Reifen für max 210km/h zulässig für ein Auto was 214km/h fährt?
Hallo,
ja mein Passat fährt an sich nicht so schnelle 214km/h. Das Problem ist ja der Geschwindigkeitsindex, muss man da ein Aufkleber ins Cockpit machen, oder muss ich Reifen mit einen höheren Geschwindigkeitsindex fahren?
Will auf keinen Fall illegal unterwegs sein.
Ich kann aber im Fahrzeug für Winterreifen eine Warnton für eine maximale Geschwindigkeit einstellen, reicht das?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Es geht aber nicht um eine persönliche Meinung, sondern um gesetzliche Vorschriften. 😉
76 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von OPC
Spinnst du, was ist denn mit dir los?Zitat:
Original geschrieben von BodenseeHarry
@Michael
Da hast Du aber ein schwieriges Wort gepostet.😕
Glaube nicht, dass das hier jeder versteht...😁
Gehe eh davon aus, da der TE sich nicht mehr meldet, dass er mit Mama und Papa zu Omi und Opi in den Urlaub gefahren ist. Sind ja schliesslich Ferien... 😉
Meine Frage, woher er die Vmax hat, hat er auch nicht beantwortet. Wahrscheinlich abgelesen vom Tacho als er die Eiger Nordwand runter ist.
Für mich ist das Thema hier durch.Gruß Harry
Ich weiß einfach nicht was ich machen soll. Ich habe deutlich geschrieben, dass die Reifenauswahl bei Winterreifen mit Runflat Technologie sehr begrenzt ist. Wenn man eine größere Reifenauswahl haben möchte, dann muss man zu 17" greifen, die sind aber zu teuer. Stückpreis um die 200 Euro!
So sind es schon um die 130 Euro, bei 16".
Ich interessiere mich für Winter Runflatreifen, der Göße 205/55 R16. Hankook und Nokian wären mit dem Geschwindigkeitsindex V zu haben, aber die bieten nicht die Laufleistung und den Rollwiderstand eines Michelin.
Wo ist dein Problem?
Die Loesung wurde Dir doch schon gegeben: Bei Winterreifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex, zB "H", Mini-Sticker neben den Tacho (so wie die meisten Autofahrer es im Winter haben oder haben muessten da ja fast jeder einen niedriegeren Geschwindigkeitsindex faehrt) und hier hast Du den passenden Michelin:
http://www.idealo.de/.../...n-pa3-205-55-r16-91h-runflat-michelin.htmlHallo, vielleicht darf ich eine Frage anhängen:
Ich darf laut Papieren max. 190Km/h fahren.
In den Papieren steht Index V, laut berechnung sind also H Reifen ausreichend die fahre ich auch.
Meine Winterreifen haben Index T also max. 190Km/h laut Formel zu gering. Muss ich jetzt einen Aufkleber ins Cockpit kleben mit Max. 180? Nach meinem Verständnis JA! Und: Was passiert wenn ich den im Sommer einfach kleben lasse und ignoriere? (und evtl. Vmax (190) fahre?) Ist das rechtlich problematisch?
Zitat:
Original geschrieben von DerBennyToyota
In den Papieren steht Index V, laut berechnung sind also H Reifen ausreichend die fahre ich auch.Meine Winterreifen haben Index T also max. 190Km/h laut Formel zu gering. Muss ich jetzt einen Aufkleber ins Cockpit kleben mit Max. 180? Nach meinem Verständnis JA!
richtig...
Zitat:
Original geschrieben von DerBennyToyota
Und: Was passiert wenn ich den im Sommer einfach kleben lasse und ignoriere? (und evtl. Vmax (190) fahre?) Ist das rechtlich problematisch?
Sobald Du dann schneller fährst, wird der Auspuff abfallen... 😁
Zitat:
Original geschrieben von DerBennyToyota
Hallo, vielleicht darf ich eine Frage anhängen:
Ich darf laut Papieren max. 190Km/h fahren.
In den Papieren steht Index V, laut berechnung sind also H Reifen ausreichend die fahre ich auch.
Meine Winterreifen haben Index T also max. 190Km/h laut Formel zu gering. Muss ich jetzt einen Aufkleber ins Cockpit kleben mit Max. 180? Nach meinem Verständnis JA!
