Reifen für max 210km/h zulässig für ein Auto was 214km/h fährt?
Hallo,
ja mein Passat fährt an sich nicht so schnelle 214km/h. Das Problem ist ja der Geschwindigkeitsindex, muss man da ein Aufkleber ins Cockpit machen, oder muss ich Reifen mit einen höheren Geschwindigkeitsindex fahren?
Will auf keinen Fall illegal unterwegs sein.
Ich kann aber im Fahrzeug für Winterreifen eine Warnton für eine maximale Geschwindigkeit einstellen, reicht das?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Es geht aber nicht um eine persönliche Meinung, sondern um gesetzliche Vorschriften. 😉
76 Antworten
Ein Beispiel:
Unser Fiat Stilo muss lt. Schein bei der Größe 215 45 17 mindestens den Speedindex W (270 km/h) fahren.
Die Höchstgeschwindigkeit ist allerdings mit 183 km/h eingetragen. So ich kann nicht mal ohne weiteres 215 45 17 V kaufen.
Sparen würde man rund 3-5 EUR pro Rad, also vernachlässigbar. Habe meinen Reifenhändler gefragt, er meinte,
dass der TÜV keine Probleme machen würde, da der Prüfer ja nachvollziehen kann, dass auch die V-Reifen für die Höchstgeschwindigkeit deutlich ausreichen. Aber der Reifenhändler hat gesagt, dass genau diese Logik, die der TÜV-Prüfer noch nachvollziehen kann, bei einer Polizeikontrolle nicht mehr zieht. Die Polizei vergleicht nur den Fzg-Schein
und die montierten Reifen und stellt einen Mangel fest.
Selbst mit T-Winterreifen würde es ausreichen, obwohl bergab laut Tacho mit viel Anlauf auch 210 km/h drinnen sind (mit WR), Real sind dies 195 km/h.
Und nochmal: Wir fahren bei keinen unseren Autos mit dem Aufkleber rum. Der Stilo hat auch ein Gepiepse, wenn die eingestellte Geschwindigkeit erreicht wird und die beiden Daimler regeln selbständig bei 210 km/h ab (winterreifenlimit über Bordcomputer). Bislang hat es niemand gestört (TÜV etc.) und da würd ich mich auch echt z.B. auch mit der Polizei anlegen, falls dies beanstandet werden würde.
Es kann doch nix besseres geben, wenn das Fzg. selbstständig nicht schneller fährt, den Aufkleber kann man ja ignorieren. Ich weiß um die rechtliche Vorschriften, aber ich sehe hier kein Problem, wenn man statt dem Aufkleber die technische Möglichkeit des Fahrzeugs zur Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit nutzt.
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Der Gutachter unterscheidet sichZitat:
Original geschrieben von bueddel76
oder im schlimmsten Fall bist Du in einen Unfall verwickelt und Deine Kiste muss zum Gutachter; dann gute Nachthoffentlichvom Bürokraten dadurch, dass er nicht nur Paragraphen abklopft, sondern sachlich beurteilt, was zu dem Unfall geführt hat oder zumindest von nennenswerter Bedeutung gewesen sein könnte. Bei den allermeisten Unfällen kann man aber ausschließen, dass einer der Unfallbeteiligten mit 210+ km/h unterwegs gewesen ist. Selbst wenn nicht, dann kann man dem Reifen in aller Regel immer noch ansehen, ob er vor dem Unfall geplatzt ist oder nicht. Wenn der Gutachter dem Richter sagt, dass die Reifen formal nicht zulässig waren, dies aber offensichtlich für den Unfall keine Rolle gespielt hat, dann wird letzterer das auch so bewerten.Damit Dir das also im Falle eines Unfalls überhaupt auf die Füße fällt, müsste
- es auf einer Autobahn geschehen sein, wo eine Geschwindigkeit von mehr als 210 realistischerweise denkbar ist
- der Schaden nach dem Unfall (Blechverformung etc.) tatsächlich auf eine derartige Geschwindigkeit Deines Autos schließen lässt. Das kann man heutzutage ja aus dem Schadensbild recht genau rekonstruieren
- ein Reifen in einem Zustand sein, der einen Reifenplatzer als Unfallursache zumindest als möglich erscheinen lässt. Meist sind die Reifen nach einem Crash zwar beschädigt, man kann aber dennoch erkennen, dass der Schaden durch die Verformung des Restautos erst verursacht wurde und nicht umgekehrt
Wenn alles obige gleichzeitig zutrifft, dann haste nen Sechser im Lotto. Völlig risikofrei wirst Du Dein Leben niemals bekommen. Eine so unrealistische Chance ist für mich aber kein Grund, hochwertige Pirellis wegzuwerfen.
