und Fahrzeughersteller.
Ein gutes Beispiel ist der Michelin Pilot Power auf der Honda CBR1100XX. Michelin hat getestet und eine Freigabe erstellt. Weil Honda seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, wurde die Freigabe von Michelin wieder zurückgezogen, bzw. keine neue mehr erteilt. Das hatte keine technischen Gründe, nur organisatorische seitens Honda. So hat es Michelin auch schriftlich mitgeteilt.
Und auch
Zitat:
Gegenüber der Polizei bräuchte man eigentlich nicht unbedingt etwas zum Vorweisen.
ist nicht ganz richtig. Kommt man in eine Kontrolle mit alten Fahrzeugpapieren und in denen ist beispielsweise Dunlop und Bridgestone genannt, man hat aber Michelin drauf und keine Freigabe dabei, wird der Junge vom Trachtenverein die Weiterfahrt untersagen. Er ruft einen Abschleppwagen und der Fahrer ein Taxi.
Wobei es solche und solche gibt. Ist er selbst ein Mopedfahrer kann man auch Glück haben.
Nachtrag:
Auch der erste Satz
Zitat:
Die Zulassung erlischt bei Veränderungen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Das kann bei Montage eines "falschen" Reifens durchaus noch vermutet werden, liegt ein bißchen an den "Meinungen" der Bußgeldstellen und der Gerichte.
ist meines Erachtens zweifelhaft. Montiert man falsche Reifen (auch z. B. beim Pkw eine falsche Größe), erlischt die ABE (nicht die Zulassung). Hat man einen Unfall, muss der aber in Zusammenhang mit der unerlaubten Änderung stehen, damit die Versicherung Regressansprüche stellen kann. Mit einer 'Meinung' einer Bußgeldstelle hat das doch nichts zu tun, selbst wenn die Polizei einen Mängelbericht schreibt.
Oder man hat die Freigabe für die Michelin Reifen in der Tasche da können die grün-weißen Bewegungsmelder machen was sie wollen! Du darfst dann auf jeden Fall weiterfahren!
Richtig, sie wurde auch nicht offiziell zurückgezogen, sondern laut Auskunft von Michelin wird nur keine neue mehr erteilt.
Natürlich habe ich auch eine und natürlich auch den Power drauf.
Zulassung oder Betriebserlaubnis ist ein bißchen Wortspielerei. Die Betriebserlaubnis, auch Allgemeine Betriebserlaubnis genannt, erlischt bei den Fahrzeugen, dir nur aufgrund dieser Genehmigung unterwegs sind und ansonsten zulassungsfrei sind (z.B. Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen). Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen erlischt die Zulassung, wenn keine Betriebserlaubnis mehr besteht.
Daß ein Moped mit "falschen" Reifen aber ansonsten der richtigen Reifengröße aus dem Verkehr gezogen wird, kann ich mir nicht vorstellen!
Wirst du kontrolliert und kannst keine Freigabe vorweisen, behauptest du zunächst einmal ganz frech, daß es eine gibt, was ja vermutlich auch der Wahrheit entspricht. Die vom "Trachtenverein" haben auch Internet und müssen diesem Beweisantrag nachgehen.
pfisti
Zitat:
Kommt man in eine Kontrolle mit alten Fahrzeugpapieren und in denen ist beispielsweise Dunlop und Bridgestone genannt, man hat aber Michelin drauf und keine Freigabe dabei, wird der Junge vom Trachtenverein die Weiterfahrt untersagen. Er ruft einen Abschleppwagen und der Fahrer ein Taxi.
Selten so nen Quatsch gehört.
Jede Polizeidienststelle bekam vor langer Zeit ein Schreiben, daß die Betriebserlaubnis NICHT mehr erlischt, wenn Reifen einer Marke montiert sind, die nicht im Schein oder Brief eingetragen sind. Lediglich die richtige Reifengröße ist entscheident.
Also nix mit Abschleppen oder Weiterfahrt untersagen!!!
Kann der Fahrer die Freigabe nicht vor Ort nachweisen, gibts nen Mängelbericht (kostet übrigens nichts) und der Fahrer hat 2 Wochen Zeit, sich das entsprechende Papier zu besorgen und nachzuweisen, daß die Reifen für sein Fahrzeug freigegeben sind.
Wird hier in BaWü so praktiziert.
Warum so aggressiv?
Zitat:
Selten so nen Quatsch gehört.
Wenn du so eine Aussage als "selten gehörten Quatsch" bezeichnest, tust du mir echt leid. Du musst sehr einsam sein, so ohne menschliche Kontakte, TV, Zeitung,... ;-)
Ich höre und lese den ganzen Tag Unfug. Von unseren Politikern, teilweise hier im Forum, ...
Und das hier war die Aussage eines Beamten bei einer Kontrolle auf der Schwarzwaldhochstraße (Ba.-Wü.) in diesem Sommer. Hat mich ja auch überrascht. Aber selbst bei nochmaligem Nachfragen blieb er dabei.
Vielleicht hat nicht jeder Beamte die sicherlich massenhaften Informationsschreiben im Kopf.
Außerdem habe ich ja oben schon geschrieben, dass das EU-Recht widerspricht, es aber noch ein bißchen dauert, bis sich das überall herumgesprochen hat.
