Rechtsfahrgebot zweispuriger Kreisel außerorts?
Guten Tag,
uns ist leider in einem (teilweise) zweispurigen Kreisel jemand ins Hinterrad und hintere Tür gefahren. Geschätzter Schaden an meinem Fahrzeug ca. 15.000 Euro (Rahmen verzogen, evtl. Achse beschädigt).
Da der Kreisel nur zur Hälfte zweispurig ist, muss man, um den Kreisel an der übernächsten Ausfahrt zu verlassen, in die innere Spur wechseln, da die rechte Spur nur zum Ausfahren benutzt werden kann.
Da von der Richtung, von der der Unfallgegner kam, kurz vor dem Kreisel noch 100 km/h (im Kreisel 50 km/h) erlaubt ist und die Kreiseleinfahrt und Ausfahrt gegenüber zweispurig ist und danach wieder 100 km/h ist, ist der Kreisel auch als Raserkreisel bekannt, da hier gerne mal mit 80 km/h und mehr geschnitten wird.
So ist es auch uns passiert. Der Unfallgegner war auf der rechten Spur und war noch mindestens 15 Meter vom Kreisel entfernt als wir eingefahren sind. (Wir standen vorher an der Einfahrt, da wir die Gefährlichkeit des Kreisels kennen.) Ich hab ihn erst kurz gesehen als wir schon eingefahren sind, da der Kreisel relativ schlecht einsehbar ist. Habe ihn aber nicht als Gefahr wahrgenommen, da er wie gesagt noch gar nicht im Kreisel war. Als wir fast die innere Spur erreichten, fuhr er in uns rein. Er stand wie wir neben der Insel auf der Innenspur, muss also auch auf die Innenspur gewechselt sein.
Polizei gibt uns die alleinige Schuld. Kann auch daran liegen, weil wir alle ins Krankenhaus zur Untersuchung kamen und nur der Unfallgegner mit der Polizei reden konnte. Bilder konnten wir auch keine machen.
Wir sind damit natürlich nicht einverstanden und suchen jetzt Fakten damit es sich lohnt um uns ggf. einen Anwalt zu nehmen. Unfallgegner war allein, wir zu zweit. Externe Zeugen gibt es leider keine, da zwar hinter uns noch mehr Fahrzeuge an der Einfahrt gewartet hatten, aber dann alle weiter gefahren sind.
Wenn es ein Rechtsfahrgebot in Kreiseln außerorts gibt hätte er ja auf der Innenspur nichts zu suchen gehabt. Seine Geschwindigkeit kann man wahrscheinlich nur grob aus dem Unfallschaden entnehmen, da vermute ich, dass wir eher nicht weiter kommen, wobei ich nicht weiß wie schnell man sein muss um einen Rahmenschaden zu verursachen. Bremsspuren gibt es keine.
Beste Antwort im Thema
mMn geht der Crash auf Dich.
64 Antworten
Wieso zu schnell, im Kreisverkehr gibts keine Beschränkung?
Und zum Zweiten, er fuhr hinter dem TE ein, also keine Vorfahrtsmißachtung.
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 9. September 2019 um 14:36:37 Uhr:
Wieso zu schnell, im Kreisverkehr gibts keine Beschränkung?Und zum Zweiten, er fuhr hinter dem TE ein, also keine Vorfahrtsmißachtung.
HTC
Der TE schrieb etwas von 50 km/h.
Wer zuerst einfuhr, ist nicht eindeutig geklärt.
Und selbst wenn er 100 fuhr, wie soll man ihm das zur Last legen? Welche Regelung sollte da greifen?
HTC
Zitat:
@Nyanko schrieb am 9. September 2019 um 14:24:25 Uhr:
andere Frage falls das hier jemand weiß:Was habe ich persönlich für einen finanziellen Nachteil wenn ich das ganz dabei belasse und abhake?
Vollkasko habe ich, die volle Schuld wird dem Unfallgegner wohl offensichtlich nur sehr unwahrscheinlich gegeben und so wird mein Auto wahrscheinlich schneller repariert. Haben zwei Kinder unter 1 Jahr und brauchen ein großes Auto.Sorry für die evtl. blöde Frage, hatte 20 Jahre keinen Unfall.
Geh zum Anwalt. Das lässt sich einerseits mit der VK vorfinanzieren und zum anderen hättest Du bei quotaler Haftung das Quotenvorrecht und würdest dann auch die nicht von der VK gedeckten Bereiche komplett bezahlt bekommen (etwaige Verfahrenskosten etc.). Allein wirst Du das nicht bewältigen.
