Rechtslage: wer ist Eigentümer, wenn Kunde Fahrzeug nicht aus Werkstatt abholt?
Guten Tag, ich habe eine knifflige Frage zu dem Thema, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Dabei spielt es ja keine Rolle um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Auf jedenfall liegt folgende Situation vor. Ein Kunde hat vor sehr langer Zeit sein Auto in die Werkstatt meines Vaters gebracht, zur Reperatur. Nachdem die Firma die nötigen Teile bestellt hatte und auch angefangen hatte mit der Reperatur hat der Kunde sich nicht mehr gemeldet. Als die Reperatur dann fertig war und der Kunde sein Fahrzeug abholen sollte und die Rechnung bezahlen sollte, kam immernoch keine Rückmeldung. Die Schulen des Kunden belaufen sich auf etwa 3000€. Grob gesagt. Jetzt steht der Wagen schon gut 15 Jahre auf dem Grundstück der Firma und der Kunde hat die Schulden immernoch nicht bezahlt. Einen Kontakt gab es meine ich in der Zeit schon, aber anscheinend besteht von dem Kunden kein Interesse mehr an dem Fahrzeug, sonst hätte er schon längst die Schulden bezahlt, denn der Wert des Autos übersteigt den der damaligen Reperatur um das 5-fache. Wenn die Firma allerdings eine Standgebühr für das Fahrzeug verlangen würde wäre diese über die 15 Jahre ja auch ordentlich hoch. Vielleicht hatte der Kunde ganz am Anfang zu wenig Geld für die Reperatur und nach 5 Jahren oder so dachte er sich dass die Rechnung viel höher sei wegen der Standgebühr. Keiner weis es. Sehr kurios auf jedenfall und die Frage die ich mir Stelle ist halt wem das Fahrzeug nun gehört. Ob Papiere noch existieren bzw ob die Firma noch Unterlagen dazu hat bezweifele ich. Ich hoffe jemand hatte schonmal eine ähnlich Situation oder weis über die Rechtslage Bescheid.
Freundliche Grüße
Beste Antwort im Thema
interessant - wieso lasse ich 15 Jahre lang ein repariertes Kunden-Auto rumstehen, ohne Standgebühren zu berechnen und ggf. inkl. Rechnungssumme einzuklagen?
Da ist die Lethargie auf beiden Seiten enorm ...
69 Antworten
Ob und inwieweit Forderungen der Werkstatt verjährt sind bzw. noch gesetzliche oder vertragliche Pfandrechte, die eine Verwertung des Fahrzeugs zuließen, noch bestehen, lässt sich m. M. n. aus dem bislang bekannten Sachverhalt nicht entnehmen. Es kann also noch munter spekuliert werden.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Blubber-AWD [url=https://www.motor-talk.de/.../...us-werkstatt-abholt-t6340625.html?...]schrieb am 7. Mai 2018 um
Die Technik ist halt sehr aufwendig und bedarf hingebungvoller Pflege.
.....und liebt keine Standzeiten und alterungsbeständig ist sie auch nicht. Bei meinem 129er verabschieden sich jetzt so nach und nach die Steuergeräte.....😠
Zitat:
@mattalf schrieb am 7. Mai 2018 um 19:08:36 Uhr:
Sprit rein, Schock gezogen, angelassen.
Ich kannte mal jemanden, der nannte den Choke Joker. Schock ist aber auch nicht schlecht.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 7. Mai 2018 um 20:04:07 Uhr:
Guckt euch mal BGB §958 und 959 an...Wenn er Brief und Schein noch daneben legen würde...
Interessanter Paragraph... Danke ????
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Die Absicht des Eigentumsverzichts kann man hier nicht annehmen. Dazu müsste man schon mehr zu den Motiven des BMW-Besitzers wissen. Ich würde jetzt wirklich mal im ersten Schritt ausfindig machen, ob er noch lebt und wo er wohnt (Telefonbuch, Internet, ansonsten Melderegisterauskunft). Lebt er nicht mehr, macht das die Sache aber nicht unbedingt einfacher.
