Rechtseperten unter euch, betr. Nötigung
Hallo Leute,....sorry wollte im Bereich Sicherheit öffnen und nicht versicherung,..
habe eine Anzeige wegen Nötigung am Hals..!!!
Folgende Situation, ich fuhr die Tage Abends nach Hause
von einer langen Tour und neben mir im Auto ein paar Mädels.
Ich natürlich aus Spaß diese überholt und fuhr dann noch hinterher.
Da es dunkel war konnte man schlecht erkennen wer drinne
sitzt. Hab die paarmal überholt um zu schauen wer diese
Mädels sind.
Das ganze ging dann so ca. 70km, bis diese dann schließlich
abgebogen sind.
Heute bekomme ich Post, Polizei, Anzeige wegen Nötigung 240StGB und Straßenverkehrsordnung 49StVO.
Tja dumm gelaufen, jetzt stehe ich blöd da obwohl ich keine
schlechte Absicht hatte. Die Frau am Steuer hatt sich wohl beängstigt gefühlt und konnte nicht überholen, natürlich alles übertrieben dargestellt.
Hat jemand eine Ahnung was man jetzt am besten machen
sollte. Wäre für jeden Tipp dankbar. Was soll ich machen...
mfg..........uzi72
41 Antworten
@Icheb
Du lehnst eine "Begleitfahrt" (stalking) ab und siehst die Frauen vollkommen im Recht.
Wo die Nötigung liegen soll ist mir nach wie vor unklar.
Der Vorwurf der Nötigung scheitert meist an dem TB-Merkmal empfindliches Übel, hier sehe ich noch nicht einmal eine Drohung o.ä.
Vielleicht kannst Du mir weiterhelfen?
Zu Deinem Gas-Seitenhieb.
Nach der letzten massiven Benzinpreiserhöhung kamen im Unterforum Alternative Kraftstoffe permanent die selben Anfragen.
FAQ gibt es leider nicht überall, auch hier im Unterforum Versicherungen konnten wir diese mangels MOD-Unterstützung noch nicht etablieren.
Als Reaktion habe ich die Signatur ausgebaut um den Newbys weiter zu helfen ohne permanent umfängliche Beiträge schreiben zu müssen.
Leider kann ich die Signatur nicht nach Forum wählen ...
Nötigung im Verkehr ist ja teilweise dadurch schon gegeben, wenn man den Hintermann zum Bremsen zwingt.
Wer über 70km immer wieder überholt und dann vom Gas geht, und den gerade Überholten zum Üverholen zwingt… da kann ich mir schon vorstellen, dass dies eine Nötigung darstellt.
Edit: man erinnere sich z.B. an den Fall im Sicherheitsforum, wo jemand auf der AB einen LKW überholte und dann vom Gas ging und wegen Nötigung eine empfindliche Geldstrafe zahlen musste.
Edit: Stalking ist es übrigens def. nicht :http://www.lichtblick-newsletter.de/ticker1225_05.html
Dafür muss das Opfer über Wochen oder Monate verfolgt und durch Anrufe, Auflauern... belästigt werden. Und in diesem Fall ist er ja nicht einmal mit dem "Opfer" in Kontakt getreten.
Zitat:
Oder versuchen, mit den Mädels Kontakt aufzunehmen, sich zu entschuldigen, es wäre ein Missverständnis gewesen und hoffen, dass die die Anzeige zurückziehen...
Meines bescheidenen Wissens nach, ist Nötigung ein "Offizial-Delikt" (hoffe das heißt so *g*).... da bringt es meiner Meinung nach gar nichts oder nicht viel, wenn die Anzeige zurückgezogen wird, da die Polizei oder Staatanwaltschaft verpflichtet sind einem solchen Vergehen nachzugehen.
Wurde mir zumindest mal so erklärt, als man mir eine Fahrerflucht anhängen wollte...
Die Aussage, daß die RS-Versicherung auf keinen Fall Deckung übernehmen würde, ist so auch nicht ganz richtig. Oftmals wird bis zur Verhandlung (sollte diese überhaupt stattfinden) vorläufige Deckung gewährt. Wird der Beschuldigte freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wird bezahlt!
Ich kenne es so, dass Bedrohung als das definiert wird, was der Bedrohte empfindet - und nicht als das, was tatsächlich vorliegt. Z.B. hat in Sachen Notwehr ein körperlich deutlich Unterlegener das Recht, sich eher bedroht zu fühlen.
Ytna hat die Sache m.E. gut zusammenfasst. Ein sehr passender Begriff war auch "Penetranz".
Keinesfalls will - und kann - ich bei der dünnen Story einer Seite Recht geben. Wir wissen nicht, wer diese "Mädels" waren. Vielleicht eine Fahranfängerin am Steuer, die Angst hatte. Kam es auf diesen 70 km zu kritischen Situationen (aus der Sicht der Fahrerin wohlgemerkt) ? Warum sind die "Mädels" nicht vorher abgefahren, haben 5 Minuten gewartet und sind dann weiter. Vielleicht hätten sie auch sofort 110 angerufen, wenn sie ein Handy gehabt hätten. Wer macht 70 km lang solche Späße und kontrolliert noch nicht mal die Reaktion - das gilt doch für alle Späße. Und letztlich die Möglichkeit, dass die "Mädels" ihn tatsächlich angezeigt haben, nur um ihm einen einzuschenken.
