Rechtseperten unter euch, betr. Nötigung
Hallo Leute,....sorry wollte im Bereich Sicherheit öffnen und nicht versicherung,..
habe eine Anzeige wegen Nötigung am Hals..!!!
Folgende Situation, ich fuhr die Tage Abends nach Hause
von einer langen Tour und neben mir im Auto ein paar Mädels.
Ich natürlich aus Spaß diese überholt und fuhr dann noch hinterher.
Da es dunkel war konnte man schlecht erkennen wer drinne
sitzt. Hab die paarmal überholt um zu schauen wer diese
Mädels sind.
Das ganze ging dann so ca. 70km, bis diese dann schließlich
abgebogen sind.
Heute bekomme ich Post, Polizei, Anzeige wegen Nötigung 240StGB und Straßenverkehrsordnung 49StVO.
Tja dumm gelaufen, jetzt stehe ich blöd da obwohl ich keine
schlechte Absicht hatte. Die Frau am Steuer hatt sich wohl beängstigt gefühlt und konnte nicht überholen, natürlich alles übertrieben dargestellt.
Hat jemand eine Ahnung was man jetzt am besten machen
sollte. Wäre für jeden Tipp dankbar. Was soll ich machen...
mfg..........uzi72
41 Antworten
Du hast die mehrmals überholt, die konnten aber nicht überholen?
Und überhaupt, was hast du dir von dieser Aktion erhofft? Dass die Fahrerin dir ihre Telefonnummer an die Scheibe schreibt, weil sie so beeindruckt ist?
Das ganze noch über 70km? Dann hat das ja mindestens eine halbe Stunde bis eine Stunde gedauert. Was hast du dir gedacht, was die tun? Rofl gute Güte.
Zitat:
Original geschrieben von MOTOR-TALK
Beiträge bei Motor-Talk stellen keine Rechtsberatung dar oder ersetzen diese, sondern geben stets nur die eigene Auffassung, Meinung oder Erfahrung des Autors wieder.
Dieser Satz steht unten auf jeder Seite von Motor-Talk. Hier gibt es keine Rechtsberatung, dafür will dieses Forum nicht da sein und ist es auch nicht.
In dem Fall kann man dir nur wirklich dringend raten, einen Rechtsanwalt auf zu suchen.
Du solltest dir aber von vornherein im Klaren sein, dass das keine Spielerei war und von der Betroffenen durchaus als echte Bedrohung aufgefasst werden konnte. So was über 70km zu machen, ist verdammt hartnäckig - und hat mit der einmaligen Spielerei "mal überholen und schauen, wer drin sitzt" nichts zu tun. Traurig, dass du dir wohl erst jetzt Gedanken gemacht hast, als der Brief kam!
Wie gesagt, nimm dir einen Rechtsanwalt, den brauchst du!
Aus dem Sachverhalt geht bestens Stalking hervor.
In jedem Fall:
Penetranz wird eben manchmal bestraft 😉
Entweder zum RA gehen oder den Sachverhalt aus Deiner Sicht schildern.
Je nach Vorwurf hast Du schlechte Karten, da Du keine Zeugen hast und im Auto offensichtlich mehrere Damen saßen.
Ja tut mir leid, hab es nicht durchgelesen, war nicht bewußt.
Ja schön und gut, aber was für Strafen können mich erwarten, bzw. wie geht es weiter. Ist doch nichts passiert und so schlimm war es echt nicht. Hat nicht schonmal jeder jemanden überholt mehrmals. Ab jetzt werde ich jeden der mit Lichthupe, drängelt oder mich mehrmals überholt anzeigen.
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Re: Rechtseperten unter euch, betr. Nötigung
Zitat:
Original geschrieben von uzi72
Ich natürlich aus Spaß diese überholt und fuhr dann noch hinterher.
Wie soll man das verstehen? Wenn du sie mehrmals überholt hast, müssen sie ja zwischenzeitlich auch irgendwie an dir vorbeigekommen sein.
jaja haben Sie ja auch.
Wie ist das eigentlich, ich bin nicht verkehrsrechtschutzversichert, kann man das jetzt noch machen?
Zitat:
Original geschrieben von uzi72
Ja tut mir leid, hab es nicht durchgelesen, war nicht bewußt.
Ja schön und gut, aber was für Strafen können mich erwarten, bzw. wie geht es weiter. Ist doch nichts passiert und so schlimm war es echt nicht. Hat nicht schonmal jeder jemanden überholt mehrmals. Ab jetzt werde ich jeden der mit Lichthupe, drängelt oder mich mehrmals überholt anzeigen.
Es geht nicht ums mehrmalige Überholen, es geht darum, dass du das über 70km gemacht hast! Ist das so schwer zu verstehen? Wenn du das bei mir gemacht hättest, ich hätte aus dem Auto aus die Polizei angerufen, damit die dich sofort wegsperren.
Die Frauen in dem anderen Auto sind vollkommen im Recht, wenn die sich bedroht gefühlt und Anzeige erstattet haben.
Wie ytna es schon gesagt hat:
"hat mit der einmaligen Spielerei "mal überholen und schauen, wer drin sitzt" nichts zu tun"
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__240.html
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Viel Spaß.
Und Rechtsschutzversicherungen kann man nur bis zu 6 Monate nach Abschluss in Anspruch nehmen. Damit wird genau dieser Fall verhindert, dass man die abschließt, wenn man weiß, dass ein Prozess auf einen zukommt.
