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Reifen 91V und 94Y mischbar???

Themenstarteram 6. März 2013 um 20:10

Hallo,

ich habe an meinem CL203 zwei Sommer Reifen Goodyear Asymetric II 225/45/17 94Y.

Jetzt kriege ich für 95€ pro Stück 2 neue Asymetric II aber als 91V Version.

Kann ich gefahrlos die nehmen und welche soll ich vorne und welche hinten drauf tun.

Da ja beim Mercedes Hinterradantrieb ist, ist es ratsam die 94Y zu nehmen oder ist es einfach egal.

Danke für eure Hilfe.

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29 Antworten

hi

Also die rechtliche Situation in Kroatien kenne ich nicht. Kroatien ist auch noch nicht in der EU.

In D wäre nicht nur der TÜV ein Thema sondern auch die KFZ Versicherung. Im Falle eines ernsten Unfalls mit Personaschaden schaut sich oft ein Gutachter das Fahrzeug an und der notiert dann schon die unzulässige Bereifung. Und schon hat die Versicherung ein Option bei den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen.

VG

Peter

 

Das spielt bei einem Unfall von beispielsweise 30 km/h aber keine Rolle, vor allem wenn der TE von vorneherein unschuldig wäre, da der Unfall dann sowohl mit 91V als auch 91Y passiert wäre. Denke mal mit Aufkleber im Tacho dürfte er sicher auch 190er Winterreifen fahren.

Zitat:

Original geschrieben von ruppi107

Zitat:

Original geschrieben von serafin79

Eingetragen max 240kmh in den Papieren.

Selten, ganz selten 220kmh gefahren, meistens so um die 160-170kmh.

Der 91V geht bis 240kmh. Also passt es doch?

Hallo

Soweit ich weiss, musss beim Geschwindigkeitsindex eine Reserve (ca. +9 km/h) zu der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit dazugerechnet werden, zumindests bei Fahrzeugen mit EZ vor 01.05.2009.

Damit würde ein "V"-Reifen nicht mehr ausreichen!

VG

Peter

Haaalo,

wenn in seinen "Papieren" 91 V steht, dann ist 91 V auch zulässig ;)

Das Thema mit den Toleranzen >bis zu 5% betraf vor dem 1.5.2009

>den Beschreibungsbogen, mit dem die Fahrzeughersteller

das Typgenehmigungsverfahren des Fahrzeugtyps beim KBA beantragen :eek:

In den "Papieren " war schon immer der zulässige Speed-Index > hier V

vorgegeben, oder habt jemals darin sinngemäß gelesen :confused:

"Achtung bei Neubereifung dieses Fahrzeug´s sind zu der bbH (Vmax)

..km/h bzw. 5% hinzuzurechnen, um den > neuen Speed-Index

(abweichend von Ihrer Zulassung) für die neuen Reifen festzulegen "

Welches Chaos hätte dieses Vorgehen wohl angerichtet :rolleyes:

 

Themenstarteram 7. März 2013 um 16:38

Ich hab mir die Reifen geholt. Es macht wieder Spass auf Sommerreifen zu fahren.

Da Hinterachsantrieb habe ich den neuen hinten drauf getan.

Den alten mit 94Y vorne drauf.

Gesetzlich habe ich wohl auch nichts falsch gemacht, und genauso was es Sicherheit angeht.

Es ist ein Premiumreifen und einer der besten Sommerreifen überhaupt.

Vielen Dank an Euch alle!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von serafin79

Ich hab mir die Reifen geholt. Es macht wieder Spass auf Sommerreifen zu fahren.

Da Hinterachsantrieb habe ich den neuen hinten drauf getan.

Den alten mit 94Y vorne drauf.

Gesetzlich habe ich wohl auch nichts falsch gemacht, und genauso was es Sicherheit angeht.

Es ist ein Premiumreifen und einer der besten Sommerreifen überhaupt.

Vielen Dank an Euch alle!!!

