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Hinweis zum Autoverkauf wegen Datumsangaben im Fahrzeugschein

Themenstarteram 21. Juni 2023 um 13:59

Was ich nachfolgend schreibe, halte ich relevant für private Verkäufer beim Verkauf an gewerbliche Käufer, insbesondere bei der Abholung durch deren Vertreter vor Ort.

Da ich bei den letzten beiden privaten Verkäufen an gewerbliche Aufkäufer die gleichen Unstimmigkeiten erlebt habe, hier nun folgender Hinweis:

In den Fahrzeugpapieren stehen mehrere Datumsangaben, die unterschiedliche Ereignisse datieren. Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens geht es standardmäßig um das Datum der Erstzulassung. Dieses Datum steht im Fahrzeugschein in Feld B.

Im Feld 6 steht ein anderes, früheres Datum, das Datum der „EG-Typengenehmigung/ABE“. Die unterschiedlichen Abholer der zwei von mir in 2020 und 2023 verkauften Fahrzeuge wollten mir mit Verweis auf dieses Datum erzählen, das Fahrzeug sei jeweils älter als von mir angegeben, daher könne der zuvor vereinbarte Preis nicht gezahlt werden.

Da ich gegenüber dem Käufer zuvor alle relevanten Daten inklusive Fahrgestellnummer angegeben hatte, habe ich den Verweis auf das Datum in Feld 6 jeweils abgewiesen. Umgekehrt wird man es wohl nicht erleben, dass ein Abholer auf das Feld I verweist, denn dort steht das Datum der letzten Zulassung auf den aktuellen Halter, was viel später als die Erstzulassung sein kann.

Mir erscheint das Vorgehen der gewerblichen Abholer sittenwidrig, weil eine mögliche Unkenntnis des privaten Verkäufers über die Bedeutung der Datumsangaben ausgenutzt werden soll. Das eröffnet natürlich die Frage, ob bei „erfolgreichem“ Verweis auf das Datum in Feld 6 und dadurch erreichter Verringerung des Kaufpreises überhaupt ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt?

Um sich nicht nachher mit unklaren Rechtsverhältnissen herum zu ärgern kann man vorher unabhängig von der Erstzulassung nach Infos zum tatsächlichen Produktionsdatum eines Fahrzeugs schauen. Bei mir war dazu ein mehrseitiger Ausdruck der Servicewerkstatt mit den verfügbaren Fahrzeugdaten hilfreich. Neben Fahrgestellnummer und Modelljahr sind darin auch das Produktionsdatum sowie alle Ausstattungsmerkmale angegeben. Je nach Werkstatt kann dieser Ausdruck allerdings Geld kosten. Auch eine Online-Datenbank verlangt für derartige Auskünfte eine Bezahlung. Alternativ kann bei älteren Autos im Serviceheft ein Aufkleber mit der kodierten Originalkonfiguration und dem Produktionsdatum des Fahrzeugs enthalten sein.

Gerade wenn ein Fahrzeug bedingt durch Alter sowie Unfall- oder Motorschaden praktisch nur an gewerbliche Aufkäufer verkauft werden kann, sollte eine seriöse Abwicklung möglich sein. Dazu organisiere ich als Verkäufer dann auch alle verfügbaren Informationen zum Fahrzeug und zu dessen Zustand. Umgekehrt ist es mir egal, welche angeblichen Zollvorgaben in zum Beispiel Zentralasien ein anderes Datum als Erstzulassung oder Produktion für relevant handeln. Dies ist allein Sache des Käufers und sollte mit den von mir genannten Informationen vor der Vereinbarung eines Kaufpreises geklärt werden, nicht bei der Abholung des Fahrzeugs.

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23 Antworten

Das ist ne uralte Masche. Basiert nur auf Einschüchterung und bla bla. Vor Gericht würden die damit niemals etwas bewirken. Deshalb einfach ignorieren.

im Kaufvertrag steht "Erstzulassung" und nicht "Produktionsdatum". Fertig. Da gibt es keine Auslegungssache oder Spielraum. Wer keinen Ladenhüter kaufen will, der vor EZL drei Jahre den Händlerhof geschmückt hat, der muss sich über die FIN die entsprechenden Informationen holen. Das ist aber keine Bringschuld des Verkäufers.

Produktionsdatum steht in der COC drin.