Du musst einen Aufkleber ins Cockpit kleben, aber da sollten schon die 190 draufstehen, die Du mit den Reifen fahren darfst. Der Aufkleber ist deshalb nötig, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass viele Autos in der Praxis etwas mehr hergeben als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein. Der Aufkleber soll Dich als Fahrer daher auf dieses Limit explizit hinweisen, damit Du nicht aus Unwissenheit schneller fährst und Dir Deine Scheiße dann um die Ohren fliegt. Du bist jedoch nicht gezwungen, es um 10 km/h zu unterschreiten.
Zitat:
Original geschrieben von DerBennyToyota
Und: Was passiert wenn ich den im Sommer einfach kleben lasse und ignoriere? (und evtl. Vmax (190) fahre?) Ist das rechtlich problematisch?
Die erlaubte Geschwindigkeit ist von Deinen Reifen abhängig, nicht von irgendwelchen Stickern im Cockpit. Nur umgekehrt wird ein Schuh draus: Wenn die Reifen geschwindigkeitstechnisch weniger können als Dein Auto
(plus Sicherheitsfaktor)
, dann musst Du den Fahrer per Sticker auf diesen Umstand hinweisen. Der Sticker ist also nur ein Hinweis; er bewirkt selbst keinerlei Limit.
Demzufolge wird er im Sommer auch nicht stören; er wird nur halt häßlich aussehen und sinnlos sein, denn im Sommer darfst Du keine Reifen fahren, die bei Deinem Fahrzeug eine Limitierung erforderlich machen würden.
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Zitat:
denn im Sommer darfst Du keine Reifen fahren, die bei Deinem Fahrzeug eine Limitierung erforderlich machen würden.
Doch: Winterreifen, Allwetterreifen, China-Sommerreifen mit M+S Kennzeichnung.
Lösung :
Winters ist in Aufkleber "max 190 kmh " notwendig. Denn deine reifen haben ja den Index T.
Sommers darfst du trotz Aufkleber schneller fahren. Ob du aber h reifen fahren darfst, vermag ich nicht zu beurteilen, es sei denn, du hast sommerreifen mit m & s Kennung und einen "max 210 kmh " Aufkleber drin.
H-Reifen darf er auf jeden Fall fahren, wenn sein Fahrzeug laut Fahrzeugschein glatt 190 bringt. Da brauch er dann auch keinen Aufkleber mehr.
5 Seiten - teils mit irgendwelchen Berechnungen - für eine klare und rechtlich einfache Frage: Sommerreifen immer mit mindestens dem Speedindex der auf oder über der eingetragenen Vmax liegt. Beispiel: Eingetragene Vmax = 210 km/h: Sommerreifen mindestens "H"; Eingetragene Vmax = 211 km/h :Sommerreifen mindestens "V". Winterreifen dürfen darunter liegen, dann aber mit dem allseits bekannten Aufkleber.
Und nochmal, weil sich das Gerücht so hartnäckig hält: Ein Speedlimiter hilft da nicht weiter.
Gruß, Zelirodu
Zitat:
Beispiel: Eingetragene Vmax = 210 km/h: Sommerreifen mindestens "H"
Falsch!
Eingetragene Vmax = 210 km/h: Sommerreifen mindestens
"V"Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Falsch!Zitat:
Beispiel: Eingetragene Vmax = 210 km/h: Sommerreifen mindestens "H"
Eingetragene Vmax = 210 km/h: Sommerreifen mindestens "V"
Für Fahrzeuge ab EZ 2009, mit EG-Typen- oder Einzelgenehmigung, entfallen die üblichen Geschwindigkeits-Zuschläge.
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit unter Feld "T" 210 Km/h = Sommerreifen mit mindestens H-Index.
Für Fahrzeuge mit ABE oder EBE wird weiter mit dem bekannten Sicherheitszuschlag gerechnet.
Ich war gestern bei ATU um mir besagten Sticker zu besorgen. Ich brauche glaub ich nicht zu erwähnen das die Damen und Herren dort keinen Schimmer davon hatten welchen Sticker ich brauche und ob überhaupt. 😕
Das finde ich sehr traurig zumal es ja wenn es hart auf hart kommt ein Busgeld in unbekannter höhe gibt wenn dieser dämliche Sticker nicht da ist. Ich versteh das alles so wie so nicht mehr:
1. Die Haftpflicht nimmt einen bei Unfällen >130Km/h immer teilweise in Regress weil der "ideale Autofahrer" nicht schneller fährt als 130km/h.
