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Rechtsschutz oder Haftpflicht

Themenstarteram 29. September 2008 um 0:59

Hallo,

hatte einen Unfall mit einem Sixtfahrzeug.

Jetzt stellt mir die Firma aber meiner Meinung nach auch einen Schaden in Rechnung, den ich nicht verursacht habe.

Wenn ich jetzt einen Rechtsanwalt einschalte um gegen die Forderung in dem gestellten Umfang vorzugehen, wer zahlt dann die Kosten ?

Die Rechtsschutz, die Haftpflicht oder muss ich das selber zahlen ?

Gruß

Domi

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14 Antworten

gegen unberechtigte forderungen kannst natuerlich auch deine RV befragen. die werden sich dann zur deckung äussern.

ohne ihre deckung , (erstmal) du.

zur haftpflicht wird kaum einer was genaueres sagen koennen, da deine schaenschilderung doch sehr allgemein ist? ;)

generell solltest du den schaden mal genauer beschreiben? zumindest meine glaskugel wäre da eher verstaubt (nichtfachmann)

Harry

Themenstarteram 29. September 2008 um 1:22

Hi,

bin beim Ausparken auf ein auch auf dem Parkplatz stehendes Fahrzeug aufgefahren. Klar den Schaden übernimmt die HP.

Ich habe jedoch im netz gelesen, dass die HP bei Autounfällen "quasi" wie eine Rechtsschutzversicherung wirkt und auch Anwaltskosten zur "Abwendung von Schadensersatzansprüchen" übernimmt.

Die Frage ist ob Sie es in dem Fall auch macht, da ich (mieter) ja gegen den Besitzer (sixt) angehen möchte...?!?

Gruß

domi

die HP ist schon auch abwehrend gegen unberechtigte forderungen.

eine moeglichkeit (aus meiner laiensicht; und auf deine kosten) koennte sein einen von dir beauftragten gutachter zu nehmen, der nachweist, dass der schaden nicht / nicht so /nicht zu der zeit, entstanden sein koennte.

aber es bleibt eher glaskugel aus meiner sicht.

einen von dir beauftragten anwalt wird sie nicht uebernehmen, das ist ja auch sixt vs. versicherung

der ausgang mag grob vorhersehbar sein, aber wohl eher dumm gelaufen, aus meiner sicht.

morgen (aehm heute) werden sicher auch noch fachstimmen laut werden :)

gl

Harry

Themenstarteram 29. September 2008 um 1:43

Naja.... um die Versicherung geht es ja nicht, weil Sixt doch das Geld von mir möchte und nicht von der Versicherung,

ICH bzw. mein Anwalt muss nachweisen, dass der Schaden nicht von mir verursacht wurde.

Ich denke nicht , dass ich 4 wochen nach dem Schaden, noch ein anderweitiges Gutachten beantragen kann, da das Fahrzeug sicher schon repariert oder veräußert ist , oder ?!?

Welches Rechtsgebiet ist das denn dann ? Verkehrsrecht oder allgemeines Zivilrecht ? Vertragsrecht?

Gruß

Domi

das geld kann ja "nur" die selbstbeteiligung sein?

das wäre dann reines vertragsrecht und noch "dunkler" auf der kugel;)

lies deinen mietvertrag nomma ganz genau.

Harry

PS

ohne anwalt und kosten inkl gutachter kommst da kaum raus .

wie der sachverhalt BEWEISBAR ist, kann ja HIER auch keiner einschaetzen

Themenstarteram 29. September 2008 um 1:48

Ist angeblich kein Kaskoschaden, wollen über 3000€ ...

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von wumy1984

Ist angeblich kein Kaskoschaden, wollen über 3000€ ...

Gruß

was wollen sie, die 3000EUR SB die in deinem (von dir unterschreibenen) mietvertrag stehen? oder anderes?

wenn nicht, dann hau mal "butter bei de fische" sind bilder und genauer schadenhergang moeglich inkl deiner zweifel?

Harry

Themenstarteram 29. September 2008 um 2:00

Max. SB bei Sixt ist doch bei dem Fahrzeugtyp 750€

Kann Bilder etc. leider erst morgen reinstellen, da ich am falschen Rechner bin und hier die Daten nicht habe...

Es wurde z.b ein Schaden an einer Tür abgerechnet, von der ich direkt nach dem Unfall Bilder habe die eindeutig zeigen, dass die Tür einwandfrei war.

Des weiteren wurde das Fahrzeug 200 KM von der Station an der ich das Fahrzeug mit dem Schaden abgegeben habe bewertet.

Wer beweist mir, dass der Türschaden und vllt. auch weiter erhebliche Schäden nicht beim Transport entstanden sind !?

warten wir einfach auf die profis, aber das klingt eher uebel.

ohne bilder (und später ohne anwalt) wirds da wenig voran gehen. (mein PN angebot besteht natuerlich weiterhin)

Harry

Hi,

 

einen Rechtsanwalt brauchst du nicht. Melde deiner Versicherung deinen bedenken

die wird die Sache prüfen und ggfs. weiteres veranlassen.

 

Sprich in dem Fall deine kfz-Haftpflichtversicherung.

 

Zitat:

Melde deiner Versicherung deinen bedenken

die wird die Sache prüfen und ggfs. weiteres veranlassen.

Sprich in dem Fall deine kfz-Haftpflichtversicherung.

Nur mal interessehalber:

Was hat DIE eigentlich mit diesem Schaden zu tun?

SO wie ich es verstehe, hat der TE doch einen Schaden mit einem / an einem von ihm gemieteten Fahrzeug verursacht?

In welcher Hinsicht ist da seine KFZ-Haftpflicht beteiligt?

Damit keine Irritation entsteht, nur zur Klarstellung:

Eine Haftpflictversicherung prüft, reguliert oder wehrt einen Schadenersatzanspruch ab und würde in der Folge das Kostenrisiko eines Rechtstreites in dieser Sache tragen. Sogenannter passiver Rechtsschutz.

Ein Rechtschutzvertrag hat keine Leistungsart, mit der man eine Deckungszusage für die Abwehr einer unberechtigten Forderung von einem Rechtsschutzversicherer, erhalten kann. Wie @harry999 schon geschrieben hat, ein RS-Versicherer würde auch eine dahingehende Auskunft geben.

Themenstarteram 29. September 2008 um 8:15

Vielen Dank erstmal

Die weitere Frage, wie komme ich denn an die Versicherungsnummer oder ähnliches ?

Weil auf dem Mietvertrag ist ja davon nichts vermerkt, welche Versicherung/Versicherungsnummer!

Reicht denen das KFZ-Zeichen?

Gruß

Domi

am 29. September 2008 um 17:30

ich würde mal sagen, die rechtsschutzversicherung zu fragen kostet nichts. zwar ist dort i. d. r. die abwehr von SE-ansprüchen ausgeschlossen, aber mehr als NEIN sagen die auch nicht.

ansonsten würde ich sagen schlechte karten. eine haftpflichtversicherung leistet begründete ansprüche und wehrt unbegründete ab. aber welche haftpflicht soll das hier machen...? deine PH nicht - geliehene sachen und dann noch auto..., die haftpflicht des autos auch nicht, die ist für schäden da, die mit dem auto anderen zugefügt werden...

hier könnte ich mir nur die kasko des autos vorstellen und die stellen die dann natürlich die vertraglich vereinbarte selbstbeteiligung in rechnung...

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