Fest steht, dass ein Fahrzeug mit "ungeeigneter" Bereifung gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf. Folglich sind alle o. g. Erklärungen völlig halt- und gegenstandslos. Das wäre ja noch schöner, wenn eindeutige gesetzliche Bestimmungen, von jedermann frei interpretiert und "gelebt" werden. 😉
Zitat:
Original geschrieben von stilo1985
Ein Beispiel:Unser Fiat Stilo muss lt. Schein bei der Größe 215 45 17 mindestens den Speedindex W (270 km/h) fahren.
Die Höchstgeschwindigkeit ist allerdings mit 183 km/h eingetragen. So ich kann nicht mal ohne weiteres 215 45 17 V kaufen.
Sparen würde man rund 3-5 EUR pro Rad, also vernachlässigbar. Habe meinen Reifenhändler gefragt, er meinte,
dass der TÜV keine Probleme machen würde, da der Prüfer ja nachvollziehen kann, dass auch die V-Reifen für die Höchstgeschwindigkeit deutlich ausreichen. Aber der Reifenhändler hat gesagt, dass genau diese Logik, die der TÜV-Prüfer noch nachvollziehen kann, bei einer Polizeikontrolle nicht mehr zieht. Die Polizei vergleicht nur den Fzg-Schein
und die montierten Reifen und stellt einen Mangel fest.
Selbst mit T-Winterreifen würde es ausreichen, obwohl bergab laut Tacho mit viel Anlauf auch 210 km/h drinnen sind (mit WR), Real sind dies 195 km/h.Und nochmal: Wir fahren bei keinen unseren Autos mit dem Aufkleber rum. Der Stilo hat auch ein Gepiepse, wenn die eingestellte Geschwindigkeit erreicht wird und die beiden Daimler regeln selbständig bei 210 km/h ab (winterreifenlimit über Bordcomputer). Bislang hat es niemand gestört (TÜV etc.) und da würd ich mich auch echt z.B. auch mit der Polizei anlegen, falls dies beanstandet werden würde.
Es kann doch nix besseres geben, wenn das Fzg. selbstständig nicht schneller fährt, den Aufkleber kann man ja ignorieren. Ich weiß um die rechtliche Vorschriften, aber ich sehe hier kein Problem, wenn man statt dem Aufkleber die technische Möglichkeit des Fahrzeugs zur Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit nutzt.
Bei Dir waeren aber H-Reifen zulaessig, siehe auch hier:
(T reicht gerade nicht da mit der unten stehenden Formel bei dir 191,33 km/h rauskommt)
www.adac.de/infotestrat/reifen/profil-ka...ung-pkw/default.aspx )
Geschwindigkeitssymbol (Speed Index):
s. Punkt "Speed-Index". Er darf „höherwertiger“ sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H , zulässig sind also Autoreifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.
Neuerung seit Ende 2004 ¹):
In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuchstaben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:
Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.
Siehe hier
Unter
Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen?
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Zitat:
Original geschrieben von stilo1985
Unser Fiat Stilo muss lt. Schein bei der Größe 215 45 17 mindestens den Speedindex W (270 km/h) fahren.
Die Höchstgeschwindigkeit ist allerdings mit 183 km/h eingetragen.
Da würde mich als erstes mal interessieren, wie es überhaupt zustandekommen kann, dass im Fahrzeugschein gleichzeitig W und 183 steht. Sowas wäre für mich schon ein Grund
, nicht Fiat zu kaufen.
Zitat:
Original geschrieben von stilo1985
die beiden Daimler regeln selbständig bei 210 km/h ab (winterreifenlimit über Bordcomputer).
Woher erfährt der Bordcomputer, welche Reifen montiert sind? Muss man das händisch einstellen? Ist das auch für Sterbliche möglich, oder muss man dazu ein Diagnosegerät o.ä. anschließen?
