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Reifen eintragen lassen obwohl in EG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt?

Themenstarteram 21. September 2012 um 12:55

Hallo zusammen,

ich wollte mal eurer Wissen hinsichtlich der Bedeutung der EG-Übereinstimmungsbescheinigung erfragen. Und zwar habe ich folgenden Sachverhalt:

In meiner Zulassungsbescheinigung_I sind als Fahrzeugräder eingetragen:

(V/H) 205/60 R16 92V

Die montierten orignalen Sommerreifen werden nur in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt. So habe ich auch den Wagen vom Händler erhalten (Neuwagen).

Meine Frage ist nun, kann ich alle Reifenkombinationen, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt sind ohne Eintragung in meiner Zulassungsbescheinigung_I fahren, wenn ich für die Felge (sofern nicht von Opel) das Teilegutachten und diese EG-Übereinstimmungsbescheinigung dabei habe?

Ich danke euch.

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15 Antworten

Klares Jein.

Mit der ABE für die Räder ja.

Themenstarteram 21. September 2012 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von meehster

... Mit der ABE für die Räder ja.

Meinte ich ja, das Dokument heißt bei mir nur "Teilegutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE ..." von daher ;) danke :)

Die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführten Reifengrößen gelten nur in Verbindung mit den auch aufgeführten Opel-Radgrößen.

Für Fremdräder gelten ausschließlich die Angaben im zugehörigen Radgutachten.

Gutachten zur ABE:

Bei Karosserie- oder Tachoauflagen ist eine sofortige [TÜV]-Abnahme erforderlich. Ansonsten reicht es (meistens), das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen. (Siehe Auflagen).

Teilegutachten:

Es ist immer eine sofortige [TÜV]-Abnahme erforderlich. (Selbst wenn die Räder exakt den Serienrädern entsprechen).

Zitat:

das Dokument heißt bei mir nur "Teilegutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE ...

Bedeutet: Sofort zum TÜV.

 

Hallo,

So unterschiedlich sind die Aussagen.

Für meine Ronal Alufelgen führe ich das Gutachten zur Erteilung

des Nachtrages III zu ABE-Nr.47368 und natürlich auch die ReIfen die 

EWG-Übereinstimmungsbescheinigung als Kopie immer mit.

Das reichte um beim TÜV nach drei Jahren die erste Plakette und nach 5 Jahren

die zweite Plakette zu bekommen.

Alles ohne Probleme.

Seelze 01

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Klares Jein.

Mit der ABE für die Räder ja.

so siehts aus. ORIGINAL räder ja, zubehör -> kommt auf WAS im gutachten steht. oftmals ist da eine auflage "wen felge xy mit reifen xy in den coc papieren steht dann gut, wen nicht ab zum tüv".

Themenstarteram 21. September 2012 um 14:34

Na wenn das sooo einfach ist :eek::eek:

Werde wohl dann mal beim TüV vorbeifahren, wenn die Reifen da sind.

edit:

genauer Titel des Felgendokumentes: "Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675"

Auszug daraus:

"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

Heißt das, weil die von mir erworbenen Reifen eine Größe haben, die bereits in meinen Opel-Papieren steht, brauche ich die nur irgendwann(!) nachtragen zu lassen?

Zitat:

Original geschrieben von Robsterboy

Na wenn das sooo einfach ist :eek::eek:

Werde wohl dann mal beim TüV vorbeifahren, wenn die Reifen da sind.

 

edit:

genauer Titel des Felgendokumentes: "Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675"

Auszug daraus:

"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

 

Heißt das, weil die von mir erworbenen Reifen eine Größe haben, die bereits in meinen Opel-Papieren steht, brauche ich die nur irgendwann(!) nachtragen zu lassen?

Hallo,

Du hast doch dann schon Papiere dafür die du dann nur immer mitführen mußt.

Seelze 01

Zitat:

Du hast doch dann schon Papiere dafür die du dann nur immer mitführen mußt.

