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Rechtsfahrgebot zweispuriger Kreisel außerorts?

Guten Tag,

uns ist leider in einem (teilweise) zweispurigen Kreisel jemand ins Hinterrad und hintere Tür gefahren. Geschätzter Schaden an meinem Fahrzeug ca. 15.000 Euro (Rahmen verzogen, evtl. Achse beschädigt).

Da der Kreisel nur zur Hälfte zweispurig ist, muss man, um den Kreisel an der übernächsten Ausfahrt zu verlassen, in die innere Spur wechseln, da die rechte Spur nur zum Ausfahren benutzt werden kann.

Da von der Richtung, von der der Unfallgegner kam, kurz vor dem Kreisel noch 100 km/h (im Kreisel 50 km/h) erlaubt ist und die Kreiseleinfahrt und Ausfahrt gegenüber zweispurig ist und danach wieder 100 km/h ist, ist der Kreisel auch als Raserkreisel bekannt, da hier gerne mal mit 80 km/h und mehr geschnitten wird.

So ist es auch uns passiert. Der Unfallgegner war auf der rechten Spur und war noch mindestens 15 Meter vom Kreisel entfernt als wir eingefahren sind. (Wir standen vorher an der Einfahrt, da wir die Gefährlichkeit des Kreisels kennen.) Ich hab ihn erst kurz gesehen als wir schon eingefahren sind, da der Kreisel relativ schlecht einsehbar ist. Habe ihn aber nicht als Gefahr wahrgenommen, da er wie gesagt noch gar nicht im Kreisel war. Als wir fast die innere Spur erreichten, fuhr er in uns rein. Er stand wie wir neben der Insel auf der Innenspur, muss also auch auf die Innenspur gewechselt sein.

Polizei gibt uns die alleinige Schuld. Kann auch daran liegen, weil wir alle ins Krankenhaus zur Untersuchung kamen und nur der Unfallgegner mit der Polizei reden konnte. Bilder konnten wir auch keine machen.

Wir sind damit natürlich nicht einverstanden und suchen jetzt Fakten damit es sich lohnt um uns ggf. einen Anwalt zu nehmen. Unfallgegner war allein, wir zu zweit. Externe Zeugen gibt es leider keine, da zwar hinter uns noch mehr Fahrzeuge an der Einfahrt gewartet hatten, aber dann alle weiter gefahren sind.

Wenn es ein Rechtsfahrgebot in Kreiseln außerorts gibt hätte er ja auf der Innenspur nichts zu suchen gehabt. Seine Geschwindigkeit kann man wahrscheinlich nur grob aus dem Unfallschaden entnehmen, da vermute ich, dass wir eher nicht weiter kommen, wobei ich nicht weiß wie schnell man sein muss um einen Rahmenschaden zu verursachen. Bremsspuren gibt es keine.

Beste Antwort im Thema

mMn geht der Crash auf Dich.

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Scheitert nur daran, dass bei dem Kreisel eine Einfahrt nur eine Spur besitzt und man zwingend wechseln muss. Hätte insofern dem TE auch nicht geholfen, wenn der Unfallgegner wirklich zu schnell war und den Kreisverkehr geschnitten hat.

Nachweisen wird hier das Problem sein. Und es gibt ja auch keine Regelung oder Markierung in dem Kreisel, dass die rechte Spur an der ersten Ausfahrt raus muss.

Sehe somit auch die Schuld beim TE, auch wenn der andere vielleicht deutlich zu schnell war. Wenn das nachweisbar ist, kommt man vielleicht auf eine Teilschuld.

Gegenfrage: wie soll man sich denn verhalten, wenn - wie der TE schreibt/behauptet - man das rote Fahrzeug ist und vor dem blauen Auto in den Kreisel eingefahren ist? Der Unfall entsteht, weil der Gegner ungebremst in den Kreisel reinschießt. Er war trotzdem erst nach dem TE drin. Das ist jetzt nicht konstruiert, sondern darum geht es hier.

