Rechtseperten unter euch, betr. Nötigung

Hallo Leute,....sorry wollte im Bereich Sicherheit öffnen und nicht versicherung,..

habe eine Anzeige wegen Nötigung am Hals..!!!

Folgende Situation, ich fuhr die Tage Abends nach Hause
von einer langen Tour und neben mir im Auto ein paar Mädels.
Ich natürlich aus Spaß diese überholt und fuhr dann noch hinterher.

Da es dunkel war konnte man schlecht erkennen wer drinne
sitzt. Hab die paarmal überholt um zu schauen wer diese
Mädels sind.

Das ganze ging dann so ca. 70km, bis diese dann schließlich
abgebogen sind.

Heute bekomme ich Post, Polizei, Anzeige wegen Nötigung 240StGB und Straßenverkehrsordnung 49StVO.

Tja dumm gelaufen, jetzt stehe ich blöd da obwohl ich keine
schlechte Absicht hatte. Die Frau am Steuer hatt sich wohl beängstigt gefühlt und konnte nicht überholen, natürlich alles übertrieben dargestellt.

Hat jemand eine Ahnung was man jetzt am besten machen
sollte. Wäre für jeden Tipp dankbar. Was soll ich machen...

mfg..........uzi72

41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 53B


Er war alleine im Auto und ich mit 2 weiteren Personen, von einer Anzeige wegen Nötigung hab ich damals abgesehen, zum einen weil ich mir keine Erfolgschancen erhofft habe.

Hier wäre eien Anzeige sehr erfolgversprechend gewesen - allerdings nicht wegen Nötigung.

Das war jedes Mal ein satter Verstoß gegen den Grundsatz:
26 Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht
StVO § 5 Abs. 6 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 5
30 EUR
Jeder Verstoß zählt dabei einzeln (neuer Vorsatz)

Ganz übel könnte das sogar als Straftat enden:
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Fehlverhalten beim Überholen:
7 Punkte und Führerscheinentzug (Neuerteilung nicht vor Ablauf von 6 Monaten).
Ist z.B. immer dann der Fall, wenn ein Überholvorgang aufgrund des Gasgebens des Überholten wegen Gegenverkahr abgebrochen werden muss.

Allerdings müsste Deinerseits auch jeder Überholvorgang bei rund 100 km/h außer Orts und 50 km/h innerorts abgebrochen werden ... 😉

Zitat:

Original geschrieben von ytna


Entschuldigung = Eingeständnis, dass du was falsch gemacht hast.
Würde ich persönlich nicht schreiben...

Lass dich wirklich lieber von einem Anwalt beraten, so teuer ist eine Erstberatung nicht. Such dir einfach einen Anwalt für Verkehrsrecht aus dem Telefonbuch / Gelbe Seiten / Internet und ruf da mal an und frag, was eine einfache Erstberatung kostet.

Wenn du es schon ohne Anwalt machen willst, dann beschreib ohne Schnörkel und Emotionen, was aus deiner Sicht tatsächlich passiert ist.

Dem ist sachlich nichts hinzuzufügen. Entweder ab zum Anwalt (zu empfehlen) oder den Sachverhalt *objektiv* aus eigener Sicht schildern. Der Anwalt ist deshalb zu empfehlen, weil er nach Akteneinsicht besser beurteilen kann ob eine Einstellung gegen Geldauflage oder gar Freispruch möglich ist.

Wenn der SV wirklich so war wie hier geschildert, dann ist die Beweis- und Tatbestandslage wohl sehr dünn. Nach meiner Erfahrung werden Leute die ohne Anwalt erscheinen in solchen Fällen manchmal mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage "abgespeist" obwohl ein ein Freispruch bei vernünftiger Vertretung durchaus im Rahmen des Erreichbaren gewesen wäre. Zu beachten ist weiterhin, dass auch bei einer Einstellung im Gegensatz zum Freispruch die Verfahrenskosten zusätzlich vom Beschuldigten getragen werden müssen (ist zwar vor dem AG meist nich allzuviel, aber immerhin). Mein Tip ist also eindeutig: Mach einen Termin bei einem Anwalt der sich auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert hat (findest du bei verschiedenen Anwaltssuchdiensten im Internet) und nimm alle Unterlagen zum Fall mit und lass dich beraten.

MfG
L&O

Hallo Leute,

so ich war heute bei meinem Anwalt.

Er sagte erstmal ist es ja nur eine Beschuldigung und ich sollte mir keine großen Sorgen machen. Die Beratung ging recht schnell und er meinte so etwas hätte er auch noch nie gehabt, ähnliche Fälle ja aber sowas.

