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Reifen mit weniger Traglast als im Schein eingetragen fahren?

Themenstarteram 25. September 2020 um 15:40

Wenn man nach diesem Artikel (siehe Anhang) geht, würde vermutlich ein Reifen mit dem TLI von 91 ausreichen, obwohl im Schein 93 eingetragen ist.

In meinen Papieren steht unter 7.1 (maximale Achslast) ein Gewicht von 1134kg, was bedeuten würde, Last je Reifen = 567kg und somit könnte ich rein rechnerisch einen 89er Reifen fahren.

Kann man das so richtig verstehen oder hab ich etwas übersehen.

Ich werde auf jeden Fall beim TÜV nachfragen.

PS. Der Reifen natürlich als (XL/ Reinforced)- Version.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PatrickNamyang schrieb am 25. September 2020 um 17:40:42 Uhr:

Wenn man nach diesem Artikel (siehe Anhang) geht, würde vermutlich ein Reifen mit dem TLI von 91 ausreichen, obwohl im Schein 93 eingetragen ist.

In meinen Papieren steht unter 7.1 (maximale Achslast) ein Gewicht von 1134kg, was bedeuten würde, Last je Reifen = 567kg und somit könnte ich rein rechnerisch einen 89er Reifen fahren.

Kann man das so richtig verstehen oder hab ich etwas übersehen.

Ich werde auf jeden Fall beim TÜV nachfragen.

PS. Der Reifen natürlich als (XL/ Reinforced)- Version.

Hallo,

das war wortwoertlich die Antwort von Goodyear Dunlop in Hanau auf eine Nachfrage W statt Y meinerseits:

(Ich erhielt allerdings fuer 2 nachgefragte Reifen 225..Y und 245...Y jeweils ein eigenes Gutachten mit lediglich modifizierten Luftdruecken)

Nichts gegen das Forum, aber fuer derartige Fragen sind immer der Hersteller und der TÜV die ersten Adressen.

Auf wen will man sich denn im Ernstfall berufen? Will mann dann sagen, der "Dingens" im Forum x-y hat aber gesagt, das geht?

........

wir haben ihnen in den gewünschten Reifengrößen die entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen in separaten Emails bereits zugesendet. Die Geschwindigkeitskennzeichnung W ist in Verbindung mit den jeweiligen Tragfähigkeitskennziffern für ihr Fahrzeug ausreichend. Die Abnahme durch eine Prüfinstanz in nicht notwendig.

Geschwindigkeitskennzeichnungen und Tragfähigkeitskennziffern aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder aus der EG-Übereinstimmungserklärung sind nicht bindend. Wenn technisch möglich dürfen diese sowohl über als auch unterschritten werden. Bindend sind die vom Fahrzeughersteller angegebenen Reifengrößen.

Mit freundlichen Grüßen

Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH

TECHNIKundTraining

Tel.: (08 00) 130 51 31

Fax: (08 00) 130 51 32

Email: technikundtraining@goodyear-dunlop.com

Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH

Dunlopstr. 2

63450 Hanau

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(doppel)

Zitat:

@labuhnwer schrieb am 26. September 2020 um 10:15:04 Uhr:

Vor dem TÜV kommt immer der Fahrzeughersteller und Reifenhersteller, dann kommt der TÜV.

Unsinn.

 

Zur Sache: der TE braucht mindestens 89 Y oder 91 W.

 

Zitat:

@nogel schrieb am 26. September 2020 um 10:41:11 Uhr:

 

Zitat:

@nogel schrieb am 26. September 2020 um 10:41:11 Uhr:

Zitat:

@labuhnwer schrieb am 26. September 2020 um 10:15:04 Uhr:

Vor dem TÜV kommt immer der Fahrzeughersteller und Reifenhersteller, dann kommt der TÜV.

Unsinn.

 

Zur Sache: der TE braucht mindestens 89 Y oder 91 W.

.

.

.

Geschwindigkeitskennzeichnungen und Tragfähigkeitskennziffern aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder aus der EG-Übereinstimmungserklärung sind nicht bindend. Wenn technisch möglich dürfen diese sowohl über als auch unterschritten werden. Bindend sind die vom Fahrzeughersteller angegebenen Reifengrößen.

Mit freundlichen Grüßen

Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH

TECHNIKundTraining

Tel.: (08 00) 130 51 31

Fax: (08 00) 130 51 32

Email: technikundtraining@goodyear-dunlop.com

Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH

Dunlopstr. 2

63450 Hanau

quote]

@nogel schrieb am 26. September 2020 um 10:41:11 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 26. September 2020 um 10:41:11 Uhr:

Zitat:

@labuhnwer schrieb am 26. September 2020 um 10:15:04 Uhr:

Vor dem TÜV kommt immer der Fahrzeughersteller und Reifenhersteller, dann kommt der TÜV.

Unsinn.

Zur Sache: der TE braucht mindestens 89 Y oder 91 W.

Ausserste Vorsichtigkeit mit irgendwelchen persoenlichen Bewertungen!

Sinnvoll ist also, ich kaufe einen Reifen, fahre dann zum Tuev und der Tuev sagt dann: Aetsch?

