Regressforderung nach Urteil zur Fahrerflucht

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Mein Bruder hat versucht in einer etwas unübersichtlichen Stelle zu überholen.
Hat nicht ganz geklappt, hat beim Einscheren das überholte Fahrzeug geschnitten und am Vorderen linken Kotflügel ist ein Schaden entstande. Genau wie an seinem Radkasten hinten rechts.

Da es an der Unfallstelle sehr schlecht war direkt anzuhalten, sehr kurvige Strecke und dazu noch nachts, stoppe er erst am nächsten Ortseingang (max 3-5 KM). Auch die andere am Unfallbeteiligte Person und die Polizei wurde auch dort direkt eingeschaltet. Es wurde alles unmittelbar aufgenommen und und und...

Es kam zu einer Verurteilung mit 12 Monaten Fahrverbot und einer Geldstrafe. Im Urteil wurde er auch wegen Fahrerflucht Verurteilt.

Die Schäden (bei meinem Bruder und dem anderen) wurden noch VOR der Verurteilung zur Fahrerflucht von der Versicherung reguliert.

Jetzt kommt seine Versicherung auf Ihn zu, nachdem er erst verurteilt wurde, und möchte 2500€ und das Autohaus was seinen Schaden repariert hat möchte nun von die Rechnung bezahlt haben, da die Versicherung nicht zahlt.

Ist das so rechtens das die Versicherung erst alles reguliert und zusagt und anschließend nach der Verurteilung nochmal "nachtritt"?
Hätte Sie zu mindestens bei dem Schaden von meinem Bruder nicht ein eventuelles Urteil abwarten müssen?

Und bitte eins noch: Ich brauche hier an dieser Stelle wirklich keine Moralapostel! Er hat seine Strafe bekommen und das weiß er auch.

Danke schon mal für hilfreiche Antworten.

Beste Antwort im Thema

Wenn es nur um die Frage der "Kostenübernahme" geht, ist die tatsächlich leicht zu beantworten:

Die Versicherung kann zu dem frühen Zeitpunkt noch nicht wissen, dass der Fahrer wegen des unerlaubten Entfernens verurteilt werden wird.

Sie wird den Versicherungsschutz aber erst versagen, wenn sie "Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung" hat.
Echte Kenntnis hat sie aber erst, wenn zumindest feststeht, dass das Verfahren wegen der U-Flucht nicht nach 170 II StPO eingestellt wurde. Alles andere ist in aller Regel zu unsicher. Es könnte sich ja immernoch im Strafverfahren herausstellen, dass der Unfall vom Fahrer gar nicht bemerkt werden konnte usw.

Daher wird der Versicherer in aller Regel abwarten, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist und erst dann den Regress einleiten.

Dass sie vorher die technische Reparaturfreigabe erteilt hat, bedeutet nur, dass das Fahrzeug repariert werden darf und vom Versicherer nicht mehr begutachtet werden soll.

Sonst dürfte ja der Wagen unter Umständen erst Monate später repariert werden, nur damit die Rechnung dann doch nicht bezahlt wird, weil kein Versicherungsschutz besteht.

Das kann ja keine sinnvolle Lösung sein.
Was meinst Du, was dann für ein Theater wäre?

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"Vor einem Prozess wird der Beschuldigte angehöhrt. Dann wird er darauf hingewiesen, dass er sich rechtlich beraten und verteten lassen kann.

Hier in Deutschland gibt es keine Prozess und eine Urteil aufgrund eines Verdachtes mal eben so.

Und schon gar nicht in einen Strafprozess !"

Eben nicht, das ist NIE passiert!

Es hat keiner meinen Bruder angehört, nur die Versicherung wollte einen Unfallhergang sonst NIEMAND!

Wirklich, das ist mein voller ernst.

EDIT

"Wurde dein Bruder von seinem Anwalt auf die Möglichkeit der Regreßforderung der Versicherung hingewiesen für den Fall, daß er seinen Widerspruch zurücknimmt?

Das weiß ich wirklich nicht, war nicht mit dabei. Müsste ich nachfragen.

Wie wurde die angebliche Fahrerflucht vom Richter begründet?"
Kann ich leider auch nicht genau sagen.

Es kam auch zur keiner Verhandlung , da der Richter meinte es wird nur schlimmer wenn es in eine Verhandlung geht.

