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Regressforderung Unfallkasse?
Moin.
Ich bin recht unerfahren in Sachen Versicherungen also bitte verzeiht mir meine Fehler.
Ich hatte letztes Jahr in Mai einen Unfall mit einer Radfahrerin. Um die Geschichte kurz zu halten, ich habe Recht erhalten da das Opfer selbst gesagt hat, dass sie Schuld hat. Die gegnerische Versicherung hat auch schon fast sofort reagiert und den Schaden Reguliert (Gothaer).
Im Dezember kam die Mail an, von meiner Versicherung, dass meine Versicherung mich statt auf SF Klasse 3 zu Stufen, ich auf 0 bin. Mit der Begründung:
Bezugnehmend auf Ihre Mailanfrage vom 01.02.2023 teilen wir Ihnen mit, dass die Haftungsprüfung bei uns noch nicht abgeschlossen ist. Entsprechende Nachweise wurden von uns von der Unfallkasse angefordert, liegen uns aber noch nicht vor.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
das Schadenteam der InShared
Ich hab sogar sämtliche Nachweise eingereicht, dass das Thema schon vom Tisch ist. Selbst von der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren eingestellt.
Das geht jetzt wie bereits erwähnt seit Dezember so und es kommen immer die gleichen Mails als Antwort. Telefonisch ist die zuständige Abteilung nicht.
Wenn jemand einen Rat hat, bitte gerne her damit.
Danke!
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51 Antworten
Damit ihr ein besseres Bild habt was überhaupt passiert ist, falls es euch interessiert:
Ich war unterwegs auf der Kennedybrücke in Hamburg als eine Radfahrerin vom rechten Geh/Radweg (2 Radwege da auf der anderen Seite kein Radweg ist) auf der Fahrbahn fuhr und in mein stehendes (Gefahrenbremse) PKW gefahren ist. Es war nur ihre Wucht was den Unfall verursacht hat. Wie kann mein Fahrzeug jetzt dafür haften?
@metalhead79 es geht hier nicht um geparkte Fahrzeuge sondern wenn sich der Fahrzeugführer noch im Fahrzeug befindet. Das Beispiel mit dem Telefonieren ist da Symbolisch.
Zitat:
@X555 schrieb am 22. April 2023 um 21:36:53 Uhr:
@metalhead79 es geht hier nicht um geparkte Fahrzeuge sondern wenn sich der Fahrzeugführer noch im Fahrzeug befindet. Das Beispiel mit dem Telefonieren ist da Symbolisch.
Das Beispiel mit dem Telefon passt hier überhaupt nicht (völlig anderer Sachverhalt).
Wenn selbst ein geparktes Fahrzeug in die Haftung genommen wird, willst du uns hier nicht ernsthaft verkaufen daß ein Fahrzeug, das irgendwo mitten auf der Kreuzung steht, da raus ist nur weil der Motor aus ist?
Gruß Metalhead
Zitat:
@lanape schrieb am 22. April 2023 um 21:36:48 Uhr:
Damit ihr ein besseres Bild habt was überhaupt passiert ist, falls es euch interessiert:
Ich war unterwegs auf der Kennedybrücke in Hamburg als eine Radfahrerin vom rechten Geh/Radweg (2 Radwege da auf der anderen Seite kein Radweg ist) auf der Fahrbahn fuhr und in mein stehendes (Gefahrenbremse) PKW gefahren ist. Es war nur ihre Wucht was den Unfall verursacht hat. Wie kann mein Fahrzeug jetzt dafür haften?
Mach dir über eine Gefährdungshaftung keine Gedanken. Das steht hier nicht ernsthaft m Raum. Die HP der Radfahrerin hat deinen Schaden unter Alleinhaftungsaspekten reguliert. Du hast dich korrekt verhalten und der Betrieb des Kfz hatte keinen Einfluß auf den Hergang des Unfalls.
Zitat:
@lanape schrieb am 22. April 2023 um 21:36:48 Uhr:
Es war nur ihre Wucht was den Unfall verursacht hat. Wie kann mein Fahrzeug jetzt dafür haften?
Weil dein Fahrzeug eine höhere Betriebsgefahr hat.
