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Rechtsfrage: Fahren mit und ohne Handgas

Themenstarteram 29. August 2021 um 18:18

Hallo zusammen,

ich habe eine rechtliche Frage, zu der es sehr viele unterschiedliche Meinungen gibt. Aber vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid.

Es gibt eine große Anzahl chronisch Kranker, die mit einer Muskelschwäche zurechtkommen müssen. Der Klassiker ist z.B., dass kurze Strecken gegangen werden können, für längere gibt es einen Rollstuhl.

Ist sowas in der Art auch beim KFZ möglich? Sprich, für kurze Strecken fahre ich ohne Handgas, für längere mit.

Der Hintergrund ist, dass durch den Eintrag in den Führerschein, dass mit einer Handbedienung gefahren werden muss, alle anderen Fahrzeuge tabu sind. Gibt eine Möglichkeit, dass Menschen beide Arten von KFZ fahren dürfen?

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31 Antworten

Zitat:

@TomDK schrieb am 27. Juni 2023 um 10:22:45 Uhr:

Zitat:

@Brot-Herr schrieb am 27. Juni 2023 um 09:39:41 Uhr:

.................... und es gibt Tage, da könnte es bei Notbremsungen sein, daß ich das Bremspedal nicht treffe.

Ich möchte auch nicht, daß mein Führerschein (der alte Klasse 3) kastriert wird.

Was soll ich tun?

Owei .... an den Tagen möchte ich nicht in deiner Gegend sein ;-)

Du solltest dir unbedingt ein Handgassystem zulegen um wieder sicher unterwegs zu sein !!!

Wenn du nicht gerade Taxifahrer bist sollten die "Katsrationen" doch eher egal sein. Im schlimmsten Fall wird wohl Anhängerbetrieb ausgeklammert, aber selbst das kann man klären. Fakt ist wohl das du aktuell , je nach Tagesform, nicht Auto fahren kannst.

Lass dich mal bei einer Umbaufirma beraten wie du an ein eingetragenes Handgas kommst ohne Änderungen im Führerschein.

An den Tagen, an denen ich nicht sicher bin, daß ich sicher fahren kann, fahre ich nicht. Da brauchst also keine Angst zu haben.

Aber es stört mich eben sehr, daß ich Termine an solchen Tagen absagen muß oder jemanden fragen muß, ob er mich fährt.

Diese Diskussion bringt eigentlich nchts.

Man kann in ebay oder so einer Plattform ein Hndbediengerät kaufen und von einer Werkstatt einbauen lassen, falls man das nicht selbst kann.

Alles was man braucht ist eine Konsole, welche unter die Verstellschienen vom Fahrersitz geschraubt wird (gleich mit den Sitzschrauben befestigen, ggf etwas längere Schrauben verwenden).

Auf diese Konsole kommt dann das Bediengerät.

Ein Gestänge für Gas und eines für Bremse sollte dabei sein. Wenn die Länge der Gestänge nicht paßt macht das nichts, denn diese Gestänge besthen normalerweise aus einer Gewindestange welche in einem Rohr gesteckt wird. Somit kann man die Gestänge mittels einer Gewindestange leicht selbst auf die benötigte Länge anpassen.

Wenn man das von DEKRA oder TÜV abnehmen läßt, so ist alles erledigt.

Bei einer Frage, warum man das Bediengerät braucht habe ich dem DEKRA-Mann gesagt für meinenbehinderten Freund, wenn der auf Besuch kommt möchte er ja auch mal Auto fahren.

Eine Pedal-Abdeckung (damit eine mobilitätseingeschränke Person nicht unbeabsichtigt auf die Pedale tritt sollte dabei sein, diese ist aber abziehbar und wird im Kofferraum verstaut, wenn eine nicht eingeschränkte Person fährt.

Nach der DEKRA/TÜV-Abnahme nur noch bei der Zulassungsstelle im Kfz-Schein eintragen lassen.

- Fertig -

Ob man dann seinen Führerschein ändern läßt oder nicht muß man selbst entscheiden und ist wohl in erster Linie davon abhängig, ob man eine so starke Einschränkung hat, daß man ohne Bediengerät garnicht fahren kann, oder ob es (wie hier geschildert) tagesform-abhängig ist.

Wenn man auch so fahren kann, so würde ich das nicht im Führerschein eintragen lassen. Niemand kann von außen sehen, ob man mit dem Fuß oder mit der Hand fährt.

Also wozu (in so einem Fall) den Führerschein kastrieren lassen und auch noch eine Prüfung ablegen. Das kostet nur Geld und nervt.

Aber jeder sollte das so machen, wie er das für richtig hält.

L.G. sendet der olle-biker

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