Zitat:

Original geschrieben von chief85


Es hat keiner meinen Bruder angehört, nur die Versicherung wollte einen Unfallhergang sonst NIEMAND!

Wirklich, das ist mein voller ernst.

Aber dein Bruder war doch bei der Verhandlung anwesend, oder? Da muß er doch zur Sache vernommen worden sein.

"Aber dein Bruder war doch bei der Verhandlung anwesend, oder? Da muß er doch zur Sache vernommen worden sein."

Nochmal es kam zu KEINER Verhandlung. BEVOR irgendwas Verhandelt wurde riet der Richter dem Anwalt, mein Bruder solle die "Bittere Pille schlucken" und seinen Widerspruch zurück nehmen. Es würde nur schlimmer werden und der "Vorteil" wäre die Zeit ab dem ihm die Polizei den Lappen abgenommen hat würde auf diese 12 Monate angerechnet.

Das tat dann mein Bruder, sodass dann keine Verhandlung mehr stattgefunden hat.

Ich bekomme immer mehr das Gefühl das mein Bruder "leicht" verarscht worden ist und sein Anwalt nix drauf hatte.

Zitat:

Original geschrieben von chief85
Nochmal es kam zu KEINER Verhandlung. BEVOR irgendwas Verhandelt wurde riet der Richter dem Anwalt, mein Bruder solle die "Bittere Pille schlucken" und seinen Widerspruch zurück nehmen.
Das tat dann mein Bruder, sodass dann keine Verhandlung mehr stattgefunden hat.

Also hat er einen Strafbefehl bekommen. Und gegen den hat er Wiederspruch eingelegt. Und ein Strafbefehl wird nicht erlassen, bevor vorher nicht ermittelt wurde. Und hierzu wird der Beschuldigte auch gehöhrt. Das wusste dein Bruder

Mit Sicherheit.

Er hat es wohl vergessen dir zu erzählen.

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"Also hat er einen Strafbefehl bekommen. Und gegen den hat er Wiederspruch eingelegt. Und ein Strafbefehl wird nicht erlassen, bevor vorher nicht ermittelt wurde. Und hierzu wird der Beschuldigte auch gehöhrt. Das wusste dein Bruder

Mit Sicherheit."

Soweit würde ich das auch meinen.

Wir hatte die Ermittlungsakte der Polizei, nachdem der Anwalt diese angefordert hatte. Alle bis auf meinen Bruder hatte dort eine Aussage gemacht.
Er war NIE bei der Polizei um seine Aussage zu machen.

Der einzige Zeitpunkt an dem er mit Polizisten sprach, war der an dem Abend als der Unfall passiert ist.
Und ich glaube nicht das das was er da sagte verwertet worden. Kann ich mir nicht vorstellen.

Wenn ihr die Ermittlungsakte hattet, dann müßte da ja auch ersichtlich gewesen sein, wie es zu der Bewertung der Handlung als Fahrerflucht gekommen ist.

"Wenn ihr die Ermittlungsakte hattet, dann müßte da ja auch ersichtlich gewesen sein, wie es zu der Bewertung der Handlung als Fahrerflucht gekommen ist."

Ich bin doch kein Anwalt. Für uns war es nicht ersichtlich, dafür hatten wir ja diesen Anwalt.

Der Anwalt machte auch irgendwie keine großen Anstalten. Meinte nur, dass er schon ähnliche Fälle hatte und da kann man nichts machen, dass wäre so. Es wäre auch normal das der schuldige nicht angehört wird.

Zitat:

Original geschrieben von chief85
Wir hatte die Ermittlungsakte der Polizei, nachdem der Anwalt diese angefordert hatte. Alle bis auf meinen Bruder hatte dort eine Aussage gemacht.
Er war NIE bei der Polizei um seine Aussage zu machen.

Ist doch auch logisch.

Sein Anwalt hat ihm davon abgeraten. Ist ja auch sein gutes Recht in einem Strafverfahren.
Ändert aber nichts daran, dass dein Bruder davon Kenntnis gehabt hat und seine Versicherung hätte informieren müssen. 

Zitat:

Original geschrieben von chief85


Der Anwalt machte auch irgendwie keine großen Anstalten. Meinte nur, dass er schon ähnliche Fälle hatte und da kann man nichts machen, dass wäre so. Es wäre auch normal das der schuldige nicht angehört wird.