Also es gibt ein paar Sachen, die er hätte besser machen können (Meiner Meinung nach):

1. Geschwindigkeit schneller erhöhen/anpassen
2. Beim Befahren des KVs die rechte Spur zuerst befahren, dann blinken und sich dann einordnen, wenn es nicht geht, dann nötigenfalls anhalten und erst wenn die Bahn wieder frei ist wechseln.

HTC

Aus den Schilderungen schwer zu beurteilen, ob hier dem Unfallgegner eine Teilschuld zukommt.

Mir fallen allerdings die 15m auf, die der Unfallgegner noch vom Kreisel entfernt gewesen sein soll, als der TE einfuhr. 15m bei 50km/h ist ungefähr eine Sekunde und das ist nicht viel. Eine weitere Sekunde später dürfte der Zusammenstoss passiert sein.

Und dann standen beide Fahrzeuge auf der Innenspur. Heisst für mich, dass die Aufprallgeschwindigkeit nicht mehr so hoch war.

So habe ich es den Schilderungen entnommen, kann auch anders sein, was hier erstmal nur der TE beurteilen kann. Wenn es aber so ist, würde ich als TE das ganze über HP und VK abwickeln und gut sein lassen. Der eigene Schaden wäre dann die SB in der VK. Um eine Höherstufung in der Versicherung wird er sowieso nicht herumkommen.

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ich bin nicht langsam angefahren, ganz normal.
Hatte vermutlich bereits ca. 20-30km/h als der Unfall passierte. Ich kam auf Höhe der Verkehrsinsel zum stehen und der Unfallgegner direkt hinter mir..
Man kann auf dem einspurigen Teil des Kreisels auch nicht mit den erlaubten 50 km/h im Innenkreisel fahren, da nach der Verkehrsinsel ein Knick in der Fahrbahn ist.
Der Kreisel ist sehr auf den Verkehrsfluss der zweispurigen Straße ausgelegt.

Er kam wahrscheinlich mit 80+ an, dachte ich fahre die rechte Spur gleich wieder raus, und hat deswegen nicht gebremst sondern ist auf die innere Spure gewechselt um mich zu überholen.
Er hat ja auch zugegeben uns gesehen zu haben.

Es wird jetzt der Unfall von der Versicherung rekonstruiert und ich hoffe es kommt was dabei raus. Hoffe die Polizei hat brauchbare Bilder gemacht. Teilschuld reicht mir schon, alles andere ist Wunschdenken. Habe Rabattschutz und bin 20 Jahre unfallfrei, also ein finanzielles Desaster wird es nicht werden.

So wie mein Auto aussieht war die Geschwindigkeitsdifferenz schon nicht unerheblich, da auch innen unter dem Sitz der Rahmen verbogen ist, kann natürlich auch täuschen wenn man blöd getroffen wird.

Zitat:

@HTC schrieb am 10. September 2019 um 09:46:09 Uhr:


Also es gibt ein paar Sachen, die er hätte besser machen können (Meiner Meinung nach):

1. Geschwindigkeit schneller erhöhen/anpassen
2. Beim Befahren des KVs die rechte Spur zuerst befahren, dann blinken und sich dann einordnen, wenn es nicht geht, dann nötigenfalls anhalten und erst wenn die Bahn wieder frei ist wechseln.

HTC

HTC,
mir scheint, du hast das vom TE hochgeladene Bild nicht gesehen:
https://i.ebayimg.com/00/s/MTEyMFgxNDY5/z/TQ8AAOSwzrhddjRX/$_107.JPG
Wenn der TE sich erst auf die äußere Spur einordnet, blinkt und dann erst auf die innere Spur fahren würde, dann müsste er beim Auffahren auf die äußere Spur erst einmal stehen bleiben. Denn der Übergang auf die innere Spur ist für ihn gerade mal eine Autolänge lang.
Tatsächlich fährt man an so einem Kreisel so, dass man die äußere Spur sofort überquert. Das ist nicht eimal ein Spurwechsel.