Was steht denn genau im Fahrzeugschein, als Speedindex? Ich weiß, dass Mercedes früher etwas "lockerer" war. Auch bei unserer E-Klasse kann man noch V-Reifen nehmen, ein Baujahr später hat der Reifenhändler mal gemeint, wäre es sogar W. Es kann daher sein, dass bei dir auch noch V drinsteht. Genieß die Sommerreifen, bei uns kommt erst nochmal ne Ladung schnee, ich hatte die Sommerreifen am Samstag auch schon in der Hand, allerdings nicht zur Montage, sondern zur Felgenversiegelung :cool:

Zitat:

Original geschrieben von stilo1985

Was steht denn genau im Fahrzeugschein, als Speedindex? Ich weiß, dass Mercedes früher etwas "lockerer" war.

Mercedes war nicht locker sondern hat die Höchstgeschwindigkeit begrenzt. Wenn technisch sichergestellt ist das das Auto zB nicht schneller als 210 fahren kann ist es möglich den Index "H" einzutragen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von stilo1985

Was steht denn genau im Fahrzeugschein, als Speedindex? Ich weiß, dass Mercedes früher etwas "lockerer" war.

Mercedes war nicht locker sondern hat die Höchstgeschwindigkeit begrenzt. Wenn technisch sichergestellt ist das das Auto zB nicht schneller als 210 fahren kann ist es möglich den Index "H" einzutragen.

Ich hab ich falsch ausgedrückt, lockerer war jetzt nicht der passende Begriff. Es ist aber auch so, dass die Hersteller es wirklich manchmal ungeschickt machen. Unser Stilo läuft lt. Schein 183 km/h. So nun sind bei der Größe 215/45 17 zwingend lt. Schein mind. W-Reifen vorgeschrieben, obwohl z.B. VW auch in solch einer Kombination nur V-Reifen verlangt. Die V-Reifen sind ein paar EUR günstiger zu haben.

So ist es auch bei unserer E-Klasse, die läuft lt. Schein zwar "nur" 235 km/h, sind aber bergab deutlich über 240 km/h möglich und da denk ich, ist die Toleranz recht gering. Baujahr 2003, ähnliche Motorisierung, auch lt. Schein unter 240 km/h sind aber W-Reifen vorgeschrieben.

Diese idiotischen Herstellervorgaben, hinsichtlich des SI, haben nach der aktuellen Rechtsprechung, keine Relevanz mehr. 

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker

Diese idiotischen Herstellervorgaben, hinsichtlich des SI, haben nach der aktuellen Rechtsprechung, keine Relevanz mehr. 

Hab mich da auch mal mit nem Reifenhändler unterhalten, wegen dem Stilo. Er meint, man könne da auch 215/45 17 V fahren, der TÜV hätte da keine Probleme, nur bei einer Verkehrskontrolle bekäme man Probleme mit der Polizei...

Zitat:

Original geschrieben von stilo1985

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker

Diese idiotischen Herstellervorgaben, hinsichtlich des SI, haben nach der aktuellen Rechtsprechung, keine Relevanz mehr. 

Hab mich da auch mal mit nem Reifenhändler unterhalten, wegen dem Stilo. Er meint, man könne da auch 215/45 17 V fahren, der TÜV hätte da keine Probleme, nur bei einer Verkehrskontrolle bekäme man Probleme mit der Polizei...

Hallo Stilo,

Die Herstellervorgaben/-empfehlungen haben sinngemäß auch

für den LI= Load-Index keine Relevanz (mehr) :eek:

Entscheidend für die Zulässigkeit ist immer

> Vmax in Verbindung mit höchster Achlast ;)

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf

Zitat:

Original geschrieben von stilo1985

 

Ich hab ich falsch ausgedrückt, lockerer war jetzt nicht der passende Begriff. Es ist aber auch so, dass die Hersteller es wirklich manchmal ungeschickt machen. Unser Stilo läuft lt. Schein 183 km/h. So nun sind bei der Größe 215/45 17 zwingend lt. Schein mind. W-Reifen vorgeschrieben, obwohl z.B. VW auch in solch einer Kombination nur V-Reifen verlangt.

Es stellt sich die Frage was im COC steht, unter Umständen sind dort "H" auch erwähnt und wären damit zulässig.