Sind euch da nicht arge Zweifel an der Qualifikation des Anwalts gekommen? War es überhaupt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn ihr die Ermittlungsakte hattet, dann müßte da ja auch ersichtlich gewesen sein, wie es zu der Bewertung der Handlung als Fahrerflucht gekommen ist.

Worauf willst Du hinaus?

Ist es nicht so, dass der Versicherer in der Nachweispflicht ist, dass eine Verkehrsunfallflucht wissentlich begangen wurde und das Strafverfahren ohne präjudizierende Auswirkung auf ein etwaiges zivilrechtliches Verfahren ggf. wegen Verweigerung der Regresszahlung wäre?

"Sein Anwalt hat ihm davon abgeraten. Ist ja auch sein gutes Recht in einem Strafverfahren."

Was für einen Sinn sollte das machen? Er hatte ja nie bestritten das es so nicht war, lediglich die Tatsache das man ihn "verknacken" wollte ohne Ihn anzuhören hat den Ausschlag gegeben die Widerspruch einzulegen.

"Ändert aber nichts daran, dass dein Bruder davon Kenntnis gehabt hat und seine Versicherung hätte informieren müssen"

Die Versicherung hatte schon vor dem ersten Urteil die Kostenfreigabe erteilt, bevor mein Bruder wusste das er auch wegen Fahrerflucht belangt wird, bevor er den Widerspruch eingelegt hatte.

"Sind euch da nicht arge Zweifel an der Qualifikation des Anwalts gekommen? War es überhaupt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?"

Ja schon, der wurde uns vom ADAC empfohlen. Mein Vater hat da angerufen und gefragt welcher Anwalt für Verkehrsrecht bei uns in der nähe sei.
Das ist ja das traurige an der Sache.

Zitat:

Original geschrieben von chief85


"Sein Anwalt hat ihm davon abgeraten. Ist ja auch sein gutes Recht in einem Strafverfahren."

Was für einen Sinn sollte das machen? Er hatte ja nie bestritten das es so nicht war, lediglich die Tatsache das man ihn "verknacken" wollte ohne Ihn anzuhören hat den Ausschlag gegeben die Widerspruch einzulegen.
 

Das geht nicht !

Ohne den Beschuldigten zur Sache zu höhren oder Ihm zumindest die Möglichkeit dazu zu geben, gibt es keinen Strafbefehl.
Und das steht auch in der Begründung, welche dem Strafbefehl beigefügt ist.

"Ohne den Beschuldigten zur Sache zu höhren oder Ihm zumindest die Möglichkeit dazu zu geben, gibt es keinen Strafbefehl.
Und das steht auch in der Begründung, welche dem Strafbefehl beigefügt ist."

Besteht die Möglichkeit das die Polizei seine Aussage an diesem Abend an dem der Unfall passiert ist genommen hat?

Frei nach dem Motto: Das reicht denen?

Kann ich mir nicht vorstellen.

Ohne dass dem Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt wird, wird kein Strafbefehl erlassen.

Und für die Versicherung ist nur entscheidend, wie das Verfahren ausgeht (schon weil der Beschuldigte in der Scahdenmeldung ganz selten angibt, dass er abgehauen ist...).

Hier endete es mit einer Bestrafung wegen des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle.

Das bedeutet: keine Kasko-Entschädigung und Regress der Haftpflichtentschädigung bis max 5.000 EUR.

Das kannst Du drehen und wenden wie Du willst. Die Geschichte wird dadurch nicht anders ausgehen.

EDIT:

Ja, wenn er an dem Abend bereits zur Sache vernommen wurde und ausgesagt hat, reicht das. Man wird nicht fünfmal befragt, ob es denn wirklich so war oder doch anders.
Außerdem sieht der RA die Akte an und prüft, ob der Sachverhalt vollständig erfasst wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Ohne dass dem Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt wird, wird kein Strafbefehl erlassen.
 
Und für die Versicherung ist nur entscheidend, wie das Verfahren ausgeht (schon weil der Beschuldigte in der Scahdenmeldung ganz selten angibt, dass er abgehauen ist...).
 
Hier endete es mit einer Bestrafung wegen des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle.
 
Das bedeutet: keine Kasko-Entschädigung und Regress der Haftpflichtentschädigung bis max 5.000 EUR.
 
Das kannst Du drehen und wenden wie Du willst. Die Geschichte wird dadurch nicht anders ausgehen.

So und nicht anders ist das........

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