Oder ich fahre vor jedem Reifenkauf vorher zum TÜV und der schlaegt mir dann vor, welche Reifen ich kaufen darf? Und dann fahre ich zum Haendler und der sagt dann: Habe ich nicht (in der Groesse etc.)

Also diese Reihenfolge beim Reifenkauf waere mir neu.

Der sicherste Weg ist immer die schriftliche Freigabe in unuebersichtlichen Faellen. Und da ist die schriftliche Freigabe des Fahrzeug- oder Reifenherstellers immer (!!) der richtige und sichere Weg.

siehe Anlage

97W statt 97Y _#01

Wie weiter oben schon geschrieben, wenn man in das Blatt der GTÜ schaut, findet der TE seine Lösung. Die Tabellen da sind ja nicht ausgedacht.

Er möchte einen W Reifen mit LI 91 fahren.

Sein Auto hat eine Höchstgeschwindigkeit von 255kmH. Laut Tabelle gelten für einen W Reifen bei 260kmH 90% Tragfähigkeit. Das wären bei 91er LI (615kg) 553kg.

Er schreibt, sein Auto habe eine Radlast von 567kg. Also: Geht nicht!

Zitat:

@A_Benz schrieb am 27. September 2020 um 08:03:07 Uhr:

Wie weiter oben schon geschrieben, wenn man in das Blatt der GTÜ schaut, findet der TE seine Lösung. Die Tabellen da sind ja nicht ausgedacht.

Er möchte einen W Reifen mit LI 91 fahren.

Sein Auto hat eine Höchstgeschwindigkeit von 255kmH. Laut Tabelle gelten für einen W Reifen bei 260kmH 90% Tragfähigkeit. Das wären bei 91er LI (615kg) 553kg.

Er schreibt, sein Auto habe eine Radlast von 567kg. Also: Geht nicht!

Geht doch!!

Zitat GTÜ:

"Bei einer zwischen den Tabellenwerten liegenden Höchstgeschwindigkeit ist die maximale Tragfähigkeit durch lineare Interpolation zu ermitteln."

91W bei Vmax (bbH) max.Tragfähigkeit pro Achse

----> 250 km/h -------> 1169 kg

----> 260 km/h -------> 1107 kg

----> 255 km/h -------> 1138 kg :p

Haha tatsächlich

Ich hoffe der TE ist zum gleichen Ergebnis gekommen.

Zitat:

@labuhnwer schrieb am 27. September 2020 um 03:18:51 Uhr:

 

@nogel schrieb am 26. September 2020 um 10:41:11 Uhr:

 

Zitat:

@nogel schrieb am 26. September 2020 um 10:41:11 Uhr:

 

Zitat:

@labuhnwer schrieb am 27. September 2020 um 03:18:51 Uhr:

Zitat:

@labuhnwer schrieb am 26. September 2020 um 10:15:04 Uhr:

Vor dem TÜV kommt immer der Fahrzeughersteller und Reifenhersteller, dann kommt der TÜV.

Unsinn.

Zur Sache: der TE braucht mindestens 89 Y oder 91 W.

[/quote

Ausserste Vorsichtigkeit mit irgendwelchen persoenlichen Bewertungen!

Der sicherste Weg ist immer die schriftliche Freigabe in unuebersichtlichen Faellen. Und da ist die schriftliche Freigabe des Fahrzeug- oder Reifenherstellers immer (!!) der richtige und sichere Weg.

siehe Anlage

Nein, das ist schlicht falsch und bleibt auch falsch, wenn es öfters wiederholt wird.

Für die Traglast- und Geschwindigkeitsindizes gibt es gesetzliche (!) Vorgaben, nach denen habe ich sie berechnet (s.o.) und das Ergebnis lautet 89 Y oder 91 W. Ende.

Eine "Freigabe" eines Reifenherstellers ist bei dieser Thematik zunächst mal GAR NICHTS wert. Sie kann weder einen höheren LI vorschreiben, noch einen niedrigeren LI "genehmigen".

Daher steht, auch in der angehängten Freigabe "über die Zulässigkeit der Reifengrößen können wir keine Angaben machen"

Lediglich in Spezialfällen ist eine Reifenfreigabe von Belang, nämlich wenn ein Reifen auf einer Felge montiert werden soll, die außerhalb der Regelfelgenbreite ist, also z.B. ein schmaler Reifen auf einer sehr breiten Felge. Und dann kann so eine Freigabe eine Arbeitsgrundlage (!) für den aaS darstellen, der es dann für den Fahrzeughalter "legal macht".

Und das von mir dargestellte ist keine "persönliche Bewertung", sondern die geltende Rechtslage; ich mache das beruflich.

Man landet bei der Suche nach diesem Thema ja immer wieder bei dem GTÜ-Dokument.

https://www.gtue.de/fm/873/gtue-informativ_reifen.pdf

VMax bei uns 198 km/h.

Achslasten: 1345 kg und 1240kg

Demnach: H (210 km/h inkl. Toleranz) und 95 (1345/2 = 672,5 = 95 Load Index).

Eingetragen ist ein Reifen mit 101 W.

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