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Mit hinter Ihm meine ich das physikalisch und nicht zeitlich!
HTC
In dem Kreisel sieht man keine Schilder, aber die Linien geben Auskunft über die Vorfahrt, kann ja sein das der Andere zu Schnell war, beide haben beim Einfahren die Vorfahrt zu beachten. Wenn der Andere zügig rein ist weil nix von links kam, und der Andere hier mit Schrittgeschwindigkeit fuhr, kommt sowas raus.
Was meinst wie oft ich hier im Kreisverkehr voll Bremsen muß, die stehen und gucken obwohl nix vor mir ist, aber wenn ich dann rein fahre, fahren die ganz langsam an.
Dazu wird hier in der Fahrschule auch gelernt im Kreisverkehr nur mit dem 2.en Gang maximal zu fahren. Muß ich echt Mal machen, ich habe bei gute 30 schon den 5.en drin.
...oder ganz einfach, Deine Versicherung bezahlt, Du bezahlst die Selbstbeteiligung und wirst in Zukunft, im Beitrag höher gestuft. Im Idealfall hast Du einen "Freischuss" dann würdest nicht hochgestuft. Das steht in Deiner Police.
Bei einer Teilschuld kann es je nach Quote auch dazu kommen, dass die Versicherung auf die SB verzichtet.
Wie schnell die Fahrzeuge waren klärt der Gutachter anhand des Schadens.
Wenn du im Kreisel die Spur wechselst mußte du auch links blinken. Sonst denkt der Andere du bleibst rechts und zieht durch.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 9. September 2019 um 10:25:37 Uhr:
Wenn dein Unfallgegner auf der inneren Spur nichts zu suchen hatte, dann gilt das doch erst Recht für euch?
Ok, jetzt mit den Bildern habe ich die Frage verstanden: vor dem Kreisel hatte der Gegner die rechte von 2 Spuren gewählt. Wenn er im Kreisel hätte bleiben willen, hätte er sich vor dem Kreisel links einordnen sollen. Aber nicht müssen, denn im Kreisel durfte er die Spur wechseln.
Der Kreisel ist echt blöd, verleitet es doch tatsächlich dazu, durchzubrettern. Es gilt also zu beweisen, dass der Gegner nach dir in den Kreisel einfuhr, mithin also deutlich zu schnell.
Ich würde es tatsächlich einem Anwalt und Gutachter überlassen.
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 09. Sep. 2019 um 14:48:23 Uhr:
Wenn du im Kreisel die Spur wechselst mußte du auch links blinken. Sonst denkt der Andere du bleibst rechts und zieht durch.
Sieh dir die Bilder an, der TE macht keinen Spurwechsel. Wenn du in eine Kreuzung mit mehreren Spuren einbiegst, machst du ganz am Anfang auch keinen Spurwechsel, auch wenn du an mehreren Spuren vorbeifährst.
Btw es gab hier schonmal ein Thread mit ähnlicher Konstellation, der Gegner hat dabei angeblich verloren.
Edit: hier der alte Thread:
https://www.motor-talk.de/.../unfall-im-kreisverkehr-t6102536.html?...
Der TE sollte wirklich einen Anwalt nehmen.
Hier mal paar Urteile zum Thema:
wenn man nur die Skizze ganz einfach beurteilt, war der blaue schon im Kreisel und der rote ist ihm vor den Wagen gefahren.
Um etwas anderes daraus zu machen, muß der rote stichhaltige Beweise haben, er hätte zweimal gucken müssen, einmal beim Einfahren und dann beim fahren nach innen - da war ja schon der blaue ( warscheinlich recht zügig🙁)
Sry, habs nicht ganz überrissen, wer war jetzt nochmal blau?
HTC
Deswegen halte ich nichts von unnötigen Spur wechseln im Kreisel und ziehe es vor, mich bereits vor dem Kreisel richtig einzuordnen.
Die rechte Spur nur, wenn ich die erste Ausfahrt wieder raus will. Will ich eine spätere Ausfahrt raus, fahre ich auf der linken Spur in den Kreisel ein. So wenn das jetzt alle beherzigen würden, gäbe es auf der äußeren Spur schon gar keine Kollisionsmöglichkeiten.
Auf der Innenspur muss ich dann den sich im Kreisel befindenden VT vorbei lassen, was aber auch die einzige Situation ist wo es zum Unfall kommen kann. In der Zeichnung mit Sternchen markiert.
Schwarz und rot kommen sich so nicht in die Quere und rot muss nur an den markierten Stellen aufpassen.