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Rechtsfahrgebot zweispuriger Kreisel außerorts?

Guten Tag,

uns ist leider in einem (teilweise) zweispurigen Kreisel jemand ins Hinterrad und hintere Tür gefahren. Geschätzter Schaden an meinem Fahrzeug ca. 15.000 Euro (Rahmen verzogen, evtl. Achse beschädigt).

Da der Kreisel nur zur Hälfte zweispurig ist, muss man, um den Kreisel an der übernächsten Ausfahrt zu verlassen, in die innere Spur wechseln, da die rechte Spur nur zum Ausfahren benutzt werden kann.

Da von der Richtung, von der der Unfallgegner kam, kurz vor dem Kreisel noch 100 km/h (im Kreisel 50 km/h) erlaubt ist und die Kreiseleinfahrt und Ausfahrt gegenüber zweispurig ist und danach wieder 100 km/h ist, ist der Kreisel auch als Raserkreisel bekannt, da hier gerne mal mit 80 km/h und mehr geschnitten wird.

So ist es auch uns passiert. Der Unfallgegner war auf der rechten Spur und war noch mindestens 15 Meter vom Kreisel entfernt als wir eingefahren sind. (Wir standen vorher an der Einfahrt, da wir die Gefährlichkeit des Kreisels kennen.) Ich hab ihn erst kurz gesehen als wir schon eingefahren sind, da der Kreisel relativ schlecht einsehbar ist. Habe ihn aber nicht als Gefahr wahrgenommen, da er wie gesagt noch gar nicht im Kreisel war. Als wir fast die innere Spur erreichten, fuhr er in uns rein. Er stand wie wir neben der Insel auf der Innenspur, muss also auch auf die Innenspur gewechselt sein.

Polizei gibt uns die alleinige Schuld. Kann auch daran liegen, weil wir alle ins Krankenhaus zur Untersuchung kamen und nur der Unfallgegner mit der Polizei reden konnte. Bilder konnten wir auch keine machen.

Wir sind damit natürlich nicht einverstanden und suchen jetzt Fakten damit es sich lohnt um uns ggf. einen Anwalt zu nehmen. Unfallgegner war allein, wir zu zweit. Externe Zeugen gibt es leider keine, da zwar hinter uns noch mehr Fahrzeuge an der Einfahrt gewartet hatten, aber dann alle weiter gefahren sind.

Wenn es ein Rechtsfahrgebot in Kreiseln außerorts gibt hätte er ja auf der Innenspur nichts zu suchen gehabt. Seine Geschwindigkeit kann man wahrscheinlich nur grob aus dem Unfallschaden entnehmen, da vermute ich, dass wir eher nicht weiter kommen, wobei ich nicht weiß wie schnell man sein muss um einen Rahmenschaden zu verursachen. Bremsspuren gibt es keine.

Beste Antwort im Thema

mMn geht der Crash auf Dich.

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ca. 500 m vor dem Kreisel ist 70 km/h und ca. 200 Meter vor dem Kreisel ist 50 km/h.
Ich habe eigentlich gelernt, dass das Tempolimit erst nach Verlassen des Kreisverkehrs aufgehoben ist und nicht bereits innerhalb.
Wobei mit 50km/h in diesen Kreisel einzufahren und dabei seine Spur zu halten schon sehr sportlich ist.
Deswegen wird er ja so gerne geschnitten.

Werde berichten wie es ausgeht.

So ziemlich alles falsch. Ja, nach dem Kreisverkehr wäre wieder die übliche Geschwindigkeit der Straße auch ohne Schild möglich, aber nicht im Kreisverkehr, wenn kurz zuvor die Geschwindigkeit für den Kreisverkehr begrenzt wurde.
Selbst wenn man deiner Argumentation folgen würde, wäre bis zur direkten Einfahrt in den Kreisverkehr 50km/h, dann erst unbegrenzt unmittelbar im Kreisverkehr. Er hätte also mit Einfahren in den Kreisverkehr beschleunigen dürfen. Von 50 auf X (bei Unfall) verlangt auch Strecke und Zeit. Beides in dem Fall nicht viel vorhanden.

Lord Helmchen fährt im Kreisverkehr die sicherlich zulässige "wahnsinnige Geschwindigkeit" ....

Für mich ist der Unfallgegner nicht angepasst im Kreisel gefahren. Der TE schaut und sieht das der Gegner noch weit genug weg ist. Außerdem unterstelle ich bei 20 Jahre unfallfrei, dass er das gut einschätzen kann.
Der Gegner meinte die Strasse gehört ihm und alle fahren rechts ran wenn er kommt.

Wenn vor mir einer in den Kreisel einfährt und nicht blinkt an der nächsten Ausfahrt, muss ich damit rechnen das er weiter im Kreisel fährt.
Wie gesagt war der andere mit unangepasster zu hoher Geschwindigkeit unterwegs.

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