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Rechtsfahrgebot zweispuriger Kreisel außerorts?

Guten Tag,

uns ist leider in einem (teilweise) zweispurigen Kreisel jemand ins Hinterrad und hintere Tür gefahren. Geschätzter Schaden an meinem Fahrzeug ca. 15.000 Euro (Rahmen verzogen, evtl. Achse beschädigt).

Da der Kreisel nur zur Hälfte zweispurig ist, muss man, um den Kreisel an der übernächsten Ausfahrt zu verlassen, in die innere Spur wechseln, da die rechte Spur nur zum Ausfahren benutzt werden kann.

Da von der Richtung, von der der Unfallgegner kam, kurz vor dem Kreisel noch 100 km/h (im Kreisel 50 km/h) erlaubt ist und die Kreiseleinfahrt und Ausfahrt gegenüber zweispurig ist und danach wieder 100 km/h ist, ist der Kreisel auch als Raserkreisel bekannt, da hier gerne mal mit 80 km/h und mehr geschnitten wird.

So ist es auch uns passiert. Der Unfallgegner war auf der rechten Spur und war noch mindestens 15 Meter vom Kreisel entfernt als wir eingefahren sind. (Wir standen vorher an der Einfahrt, da wir die Gefährlichkeit des Kreisels kennen.) Ich hab ihn erst kurz gesehen als wir schon eingefahren sind, da der Kreisel relativ schlecht einsehbar ist. Habe ihn aber nicht als Gefahr wahrgenommen, da er wie gesagt noch gar nicht im Kreisel war. Als wir fast die innere Spur erreichten, fuhr er in uns rein. Er stand wie wir neben der Insel auf der Innenspur, muss also auch auf die Innenspur gewechselt sein.

Polizei gibt uns die alleinige Schuld. Kann auch daran liegen, weil wir alle ins Krankenhaus zur Untersuchung kamen und nur der Unfallgegner mit der Polizei reden konnte. Bilder konnten wir auch keine machen.

Wir sind damit natürlich nicht einverstanden und suchen jetzt Fakten damit es sich lohnt um uns ggf. einen Anwalt zu nehmen. Unfallgegner war allein, wir zu zweit. Externe Zeugen gibt es leider keine, da zwar hinter uns noch mehr Fahrzeuge an der Einfahrt gewartet hatten, aber dann alle weiter gefahren sind.

Wenn es ein Rechtsfahrgebot in Kreiseln außerorts gibt hätte er ja auf der Innenspur nichts zu suchen gehabt. Seine Geschwindigkeit kann man wahrscheinlich nur grob aus dem Unfallschaden entnehmen, da vermute ich, dass wir eher nicht weiter kommen, wobei ich nicht weiß wie schnell man sein muss um einen Rahmenschaden zu verursachen. Bremsspuren gibt es keine.

Beste Antwort im Thema

mMn geht der Crash auf Dich.

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Er hat ihn doch gesehen und 15m sind nicht viel, wenn er beim Anfahren da nicht aus dem Quark kommt isses schnell passiert.
Dem Gegner kann man lediglich anlasten,dass er ev. zu schnell war.

P.S. 15 m sind 3 Autolängen, also ich würd da halten bleiben.

Laut Skizze/ Standbild hast du schuld, aber da kann wohl jeder Pech haben wenn der andere da durchnagelt.
Wollte der andere Fahrer im Kreisel bleiben?

Also zu schnell im Kreisverkehr ist so eine Sache, es herrscht da keine Begrenzung und nach dem Kreisverkehr sind alle Begrenzungen automatisch aufgehoben....

Rot hat das Rechtsfahrgebot zu beachten und darf beim Spurwechseln keinen behindern/gefährden.

Ich sehe Rot als den alleinigen Schuldigen.

HTC

Man mnuss erstmal wissen, wer zuerst in den Kreisel eingefahren ist. Daran entscheidet sich das dann.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 9. September 2019 um 13:51:13 Uhr:


Was denn für ein Rechtsfahrgebot???
Er hat Vorfahrt zu gewähren!

