Rechtslage: wer ist Eigentümer, wenn Kunde Fahrzeug nicht aus Werkstatt abholt?

Guten Tag, ich habe eine knifflige Frage zu dem Thema, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Dabei spielt es ja keine Rolle um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Auf jedenfall liegt folgende Situation vor. Ein Kunde hat vor sehr langer Zeit sein Auto in die Werkstatt meines Vaters gebracht, zur Reperatur. Nachdem die Firma die nötigen Teile bestellt hatte und auch angefangen hatte mit der Reperatur hat der Kunde sich nicht mehr gemeldet. Als die Reperatur dann fertig war und der Kunde sein Fahrzeug abholen sollte und die Rechnung bezahlen sollte, kam immernoch keine Rückmeldung. Die Schulen des Kunden belaufen sich auf etwa 3000€. Grob gesagt. Jetzt steht der Wagen schon gut 15 Jahre auf dem Grundstück der Firma und der Kunde hat die Schulden immernoch nicht bezahlt. Einen Kontakt gab es meine ich in der Zeit schon, aber anscheinend besteht von dem Kunden kein Interesse mehr an dem Fahrzeug, sonst hätte er schon längst die Schulden bezahlt, denn der Wert des Autos übersteigt den der damaligen Reperatur um das 5-fache. Wenn die Firma allerdings eine Standgebühr für das Fahrzeug verlangen würde wäre diese über die 15 Jahre ja auch ordentlich hoch. Vielleicht hatte der Kunde ganz am Anfang zu wenig Geld für die Reperatur und nach 5 Jahren oder so dachte er sich dass die Rechnung viel höher sei wegen der Standgebühr. Keiner weis es. Sehr kurios auf jedenfall und die Frage die ich mir Stelle ist halt wem das Fahrzeug nun gehört. Ob Papiere noch existieren bzw ob die Firma noch Unterlagen dazu hat bezweifele ich. Ich hoffe jemand hatte schonmal eine ähnlich Situation oder weis über die Rechtslage Bescheid.
Freundliche Grüße

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interessant - wieso lasse ich 15 Jahre lang ein repariertes Kunden-Auto rumstehen, ohne Standgebühren zu berechnen und ggf. inkl. Rechnungssumme einzuklagen?
Da ist die Lethargie auf beiden Seiten enorm ...

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Die Reparaturrechnung ist verjährt. Standgebühren hätten vereinbart werden müssen und auch da könnte nur der noch nicht verjährte Teil verlangt werden.

Zitat:

@mattalf schrieb am 11. Mai 2018 um 07:15:43 Uhr:


Das laeuft nicht mehr und vergammelt. Der Restwert minus die Rechnung maacht 2000 Euro. Die Kohle auf den Tisch legen ...

Hä?? Da würdest du noch Kohle hinlegen. 1,- vielleicht für den obligatorischen Kaufvertrag.

Restwert - Reparatur - 15 Jahre Standgebühr = Du schuldest mir 5000,- ich würde die Kiste aber für dein Kaufvertrag für über 1,- Verwerten. 😉

Gruß Mealhead

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Mai 2018 um 08:11:13 Uhr:


Die Reparaturrechnung ist verjährt. Standgebühren hätten vereinbart werden müssen und auch da könnte nur der noch nicht verjährte Teil verlangt werden.

Das sind aber alles Dinge, die der Delinquent erst mal wissen muß. 😉

Gruß Metalhead

Der weiß anscheinend nicht einmal, dass er die Karre dort rumstehen hat. Vielleicht hat er bei einer Geldforderung einen hellen Moment. 😁

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Mai 2018 um 08:46:39 Uhr:


Vielleicht hat er bei einer Geldforderung einen hellen Moment. 😁

Darauf deutet erst mal nichts hin. 😁

Versuch macht klug.

Gruß Metalhead

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Mai 2018 um 08:11:13 Uhr:


Die Reparaturrechnung ist verjährt. Standgebühren hätten vereinbart werden müssen und auch da könnte nur der noch nicht verjährte Teil verlangt werden.

So ist es. Bei Standgebühren käme evtl. Aufwendungsersatz in Frage (man könnte das als notwendige Verwendung deklarieren, oder irgend wie in der Art).

eigentümer ist derjenige, der im brief eingetragen ist, besitzer dagegen die werkstatt,
die werkstatt hat aber gegenüber dem eigentümer ein pfandrecht, wenn der eigentümer die
rechnung nicht bezahlt

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 29. Mai 2018 um 16:20:30 Uhr:


eigentümer ist derjenige, der im brief eingetragen ist...

Nö, kann sein, muss aber nicht.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 29. Mai 2018 um 16:20:30 Uhr:


eigentümer ist derjenige, der im brief eingetragen ist,

Frag mal einen Gebrauchtwagenhändler, der 30 Autos auf dem Hof stehen hat, ob der das genau so sieht. Der ist (in der Regel) Eigentümer aller Autos, steht aber bei keinem einzigen im Brief.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 29. Mai 2018 um 16:20:30 Uhr:


eigentümer ist derjenige, der im brief eingetragen ist, besitzer dagegen die werkstatt,
(...)

Nein. Leider kann man diese weit verbreitete Fehlinformation sogar auf Informationsseiten von Versicherern lesen. Peinlich.
In der Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief, steht sogar ausdrücklich: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen". Der Name sagt es auch: dieses Dokument bescheinigt der in der Bescheinigung genannten Person lediglich die Zulassung dieses Kfzs zum Straßenverkehr. Mehr nicht.

Allerdings ist nach der Rechtsprechung der Besitz eines Fahrzeugbriefs zu einem Kfz beim Verkauf ein Indiz, dass der Besitzer auch Eigentümer des Kfz ist bzw. zum Verkauf berechtigt ist. Umgekehrt ist deshalb ein gutgläubiger Erwerb eines Kfzs von einem Verkäufer, der keinen Fahrzeugbrief besitzt, nur schwer möglich.

Grüße vom Ostelch

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