Rechtsfrage Parkrempler in verkehrsberuhigter Zone

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen,
habe leider keinen Rechtsforum hier auf Motor Talk gefunden?! Daher stelle ich die Frage mal hier, vllt findet sich ja ein findiger User oder gar jemand vom Fach.

Es geht um folgenden Sachverhalt:
Wir wohnen in einem verkehrsberuhigten Bereich, im Volksmund auch "Spielstraße" genannt, wo das Parken offiziell nur in den dafür ausgezeichneten Flächen zulässig ist. Da davon nur eine handvoll vorhanden ist, sind ich und auch andere Anwohner desöfteren gezwungen am Straßenrand "rechtswidrig" zu parken. Und so kam es gestern wie es irgendwann mal kommen musste, mir ist jemand ins Auto gebrettert.

Wir wohnen in einer kleinen Seitenstraße/Sackgasse von der Zone und ich habe rechts an einer Mauer geparkt. Links ist dann noch soviel Platz das sogar schon große Paket- oder Müllwagen vorbeigekommen sind, wenn ich mal leider vergessen habe das Auto umzuparken. Naja, auf jeden Fall hat dies eine Nachbarin mit ihrer Nussschale von Ford Ka leider nicht geschafft und ist mir vorne links reingefahren (Stoßstange/Scheinwerfer müssen neu).

Sie will es nun ihrer Versicherung melden, aber auch das Thema Parkverbot mit einwerfen. Meine Frage ist nun ob ich dahingehend etwas zu befürchten habe (Teilschuld etc.) oder ob das keine Relevanz hat? Habe schon ein wenig Freund Google zu dem Thema bemüht, jedoch nichts wirklich brauchbares gefunden was ich auf meinen Fall übertragen könnte.

Ich danke schon mal für eure Bemühungen!

Beste Antwort im Thema

ich finde es immer lächerlich wen man die eigene unfähigkeit irgendwie einem anderen zuschiessen will. das is das selbe wie wen man mit 4 promiller erwischt wird und das ganze wegen verfahrensfehler abschmettern will weil einer der plizisten die dienstmütze nicht richtig auf hatte....

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Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet


Hätte der TE regelkonform geparkt, wäre sein Auto noch in Ordnung.

Geile Logik. Hätte anstelle des PKW des TE ein Passant dort rumgestanden, hätte man diesen problemlos umnieten können; denn schliesslich darf er ja dort ned stehen...

😁😁😁

Hallo,

eine Mülltonne, ein Passant oder ein Kind auf dem Bobbycar dürfen z.B. da rumstehen und parken. 😁
Ist bei uns in D alles genauestens geregelt.

Grüße

Manfred

Zitat:

eine Mülltonne, ein Passant oder ein Kind auf dem Bobbycar dürfen z.B. da rumstehen und parken. 😁
Ist bei uns in D alles genauestens geregelt.

Eben

Mülltonne:darf nicht in öffentlicher srasse stehen

Kind : Darf auch nicht auf die srasse

Passant: Nur wenn er Besofen ist ....darf nicht aber ist im egal.

Bobbycar : darf auch nicht stehen ...außen es ist zugelassen und heist Smart😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁

Kind, Passant und Bobbycar dürfen aber in einer verkehrsberuhigten Zone rumstehen / rumlaufen / rumfahren !

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Hallo,

es handelt sich bei einem verkehrsberuhigten Bereich eben nicht um eine Straße. 😉

Grüße

Manfred

Nur wenn so auch ausgezeichnet ist

Zeichen 325 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs.

Quelle wiki

Es ist doch völlig egal, ob der Karren des TE nun in einem verkehrsberuhigtem Bereich, auf einer normalen Strasse oder auf einer Feuerwehrzufahrt im Parkverbot steht. In keinem Fall ist das falsche Parken ein Freibrief dafür, den Karren anfahren zu dürfen.

Auch wenn das manch einer hier gern hätte.

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Geile Logik. Hätte anstelle des PKW des TE ein Passant dort rumgestanden, hätte man diesen problemlos umnieten können; denn schliesslich darf er ja dort ned stehen...

Ich habe nicht behauptet, dass der TE die alleinige Schuld trägt.

Aber einen Anteil hat er trotzdem. Und diverse Gericht würdigen das Falschparken gerne mit 33% Teilschuld.

Aber doch nicht, wenn da nur ein Auto geparkt steht. Wenn er z. B. eventuell an einer Kreuzung sichtbehindernd steht, dann könnte man einen Unfall mitverursachend sehen. Nur weil ein Auto irgendwo steht?! Wo lebst Du?

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Wo lebst Du?

Das könnte ich dir sagen. 😉 Aber wie dem auch sei, mit der Sichtbehinderung hast du natürlich Recht. Alles andere ist Wunschdenken.

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von Silez


Sie will es nun ihrer Versicherung melden, aber auch das Thema Parkverbot mit einwerfen. Meine Frage ist nun ob ich dahingehend etwas zu befürchten habe (Teilschuld etc.) oder ob das keine Relevanz hat? Habe schon ein wenig Freund Google zu dem Thema bemüht, jedoch nichts wirklich brauchbares gefunden was ich auf meinen Fall übertragen könnte.

Hi,

Hatte selbst vor ca. 2 Jahren eine ähnliche Situation.Auch in einer Spielstraße an einer Stelle geparkt,wo es Platz hat,aber kein eingezeichneter Parkplatz ist.
Kumpel von mir wohnt in der Nähe,habe an der Stelle schon OFT Autos parken sehen (garantiert Anwohner oder Besucher).

Mir ist dann einer der Anwohner beim rückwärtsausparken seines Fahrzeuges mir in die hintere fahrerseitige Tür gedonnert....

Platz hatte es genug,ich war mir auch sicher,das er mein Auto gesehen hatte,bevor er in seinen Bock einstieg,da er in meine Richtung geschaut hatte,als ich nach dem abstellen ausgestiegen war....

Hatte dann auch noch behaupten wollen,da parke sonst NIE einer....jaja....genau.....

Versicherung hat aber relativ problemlos bezahlt (hab das sicherheitshalber gleich per Anwalt abwickeln lassen,was leider mal wieder kein Fehler war...) und es gab auch kein Ticket oder gar ne Teilschuld von wegen Parkverbot Spielstraße....

Wer das fordert,möge sich selbst beobachten wie und wo er parkt und sich dementsprechend verhalten.Sonst wird sicher mal gemeckert,WEIL es dann doch mal ne Teilschuld gibt und man dann doch mal deshalb mit dran ist,weil man "einmal" nen Fehler gemacht hat.... 🙄

Ihr perfekten Autofahrer verhaltet euch einmal am Tag garantiert auch NICHT wie in der StVO vorgesehen....deshalb solltet ihr die Fingerwedelei gleichmal als erstes bleiben lassen.

Greetz

Cap

selbst wenn man im absoluten haltverbot parkt, bekommt man keine teilschuld.

Zitat:

Original geschrieben von infuso


selbst wenn man im absoluten haltverbot parkt, bekommt man keine teilschuld.

Kannst du das mit einer gesicherten Quelle belegen???

benutze google.
es gab zwar schon eine teilschuld aber immer mehr richter richten vernünftig.

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