Rechtsfrage Parkrempler in verkehrsberuhigter Zone
Hallo zusammen,
habe leider keinen Rechtsforum hier auf Motor Talk gefunden?! Daher stelle ich die Frage mal hier, vllt findet sich ja ein findiger User oder gar jemand vom Fach.
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Wir wohnen in einem verkehrsberuhigten Bereich, im Volksmund auch "Spielstraße" genannt, wo das Parken offiziell nur in den dafür ausgezeichneten Flächen zulässig ist. Da davon nur eine handvoll vorhanden ist, sind ich und auch andere Anwohner desöfteren gezwungen am Straßenrand "rechtswidrig" zu parken. Und so kam es gestern wie es irgendwann mal kommen musste, mir ist jemand ins Auto gebrettert.
Wir wohnen in einer kleinen Seitenstraße/Sackgasse von der Zone und ich habe rechts an einer Mauer geparkt. Links ist dann noch soviel Platz das sogar schon große Paket- oder Müllwagen vorbeigekommen sind, wenn ich mal leider vergessen habe das Auto umzuparken. Naja, auf jeden Fall hat dies eine Nachbarin mit ihrer Nussschale von Ford Ka leider nicht geschafft und ist mir vorne links reingefahren (Stoßstange/Scheinwerfer müssen neu).
Sie will es nun ihrer Versicherung melden, aber auch das Thema Parkverbot mit einwerfen. Meine Frage ist nun ob ich dahingehend etwas zu befürchten habe (Teilschuld etc.) oder ob das keine Relevanz hat? Habe schon ein wenig Freund Google zu dem Thema bemüht, jedoch nichts wirklich brauchbares gefunden was ich auf meinen Fall übertragen könnte.
Ich danke schon mal für eure Bemühungen!
Beste Antwort im Thema
ich finde es immer lächerlich wen man die eigene unfähigkeit irgendwie einem anderen zuschiessen will. das is das selbe wie wen man mit 4 promiller erwischt wird und das ganze wegen verfahrensfehler abschmettern will weil einer der plizisten die dienstmütze nicht richtig auf hatte....
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Ich fände eine 60:40 Regelung zu Lasten der Unfallgegnerin angemessen.
und warum? weil ich also nicht autofahren kann ist jeder der 1cm neben der markierung stehe automatisch mit schuld? das mit dem oberstübchen solltest du mach testen lassen bei dir...
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und warum? weil ich also nicht autofahren kann ist jeder der 1cm neben der markierung stehe automatisch mit schuld? das mit dem oberstübchen solltest du mach testen lassen bei dir...
Es geht nicht um ein paar cm sondern um eine nicht vorhandene Parkfläche.
Hätte der TE regelkonform geparkt, wäre sein Auto noch in Ordnung.
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Und meines Erachtens nach, ist es eine Frechheit seine Karre irgendwo abzustellen, weil man zu faul ist ein paar Schritte mehr zu gehen.Zitat:
Original geschrieben von Silez
Meines Erachtens nach ist eine Frechheit bei Schrittgeschwindigkeit meinen Audi mit ihrem kleinen Ford Ka zu erwischen und sich dann auf´s Parkverbot zu berufen. Solche Leute sollten sich eher hinterfragen ob sie fähig sind ein Kraftfahrzeug zu bewegen!Bei solchen Leuten, die bewusst gegen Regeln verstoßen, frag ich mich viel eher ob im Oberstübchen noch alles frisch ist.
Aber das ist halt nur meine Meinung.
Ich fände eine 60:40 Regelung zu Lasten der Unfallgegnerin angemessen.
Du kannst dir die Parksituation hier gerne mal anschauen...und dann reden wir weiter!
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Hätte der TE regelkonform geparkt, wäre sein Auto noch in Ordnung.
du bist also mitlerweile auch unter die hellseher gegangen? RESPEKT! 🙄
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Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
du bist also mitlerweile auch unter die hellseher gegangen? RESPEKT! 🙄Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Hätte der TE regelkonform geparkt, wäre sein Auto noch in Ordnung.