Zitat:
Original geschrieben von Gummihoeker
Fest steht, dass ein Fahrzeug mit "ungeeigneter" Bereifung gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf. Folglich sind alle o. g. Erklärungen völlig halt- und gegenstandslos. Das wäre ja noch schöner, wenn eindeutige gesetzliche Bestimmungen, von jedermann frei interpretiert und "gelebt" werden. 😉
Mit dieser kompromisslosen Einstellung kannst Du Oberamtsrat werden.
Dass die Rechtslage so beschaffen ist, haben wir ja schon geklärt. In der Praxis habe ich aber dennoch kein schlechtes Gewissen dabei, als einziger Fahrer meines Fahrzeugs mit eingetragener Vmax von 205 meine Pirellis aufzufahren, die bis 210 freigegeben sind und dabei selbst darauf zu achten, dass ich jene 210 nicht überschreite. Da werde ich mir auch von niemandem anhören, dass ich Menschenleben gefährden würde.
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Da würde mich als erstes mal interessieren, wie es überhaupt zustandekommen kann, dass im Fahrzeugschein gleichzeitig W und 183 steht. Sowas wäre für mich schon ein GrundZitat:
Original geschrieben von stilo1985
Unser Fiat Stilo muss lt. Schein bei der Größe 215 45 17 mindestens den Speedindex W (270 km/h) fahren.
Die Höchstgeschwindigkeit ist allerdings mit 183 km/h eingetragen.mehr, nicht Fiat zu kaufen.
Hoehere Geschindigkeitsindexe haben oft einen niedrigeren Rollwiderstand, sprich die Normverbrauchsabgabe sieht besser aus. Kuck zb mal hier bei Michlin wie sich der Rollwiderstands-Buchstabe bei gleichen sonstigen Dimensionen bei 'schnelleren' Reifen veraendert.
Beispiel:
Der Prius 2 wird mit 'V' Reifen ausgeliefert (trotz V-Max unter 170km/h), der Prius 3 sogar mit 'W' !
Interessant zu wissen.
Trotzdem ist mir nicht klar, wieso sie das auch in den Fahrzeugschein schreiben. Sie könnten doch H in den Fahrzeugschein schreiben und dennoch mit W ausliefern, das wäre doch erlaubt?!
Und sind Reifen mit höherem Index nicht schwerer wegen der stabileren Karkasse?
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Interessant zu wissen.Trotzdem ist mir nicht klar, wieso sie das auch in den Fahrzeugschein schreiben. Sie könnten doch H in den Fahrzeugschein schreiben und dennoch mit W ausliefern, das wäre doch erlaubt?!
Und sind Reifen mit höherem Index nicht schwerer wegen der stabileren Karkasse?
Ich vermute die muessen den Reifen reinschreiben, der beim Verbrauchszyklus verwendet wurden. Aber wie ich schon weiter oben gepostet habe, ist das ja nicht mehr verbindlich, also egal!
Zitat:
Original geschrieben von Michael Gehrt
Mal ein anderes Beispiel: Ich kauf mir einen Wagen, der "nur" 190 km/h laut Fahrzeugschein läuft. Ich tune den mit Chip und der läuft danach 205 km/h. Das steht aber dann a) weder im Fahrzeugschein drin noch zuckt es b) den TÜV bei dem Reifenindex, der dann statt T ein H haben müßte.
Achso. Du meinst, wenn Du eh schon mit einem Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs bist, macht das mit dem falschen Geschwindigkeitsindex der Reifen auch nichts mehr. Was für ne Logik 🙄
Kann es sein, dass Du noch nicht verstanden hast, um was es hier eigentlich geht? Der TE möchte NICHT illegal unterwegs sein und erkundigt sich nach der Rechtslage (und nicht nach Deiner persönlichen Meinung).
Gruss
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Achso. Du meinst, wenn Du eh schon mit einem Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs bist, macht das mit dem falschen Geschwindigkeitsindex der Reifen auch nichts mehr. Was für ne Logik 🙄Zitat:
Original geschrieben von Michael Gehrt
Mal ein anderes Beispiel: Ich kauf mir einen Wagen, der "nur" 190 km/h laut Fahrzeugschein läuft. Ich tune den mit Chip und der läuft danach 205 km/h. Das steht aber dann a) weder im Fahrzeugschein drin noch zuckt es b) den TÜV bei dem Reifenindex, der dann statt T ein H haben müßte.Kann es sein, dass Du noch nicht verstanden hast, um was es hier eigentlich geht? Der TE möchte NICHT illegal unterwegs sein und erkundigt sich nach der Rechtslage (und nicht nach Deiner persönlichen Meinung).
