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Reifen eintragen lassen obwohl in EG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt?
Hallo zusammen,
ich wollte mal eurer Wissen hinsichtlich der Bedeutung der EG-Übereinstimmungsbescheinigung erfragen. Und zwar habe ich folgenden Sachverhalt:
In meiner Zulassungsbescheinigung_I sind als Fahrzeugräder eingetragen:
(V/H) 205/60 R16 92V
Die montierten orignalen Sommerreifen werden nur in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt. So habe ich auch den Wagen vom Händler erhalten (Neuwagen).
Meine Frage ist nun, kann ich alle Reifenkombinationen, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt sind ohne Eintragung in meiner Zulassungsbescheinigung_I fahren, wenn ich für die Felge (sofern nicht von Opel) das Teilegutachten und diese EG-Übereinstimmungsbescheinigung dabei habe?
Ich danke euch.
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Dann bin ich guter Dinge, das in der nächsten Woche zu erledigen.
Danke euch allen.