In sämtlichen mir aktuell vorliegenden CoC steht das Produktionsdatum NICHT drin. Was machen Toyota, Kia, Pössl und Citroen falsch?

es passt immer +/- ein paar Tage mit dem Datum der Ausstellung des COC zusammen. Schau... in meinem Beispiel mit meinem GTI passt es sogar exakt auf den Tag, welcher in der PRN-Liste angegeben wird.

Coc

bei meinem ehemaligen C5 BJ 2011 ist die Orga-Nummer 12798 gewesen, was dann 22.11.2022 als Produktionsdatum bedeutete. Im COC steht der 06.12.2011 drin, was für mich akzeptabel als Auskunft gewesen wäre.

Also ja, OK, näherungsweise kann man das Ausstellungsdatum nehmen. Da finde ich bei meinem Pössl drei Datumseinträge: 03.11.2017 (Paris), 11.11.2017 (Köln) und 09.01.2018 (Isny). Ich nehme also an, dass der Kastenwagen irgendwann zum Monatswechsel Oktober / November 2017 in Italien vom Band gerollt ist und dann Anfang Januar bei Dethleffs in Isny im Auftrag von Pössl zum Womo umgebaut wurde. Um den 20.01.18 stand er dann beim Händler.

Bei meinem letzten autoverkauf habe ich diesen s/w COC Ausdruck als unwichtig eingestuft und entsorgt ... der Käufer wollte das nicht haben/es ist nicht aufgefallen das es fehlt ... kann mir vorstellen das etliche Leute den COC Ausdruck garnicht auf dem Schirm haben ... :D

Wieso entsorgt man ein Dokument, das ganz offensichtlich und individuell zur Karre gehört? An fehlendem Platz zum Aufbewahren wird es ja kaum liegen.

So genau habe ich es mir garnicht angeschaut, weil ich mir garnicht bewusst war, das es so ein wichtiges Dokument ist ..

Und ich mir schon lange geschworen haben, Dokumente die man aufbewahrt auf ein Minium zu reduzieren ... und schon garnicht sentimental zu werden und Ordnerweise Dokumente von längst verkauften Autos zu behalten...:D

In dem Ordner waren auch von den Vorbesitzern soviel nutzloser Müll, wie irgendwelche Rechnungen von einer Reifeneinlagerung von vor 10 Jahren... da ist mir dieses schlichte COC Papier durch die Lappen Richtung Rundablage P gerutscht ... aber scheinbar interessiert das eh keinen ... der Verkauf ist nun auch schon 1 Jahr her ... nie wieder was von gehört...scheinbar vermisst das auch keiner...;)

Und beim aktuellen Wagen, ich kann jetzt nicht nachschauen, ob ich sowas für den haben, weiß ich noch nicht mal ...?

Für was ist das überhaupt wichtig, wenn man Zulassungbescheinigung Teil I+II hat, sowas wollte auch noch nie einer von mir sehen...??

am 26. Juni 2023 um 11:53

Typischer Thread auf motor-talk:

"Darf ich auf meinem Auto die Reifen-/Felgenkombination XY fahren? In der ZB2 steht nur die serienmäßige Größe. "

"Alle vom Autohersteller freigegebenen Größen/Kombinationen stehen im COC."

"CO was? Ich habe nur ZB1 und ZB2 mit dem Auto erhalten."

"Dann hat Dir der Verkäufer des Autos nicht alle wichtigen Papiere mitgegeben und Du hast jetzt das Problem, nachträglich wieder ein COC zu bekommen."

Entfernt, Moorteufelchen

OK , da stehen also teilweise Reifengrößen drin die nicht in den Z I +II stehen ... verstanden ...

Ok, meine Reifendimensionen sind auch die, die in der Z I & II stehen.... konkret für mich also nirgendwo ein Problem sichtbar ... habe auch nicht vor da andere Reifengrößen zu besorgen ....

alle Glücklich ...

bei BMW kostet das nachträgliche Erstellen eines COC über 120,- EUR.... wenn die Karre jemand ins europ. Ausland verkaufen will tut es gut, dieses COC zu besitzen.

Von den Autoverkäufen der letzten Jahre, wo die Autos defintiv ins Ausland sind, wollte sowas auch kein Exportaufkäufer haben, oder ist das noch recht "neu" das soein A4 s/w COC Zettel zu den Autos gehört?

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