Rechtsfrage zum Versicherungsschutz

Opel Signum Z-C/S

Hi,
es gibt ja immer wieder leute, die sagen, die ABE erlischt wegen z.B. Umbau auf E85, weil es kein TÜV hat oder beim Chiptuning ohne TÜV Gutachten.
Nun wurde das letztens erläutert, dass es wohl ein Internetmärchen sei, da man nicht beweisen könnte, dass der Umbau an dem Unfall dran schuld sei.
Hört sich plausibel an, aber die Versicherungen sind ja nicht blöd und wollen aus jedem Fall irgendwie rauskommen und suchen nach Möglichkeiten.
Nun hab ich in der Feldabhilfe 1510 folgenden Text beim Chiptuning zum Schluss gelesen :
Ferner weisen wir darauf hin, dass durch Tuningmaßnahmen der in der ABE
dokumentierte Zustand verändert wird und somit die ABE sowie der
Versicherungsschutz erlöschen.

Also selbst Opel schreibt das so.
Bleibt nun also die Rechtsfrage, erlischt die ABE und oder auch der Versicherungschutz ?
Gibt es denn hier nicht einen Rechtverdreher, der dies bestätigen oder dementieren kann ?

21 Antworten

Habe mich heute mit meiner Versicherung (HUK) unterhalten.
Also die Fakten :

E85 Umbau - Wenn das Steuergerät ein E Prüfzeichen hat, dann muss man es nur der Versicherung melden und hat weiterhin Versicherungsschutz. Keine Beitragserhöhung.

LPG Umbau - Genauso wie bei E85 nur vermerken lassen, keine Beitragserhöhung

Chiptuning / Vmax Aufhebung - Uninteressant wie hoch die Leistungssteigerung oder die Vmax Aufhebung ist, wichtig sind nur die Umbaukosten. Liegen diese unter 2000,- muss man der Versicherung nur die Rechnung zukommen lassen und das war´s, es erfolgt keine Beitrasganpassung.
Liegt die Rechnung über 2000,- ändern sich die Schlüsselnummer und der Beitrag wird dann auch angepasst.

Damit sollte alles geklärt sein, jedenfalls für mich. Wenn im Falle eines Unfalls meine Versicherung greift ist das das Wichtigste. BE sollte damit auch nicht erloschen sein, sonst würde die Versicherung wohl kaum greifen.

Hätte es mir leider schriftlich geben lassen sollen, aber sie hatte es selbst irgendwo nachgelesen.

Jetzt such ich nur noch ein E85 Umbauer mit E geprüften Steuergeräten in Hessen 🙂

Quizfrage: Wenn ich was geändert habe... zB Chiptuning mit TüV Gutachten, und ich auf dem Weg zur nächsten Dekra bin, zwecks Abnahme, und mir ein Unfall passiert, haftet dann die Versicherung?

Ja weil es der direkte Weg ist.

Aber die BE ist ja eigentlich erloschen, somit darf man ja unter keinen Umständen mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Theoretisch...

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Das ist eine Ausnahmeregelung, wie will man sonst zum TÜV/DEKRA kommen.

Die Frage hab ich zusätzlich auch an den TÜV geschickt, ob ich unverzüglich die Eintragung vornehmen muss oder ob es langt, wenn mal wieder ne Änderung im Schein erforderlich ist.
Zusätzlich versteh ich nicht, wie meine Versicherung mir Schutz gewährt, aber rein theoretisch die BE erlischt, wenn ich ein E85 Steuergerät eingebaut habe.
Da es ein E Prüfzeichen haben sollte, dürfte doch nicht die BE erlischen, oder ?

Zitat:

Original geschrieben von frostixxl


Da es ein E Prüfzeichen haben sollte, dürfte doch nicht die BE erlischen, oder ?

Es geht ja nicht um das E Prüfzeichen, sondern ob das Steuergerät für deinen Wagen zugelassen ist. (Meines Wissens nach)

Und meist gibt es dann ne ABE oder zumindest ein TüV Gutachten dazu. Mit dem TüV Gutachten fährst du dann zur Dekra, die sichten das und dann bekommst du nen Schriebs, mit dem du "in nächster Zeit" mal zur Zulassungsstelle sollst, um dir das Teil in dein Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Bei Leistungssteigerungen z.B. durch Chip, wird ein neuer Fahrzeugschein UND FAHRZEUGBRIEF erstellt, da die Leistung auch im Brief vermerkt ist und geändert werden muss.

"In nächster Zeit" - Hab ich in der Zulassungsstelle mal nachgefragt, als ich mir neue Felgen montiert hab. Aussage der Angestellten: Es reicht, wenn man den Schriebs im Handschuhfach dabei hat und sich beim Eintragen noch Zeit lässt, falls man noch mehrere Sachen nachrüsten will, die man dann alle auf einen Schlag eintragen lässt. Allerdings sollte man zusehen, dass der Zettel nicht älter als 1 Jahr wird.

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