Zu 1.: vielleicht kann man auch schneller beschleunigen. In sagen wir mal 2 Sekunden von 0 auf 30 ist immerhin schon eine Beschleunigung von über sportlichen 4m/s². Bei diesen Werten legt man 8,33m zurück, das kommt mit dem Bild des TE gut in Einklang. Das passt dann auch zu den mindestens 50km/h (ungebremst) des Gegners mit einer Wegstrecke von knapp 30m in 2 Sekunden.
Ich schätze aber, dass der Gegner deutlich schneller war, sonst hätte er noch ausweichen und/oder es dabremsen können. Aber das kann nur ein Gutachter nachweisen - wenn überhaupt.

Vielleicht formuliere ich meine Frage anders: Wie fährt man an Stelle des TE in den Kreisel, so dass man auch dann in keinen Unfall verwickelt ist, wenn der von links kommende viel zu schnell ist (>50km/h)? Denn in dieser Konstellation war der TE nunmal zuerst im Kreisel, nur eben langsamer unterwegs, weil er erst anfahren musste.

Ich frage deshalb so penetrant nach, weil ich auch beinahe mal einen Rennradfahrer vom Sattel geholt hätte, der *nach* mir von links in einen sehr kleinen Ortskreisel reingeschossen kam und aus seiner Sicht geradeaus wieder rauswollte, also als 1-Spur-Fahrzeug praktisch keinerlei Lenkbewegung machen musste. Ohne Dashcam oder Zeugen bist du dann einfach aufgeschmissen.

Zitat:

@Nyanko schrieb am 9. September 2019 um 13:18:11 Uhr:


Danke für Eure Antworten.
Habe zwei Skizzen gemacht, aber wahrscheinlich habt ihr Recht, ohne Anwalt geht es hier nicht weiter.

Sehe hier die Schuld einzig bei dir. Du hast die Vorfahrt missachtet. Ein Rechtsfahrgebot im Kreisel gibt es nicht.

Zitat:

@HTC schrieb am 9. September 2019 um 13:59:56 Uhr:



Zitat:

@jaro66 schrieb am 9. September 2019 um 13:51:13 Uhr:


Was denn für ein Rechtsfahrgebot???
Er hat Vorfahrt zu gewähren!

Das ist diese komische recht unbekannte Regelung, nach der man dann die rechte Spur zu benutzen hat, jedenfalls außerorts oder innerorts ab einer gewissen Gewichtsklasse 🙂

Sprich, er fährt rein und ordnet sich rechts ein, dann blinkt er für den Spurwechsel und erst hier begeht er den Vorfahrtsverstoß.

HTC

Ihm ist schon klar, was das Rechtsfahrgebot ist, aber das ist hier vollkommen irrelevant. Hier hätte der TE Vorfahrt gewähren müssen.

Zitat:

@Nyanko schrieb am 9. September 2019 um 14:24:25 Uhr:


andere Frage falls das hier jemand weiß:

Was habe ich persönlich für einen finanziellen Nachteil wenn ich das ganz dabei belasse und abhake?
Vollkasko habe ich, die volle Schuld wird dem Unfallgegner wohl offensichtlich nur sehr unwahrscheinlich gegeben und so wird mein Auto wahrscheinlich schneller repariert. Haben zwei Kinder unter 1 Jahr und brauchen ein großes Auto.

Sorry für die evtl. blöde Frage, hatte 20 Jahre keinen Unfall.

