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Reifen und Felgengröße passen nicht zum KFZ-Schein

Themenstarteram 26. September 2023 um 11:52

Habe vor zwei Jahren einen V300 gebraucht gekauft. Jetzt möchte ich Ganzjahresreifen auf die Felgen aufziehen lassen und habe aber gesehen, daß auf dem Fzg. andere

Felgen/ Reifen sind wie im KFZ-Schein.

Kann man die Felgen (vermutlich V-Klasse Felgen Code R1N) und Reifengröße nachträglich eintragen lassen?

Felge
KFZ-Schein
Reifengröße
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23 Antworten
am 26. September 2023 um 12:02

Prüfe erstmal, ob die montierte Größe nicht doch im COC steht.

https://www.motor-talk.de/.../...n-im-fahrzeugschein-t7482799.html?...

Erstmal gilt es zu klären ob das eine original Mercedes Felge ist oder nicht. Dazu mal auf der Innenseite nach Teilenummern und anderen Daten wie Felgenbreite und Einpresstiefe suchen. Wenn es eine original Felge ist dann mal in die CoC Papiere Punkt 52 schauen, da werden sicher noch weitere Größe stehen als im Fahrzeugschein.

Wenn keine original Felge, dann gilt das was im Gutachten zu der Felge steht.

Themenstarteram 26. September 2023 um 13:27

Im Kaufvertrag habe ich nachgeschaut, die Felge ist demnach eine Originale MB-Felge (Code R1N) Felge welche für die V-Klasse ausgewählt werden kann.

Habe die COC Papiere mal angehängt, ich glaube da ist nicht die richtige Größe dabei...

Bekommt man das hoffentlich nachträglich eingetragen?

20230926
20230926

Die werksseitigen Kombis stehen auf der letzten Seite unter 52.

Themenstarteram 26. September 2023 um 13:51

"Die werksseitigen Kombis stehen auf der letzten Seite unter 52."

Vielen Dank, leider passt das nicht, das sind 19 Zoll im COC 52,

die Felge hat nur 17 Zoll :-(

Irgendwie scheint das bei Mercedes speziell zu sein. Ich habe diese Liste hier gefunden:

https://www.mercedes-benz.de/.../...Vito-Marco-Polo-BR-447-03-2023.pdf

Nachtrag: Der Link scheint irgendwie nur zu funktionieren wenn man ihn direkt von der Mercedes Seite aufruft. Ansonsten hier starten und unter Vans die V-Klasse auswählen:

https://www.mercedes-benz.de/.../wheels.html#wheels-tyres-combinations

Dein Fahrzeug müsste Variante 2 sein und die Felge ist die Nummer 8. Diese Konstellation mit 235/55 R17 Reifen scheint zulässig. Wenn das wirklich so ausgeliefert wurde dann sollte das ja auch passen. Warum in den CoC Papieren nichts steht weiß ich allerdings nicht.

Themenstarteram 26. September 2023 um 14:17

sebi707 super vielen Dank :-))

Leider hat das verlinkte Dokument von Mercedes keine wirkliche rechtliche Relevanz, und der Halter/Fahrer ist dafür verantwortlich, die Zulässigkeit von nicht in der Typgenehmigung enthaltenen Rad-/Reifen-Kombinationen nachzuweisen...

Nach Datenlage darf das Fahrzeug nur die im CoC und Schein genannten 245/45R19 haben, und wenn Mercedes weitere Kombinationen für zulässig hält sollten sie das auch nachweisen. Zum Beispiel mit einem vom KBA bestätigten Auszug aus der Betriebserlaubnis, der die Umrüstung genehmigt.

Vielleicht kann dann jemand Aufklären wieso das bei Mercedes so merkwürdig gelöst ist? Das Dokument von Mercedes ist zwar kein Gutachten, sieht für mich als Laien aber erstmal offiziell genug aus. Hier nochmal ein Absatz aus dem Dokument:

Zitat:

Wichtiger Hinweis: Die aufgeführten zul. Rad-Reifenkombinationen [auf den Seiten 6 bis 9] entsprechen hinsichtlich ihres Anbaus an den Kraftfahrzeugen der Baureihe 447 den Anforderungen der UN-Regelung Nr. 142.

Daher ist eine Begutachtung bzw. eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich – auch wenn die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Reifendimension nicht der tatsächlich montierten Reifendimension am Fahrzeug entspricht.

Einfach den Wisch ins Handschuhfach legen. Die Kombis sind homologiert.

Die in dem Dokument aufgeführten Räder sind bei der Typgenehmigung alles abgeprüft worden und somit zulässig (sofern keine explizit genannten Einschränkungen aufgeführt sind).

Das Auto hätte diese Räder auch ab Werk haben können.

Das ist nicht "merkwürdig", sondern das ist ein offizielles Dokument des Herstellers. Wenn nicht explizit gefordert, musst Du es nicht einmal ins Handschuhfach legen.

Merkwürdig deshalb weil im CoC nichts von den Reifengrößen steht. Normalerweise (z.B. bei VW) kenne ich es so, dass im CoC alle erlauben Hersteller Kombinationen aufgelistet sind.

Das ist nicht mehr so merkwürdig, seit 'wltp eingeführt wurde,da sich verschiedene Reifengrößen auf den verbrauch und somit auf den CO2 Ausstoß auswirken.

Was nicht im COC steht,kann der kontrollieur auch nicht in der Typdatenbank abrufen.

Ob ein Prüfer mit dem Schrieb von MB eine Änderungsabnahme durchführen würde, einfach mal bei einer Prüforganisation nachfragen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. September 2023 um 16:05:45 Uhr:

Das ist nicht mehr so merkwürdig, seit 'wltp eingeführt wurde,da sich verschiedene Reifengrößen auf den verbrauch und somit auf den CO2 Ausstoß auswirken.

Was nicht im COC steht,kann der kontrollieur auch nicht in der Typdatenbank abrufen.

Ob ein Prüfer mit dem Schrieb von MB eine Änderungsabnahme durchführen würde, einfach mal bei einer Prüforganisation nachfragen.

Wenn das Dokument von MB keine Änderungsabnahme erfordert, ist das auch nicht nötig. Das ist quasi eine ABE. Also muss auch keine neue Abnahme erfolgen. Die Räder kann man wahlweise verwenden.

An der Stelle weiß ich Bescheid, weil ich das bereits mehrfach durch habe. Wenn nicht gefordert, muss KEINE Änderungsabnahme erfolgen. Auflagen und Bedingungen sind zu erfüllen, wie bspw. Einfederpuffer, Bördelauflagen, Spritzschutz, Motorenbindungen oder Abhängigkeiten zu Bremsanlagen, ...

Das COC ist da auch gerade irrelevant. Selbst wenn da verschiedene Reifengrößen aufgeführt sind - hier geht es um die Freigabe von Felgen und Reifen. Das passt dann schon mit dem MB-Dokument. Und auch bei einem Verkauf über eine innereuropäische Grenze (nur da wird das COC mWn. benötigt) sollten die MB-Dokumente ihre Gültigkeit behalten.

Montieren und fahren, glücklich sein, ist hier die Ansage.

Falls weitere Umbauten am Auto gewünscht sind (Tieferlegung, Spurverbreiterung, so ist das immer in Kombination abzunehmen - und wird dann auch eingetragen.

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