Gruss
Jürgen
Fahr mal 3 Zacken zurück auf ein normales Niveau. Das mit dem Chiptuning war ein theoretisches Konstrukt.
Wie gesagt jeder kann machen wie er es für richtig hält. Ich würde es nicht einsehen, fast neue Reifen in die Tonne zu kloppen wegen 4 km/h Differenz. Wenn sie mich dann anzählen ok, muß ich damit leben.
Aber kehr hier nicht den Oberlehrer raus!
Zitat:
Original geschrieben von Michael Gehrt
Fahr mal 3 Zacken zurück auf ein normales Niveau. Das mit dem Chiptuning war ein theoretisches Konstrukt.Wie gesagt jeder kann machen wie er es für richtig hält. Ich würde es nicht einsehen, fast neue Reifen in die Tonne zu kloppen wegen 4 km/h Differenz. Wenn sie mich dann anzählen ok, muß ich damit leben.
Aber kehr hier nicht den Oberlehrer raus!
Ich hatte eben das Gefühl, dass Du nicht wirklich verstehst um was es geht, ohne dass man es Dir mit deutlichen Worten sagt. Und wenns dazu einen Oberlehrer braucht, dann ist das eben so.
Gruss
Jürgen
@Michael
Da hast Du aber ein schwieriges Wort gepostet.😕
Glaube nicht, dass das hier jeder versteht...😁
Gehe eh davon aus, da der TE sich nicht mehr meldet, dass er mit Mama und Papa zu Omi und Opi in den Urlaub gefahren ist. Sind ja schliesslich Ferien... 😉
Meine Frage, woher er die Vmax hat, hat er auch nicht beantwortet. Wahrscheinlich abgelesen vom Tacho als er die Eiger Nordwand runter ist.
Für mich ist das Thema hier durch.
Gruß Harry
Zitat:
Original geschrieben von BodenseeHarry
@Michael
Da hast Du aber ein schwieriges Wort gepostet.😕
Glaube nicht, dass das hier jeder versteht...😁
Gehe eh davon aus, da der TE sich nicht mehr meldet, dass er mit Mama und Papa zu Omi und Opi in den Urlaub gefahren ist. Sind ja schliesslich Ferien... 😉
Meine Frage, woher er die Vmax hat, hat er auch nicht beantwortet. Wahrscheinlich abgelesen vom Tacho als er die Eiger Nordwand runter ist.
Für mich ist das Thema hier durch.Gruß Harry
Welches denn ? Oberlehrer ? 😁 😁 😁
Ich finde die Diskussion und Haarspalterei auch albern und bin raus.
Zitat:
Original geschrieben von BodenseeHarry
@Michael
Da hast Du aber ein schwieriges Wort gepostet.😕
Glaube nicht, dass das hier jeder versteht...😁
Gehe eh davon aus, da der TE sich nicht mehr meldet, dass er mit Mama und Papa zu Omi und Opi in den Urlaub gefahren ist. Sind ja schliesslich Ferien... 😉
Meine Frage, woher er die Vmax hat, hat er auch nicht beantwortet. Wahrscheinlich abgelesen vom Tacho als er die Eiger Nordwand runter ist.
Für mich ist das Thema hier durch.Gruß Harry
Spinnst du, was ist denn mit dir los?
Ich weiß einfach nicht was ich machen soll. Ich habe deutlich geschrieben, dass die Reifenauswahl bei Winterreifen mit Runflat Technologie sehr begrenzt ist. Wenn man eine größere Reifenauswahl haben möchte, dann muss man zu 17" greifen, die sind aber zu teuer. Stückpreis um die 200 Euro!
So sind es schon um die 130 Euro, bei 16".
Ich interessiere mich für Winter Runflatreifen, der Göße 205/55 R16. Hankook und Nokian wären mit dem Geschwindigkeitsindex V zu haben, aber die bieten nicht die Laufleistung und den Rollwiderstand eines Michelin.
Wo ist dein Problem?