Rechtsfrage zum Versicherungsschutz
Hi,
es gibt ja immer wieder leute, die sagen, die ABE erlischt wegen z.B. Umbau auf E85, weil es kein TÜV hat oder beim Chiptuning ohne TÜV Gutachten.
Nun wurde das letztens erläutert, dass es wohl ein Internetmärchen sei, da man nicht beweisen könnte, dass der Umbau an dem Unfall dran schuld sei.
Hört sich plausibel an, aber die Versicherungen sind ja nicht blöd und wollen aus jedem Fall irgendwie rauskommen und suchen nach Möglichkeiten.
Nun hab ich in der Feldabhilfe 1510 folgenden Text beim Chiptuning zum Schluss gelesen :
Ferner weisen wir darauf hin, dass durch Tuningmaßnahmen der in der ABE
dokumentierte Zustand verändert wird und somit die ABE sowie der
Versicherungsschutz erlöschen.
Also selbst Opel schreibt das so.
Bleibt nun also die Rechtsfrage, erlischt die ABE und oder auch der Versicherungschutz ?
Gibt es denn hier nicht einen Rechtverdreher, der dies bestätigen oder dementieren kann ?
21 Antworten
Moin,
wenn Maßnahmen am KFZ gemacht werden und keine ABE für die An-/Umbaumaßnahme vorhanden ist, ist die BE erloschen.
Bei einer erloschenen BE erlischt auch der Versicherungsschutz.
Haftpflicht erlicht nie.Nur kann die Versicherung die kosten zurückverlangen.
z.B. wenn du an der Lichtanlage etwas veränders und das zum unfall führt.Oder das Auto kann dann 250km/h fahren obwohl es mit nur 200 eingetragen ist.
Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Haftpflicht erlicht nie.Nur kann die Versicherung die kosten zurückverlangen.
z.B. wenn du an der Lichtanlage etwas veränders und das zum unfall führt.Oder das Auto kann dann 250km/h fahren obwohl es mit nur 200 eingetragen ist.
Hallo !!
1.) Ob der Versicherungsschutz erlischt oder ob die Versicherung im Schadenfall das Geld zurückfordert ,ist für den Versicherungsnehmer gleich ,kostet ihm viel Geld
2.Der Versicherungsschutz erlischt , wenn ein Technisch verändertes KFZ ohne ABE od Tüv Eintrag in Betrieb genommen wird , Die Versicherung ist nur Verpflichtet ,in Vorleistung zu gehen u.sich das Geld von Dir zu Holen.
3.) wer ein KFZ ohne Versicherungsschutz im Öffentlichen Verkehr bewegt,Betreibt kassiert Punkte ,Führerscheinverlust ,Strafe etz.
also Überlege Dir solche Aktionen gut
Gruß
Dogge16
Das meinte ich doch.
http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__3.html
Ähnliche Themen
Wenn der Umbau keine ABE hat ja.
Zum Thema Chiptuning gibt es eine ausführliche richterliche Entscheidung. Die besagt, dass beim Chiptuning IN JEDEM FALL die Betriebserlaubnisch erlischt. Das geht sogar soweit, dass die BE für das Fahrzeug immernoch als erloschen gilt, wenn nach dem Tuning wieder der Urzustand hergestellt wird. Dieser muss zwingen von einem Gutachter festgestellt und eine neue BE erteilt werden.
Die Frage ist also abschließend geklärt.
Das hat aber nichts damit zu tun, wie die Versicherung das ganze sieht. Dürfte aber eher so sei, dass ein erlöschen der BE auch den Versciherungsschutz gefährdet.
Moin,
interessantes Thema zu dem ich auch einige Fragen hätte:
Ich habe bereits mehrere Beiträge (auch hier in diesem Forum) zu diesem Thema gelesen, wo es hieß, dass bei einem Unfall mit erlöschener Betriebserlaubnis
a) ein Komplettverlust der Teil-/Vollkasko (d.h. eigene Schäden werden nicht bezahlt) zur Folge hat
und
b) die Haftpflicht die Schäden des Gegners erst ab 5000€ zahlt.
Demnach bezahlt man nach einem schweren Unfall seinen eigenen Schaden komplett plus die 5000,-€. So hab ich es nun schon mehrfach gelesen. Ist es dann so, dass die Versicherung im nachhinein alles vom Verursacher zurückverlangt? Können bei einem Unfall mit Personenschaden ja schnell mal mehrere Millionen sein.
Eine weitere Frage wäre, ob Unterschiede bei den einzelnen Vergehen gemacht werden? Sind nicht eingetragene Felgen oder eine nicht eingetragene Tieferlegung genauso schlimm zu bewerten wie ein nicht eingetragenes Chiptuning? Gibt es Fälle, wo die Versicherung trotz erlöscherner Betriebserlaubnis zahlt? Gibt es Versicherungen, die auch bei Fahrzeugen mit erlöschener Betriebserlaubnis zahlen? Wird nach einem Unfall immer der volle Unfallschaden von der Versicherung zurückverlangt, wenn keine BE vorliegt?
Ich sehe im Straßenverkehr ständig Autos, wo ich mir fast sicher bin, dass die keine BE haben können (saulaut, riesige Tüte als Auspuff usw..). Daher interessiert mich mal, wie sowas generell gehandthabt wird...