Dummerweise stehen in den neuen Fahrzeugpapieren nicht mehr alle erlaubten Größen und Indexe sondern nur noch einer. So war zB bei meinem Vorigen auch "W" in der Zulassungsbescheinigung, aber im COC auch "V" welche auch montiert waren.

 

Aber bei einem Fahrzeug das max 183 läuft sollte es kein Problem sein den Index "H" eintragen zu lassen und damit wären preiswertere Reifen kein Problem mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von stilo1985

 

Ich hab ich falsch ausgedrückt, lockerer war jetzt nicht der passende Begriff. Es ist aber auch so, dass die Hersteller es wirklich manchmal ungeschickt machen. Unser Stilo läuft lt. Schein 183 km/h. So nun sind bei der Größe 215/45 17 zwingend lt. Schein mind. W-Reifen vorgeschrieben, obwohl z.B. VW auch in solch einer Kombination nur V-Reifen verlangt.

Es stellt sich die Frage was im COC steht, unter Umständen sind dort "H" auch erwähnt und wären damit zulässig.

Dummerweise stehen in den neuen Fahrzeugpapieren nicht mehr alle erlaubten Größen und Indexe sondern nur noch einer. So war zB bei meinem Vorigen auch "W" in der Zulassungsbescheinigung, aber im COC auch "V" welche auch montiert waren.

Aber bei einem Fahrzeug das max 183 läuft sollte es kein Problem sein den Index "H" eintragen zu lassen und damit wären preiswertere Reifen kein Problem mehr.

Durch den Beitrag von touaresch vom 08.03.2013, 21:15 Uhr scheint ja gerade diese Änderung in den Fahrzeugpapieren nicht mehr notwendig. Was für mich auch Sinn machen würde. Die frühere Herstellerbindung gilt ja auch nicht mehr. Im Schein vom Stilo stehen 3 Größen drin: 195/65 15 H, 205/55 16 H und eben 215/45 17 W.

Wenn zB nur Reifen mit Index "W" in der Zulassungsbescheinigung oder im COC stehen würden obwohl die Kiste Mühe hätte die 190 zu knacken so wäre dieser Index trotzdem zwingend zu montieren, auch wenn es Schwachsinn wäre. 

Ob man sich auf die Bröschüre der GTÜ berufen könnte wenn man mit einem nach Unten abweichenden Index, egal ob Geschwindigkeit oder Lastindex, von der Rennleitung rausgezogen wird oder schlimmer in einem Schadensfall die Versicherung am Hals hat wage ich mal zu bezweifeln.

Was aber sicher ist ist das die Masse der Autofahrer nicht in der Lage sein wird sich anhand der Formeln passende Reifen zu besorgen, nicht zuletzt weil dann sicher keinerlei Reserven mehr einberechnet werden. Ich möchte nicht auf der Autobahn unterwegs sein wenn sowohl Geschwindigkeits wie auch Lastindex am untersten erlaubten Rand liegen.

 

Wie dem auch sei, so sollte es bei einem Fahrzeug das keine 190 schafft kein Problem sein den Index bei den 215ern auf "H" oder "V" ändern zu lassen.

Es ist doch völlig egal, wie Ordnungshüter und/oder Versicherungen, über eine erfolgte "Umbereifung" denken, solange diese (nachweislich) legal und richtig ist. 

 

Selbst wenn die Betriebskennung der montierten Bereifung, an der unteren, rechtlich zulässigen Grenze liegt, bedeutet dieses nicht, dass physikalisch, keine ausreichenden Reserven mehr bestehen. 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Ob man sich auf die Bröschüre der GTÜ berufen könnte wenn man mit einem nach Unten abweichenden Index, egal ob Geschwindigkeit oder Lastindex, von der Rennleitung rausgezogen wird oder schlimmer in einem Schadensfall die Versicherung am Hals hat wage ich mal zu bezweifeln.

Das ist doch k e i n e B r o s c h ü r e , sondern der

" Informationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der

a m t l i c h e n F a h r z e u g ü b e r w a c h u n g "

Die GTÜ führt -bis auf "Einzelabnahmen"-

die gleichen > gesetzlich vorgeschriebenen

Überwachungen und Prüfungen durch wie:TÜV bzw. DEKRA durch ;)

> Ohne wenn und aber :p

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