Dazu gehört eine Hellseherei.
Zitat:
Original geschrieben von Silez
Du kannst dir die Parksituation hier gerne mal anschauen...und dann reden wir weiter!
Ach so, und weil zu wenig Parkplätze da sind, parkt man wo man gerne möchte?
Wie war doch das Thema???????
Es ging wohl nicht darum, wie verwerflich das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen ist. Also bitte - verlasst derartige Nebenschauplätze
Das Rempeln und das Parkvergehen sind generell getrennt zu beachten. Es war ja ein geparktes Fahrzeug, also ruhend, wer das Fahrzeug anfährt hat Schuld, ohne Diskussion.
Zitat:
Hätte der TE regelkonform geparkt, wäre sein Auto noch in Ordnung.
Es erinert mich auf die Bäume ,Pfosten ,usw. die vor der Auto gesprungen sind .
Ich habe ganz toll gefahren aber diese fiese Pfosten war einfach vor meine Auto aufgetaucht her richter.
Ich war nicht schuld
Eine Parkendes Auto ist eine stehende opjekt (sehe baum,Pfosten usw.) wer dran fährt ist schuld.
Versuchen kann es die Versicherung der Verursacherin... halt hat sowas vor Gericht aber eher nicht.
Wer in einem Verkehrsberuhigtenbereich schon Probleme hat ein ca 2 Meter breits Auto zu übersehen und reinzudonnern... da will ich garnicht Wissen was wäre wenn da ein Kind gestanden wäre...
Sofern da wirklich genug Platz ist um problemlos vorbeizukommen würde ich mir keine große Gedanken machen...
Zitat:
Original geschrieben von iann1143
Es erinert mich auf die Bäume ,Pfosten ,usw. die vor der Auto gesprungen sind .
Ich habe ganz toll gefahren aber diese fiese Pfosten war einfach vor meine Auto aufgetaucht her richter.
Ich war nicht schuldEine Parkendes Auto ist eine stehende opjekt (sehe baum,Pfosten usw.) wer dran fährt ist schuld.
Ein parkendes Auto ist ein bewegliches Objekt welches gerade steht, steht es an einer unübersichtlichen Stelle oder im Parkverbot ist durch die Gefährdungshaftung eine mitschuld
möglich. Ein Baum welcher in einer gefährlichen Kurve auf der Fahrbahn steht wird entfernt.
Ich werfe mal hinsichtlich der Regelverletzung die
Erläuterung zu Z 325.1in den Raum:
Zitat:
4. Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
Pauschal hätte der TE sogar dort parken dürfen - nur halt nicht so lange.
Stimmt, du wolltest halt gerade was ausm Haus holen und ins Auto bringen. 😉
Hallo,
wenn man falsch parkt, kann aus der Betriebsgefahr eine Mithaftung entstehen.
Kommt auf die Umstände an.
Ist natürlich bedauerlich, wenn jemand im Schrittempo vor ein abgestelltes Auto fährt.
Manche sind sogar zu doof, in einer Parklücke eine Tür so aufzumachen, ohne das Nachbarauto zu beschädigen.
So was passiert glaube ich öfters. 😁
Ob die Versicherung der Frau im beschriebenen Fall voll bezahlt, wird sich zeigen.
Kann sein, das sie es macht, wenn sie nach Prüfung der Umstände zu dem Ergebnis kommt, das sich ein Rechtsstreit wegen einer Schadensteilung nicht rechnet.
Das die Verursacherin gegenüber ihrer Versicherung auf das ordnungswidrig abgestellte Auto hinweist, ist völlig in Ordnung.
Sie ist gehalten, wahre Angaben gegenüber ihrer Versicherung zu machen und soweit wie möglich zur Schadensminderung ihrer Versicherung beizutragen.
Es war schließlich keine erlogene Schutzbehauptung.
Vielleicht lernt der TE aus der Erfahrung und stellt seine Kiste künftig korrekt ab.
Grüße
Manfred