Als ich noch als Fernsehtechiker tätig war, kam es auch vor daß Geräte nicht mehr abgeholt wurden. Da wurde dann, wenn ein paar Sachen zusammen waren, der jeweilige Kunde angeschrieben und die Weiterverwertung der Geräte angekündigt. Wenn da nix kam wurde das Zeug verscherbelt (allerdings brauchte man dafür auch keinen KFZ-Brief 🙂).
Gruß Metalhead
Lass uns mal konkret werden: Was will Dein Vater? Ich denke mal, den BMW loswerden und möglichst viel Geld sehen. Den Wert eines 850i mit 15 Jahren Standzeit würde ich nicht überbewerten, von daher würde ich gar nicht rumforschen, was es für Möglichkeiten gibt, den einzuhamstern und zu verkaufen, sondern mit behördlicher Hilfe den Besitzer ausfindig machen und ihn zum Abholen und Bezahlen auffordern. Mit Standgebühr natürlich. Und wenn am Ende der Gerichtsvollzieher kommt, kann man nur hoffen, dass er noch mehr hat als einen abgestandenen BMW.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. Mai 2018 um 07:47:04 Uhr:
Als ich noch als Fernsehtechiker tätig war, kam es auch vor daß Geräte nicht mehr abgeholt wurden. Da wurde dann, wenn ein paar Sachen zusammen waren, der jeweilige Kunde angeschrieben und die Weiterverwertung der Geräte angekündigt. Wenn da nix kam wurde das Zeug verscherbelt (allerdings brauchte man dafür auch keinen KFZ-Brief 🙂).Gruß Metalhead
Den braucht man jetzt auch nicht unbedingt. Allerdings habt ihr nicht 15 Jahre gewartet. Jetzt muss erst über der Rechtslage mühselig der Nebel der Vergangenheit vertrieben werden, wenn es denn überhaupt noch geht. Denn eine Verwertung wäre auch bei diesem Fahrzeug über ein Pfandrecht möglich (gewesen). Darüber mögen sich aber Leute den Kopf zerbrechen, die mehr wissen als wir. Die kompliziertesten rechtsfälle erzeugen immer die, die vom Recht am wenigsten Ahnung haben.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 8. Mai 2018 um 08:37:36 Uhr:
Allerdings habt ihr nicht 15 Jahre gewartet.
Nicht wirklich, was würdest du auch heute für einen 15 jahre alten TV noch bekommen? 😁
Der TE könnte natürlich noch 15 Jahre warten, der Wert würde sich nicht mehr verringern.
Gruß Metalhead
Alles spekulativ, solange der Vater dazu nichts sagt. Und dafür wird wohl sicher einen, vielleicht auch ganz banalen, Grund haben. Umsonst und aus Langeweile hat niemand ein Auto 15 Jahre auf dem Werkstatthof stehen, oder?
Zitat:
@Harig58 schrieb am 8. Mai 2018 um 09:23:05 Uhr:
Umsonst und aus Langeweile hat niemand ein Auto 15 Jahre auf dem Werkstatthof stehen, oder?
Mir fällt für sowas aber nicht ein vernünftiger Grund ein. Dir etwa?
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. Mai 2018 um 09:44:32 Uhr:
Zitat:
@Harig58 schrieb am 8. Mai 2018 um 09:23:05 Uhr:
Umsonst und aus Langeweile hat niemand ein Auto 15 Jahre auf dem Werkstatthof stehen, oder?
Mir fällt für sowas aber nicht ein vernünftiger Grund ein. Dir etwa?Gruß Metalhead
Vielleicht kann der TE ja noch mehr dazu sagen. Was er vermutet, warum sein Vater das so macht z. B.
Andererseits - nochmal die Frage. Warum wird das Thema gerade "jetzt" akut?
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 8. Mai 2018 um 09:47:03 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. Mai 2018 um 09:44:32 Uhr:
Mir fällt für sowas aber nicht ein vernünftiger Grund ein. Dir etwa?Gruß Metalhead
Vielleicht kann der TE ja noch mehr dazu sagen. Was er vermutet, warum sein Vater das so macht z. B.
Andererseits - nochmal die Frage. Warum wird das Thema gerade "jetzt" akut?
Irgendwann wird eben (fast) alles mal "akut". Probleme, die man lange vor sich her schiebt, weden dann manchmal ganz plötzlich akut. Stichwort: Prokrastination
Grüße vom Ostelch