Rechtsdienstleistungsgesetz §2 (3.5) und Motor-Talk

§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung

(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

(2) Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird (Inkassodienstleistung). Abgetretene Forderungen gelten für den bisherigen Gläubiger nicht als fremd.

(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
1.
die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten,
2.
die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern,
3.
die Erörterung der die Beschäftigten berührenden Rechtsfragen mit ihren gewählten Interessenvertretungen, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben dieser Vertretungen besteht,
4.
die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift,
5.
die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
6.
die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).

Quelle: RDG §2

Mich würde interessieren ob man sich bei Motor-Talk entsprechend der gültigen Rechtslage unterhalten kann oder ob es eine 'hausspezifische' Regel gibt die sich über geltendes Recht stellt.

Hier sind besonders die Moderatoren und Admin gefragt als Housekeeper. Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema

§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung

(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

(2) Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird (Inkassodienstleistung). Abgetretene Forderungen gelten für den bisherigen Gläubiger nicht als fremd.

(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
1.
die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten,
2.
die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern,
3.
die Erörterung der die Beschäftigten berührenden Rechtsfragen mit ihren gewählten Interessenvertretungen, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben dieser Vertretungen besteht,
4.
die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift,
5.
die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
6.
die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).

Quelle: RDG §2

Mich würde interessieren ob man sich bei Motor-Talk entsprechend der gültigen Rechtslage unterhalten kann oder ob es eine 'hausspezifische' Regel gibt die sich über geltendes Recht stellt.

Hier sind besonders die Moderatoren und Admin gefragt als Housekeeper. Danke im voraus.

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Hallo gastesa,

ich habe die Thematik an die anderen Moderatoren und insbesondere an die Werkstatt zur internen Diskussion weitergegeben.

Gruß Martin

Und nun mal für Doofe, worum geht es hier genau ?

Allgemein bekannt ist doch, dass in einem Forum wie hier keine Rechtsberatung stattfinden darf oder wie oder was 😕

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi


Und nun mal für Doofe, worum geht es hier genau ?

Allgemein bekannt ist doch, dass in einem Forum wie hier keine Rechtsberatung stattfinden darf oder wie oder was 😕

Rechtsberatung gibt es nicht mehr seit dem 1.7.2008.

Seit dem Tag gilt in Deutschland das Rechtsdienstleistungsgesetz. Und demnach einfach mal obigen Paragraphen lesen und erörtern was erlaubt ist und was verboten 😉

verboten ist alles was MT in schwierigkeiten bringen koennte ^^
5.3 in verbindung mit 14.4 der NUB schaffen ja freiraeume ?
bei aenderungen der NUB muessten ja wohl auch erst wieder "alle" nutzer zustimmen.

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Ok, ich verstehe das dann so, dass die Motor-Talk NUB im Jahre 2007 verfasst worden sind. Und mit Inkrafttreten des RDG am 1.7.2008 der letzte Punkt der MT NUB 5.3 durch die 14.4 als nicht mehr relevant gilt.

Somit ist es erlaubt, sich bei Motor Talk entsprechend §2 RDG Absatz 3 Punkt 5. zu unterhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


verboten ist alles was MT in schwierigkeiten bringen koennte ^^
5.3 in verbindung mit 14.4 der NUB schaffen ja freiraeume ?
bei aenderungen der NUB muessten ja wohl auch erst wieder "alle" nutzer zustimmen.

Nö-siehe 1.2 der NUB

MT kommt doch nie wieder aus den spamlisten heraus, wenn sie 2mio mails mit einem betreff versenden 😁 😉
ok, ein popup mit der einverstaendniserklaerung taete es natuerlich auch.
dass MT neue NUB nicht zur "abstimmung" stellt, ist natuerlich logisch.

ich sehe 5.3 (letzter punkt) aber nicht ausser kraft, da eben schon ersichtlich ist (oder scheint) was gemeint ist.
(vgl.salvatorische klausel )
auch wenn das RDG dieses gesetzlich regelt, stellen sich die NUB ja nicht "ueber das gesetz" sondern regelt die nutzung von MT im besonderen?

so wie die frage formuliert ist, vermute ich, dass du mal einen "rueffel" von einem mod erhalten hast oder ein beitrag veraendert/geloescht worden ist und somit wiedermal eine runde modbashing ansteht?

wenn ich mich irre, ist der vorherige absatz bitte zu vergessen 😉

gesatrichen wegen s.u.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


MT kommt doch nie wieder aus den spamlisten heraus, wenn sie 2mio mails mit einem betreff versenden 😁 😉
ok, ein popup mit der einverstaendniserklaerung taete es natuerlich auch.
dass MT neue NUB nicht zur "abstimmung" stellt, ist natuerlich logisch.

ich sehe 5.3 (letzter punkt) aber nicht ausser kraft, da eben schon ersichtlich ist (oder scheint) was gemeint ist.
(vgl.salvatorische klausel )
auch wenn das RDG dieses gesetzlich regelt, stellen sich die NUB ja nicht "ueber das gesetz" sondern regelt die nutzung von MT im besonderen?

so wie die frage formuliert ist, vermute ich, dass du mal einen "rueffel" von einem mod erhalten hast oder ein beitrag veraendert/geloescht worden ist und somit wiedermal eine runde modbashing ansteht?

wenn ich mich irre, ist der vorherige absatz bitte zu vergessen 😉

du irrst Dich...vergiss den Absatz 😉

Der Schuh passt nicht 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi


Und nun mal für Doofe, worum geht es hier genau ?