Der kleine Unterschied:

Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675

Der Nachtrag wurde nur beantragt, noch nicht erteilt. Und solange gibt's normalerweise auch das zur Zeit gültige Teilegutachten.

Erst bei: »Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8 zur ABE 47675« reicht es das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen, vorausgesetzt, es gibt keine Auflage A01 oder 11A.

Themenstarteram 22. September 2012 um 11:42

Also fahre ich auf jeden Fall zum TÜV damit.

Was muss ich dann alles mitnehmen?:

-Zulassungbescheinigung_I

-EG-Übereinstimmungsbescheinigung

-Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags

-montierte Winterräder

Fehlt da noch was?

-brauch ich noch ne ABE für meine Reifen?

-Zulassungbescheinigung_II?

 

Danke.

Themenstarteram 26. September 2012 um 14:50

*nach oben damit*

Bitte verzeiht den Doppelpost, aber das Thema brennt mir noch unter den Nägeln.

Da ich noch nie selbst beim TÜV war und der Wagen zudem auf Leasing läuft, brauche ich mal ein Feedback, was der TÜV alle sehen will, damit die Reifen eingetragen werden können:

1.) Reifen am Wagen montieren lassen

2.) Zum TÜV fahren

--- EG-Übereinstimmungsbescheinigung vom Wagen

--- Zulassungsbescheinigung I

--- Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675

??? (nicht im Netz oder auf Anfrage zu bekommen) ABE 47675

??? ABE für die Reifen (Michelin Alpin A4)

??? Zulassungsbescheinigung II

3.) TÜV füllt Anbauabnahme aus. Damit dann zum Straßenverkehrsamt.

Hab ich die Schritte richtig?

Wo ich mir unsicher bin, habe ich auch mal Fragezeichen vor gemacht.

Ich danke euch für die Hilfe :)

1) ja

2) ja

2a) ja

2b) ja

2c) ja

2rest) juckt net. den "brief" brauchst beim tüv net, für reifen gibts keine abe...

3) jein ;) da musst eben lesen was oben steht und/oder bei unsicherheit GLEICH den prüfer fragen. im normalfall wird da stehen "bei nächster gelegenheit in die fahrzeugpapiere eintragen lassen"....bei nächster gelegenheit bedeutet: irgendwann mal wens genehm ist ;) also bei einem halterwechsel. oder es steht "keine änderung der fahrzeugpapiere notwendig. das gutachten ist stehts mitzuführen." das papierchen ist aber wichtig! ich kopier mir das ganze immer und hefte die kopie zuhause ab. das original MUSST du immer mitführen und bei nachfragen der polente bei einer kontrolle vorzeigen. oder bei der nächsten hu.

ganz wichtig: bei fragen oder unklarheiten IMMER SOFORT den prüfer fragen was nun zu machen ist. und eben die gesagte kopie machen. verdaddelst du das ganze kannst du anhand der kopie das ganze beim tüv nochmals im original bekommen. die ham das dann im system.

ein klassisches "eintragen" gibts selten. da muss dann stehen "die änderung der fahrzeugpapiere muss UMGEHEND erfolgen". das heisst dann eben auf deutsch: fix zur zulassungsstelle fahren und das ganze eintragen lassen. auf der zulassungsstelle MUSST aber seltsamerweise den brief bei haben. auch wen der keinerlei funktion mehr hat. dabei haben MUSST ihn.

Themenstarteram 26. September 2012 um 15:17

Vielen Dank howdy,

dann werde ich mal die Tage die Reifen wechseln und dann zum TÜV.

Btw, mit was für Kosten muss ich rechnen, wenn ich das machen lasse?

im normalfall ist das "fast" einheitlich ;)

kosten sollten zwischen 30 und 40€ liegen beim tüv pi mal auge. das eintragen auf der zulassungsstelle kostet ca 10-15€.

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