2. Ich brauche bei einem KFZ das mit Vmax 190km/h, einen Sticker der mir sagt nicht schneller als 190Km/h, klingt nach Deutschland... 😛
Zitat:
Original geschrieben von Gummihoeker
Für Fahrzeuge ab EZ 2009, mit EG-Typen- oder Einzelgenehmigung, entfallen die üblichen Geschwindigkeits-Zuschläge.
Gibt es dafür einen bekannten Grund? Hauen seit 2009 die Geschwindigkeitsangaben in den Fahrzeugpapieren auf einmal hin?
Zitat:
Original geschrieben von DerBennyToyota
1. Die Haftpflicht nimmt einen bei Unfällen >130Km/h immer teilweise in Regress weil der "ideale Autofahrer" nicht schneller fährt als 130km/h.
Richtig ist, dass in Deutschland 130 km/h Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen gilt. Dennoch ist eine Haftpflicht ja gerade dafür da einzuspringen, wenn man einen Fehler gemacht hat. Es fällt mir schwer zu glauben, dass sie sich in diesem Fall aus der Verantwortung stehlen können, auch wenn nur teilweise. Das sollte nur bei Vorsatz möglich sein, und zwar bei vorsätzlichem Herbeiführen des Unfalls. Davon kann aber bei einem Überschreiten der Richtgeschwindigkeit keine Rede sein.
@ DAP
Die mir bekannte (von mir oben gepostete) Version, zur Angabe von Höchstgeschwindigkeit und Merkmalen zur Bereifung, ist leider nur teilweise richtig, bzw. unvollständig.
Leider kommuniziert selbst die GTÜ in ihrer aktuellen "Information - Stand 02. 2012", die "falsche" Variante/Interpretation der gültigen Regelung.
Die gültige und verabschiedete Version, habe ich als amtliche Verlautbarung, des KBA, mal drangehängt.
http://www.KBA.de/.../07_07_deut_pdf.pdf
@ Benny
Für Dein Fahrzeug, mit einer bbH von 190 Km/h, welches mit M + S-Reifen (Geschwindigkeits-Index "T"😉 bestückt ist, entfällt selbstverständlich der Geschwindigkeits -Aufkleber.
Zitat:
Original geschrieben von DerBennyToyota
Das finde ich sehr traurig zumal es ja wenn es hart auf hart kommt ein Busgeld in unbekannter höhe gibt wenn dieser dämliche Sticker nicht da ist. Ich versteh das alles so wie so nicht mehr:
Kostet wenn ich mich nicht täusche 10€ wenn man den Sticker nicht hat.
Ich habe seit 20 Jahren Keinen mehr im Auto und ebensolange hat das in einer Kontrolle keinen Polizisten gestört und selbst beim Tüv hat es vor Jahren keine Erwähnung gefunden als ich meine Winteralus abnehmen lies obwohl dort statt der laut Papieren geforderten "V" nur "H" montiert waren.
Zu früheren Zeiten als WR meist bei "Q" aufhörten und Reifen mit deutlich höherem Index wie "S, T oder gar H" Exoten waren machte der Sticker Sinn. Aber Heute wo man in der Regel WR kauft die schlimmstenfalls vom Index knapp unterm für die Fahrzeughöchsgeschwindigkeit geforderten liegt, aber fast immer noch über der möglichen Höchstgeschwindigkeit, ist er für fast Alle entbehrlich.
Zitat:
Original geschrieben von Gummihoeker
Die mir bekannte (von mir oben gepostete) Version, zur Angabe von Höchstgeschwindigkeit und Merkmalen zur Bereifung, ist leider nur teilweise richtig, bzw. unvollständig.Leider kommuniziert selbst die GTÜ in ihrer aktuellen "Information - Stand 02. 2012", die "falsche" Variante/Interpretation der gültigen Regelung.
Die gültige und verabschiedete Version, habe ich als amtliche Verlautbarung, des KBA, mal drangehängt.
Bleibt zu klären, was der
"Beschreibungsbogen der Richtlinie 70/156/EWG Anhang I oder Anhang III unter Ziff. 4.7 und Richtlinie 92/23/EWG Anhang III – Anlage 1 unter Ziff. 1.4"ist und in welchem Zusammenhang er mit dem Fahrzeugschein steht.