Nicht daß ich das gut finde, aber das ist trotzdem so, da kannst dich bei Google totlesen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. April 2023 um 22:02:23 Uhr:
Du hast dich korrekt verhalten und der Betrieb des Kfz hatte keinen Einfluß auf den Hergang des Unfalls.
Dein Wort in Gottes Ohr.
Hier gibts doch einen Thread bei dem ein Radfahrer in ein an der Ampel stehendes Auto geballert ist.
Gruß Metalhead
Ich glaub das verwechselst du mit Fußwegradler entgegen der Fahrtrichtung gegen einen Rechtsabbieger aus der Nebenstraße. Da machten beide wass falsch. Hier nur der/die Radler.
Schon klar. Beim TE fährt das Fahrrad grob fehlerhaft herunter vom Radweg in die Fahrspur des TE entgegen der festgelegten Fahrtrichtung auf das stehende Fahrzeug. Da wirkt sich der Betrieb des Kfz nicht haftungsbegründend aus und es dominiert das Fehlverhalten der/des Radlers.
So richtige Beispiele wann die Gefährdungshaftung nicht greifen würde habe ich leider nicht gefunden. Ich finde es in diesem Fall aber auch etwas gemein, da ein bereits stehendes KFZ auf das eine Radfahrerin auffährt ja keine besondere Gefährdung darstellt. Bei einem Fahrzeugbrand in einer Tiefgarage besteht ja im Vergleich zu einem Bollerwagen zum Beispiel der Unterschied dass ein KFZ einen Kraftstofftank hat der mit brennbarer Flüssigkeit gefüllt ist.
Die Frau wäre ja auf alles andere was kein KFZ ist und dort steht auch aufgefahren, und gute Bremsen sollten kein Argumente sein eine besondere Gefährdung herzuleiten.
Zumindest würde ich so gegenüber der Versicherung und ggf. dem Versicherungsombudsmann argumentieren.
Krankenkasse und so versuchen gerne erstmal ihre Behandlungskosten etc. irgendwie einzufordern. Gabs bei uns, da hat sich jemand bei Parcour (Sportart) einen Fuß gebrochen und die KK wollte dann die Kosten von der Eigentümergemeinschaft erstattet bekommen.
Es ist so, wie Paul es gepostet hat.
Durch das grob verkehrswidrige Verschulden der Radfahrerin wird eine Betriebsgefahr, die noch von dem Fahrzeug ausgeht, "verkonsumiert".
@lanape
Weißt Du denn etwas über eine evtl. Verletzung der Radfahrerin?
Die BG/Unfallkasse ist ja nur bei Personenschäden/Heilbehandlungskosten involviert. Möglicherweise ist sie später wg. Schmerzen zum Arzt, oder ist sonstwie krankgeschrieben worden?
@stemmerter verletzt war sie auf jeden Fall. Ich war auch zu Besuch und habe erfahren welche Verletzungen sie hat bzw. Hatte. War „nur“ ein Nasenbruch. Ohne Helm wäre es anders.
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 22. April 2023 um 19:41:38 Uhr:
c) Solange bei Deiner KFZ-Versicherung die Schadenakte nicht mit null-Aufwand für Dich geschlossen wurde, solange gilt die sog. Rückstufung schwebend.
Wird diese Akte mit null-Aufwand geschlossen, dann wird diese Rückstufung rückwirkend rückgängig gemacht.
Die Versicherung darf normalerweise nur rückstufen, wenn sie auch reguliert. Erhöhter Arbeitsaufwand, durch die Versicherung beauftragte Gutachten etc. dürfen sich nicht beitragsschädlich auswirken.
Wenn die Versicherung 5.000 Euro Gutachterkosten bezahlt, um eine 3.000 Euro-Schaden abzuwehren (alles schon erlebt...), ist das alleine ihr Problem.
Das ist so nicht korrekt.
Sobald an die Versicherung Forderungen gestellt werden ist diese verpflichtet, eine Rückstellung vorzunehmen.
Da muss eine Rückstufung erfolgen.
Wenn die Akte mit € 0,-- geschlossen ist, wird die Rückstufung rückwirkend wieder aufgehoben und der zu viel gezahlte Beitrag wird zurückerstattet.
Gutachterkosten sind Ermittlungskosten und diese führen nicht zur Vertragsbelastung.