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Reifenbindung

Honda Motorrad

Ich habe in meinen Fahrzeugschein eine Reifenbindung die mir nur ein reifentyp von jeweils zwei reifenhersteller erlaubt.
Ist das überhaupt noch gültig oder kann ich auch von einem anderen reifenhersteller die reifen draufmachen??
Gruß Sebastian

21 Antworten

Zitat:

Wenn man auf nummer sicher gehen will lässt man sich die besten Reifen eintragen,dann hat sich die Sache bei der nächsten Kontrolle schon erledigt.Was bringt es wenn der Tüvprüfer mit ein paar Klicks feststellen kann das man den Reifen montieren darf wenn in der Nacht zum Sonntag ein Herr der Rennleitung anderer Meinung ist und kein Gutachten zur Hand ist?

Irgendwie reden wir aneinander vorbei.

Für die Kontrolle habe ich doch den Wisch mit der Freigabe und das reicht auch aus. Kann man sich doch an der Schein tackern, den hat man ja auch immer dabei.

Zumal ich ja auch nicht immer den gleichen Reifen fahren werde, es kommen ja immer wieder bessere auf den Markt. Und dann jedesmal eintragen lassen, würde ich ja schonmal gar nicht einsehen!!

Aber egal, der eine soll`s eintragen lassen, der andere eben nicht.

Gut`s Nächtle!

Vielen Dank an euch allen für eure tips.
Es ist gut zu wissen das die möglichkeit besteht auch ein anderes modell des reifenherstellers oder von einen anderen hersteller drauf machen zu können.
Ich werde aber zur sicherheit bei meinen örtlichen TÜV noch mal nachfragen bevor ich mir die reifen kaufe.
Gruß Sebastian

Reifen müssen definitiv nicht mehr abgenommen und in die Papiere eingetragen werden! Ich spreche von Marken und Typen - nicht von der Größe.
Wie schon gesagt, meine im Juni gekaufte und zum ersten Mal zugelassene FZ6 hat in der neuen Zulassungsbescheinigung keine Reifenbindung mehr eingetragen.
Natürlich empfiehlt Yamaha 2 Reifen und es finden sich online zahlreiche weitere Freigaben.
Meine Dominator, mit nicht einmal halb soviel Motorleistung, hat die Reifenbindung natürlich weiterhin. Angeblich kann man das aber beim TüV austragen lassen. Kostet halt wieder Zeit und Geld.
pfisti

Zitat:

Original geschrieben von pfisti


Reifen müssen definitiv nicht mehr abgenommen und in die Papiere eingetragen werden! ... meine FZ6 hat in der neuen Zulassungsbescheinigung keine Reifenbindung mehr eingetragen. pfisti

Die Tatsache, dass keine Reifenbindung mehr in den Papieren steht hat überhaupt nichts damit zu tun, welche Reifen Du auch künftig fahren darfst. Nämlich nur die, für die eine ABE besteht oder eine Fregabe vorliegt, auch wenn das nicht mehr eingetragen ist. Ist weiter oben ja auch schon richtig gesagt worden. Falls Du das nicht glauben willst, frage mal beim TÜV oder bei der Zulassungstelle oder bei der Polizei nach. Es steht ja auch nicht das Übersetzungsverhältnis in den Papieren (weder in den alten noch in den neuen), trotzdem darfst Du es nicht ändern ohne TÜV - Segen.

InterNette Grüße - Georg-W.

So wie es aussieht, werden wir uns in der Reifenfrage nicht einig, grins, macht aber nix .... Die vorgeschlagene Nachfrage bei TüV, Zulassungsstelle (na die wissen doch gar nichts) oder Polizei, wird keine einheitliche Antwort ergeben. Es gilt der alte Grundsatz, 3 Juristen - 5 Meinungen. (Und das ist wirklich so!)
Der Vergleich mit der Übersetzung paßt meiner Ansicht nach nicht, weil eine solche Veränderung Einfluß auf die Geräuschentwicklung und Abgaswerte hat. Insbesondere bei einer kürzen Übersetzung ist die Drehzahl bei gleicher Geschwindigkeit höher. Bekanntlich führt eine Veränderung der Abgas- und Geräuschwerte auch zum Erlöschen der Zulassung (Betriebserlaubnis).
pfisti

War heute beim TÜV und die haben mir folgendes gesagt.
Die Reifenbindung hat volle gültigkeit.
Aber wenn es eine Freigabe vom Reifenhersteller gibt wird diese für die HU anerkannt und muß es wie eine ABE mit sich führen.
Gruß Sebastian

Hier http://www.honda.de/content/service/mc/19472_27966.html kann sich jeder für seine Honda die Reifenfreigaben ausdrucken und all die darin freigegebenen Reifen auf seiner Maschine fahren. Der Ausdruck dient als ABE/EG-BE und muss mitgeführt werden und so brauchen die jeweiligen Reifen nicht von Tüv oder anderer Stelle eingetragen werden.
Bei der XX sind es zB. 19 verschiedene Reifen, welche gefahren werden dürfen und ich werde mich hüten für teuere Kohle den Tüv einen Reifen eintragen zu lassen, welchen ich evtl. bei nächster Montage schon wieder durch einen anderen ersetze.
Gruß Leo

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