Ich persönlich kenne aber niemanden (weder Frau noch Mann), der auf eine solche Idee käme...
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Danke erstmal für die vielen Meinungen.
Ich gehe die Tage zum Anwalt mal sehen was der sagt.
Es war ja nicht so das ich die ganze Zeit da hinterher war.
Außerdem hätten die auch viel schneller fahren können, da
ich mit einem Lieferwagen unterwegs war der eh höchstens
130km/h fährt. Ich habe da keine bedrohliche Situation gesehen wie die das schilderte. Mein Abstand war auch immer ok. Bin ja nicht blöd und hätte dabei den Verkehr vernachlässigt. Ich war halt neugirig. Hätten die anderen nicht ständig rübergeschaut und dann noch interessiert wäre ich eh weitergefahren bzw. hätten die mich ignoriert da wäre ich weg gewesen.
Ja anrufen könnte ich die Person auch, aber wenn ich die Nummer finden sollte. Aber vieleicht kommt die dann noch mit Sprüchen das ich sie am Telefon belästige.
Na ja, dann schauen wir mal was passiert, Selbstmord ist ja auch keine Lösung, und wenn es bei einer Geldstrafe bleibt dann hoffe ich das die nicht so hoch sein wird.
Danke, bis dann mal......
Ich würde auf keinen Fall dazu raten, die Anzeige Erstattende direkt zu kontaktieren. Das bringt auf keinen Fall was positives, eher noch mehr Ärger.
Wart ab, was der Rechtsanwalt sagt. Ich sehe sehr gute Chance, dass dir gar nichts passiert (also das Verfahren eingestellt wird).
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Ich würde auf keinen Fall dazu raten, die Anzeige Erstattende direkt zu kontaktieren. Das bringt auf keinen Fall was positives, eher noch mehr Ärger.
Wart ab, was der Rechtsanwalt sagt. Ich sehe sehr gute Chance, dass dir gar nichts passiert (also das Verfahren eingestellt wird).
Richtig, wenn Kontakt, dann über dritte, sprich Anwalt...
Ansonsten hoffen, das du 'nen guten Anwalt bekommst und es nicht zur Verhandlung kommt und wenn doch, das der Anwalt keine Pfeife ist. der nur am Geld interessiert ist...
Also soweit klingt das echt lächerlich. Viele Ungereimtheiten aber was mich interessieren würde.
Wo ist den bei der Sache das Übel geblieben?
Ein 300er Rapsölkocher hat auch schon gemeint mich mit 50-60 auf der Landstrasse und 20-30 in der Ortschaft hinter sich halten zu müssen. Meine überholversuche sind daran gescheitert das der Fahrer des Rapsölkocher immer wieder aufs Gas ist und mich dann wirklich parallel zu sich gehalten hat bis ich wieder einscheren musste. Teilweise bin ich 30 sekunden neben dem lang gefahren und er in meinem Tempo bis 140 hoch. Das ganze ging ca. 10 km so bis er eine andere Richtung eingeschlagen hat.
Er war alleine im Auto und ich mit 2 weiteren Personen, von einer Anzeige wegen Nötigung hab ich damals abgesehen, zum einen weil ich mir keine Erfolgschancen erhofft habe. Genau aus dem Grund weil mir ja kein Übel geschehen ist. Oder ist ein Zeitverlust ein Übel? Ich meine ich hab so bestimmt 5 Minuten länger gebraucht bis ich am ziel war.
Kann mir mal einer dazu was sagen?
Zitat:
Original geschrieben von 53B
Also soweit klingt das echt lächerlich. Viele Ungereimtheiten aber was mich interessieren würde.
Wo ist den bei der Sache das Übel geblieben?
Ein 300er Rapsölkocher hat auch schon gemeint mich mit 50-60 auf der Landstrasse und 20-30 in der Ortschaft hinter sich halten zu müssen. Meine überholversuche sind daran gescheitert das der Fahrer des Rapsölkocher immer wieder aufs Gas ist und mich dann wirklich parallel zu sich gehalten hat bis ich wieder einscheren musste. Teilweise bin ich 30 sekunden neben dem lang gefahren und er in meinem Tempo bis 140 hoch. Das ganze ging ca. 10 km so bis er eine andere Richtung eingeschlagen hat.
Er war alleine im Auto und ich mit 2 weiteren Personen, von einer Anzeige wegen Nötigung hab ich damals abgesehen, zum einen weil ich mir keine Erfolgschancen erhofft habe. Genau aus dem Grund weil mir ja kein Übel geschehen ist. Oder ist ein Zeitverlust ein Übel? Ich meine ich hab so bestimmt 5 Minuten länger gebraucht bis ich am ziel war.
Kann mir mal einer dazu was sagen?
In dem Fall hätt ich ihn durchaus angezeigt.