Schön wäre es ja, wenn ich mich täuschen würde und du Recht hast.
Aber einfach so eine Aussage, die 50 Jahre absolut sicher Gültigkeit hatte und sich jetzt so langsam ändert, als Quatsch zu bezeichnen, spricht für sich.
Nochwas: bei dem Power auf der XX finden die Beamten auch über das Internet keine Freigabe. Weil es die nicht mehr gibt. Wer aber eine alte von früher hat, für den hat sie weiterhin Gültigkeit. Nur, was ist nun, wenn man sie vergisst mitzunehmen? Die Herren rufen bei der Dienststelle an (schon erlebt) und fragen nach. Die suchen und finden nichts. Und dann?
Zitat:
Ich höre und lese den ganzen Tag Unfug. Von unseren Politikern, teilweise hier im Forum, ...
Dann herzlichen Glückwunsch, daß Du diesen Unfug nur liest und hörst und nicht schreibst!!
Der einsame Mensch muß jetzt ins Bett. (Natürlich alleine!)
Bei Motorrädern wurde die Reifenbindung nie abgeschafft.Prinzipiell dürfen nur Reifen montiert werden die eingetragen wurden.Im Gegensatz zu Autos haben bei Mopeds die Reifen einen gravierenden Einfluß auf das Fahrverhalten.Es ist aber durchaus möglich das ein Reifenhersteller ein Gutachten auf eigene rechnung machen lässtNur darf man dann nicht diese einfach montieren auch wenn sie 20 Kumpels drauf haben,der Weg über die eintragung lässt sich leider nicht vermeiden.
Auch bei Autos gibt es in Einzelfällen noch eine Reifenbindung,nicht jeder Reifen ist für 350km/h auf einem 2Tonner geeignet.Auch dei Reifenbreite kann eine Rolle spielen wenn man beim Auto die maximale Breite moniert.Bei einem 215er reifen kann die Lauffläche so breit wie bei einem 225er oder auch so schmal wie bei einem 205er sein.Wo ein 215 gerade noch passt kann es durchaus sein das ein spezieler Reifen eingetragen wird weil einer mit breiterer Lauffläche streifen würde.
Zitat:
Bei Motorrädern wurde die Reifenbindung nie abgeschafft.Prinzipiell dürfen nur Reifen montiert werden die eingetragen wurden.Im Gegensatz zu Autos haben bei Mopeds die Reifen einen gravierenden Einfluß auf das Fahrverhalten.Es ist aber durchaus möglich das ein Reifenhersteller ein Gutachten auf eigene rechnung machen lässtNur darf man dann nicht diese einfach montieren auch wenn sie 20 Kumpels drauf haben,der Weg über die eintragung lässt sich leider nicht vermeiden.
OK, dann nerv ich Euch halt noch einmal.
Hab meine Fireblade SC 50 diesen Sommer gekauft. Eingetragen laut Brief und Schein sind nur Bridgestone und Michelin.
Habe gleich nach dem Kauf Metzeler Sportec montieren lassen, da das Moped lange Zeit stand und ich nicht mit den harten Dingern fahren wollte.
Hab mir die Freigabe ausgedruckt und bin zum TÜV wegen HU und AU. Freigabe vorgezeigt, alles in Ordnung. Hat ihn aber auch nicht weiter interessiert und er meinte, daß man ja mittlerweile eh fast jede Marke montieren darf. Weiter teilte der Prüfer mir mit, daß beim TÜV jetzt ein Programm eingeführt wird, in dem alle Freigaben für die verschiedenen Mopeds aufgeführt sind. Ein Klick reicht ihm dann und er sieht, was alles montiert werden darf.
Eintragen lassen muß man es definitiv nicht. Zumindest der TÜV-Prüfer mußte es doch wissen, wenn ich schon keine Ahnung hier habe, wie manche meinen.
Naja,Tüvprüfer haben sich auch schon als Ahnungslos gezeigt.
Wenn man auf nummer sicher gehen will lässt man sich die besten Reifen eintragen,dann hat sich die Sache bei der nächsten Kontrolle schon erledigt.Was bringt es wenn der Tüvprüfer mit ein paar Klicks feststellen kann das man den Reifen montieren darf wenn in der Nacht zum Sonntag ein Herr der Rennleitung anderer Meinung ist und kein Gutachten zur Hand ist?
Übrigens sind nicht alle freigegebenen Reifen auch wirklich zu empfehlen.Da haben Tester der diversen Zeitschriften schon böse Erfahrungen sammeln können.Ist sicher nicht lustig wenn ein Moped das über 250 läuft schon bei 160 das Pendeln anfängt,mit Serienreifen.
Da lohnt es sich schon mal in eine der zeitungen zu schauen wenn sie mal wieder Reifen ausprobieren.Die empfohlenen Kombinationen sind dann zwar oft noch nicht freigegeben aber das lässt dann meistens nicht lange auf sich warten. Manchmal habe ich den Eindruck das die Tests der Zeitschrift Motorrad als Grundlage für Freigaben verwendet werden.Allerdings testen diese Irren die Reifen auch wirklich bis in den Grenzbereich.