Zitat:
Original geschrieben von uzi72
Wie ist das eigentlich, ich bin nicht verkehrsrechtschutzversichert, kann man das jetzt noch machen?
Verkehrsrechtschutz würde sowieso nichts nützen, da es sich bei Nötigung 240StGB um einen Straftatbestand handelt.
Der geschilderte Sachverhalt gibt eindeutig keine Nötigung her.
Eine Begleitfahrt über 70 km ist mehr als ungewöhnlich.
Ich persönlich bin der Auffassung höchstens Bruchteile des Geschehens erfahren zu haben.
Andererseits ist die Zeugensituation hoffnungslos und der Horizont des Beklagten offensichtlich nicht besonders helle.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
Einen RA bemühen und löhnen,
oder ohne Rechtsbeistand die Situation gegenüber der StA schildern und auf Einstellung hoffen.
Alles andere ist eine brotlose Diskusssion.
Jedenfalls meiner bescheidenen Meinung nach.
Oder versuchen, mit den Mädels Kontakt aufzunehmen, sich zu entschuldigen, es wäre ein Missverständnis gewesen und hoffen, dass die die Anzeige zurückziehen.
Aber wer weiß, welche Details uns hier noch verschwiegen werden...
Und generell gilt: erst denken, dann handeln!
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Der geschilderte Sachverhalt gibt eindeutig keine Nötigung her.
Eine Begleitfahrt über 70 km ist mehr als ungewöhnlich.
Es ist keine Begleitfahrt, wenn man ein anderes Auto über eine Strecke von 70km ständig überholt und sich wieder fallen lässt. Ein anderer Schluss ist für mich nach der Aussage "Das ganze ging dann so ca. 70km" nicht möglich.
Zitat:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,
Das ist die Tatbestandsvoraussetzung einer strafbaren Nötigung.
Also weder Drohung mit einem empfindlichen Übel oder Gewaltanwendung
und eine dadurch erzwungene
Handlung, Duldung oder Unterlassung.
Um Mitreden zu können sollte man zumindest die Gesetze kennen oder nachlesen (Link war ja ausgebracht).
Geschildert wird hier etwas was bestenfalls als stalking zu bezeichnen ist.
Habe ich IRGENDWO behauptet, dass ich denke, dass das Nötigung sei? Nein. Großkotzige Antworten wie "Um Mitreden zu können sollte man zumindest die Gesetze kennen oder nachlesen" kannst du dir also sparen. Das ganze Werben für Autogas hat wohl deine Lesefähigkeit beeinflusst.
Er hat eine Anzeige wegen Nötigung bekommen und ich habe das dafür vorgesehene Strafmaß gepostet. Die Polizei wird wohl einen Grund gehabt haben, das so einzustufen, und die Zeugenlage scheint eindeutig zu sein (mindestens zwei Frauen im anderen Auto gegen seine Aussage).
Bleibt mal locker auf dem Teppich. Die Sache ist es echt nicht wert, dass wir uns die Köpfe darüber einschlagen.
Völlig richtig von madcruiser angemerkt: Die deutsche Gesetzeslage gibt zu dieser Problematik einfach nicht sonderlich viel her. Es ist zwar viel im Gerede und in Planung in puncto Stalking, aber aktuell hat man da (leider) immer noch nicht viel zu befürchten.
Die Polizei prüft übrigens in der Regel nur sehr wenig, bevor sie Zeugen anhört. Erst wenn die Zeugen angehört sind und die Akte für die Staatsanwaltschaft fertig gemacht wird, wird geprüft, was man der StA wie präsentiert. Dafür dürfte nicht zuletzt der erhoffte pädogische Effekt mit verantwortlich sein, dass der Beschuldigte zumindest mal gezwungen ist, sein Tun zu überdenken. Selbst wenn allen Beteiligten bei Polizei und StA ziemlich klar sein dürfte, dass die meisten dieser Akten mit derm Vermerk "Verfahren eingestellt" im Archiv landen.
Ich denke, der Fragesteller muss sich klar werden, dass das, was er noch als Spiel gesehen hat, auf der anderen Seite schon lange nicht mehr als Spiel aufgefasst wurde.
Wie weit da jetzt etwas strafrechtliches vorgefallen ist, lässt sich so kaum abschätzen, da wir mit Sicherheit nur den kleinsten Teil der Sache erfahren haben. Wenn er von sich aus schon sagt, es habe sich über 70km hin gezogen, dann dürften da nicht nur ein oder zwei harmlose Überholvorgänge hinterstecken, der Satz im Eingangspost, die Fahrerin hätte nicht überholen können, macht mich wegen seiner völlig unlogischen Aussage so stutzig, dass ich denke, es dürfte mehr dahinter stecken, als wir hier erfahren haben.
Wie bereits von meinen Vorredner angemerkt, würde die Rechtsschutzversicherung in diesem Fall sowieso nicht zahlen, daher ist es natürlich kein Verlust, sie gar nicht zu haben.
Ich würde dennoch zu einer Beratung beim Rechtsanwalt raten. Zum einen, weil mir mangelndes Verständnis der rechtlichen Zusammenhänge vor zu liegen scheint, zum anderen, weil ich mir wirklich nicht sicher bin, was sich eigentlich hinter den Schemen der Geschichte verbirgt, die wir hier erfahren haben.
Frag einfach mal bei einem Anwalt, was eine Erstberatung kostet. Nach so einer Beratung weißt du genauer, woran du bist.