Auch wenn ich vor Gericht scheitern würde, so besteht die Hoffnung, das die Ordnungshüter ihm klar machen, das das äußerst dumm war, was er tat...
Außerdem hätte dann, wenn er das bei jemand anderem machen würde, der jenige vor Gericht bessere Chancen...
PS: die Grün/Weißen finden ein solches Verhalten alles andere als Lustig, als was man das auslegen kann, solltest du jemanden fragen, der sich damit auskennt, eine Ordnungswidrigkeit ists aber eher nicht...
Wobei das eine der Fälle ist, die man wirklich hätte anzeigen müssen, unter anderem weil sowas durchaus auch äußerst gefährlich ist und in einem schweren Unfall enden kann...
Nebenbei bemerkt finde ich es traurig, dass man laut eurer Aussage das ganze durch den Kontakt noch schlimmer macht. Wäre mir das passiert, ich würde versuchen, da mal sachlich und ehrlich anzurufen, dass ganze zu erklären, ohne aufdringlich zu wirken. Wer anruft und hysterisch sagt "ZIEH DIE ANZEIGE ZURÜCK" dürfte wenig Erfolg haben.
Notfalls würde ich über den Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen, dass die Situation aus der Sicht des Thread-Erstellers beschreibt.
Fände es schade, dass man so eine Situation nicht zwischenmenschlich klären kann, auch wenn es shcon zur Anzeige gekommen ist.
Andererseits hätte es wohl auch wenig Sinn, da ich ja hier gelesen habe, dass so etwas nciht wieder 100%ig fallen gelassen werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von FallSoWireless
Nebenbei bemerkt finde ich es traurig, dass man laut eurer Aussage das ganze durch den Kontakt noch schlimmer macht.
Es wäre aus meiner Sicht das dümmst überhaupt, was er machen könnte. Es ihm zu raten, halte ich für ausgesprochen kurzsichtig.
Versucht doch einfach mal, euch in die Lage der Frau zu versetzen. Höchst wahrscheinlich hat sie alles völlig übertrieben aufgefasst, aber das ist nun mal so. Sie hat Anzeige erstatten, sie wird sich also massiv bedrängt und verfolgt gefühlt haben. Was meinst du, was die jetzt denkt, wenn der Typ auch noch anruft? Glaubst du ernsthaft, sie wird sich freuen, dass der anruft, um die Sache zu klären? Wohl kaum. Bestenfalls wird es die Sache nicht weiter verschlimmern.
Und falls die ganze Sache doch mal vor Gericht landen sollte (was ich nicht glaube), kann der Versuch, sie an zu rufen, ein Riesen Schuss in den Ofen sein. Er hat sie also nicht nur 70km verfolgt, sondern dann noch nicht mal nach einer Anzeige abgelassen sondern auch noch angerufen.
Sicher ist es traurig, dass sich vieles heutzutage nicht mehr mit einem vernünftigen Gespräch regeln lässt. Aber gerade in so einem Fall, wo sich eine fremde Frau von einem fremden Mann bedroht und verfolgt fühlt, halte ich es für sehr gefährlich, wenn er dann zusätzlich den Kontakt sucht.
Das beste, was er hier machen kann, ist auf Einstellung des Verfahrens hoffen und dafür die Füße still halten.
Hallo, nochmal, angenommen die Sache wird eingestellt, muß ich dann trotzdem eine Strafe bezahlen.
Weil im Antwortschreiben unten mehrere Sachen zum Ankreuzen stehen. u.a. Nehme Stellung, nehme keine Stellung, gebe Straftat zu, gebe nicht zu, ------------mit der EInstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden. usw.
Mache mich jetzt schon seit 4 Tagen wegen dieser Sache verrückt, ich würde wirklich am besten gleich ne Strafe zahlen, damit ich meine Ruhe habe. Habe momentan andere Sorgen, das fehlte mir noch. Wie es mir geht das fragt keiner. Natürlich habe ich mir darüber Gedanken gemacht, wahrscheinlich mehr als die "arme" Frau.
Bin noch nie Polizeilich aufgefallen......!!!
Frag das lieber einen Anwalt. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass die Chancen ganz gut stehen, dass das Verfahren ohne jede Geldbuße eingestellt wird.
Also ich kann theoretisch einfach eine Version von mir zurückschicken und mich entschuldigen, falls sich jemand da beängstigt gefühlt hat. Und je nach Laune oder Glaubwürdigkeit des Staatsanwaltes bekomme ich dann Bescheid, richtig?
Entschuldigung = Eingeständnis, dass du was falsch gemacht hast.
Würde ich persönlich nicht schreiben...
Lass dich wirklich lieber von einem Anwalt beraten, so teuer ist eine Erstberatung nicht. Such dir einfach einen Anwalt für Verkehrsrecht aus dem Telefonbuch / Gelbe Seiten / Internet und ruf da mal an und frag, was eine einfache Erstberatung kostet.
Wenn du es schon ohne Anwalt machen willst, dann beschreib ohne Schnörkel und Emotionen, was aus deiner Sicht tatsächlich passiert ist.