Rechtslage: wer ist Eigentümer, wenn Kunde Fahrzeug nicht aus Werkstatt abholt?
Guten Tag, ich habe eine knifflige Frage zu dem Thema, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Dabei spielt es ja keine Rolle um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Auf jedenfall liegt folgende Situation vor. Ein Kunde hat vor sehr langer Zeit sein Auto in die Werkstatt meines Vaters gebracht, zur Reperatur. Nachdem die Firma die nötigen Teile bestellt hatte und auch angefangen hatte mit der Reperatur hat der Kunde sich nicht mehr gemeldet. Als die Reperatur dann fertig war und der Kunde sein Fahrzeug abholen sollte und die Rechnung bezahlen sollte, kam immernoch keine Rückmeldung. Die Schulen des Kunden belaufen sich auf etwa 3000€. Grob gesagt. Jetzt steht der Wagen schon gut 15 Jahre auf dem Grundstück der Firma und der Kunde hat die Schulden immernoch nicht bezahlt. Einen Kontakt gab es meine ich in der Zeit schon, aber anscheinend besteht von dem Kunden kein Interesse mehr an dem Fahrzeug, sonst hätte er schon längst die Schulden bezahlt, denn der Wert des Autos übersteigt den der damaligen Reperatur um das 5-fache. Wenn die Firma allerdings eine Standgebühr für das Fahrzeug verlangen würde wäre diese über die 15 Jahre ja auch ordentlich hoch. Vielleicht hatte der Kunde ganz am Anfang zu wenig Geld für die Reperatur und nach 5 Jahren oder so dachte er sich dass die Rechnung viel höher sei wegen der Standgebühr. Keiner weis es. Sehr kurios auf jedenfall und die Frage die ich mir Stelle ist halt wem das Fahrzeug nun gehört. Ob Papiere noch existieren bzw ob die Firma noch Unterlagen dazu hat bezweifele ich. Ich hoffe jemand hatte schonmal eine ähnlich Situation oder weis über die Rechtslage Bescheid.
Freundliche Grüße
Beste Antwort im Thema
interessant - wieso lasse ich 15 Jahre lang ein repariertes Kunden-Auto rumstehen, ohne Standgebühren zu berechnen und ggf. inkl. Rechnungssumme einzuklagen?
Da ist die Lethargie auf beiden Seiten enorm ...
69 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Mai 2018 um 14:53:19 Uhr:
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 7. Mai 2018 um 14:49:34 Uhr:
Die Forderung ist halt schon länger verjährt...Wenn sich der Autobesitzer genau so "engagiert" darum kümmert, dann wird er das Erfordernis der Einrede der Verjährung nicht kennen oder sich nicht darum kümmern.
Mag sein. Jedenfalls wird es wohl langsam Zeit, etwas zu tun. Und für einen 850er täte ich schon das eine oder andere. So eine Karre würde ich auch nicht vom Hof weisen.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 7. Mai 2018 um 14:55:52 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Mai 2018 um 14:53:19 Uhr:
Wenn sich der Autobesitzer genau so "engagiert" darum kümmert, dann wird er das Erfordernis der Einrede der Verjährung nicht kennen oder sich nicht darum kümmern.
Mag sein. Jedenfalls wird es wohl langsam Zeit, etwas zu tun. Und für einen 850er täte ich schon das eine oder andere. So eine Karre würde ich auch nicht vom Hof weisen.
Ich hätte auch schon lange was unternommen, allerdings bin ich nur der Sohn und nicht der Geschäftsführer der Firma. Mein Vater hat immer gesagt wenn ich Ihn drauf angesprochen hab dass er sich um wichtigere Dinge kümmern muss...
Zitat:
@BMWaudiMercedes schrieb am 7. Mai 2018 um 09:49:40 Uhr:
Einen Kontakt gab es meine ich in der Zeit schon
Also sicher bist du dir nicht und falls es mal einen Kontakt gab, dann liegt der schon länger zurück? Ich würde erst mal herausfinden wollen, ob der Mann überhaupt noch lebt.
Und ich würde erst einmal mit dem Vater reden und Unterlagen einsehen. Irgendeinen Grund wird er sicherlich haben, so ein Geschoss jahrelang in der Ecke aufzubewahren. Vielleicht hebt er das für jemanden, der längere Zeit nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen darf, einfach nur auf? Oder den Besitzer hat auf Grund der Rechnung schon vor vielen Jahren einfach der Schlag getroffen?
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Zitat:
@BMWaudiMercedes schrieb am 7. Mai 2018 um 14:59:08 Uhr:
Mein Vater hat immer gesagt wenn ich Ihn drauf angesprochen hab dass er sich um wichtigere Dinge kümmern muss...
was gibt es Wichtigeres, als Geld einfach dadurch zu verdienen, dass man ein Auto permanent auf seinem Gelände parken lässt - und das über Jahre 😉
Ich in der Situation deines Vaters hätte da schon längst nen Gerichtsvollzieher hingschickt ...