Allgemein bekannt ist doch, dass in einem Forum wie hier keine Rechtsberatung stattfinden darf oder wie oder was 😕

Wie man in vielen Beiträgen lesen kann darf hier im Forum keine Rechtschreibeberatung stattfinden.

Versteh den ganzen Wirbel nicht. Eigendlich ist doch Wurst was es fuer Gesetze gibt wenn man sich hier bei MT nach dem Hausherren richten muss. Der Hausherr wuenscht nicht das Leute hier Rechtliche Beratung bekommen, dann haelt man sich als Gast dran. Genauso wie Besuch bei mir im Haus nicht Rauchen darf 😉
Desweiteren halte ich Leute die hier sich an ,,Aussagen`` von Usern halten im Bereich von Verkehrsrecht, eh nicht fuer ganz helle. In der heutigen Zeit kann nicht mal ein Anwalt zu 100% sagen wie es vor Gericht ausgeht. Wie sollen das die User hier? Zumal man nicht mal weiss wer da hinterm Rechner sitzt. Nen 14 Jaehriger Schueler der angeblich nen M5 faehrt, Familie mit 3 Kindern hat und angeblich erfahrungen zu hauf mit Verkehrsverstoessen hat bei denen er immer Recht bekam? Oder nen 50 Jaehriger ,,Arno Duebel`` der lange weile hat und sich hier als Verkehrserfahrener Aussendienstler gibt mit nem Firmenwagen der Oberklasse? Ne ne, als Beispiel gab es erst kuerzlich einen Thread wo ein Fahranfaenger nen ESD verbaut hat ohne Zulassung. Am Ende gab er den Leuten im Forum die Schuld das er die BE verlohren hat weil ihn keiner ueber die Rechtlichen Folgen belehrt hat. 😁 Geil oder ? Als naechstes bekomm ich die Aussage vom User x das ich vor Gericht 100% Recht bekomm wenn ich Klage. Nachdem die Klage dann abgewiesen wurde verklag ich User x um meine Kosten wieder zu bekommen 😁 Lasst es mal lieber wie es ist 😉

Das ist doch (frei nach Werner) der springende Punkt. Vor dem 1.7.2008 war nettes Geplauder über Erlebnisse oder Erfahrungen rechtlicher Natur in Foren IMMER als Rechtsberatung zu verstehen.

Seit dem 1.7.2008 ist das anders. Die NUB sind von 2007. Also hoffnungslos veraltet 😉

Du springst doch auch nicht vom Eifelturm bloss weil jemand Dir sagt das heute gutes Flugwetter ist und Du das schaffst, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Gastesa


.....

Seit dem 1.7.2008 ist das anders. Die NUB sind von 2007. Also hoffnungslos veraltet 😉

Du springst doch auch nicht vom Eifelturm bloss weil jemand Dir sagt das heute gutes Flugwetter ist und Du das schaffst, oder?

Wen interessiert das? Die NUB sind so und die user haben sie akzeptiert .Wenn da steht ,dass nur 3 beinige mit roten Haaren Bilder von ihren Autos posten dürfen ,dann ist das eben so.Ein Forum muss nicht alles erlauben ,was ein Gesetz erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von treg4x4



Zitat:

Original geschrieben von Gastesa


.....

Seit dem 1.7.2008 ist das anders. Die NUB sind von 2007. Also hoffnungslos veraltet 😉

Du springst doch auch nicht vom Eifelturm bloss weil jemand Dir sagt das heute gutes Flugwetter ist und Du das schaffst, oder?

Wen interessiert das? Die NUB sind so und die user haben sie akzeptiert .Wenn da steht ,dass nur 3 beinige mit roten Haaren Bilder von ihren Autos posten dürfen ,dann ist das eben so.Ein Forum muss nicht alles erlauben ,was ein Gesetz erlaubt.

Mich interessiert das 😉

Die NUB haben 2007 die gültige Gesetzeslage zu diesem Punkt wiedergegeben. Also war es auch richtig das zu akzeptieren als user.

Was spricht dagegen die NUB zu aktualisieren und der heutigen Gesetzeslage anzupassen?

Oder muss es so bleiben weil es immer schon so war? Die ewig gestrigen 😉

Warum interessiert Dich das 😕
Bist Du Anwalt und willst MT abmahnen weil die MT NUB evtl. gegen geltendes Recht verstossen könnten ?

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