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von Schland
Zum Thema Chiptuning gibt es eine ausführliche richterliche Entscheidung. Die besagt, dass beim Chiptuning IN JEDEM FALL die Betriebserlaubnisch erlischt. Das geht sogar soweit, dass die BE für das Fahrzeug immernoch als erloschen gilt, wenn nach dem Tuning wieder der Urzustand hergestellt wird. Dieser muss zwingen von einem Gutachter festgestellt und eine neue BE erteilt werden.
Die Frage ist also abschließend geklärt.Das hat aber nichts damit zu tun, wie die Versicherung das ganze sieht. Dürfte aber eher so sei, dass ein erlöschen der BE auch den Versciherungsschutz gefährdet.
"In Jedem Fall" -> auch wenn das Chiptuning eingetragen wird in den Fahrzeugpapieren??? Ich denke mal da an Dbilias Flowtec Saugrohr, wo ein Chiptuning gleichzeitig auch stattfindet...Es wird ja mit ABE beworben...
Danke im Vorraus! :-)
ich hab noch von keiner Versicherung gehört, dass sie bei einem umfalle das kennfeld überprüft haben?!
also ich rede von reinem software tuning...
das man es abnehmen lassen müsste weis ich auch.
gibt's hier jemand der schon mal selber so einen Fall erlebt hat?
Worin besteht der Sinn der Frage? In deinem Eröffnungspost hast du deine Frage doch schon selbst beantwortet. Erfolgen an dem Fahrzeug Umbauten, welche abweichend von der entsprechenden ABE (KFZ-Brief z.Bsp.) sind, erlischt die BE. Das trifft also schon zu, wenn durch ein Chiptuning die Vmax erhöht wird.
Die Versicherung kann dann die Schadensübernahme verweigern, weil sie ein Fahrzeug versichert hat, welches die Eigenschaften besitzt, welche in der ABE dokumentiert sind und nicht den Ist-Zustand des Fahrzeugs betreffen.
PS: Bei den modernen Direkteinspritzerdieseln mit Turboaufladung wird gerne mal nach einem Unfall nach Chiptuning gesucht - die VS sind ja auch nicht blöd und wissen wie "preiswert" dieses Tuning ist.
Lass es eintragen und du hast deine Ruhe..........., oder fahre mit dem Risiko - rechtlich hast du im Ernstfall keine Chance ohne entsprechende ABE.
Wenn Du mich meinst, da ich den Thread auch eröffnet habe, ich hatte es als Frage im Eingangspost gestellt, weil ich es wissen wollte, ob sie erlischt oder nicht. Das war nämlich unklar. Mittlerweile scheint es klar zu sein und ich habe auch brav Danke gedrückt.
Sonst hab ich das Thema nicht mehr aufgewärmt 🙂
Ich hatte im letzten Auto Chiptuning, aber eingetragen und auch der VS gemeldet. Bei dem Motor sieht das etwas schwieriger aus mit TÜV, daher die Fragen, auch wegen Vmax interessant und wegen E85.
Schade, dass "D" da so beschränkt ist, gerade wegen E85.
Da durch E85 i.d.R. keine Leistungssteigerung erfolgt und das E85 Steuergerät eine ABE hat, dürfte die BE dadurch nicht erlöschen.
Hat das E85 Steuergerät keine ABE, dürfte die BE erlöschen, weil ein Teil im KFZ verbaut wurde, welches keine Betriebserlaubnis für dieses KFZ hat.
@tresass
Wegen der Kasko, dass hast Du richtig erkannt, wegen der Haftung in der KH ist es so, dass Du bis zu 5000,- in Regress genommen wirst (egal wie hoch der Schaden ist) und die Haftpflicht wird zur nächsten Fälligkeit hochgestuft.
Zitat:
Original geschrieben von Muuz
"In Jedem Fall" -> auch wenn das Chiptuning eingetragen wird in den Fahrzeugpapieren??? Ich denke mal da an Dbilias Flowtec Saugrohr, wo ein Chiptuning gleichzeitig auch stattfindet...Es wird ja mit ABE beworben...Zitat:
Original geschrieben von Schland
Zum Thema Chiptuning gibt es eine ausführliche richterliche Entscheidung. Die besagt, dass beim Chiptuning IN JEDEM FALL die Betriebserlaubnisch erlischt. Das geht sogar soweit, dass die BE für das Fahrzeug immernoch als erloschen gilt, wenn nach dem Tuning wieder der Urzustand hergestellt wird. Dieser muss zwingen von einem Gutachter festgestellt und eine neue BE erteilt werden.
Die Frage ist also abschließend geklärt.Das hat aber nichts damit zu tun, wie die Versicherung das ganze sieht. Dürfte aber eher so sei, dass ein erlöschen der BE auch den Versciherungsschutz gefährdet.
Danke im Vorraus! :-)
Ja, in JEDEM Fall! Die Eintragung hat ja zur Folge, dass die BE wieder hergestellt wird. Das ist ja Sinn und Zweck einer Eintragung oder ABE. In dem Gutachten steht ja dann auch drin, das unverzüglich der Umbau entsprechend abgenommen werden muss.
Also: ohne Eintragung oder ohne ABE erlischt die BE, mit Eintragung natürlich nicht!