Das ist diese komische recht unbekannte Regelung, nach der man dann die rechte Spur zu benutzen hat, jedenfalls außerorts oder innerorts ab einer gewissen Gewichtsklasse 🙂

Sprich, er fährt rein und ordnet sich rechts ein, dann blinkt er für den Spurwechsel und erst hier begeht er den Vorfahrtsverstoß.

HTC

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. September 2019 um 13:54:47 Uhr:


Man mnuss erstmal wissen, wer zuerst in den Kreisel eingefahren ist. Daran entscheidet sich das dann.

Ist leider unerheblich, weil der Unfall beim Spurwechsel passiert ist. Der Unfallgegner war so zu sagen am Überholen...

HTC

Nein, das ist kein Spurwechsel sondern der Vorgang des Einfahrens in den Kreisel.

Sehe ich auch so, da er keinen Platz hat sich erst lang rechts einzuordnen, muss er so lange stehen bleiben bis er gefahrlos bis zu seiner Spur durchfahren kann.

Wenn der Unfallgegner mit rund 70-80 km/h einfliegt und der TE schon zuvor mit 10-20 km/h am Einfahren war, dann ist das Verschulden beim Unfallgegner. Das gilt es eben nachzuweisen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. September 2019 um 14:18:20 Uhr:


Wenn der Unfallgegner mit rund 70-80 km/h einfliegt und der TE schon zuvor mit 10-20 km/h am Einfahren war, dann ist das Verschulden beim Unfallgegner. Das gilt es eben nachzuweisen.

Wenn der Unfallgegner wirklich so schnell gewesen sein sollte, hätte der TE ihn bei der gebotenen Sorgfalt vor dem Einschlag sehen müssen, weil er nur kurz in dem toten Winkel der Büsche gewesen wäre. Daher würde ich vermuten, dass der TE zumindest eine Mitschuld bekommen könnte. Eindeutig ist es auf keinen Fall. Weder in der einen noch in der anderen Richtung.

Die Logik mußt du mir erklären:

Ich fahre rechts mit 10-20 Km/h, von hinten kommt einer mit 80 auf der linken Spur und ich ziehe raus. Und der andere soll nun Schuld haben????

Der im Kreisel Fahrende hat klar Vorfahrt, wenn es um die weiter vorne Einfahrenden geht, hinter ihm darf reinfahren wer will und wann er will...

HTC

andere Frage falls das hier jemand weiß:

Was habe ich persönlich für einen finanziellen Nachteil wenn ich das ganz dabei belasse und abhake?
Vollkasko habe ich, die volle Schuld wird dem Unfallgegner wohl offensichtlich nur sehr unwahrscheinlich gegeben und so wird mein Auto wahrscheinlich schneller repariert. Haben zwei Kinder unter 1 Jahr und brauchen ein großes Auto.

Sorry für die evtl. blöde Frage, hatte 20 Jahre keinen Unfall.

Zitat:

@HTC schrieb am 9. September 2019 um 14:24:10 Uhr:


Die Logik mußt du mir erklären:

Ich fahre rechts mit 10-20 Km/h, von hinten kommt einer mit 80 auf der linken Spur und ich ziehe raus. Und der andere soll nun Schuld haben????

Der im Kreisel Fahrende hat klar Vorfahrt, wenn es um die weiter vorne Einfahrenden geht, hinter ihm darf reinfahren wer will und wann er will...

HTC

Hier würde ich zum Ergebnis kommen, dass beide Schuld sind. Der eine ist zu schnell gefahren, der andere war nicht vorsichtig bzw umsichtig genug.

Zitat:

@HTC schrieb am 9. September 2019 um 14:24:10 Uhr:


Die Logik mußt du mir erklären:

Ich fahre rechts mit 10-20 Km/h, von hinten kommt einer mit 80 auf der linken Spur und ich ziehe raus. Und der andere soll nun Schuld haben????

Der im Kreisel Fahrende hat klar Vorfahrt, wenn es um die weiter vorne Einfahrenden geht, hinter ihm darf reinfahren wer will und wann er will...

HTC

Es sei denn, er fuhr zeitlich nach dem TE in den Kreisel ein. Und um sowas gehts hier wohl.

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