Ich sollte kurz und sachlich in paar Sätzen schildern was passiert ist von meiner Sicht aus. Er meinte bei der Sachlage wird das Verfahren eingestellt. Eine andere Möglichkeit wäre auch gar nichts dazu zu sagen, also keine Stellungnahme.

Na ja dann werde ich das mal machen, hoffe er hat Recht.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Hier wäre eien Anzeige sehr erfolgversprechend gewesen - allerdings nicht wegen Nötigung.

Das war jedes Mal ein satter Verstoß gegen den Grundsatz:
26 Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht
StVO § 5 Abs. 6 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 5
30 EUR
Jeder Verstoß zählt dabei einzeln (neuer Vorsatz)

Ganz übel könnte das sogar als Straftat enden:
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Fehlverhalten beim Überholen:
7 Punkte und Führerscheinentzug (Neuerteilung nicht vor Ablauf von 6 Monaten).
Ist z.B. immer dann der Fall, wenn ein Überholvorgang aufgrund des Gasgebens des Überholten wegen Gegenverkahr abgebrochen werden muss.

Allerdings müsste Deinerseits auch jeder Überholvorgang bei rund 100 km/h außer Orts und 50 km/h innerorts abgebrochen werden ... 😉

^

Naja, das würd ich anders sehen, da derjene welche ja die zulässige Geschwindigkeit deutlich unterschritten hatte! (=Behinderung).

Durch das beschleunigen beim überholen (bzw eher überholversuch) zwingt er ja den hinterherfahrenden, hinter ihm her zu fahren oder andersrum hindert ihm an seiner möglichen freien fahrt und zwingt ihn so zu fahren, wie er es gerne hätte.

Sprich man könnte es durchaus als ausbremsen bzw 'Verkehrserziehung' werten...

Wär auf jeden Fall lustig gewesen, was der Staatsanwalt dem 'ausbremser' angehängt hätte...

Wobei es auch auf die Aussagen der Zeugen ankäme, z.B. wie oft versucht wurde zu überholen, ob eine Gefährliche Situation zustande kam and so on...

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Hatte der Ausbremser zufälllig nen Ka und war ca. 50?
*Achtung-Insider* 😉

Grüße
Schreddi

@Schreddi
Wir wollen es nicht beschwören, aber war schon angenehm, von dem Rippchen schon lange keinen Müll mehr präsentiert bekommen zu haben...

Zitat:

Original geschrieben von 53B


Ein 300er Rapsölkocher hat auch schon gemeint mich mit 50-60 auf der Landstrasse und 20-30 in der Ortschaft hinter sich halten zu müssen. Meine überholversuche sind daran gescheitert das der Fahrer des Rapsölkocher immer wieder aufs Gas ist und mich dann wirklich parallel zu sich gehalten hat bis ich wieder einscheren musste. Teilweise bin ich 30 sekunden neben dem lang gefahren und er in meinem Tempo bis 140 hoch. Das ganze ging ca. 10 km so bis er eine andere Richtung eingeschlagen hat.

Sowas kenne ich leider auch. Wenn ich mit´m Mopped unterwegs bin, passiert sowas alle paar Tage. Zwar nicht in dieser Vehemenz, aber trotzdem.

Neulich eine MB M-Klasse, der immer Kette gegeben hat, wenn ich vorbei wollte. Nach zwei Versuchen haben ich ihn eben Arschloch sein lassen und gewartet, bis er abgebogen ist.

Dank 34PS bleiben mir auch keine Reserven, um dann trotzdem vorbeizuziehen, zumindest nicht bei 100 oder mehr gegen gut motorisierte Autos.

Oder hin und wieder auch mal ein Jungspund, der sich messen will. 🙄

@insider
war wohl vom 10. bis 26.9. beim Kanufahren und ist frisch zurück.

*argh* 😉

Merci Madcruiser.

Grüße
Schreddi

🙄
Danke für die Vorwarnung...

...außerdem steht da im Beitrag was von einem 300er Rapsölkocher - ich bin zwar überfragt, wenn ich genau sagen sollte, was das ist - aber ein Ford Ka fällt da wohl nicht drunter :-) Eher fehlt noch die Klorolle 🙂

MfG, HeRo

...zurück nach einem Monat fehlenden Internets wegen Umzug - aber mich hat sicherlich keiner so insbrünstig vermisst wie den Ka-Fahrer...

Will mich da mal nicht festlegen, war eine E-Klasse, definitiv ein Diesel. Also 300 oder 320E 😉

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