Das kann dir nur deine Versicherung genau sagen bzw. hängt von deinem Vertrag ab, aber allgemein sollte es für dich keinen Unterschied machen, ob du eine Teilschuld oder die volle Schuld hast

Also hier sind viele Unwahrheiten unterwegs:

Zum Thema Rechtsfahrgebot und Freie Fahrbahnwahl:

https://www.ra-kotz.de/kreisverkehr.htm

Da die freie Fahrbahnwahl nur innerhalb geschlossener Ortschaften gilt, weil hier eben kein Rechtsfahrgebot einzuhalten ist (außer von größeren Fahrzeugen ab 3,5 T) erübrigen sich auch die Aktionen, wo man beim Einbiegen sich direkt links einordnet.

HTC

Das hat doch mit der Situation des TE nichts zu tun!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. September 2019 um 14:28:57 Uhr:


Das hat doch mit der Situation des TE nichts zu tun!

Und woraus liest du, daß ich mich darauf bezog und nicht auf die letzten Posts?

HTC

Gut dass Du es selbst ansprichst. Du schreibst hier hartnäckig am Thema vorbei.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 10. September 2019 um 13:41:40 Uhr:



Vielleicht formuliere ich meine Frage anders: Wie fährt man an Stelle des TE in den Kreisel, so dass man auch dann in keinen Unfall verwickelt ist, wenn der von links kommende viel zu schnell ist (>50km/h)? Denn in dieser Konstellation war der TE nunmal zuerst im Kreisel, nur eben langsamer unterwegs, weil er erst anfahren musste.

Zumal man ja davon ausgehen wird, dass der Unfallgegner auf der rechten Spur bleiben wird um den Kreisverkehr auch dort zu verlassen.

Wäre ich in der Situation des TE gewesen unter Berücksichtigung von

1. Auto auf der rechten Spur

2. nur zwei weitere Ausfahrten

3. an der letzten Ausfahrt für den Unfallgegner bin ich vorbei, bzw. auf der linken Spur

hätte ich vermutlich ein ähnliches Verhalten dargelegt.

Rein logisch denkend, warum Wechsel ich nach links (wenn ich den den Kreisverkehr verlassen möchte).

Dumm gelaufen für den TE an dieser Stelle. Seine Unschuld zu beweisen ist schwer. Da hilft wirklich wenn überhaupt nur das Gutachten, was für den Gegner deutlich höhere Geschwindigkeit attestiert. Sonst wird er behaupten, er wollte auf der Innenspur bleiben und zurück fahren (weil was vergessen oder so...) und dann sagen du bist ihm vor die Karre gezogen.

Habe damit nicht angefangen.

Meine Aussagen zum Hergang:

-Geschwindigkeit irrelevant, im KV gibts keine Beschränkung.
-Im KV gilt das Rechtsfahrgebot, beide Fahrer haben das etwas ignoriert (obwohl es verständlich ist wie sie gefahren sind)
-Der Spurwechsler im KV hätte sich besser absichern müssen und er sollte stets Vorfahrt gewähren. In manchen Texten ist das schlecht formuliert, da wird nur geschrieben, daß der außen fahrende Vorrang hat... wenn der innen fahrende auf die äußere Spur will um raus zu fahren.

So gerne ich dem TE auch helfen würde, leider sehe ich hier rechtlich wenig Angriffsfläche. Einzige Hoffnungsschimmer wären "überhöhte Geschwindigkeit", also für den Zeitpunkt unangebrachte (siehe Rechtsprechung bezgl gegenseitige Rücksichtnahme) und eventuell kann man aus dem Rechtfahrgebot was konstruieren, aber das ist extrem wackelig...

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 10. September 2019 um 14:43:10 Uhr:


-Geschwindigkeit irrelevant, im KV gibts keine Beschränkung.

Falsch, laut TE ist die Geschwindigkeit im Kreisverkehr auf 50 km/h beschränkt.

Habe ich auch gelesen, aber er hat keine Aussage dazu getroffen, ob das Schild im Kreisverkehr ist (habe ich noch nie gesehen) oder davor, denn dann gilt es nicht im Kreisverkehr und auch nicht mehr danach.

HTC

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