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 7. Mai 2018 um 14:55:52 Uhr:
Und für einen 850er täte ich schon das eine oder andere.
Ich nicht, ich hab' ja schon einen. Zwei brauche ich nicht. [SCNR]
Aber mal so gefragt, ich lerne gern was dazu. Mir ist für Standgebühren (heißt offziell anders, weil eine private Firma keine Gebühren berechnen kann*) die Rechtsgrundlage nicht klar. Können die automatisch gefordert werden, wenn der Auftraggeber der Reparatur seiner Pflicht nicht nachkommt, das reparierte Fahrzeug in einer angemessenen Zeit abzuholen? Steht sowas evtl. in Werkstatt-AGBs? Oder müsste es dazu eine extra Aufforderung geben? Die wäre nämlich dann vor 15 Jahren fällig gewesen.
* falls nicht mit hoheitlichen Befugnissen beliehen
Zitat:
@cocker schrieb am 7. Mai 2018 um 15:16:22 Uhr:
Zitat:
@BMWaudiMercedes schrieb am 7. Mai 2018 um 14:59:08 Uhr:
Mein Vater hat immer gesagt wenn ich Ihn drauf angesprochen hab dass er sich um wichtigere Dinge kümmern muss...was gibt es Wichtigeres, als Geld einfach dadurch zu verdienen, dass man ein Auto permanent auf seinem Gelände parken lässt - und das über Jahre 😉
Ich in der Situation deines Vaters hätte da schon längst nen Gerichtsvollzieher hingschickt ...
Naja, warum wird es jetzt akut? Den Vater gibt´s ja wahrscheinlich noch, sodass sich an der grundsätzlichen Einstellung (warum die Karre da 15 Jahre steht und es kratzt keinen) wohl nichts geändert haben dürfte?
ich würde mal prüfen lassen, wo das Fahrzeug "verlorengegangen" ist. evtl. ein Rückkehrer aus P...n?
Zitat:
@lore8 schrieb am 7. Mai 2018 um 18:50:03 Uhr:
ich würde mal prüfen lassen, wo das Fahrzeug "verlorengegangen" ist. evtl. ein Rückkehrer aus P...n?
Langsam kommt hier Schwung rein in das Narrenschiff. Klar, dafür gibt der böse P... das Auto in Deutschland in die Reparatur .... 🙄
Ich weiß nicht, über wen ich mich hier am meisten wundern soll.
Wir sollten Chips und Getränke bereithalten. Könnte noch heiter werden.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. Mai 2018 um 19:01:50 Uhr:
Wir sollten Chips und Getränke bereithalten. Könnte noch heiter werden.Grüße vom Ostelch
verdammt und ich muss auf Nachtschicht ... son Pech 😁
Hier laesst sich fuer die Werkstatt kein Geld mehr rausschlagen. Wenn der Weg ueber Mahnung nicht den ordendlichen Weg ging, dann kann man nach 15 Jahren nicht mehr viel machen. Die Verbauten Teile sind Eigentum der Werkstatt. Die koennt ihr euch wieder Ausbauen.
Wenn heute der Kunde kommt und die damalige Rechnung begleicht, dann koennt ihr froh sein. 😉
Zum kaputt stehen. Ich hab ein Motorrad, welches 12 Jahre ohne auch nur einmal angelassen wurde, wieder belebt. Neue Reifen, neue Telegabel vorn wegen Rost, neue Batterie und Oel. Sprit rein, Schock gezogen, angelassen. Kam sofort das Ding. Klar am Motorrad ist weniger als am Auto. Aber ich denke das ist ueberschaubar. Sehr viele Scheunenfunde sind nach 30 Jahren wieder auf die Strasse gegangen.
Ansonsten zum 850, die Form ist schoen. Die Technik ist Schrott. An dem Ding hat man nie freude.
Zitat:
@mattalf schrieb am 7. Mai 2018 um 19:08:36 Uhr:
Hier laesst sich fuer die Werkstatt kein Geld mehr rausschlagen.
Ach, das käme doch auf einen intelligenten Versuch an...
Zitat:
@mattalf schrieb am 7. Mai 2018 um 19:08:36 Uhr:
... Die Verbauten Teile sind Eigentum der Werkstatt. Die koennt ihr euch wieder Ausbauen.
...
Grober Irrtum. Die verbauten Teile sind durch Verbindung mit dem Auto als Hauptsache im Wege originären Eigentumserwerbs auch Eigentum des Fahrzeugeigentümers geworden (947 II BGB).
Zitat:
@mattalf schrieb am 7. Mai 2018 um 19:08:36 Uhr:
Ansonsten zum 850, die Form ist schoen. Die Technik ist Schrott. An dem Ding hat man nie freude.
Auch das sehen viele anders. Die Technik ist halt sehr aufwendig und bedarf hingebungvoller Pflege. Und alles daran ist teuer.