Rechtschutzversicherung?

VW Touran 1 (1T)

Hallo,

mein Touran wird Anfang April endlich ausgeliefert. Deswegen bin ich am Grübeln, ob ich jetzt eine Rechtschutzversicherung abschließen sollte, falls es zu Streitereien mit VW oder dem Händler kommen sollte. Ich habe mir vorgenommen, bei jedem Mangel hart zu bleiben und dies ggf. auch einzuklagen und würde ggf. auch eine "Wandelung" durchsetzen wollen.

Kann mir jemand sagen, ob ich die Rechtschutzversicherung schon vor der Bestellung des Autos hätte abschließen sollen oder reicht auch noch kurz vor Lieferung?

Danke schonmal,
(Anne, die sonst optimistischer ist, aber jetzt wegen viele Beiträge bzgl. der VW-Qualität ein wenig schwarz sieht.)

12 Antworten

Da ist es jetzt schon zu spät, da bei einer RV in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten gilt.

Aber warum gleich mit solchen Geschützen auffahren. Mein Touran war, wie die beiden davor, absolut mängelfrei.

Hallo Rolling Thunder,

danke für die schnelle Auskunft. Naja, vielleicht nehme ich den Kauf des Tourans einfach mal zum Anlaß, eine RV abzuschließen, und hoffe, dass in den ersten drei Monaten nichts Gravierendes auftritt.

Oder sind die Versicherungskonditionen meistens so, dass generell alle Streitereien wegen Gegenständen, die vor Versicherungsbeginn + 3 Monate erworben wurden, ausgeschlossen sind?

Gruß,
Anne

Zitat:

Original geschrieben von Anne1966


Oder sind die Versicherungskonditionen meistens so, dass generell alle Streitereien wegen Gegenständen, die vor Versicherungsbeginn + 3 Monate erworben wurden, ausgeschlossen sind?

Nein, das wäre ja totaler Quatsch 😉 Dann könnte ja jede Versicherung so argumentieren das du als Gefahrenherd schon vorher auf der Welt warst 😁

Die Wartezeit gilt nur für Streitigkeiten innerhalb der Wartezeit.

Gruß

Afralu

...
"Nein, das wäre ja totaler Quatsch Dann könnte ja jede Versicherung so argumentieren das du als Gefahrenherd schon vorher auf der Welt warst

Die Wartezeit gilt nur für Streitigkeiten innerhalb der Wartezeit.
"

Da bin ich mir sicher , dass das nicht so ist, auf jeden fall muesste dies die Rechtsschutz explizit vorsehen.

Vertragsabschluss TOURAN muss vor Vertragsabschluss (vielleicht sogar 3 Monate vor) Rechtsschutz sein.

Viele Gruesse

nb

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer


[BDa bin ich mir sicher , dass das nicht so ist, auf jeden fall muesste dies die Rechtsschutz explizit vorsehen.

Vertragsabschluss TOURAN muss vor Vertragsabschluss (vielleicht sogar 3 Monate vor) Rechtsschutz sein.

Viele Gruesse

nb

Datum der Bestellung weiß ich nicht, aber zumindest die Auslieferung... also Anfang des Jahres...

Jan

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer


Da bin ich mir sicher , dass das nicht so ist, auf jeden fall muesste dies die Rechtsschutz explizit vorsehen.

Vertragsabschluss TOURAN muss vor Vertragsabschluss (vielleicht sogar 3 Monate vor) Rechtsschutz sein.

Was ist das denn für ein Quatsch !!! Dann bräuchte kein Mensch der einen Job hat, eine Berufsrechtschutzversicherung, hilft ja dann eh nicht.

Sorry, aber die Rechtschutzversicherung die so handelt ist mehr als Mist. Für meine kann ich zum Glück sowas ausschliessen.

Gruß

Afralu

Zitat:

Original geschrieben von afralu


Was ist das denn für ein Quatsch !!! Dann bräuchte kein Mensch der einen Job hat, eine Berufsrechtschutzversicherung, hilft ja dann eh nicht.

Sorry, aber die Rechtschutzversicherung die so handelt ist mehr als Mist. Für meine kann ich zum Glück sowas ausschliessen.

Gruß

Afralu

Trotz alledem haben die meistens für Neukunden ohne alter RSV eine Wartezeit von 3 Monaten...

Jan

Zitat:

Original geschrieben von JaBu


Trotz alledem haben die meistens für Neukunden ohne alter RSV eine Wartezeit von 3 Monaten...

Das ist richtig und hat den Grund das man nicht für einen drohenden Rechtsstreit mal eben eine Versicherung abschliesst. In manchen Fällen (Beruf) ist die Wartezeit sogar noch länger.

Gruß

Afralu

Zitat:

Original geschrieben von afralu


Das ist richtig und hat den Grund das man nicht für einen drohenden Rechtsstreit mal eben eine Versicherung abschliesst. In manchen Fällen (Beruf) ist die Wartezeit sogar noch länger.
Gruß
Afralu

. . . und wenn man 'sie' einmal in Anspruch nimmt,

wird einem hinter her gekündigt.

''Natürlich wollen wir Sie als Kunde nicht verlieren,

aber hier Prämienbeitrag ist nicht mehr zeitgemäß . . . '' 😉

E:

Zitat:

Original geschrieben von afralu


Was ist das denn für ein Quatsch !!! Dann bräuchte kein Mensch der einen Job hat, eine Berufsrechtschutzversicherung, hilft ja dann eh nicht.

Sorry, aber die Rechtschutzversicherung die so handelt ist mehr als Mist. Für meine kann ich zum Glück sowas ausschliessen.

Gruß

Afralu

Ich muss doch um einen etwas sachlicheren und höflicheren Ton bitten !!

Unkenntnis durch starke Worte zu kaschieren ist in Foren ein beliebtes Mittel, davon werden die Aussagen nicht richtiger.

Zur Sache nochmal:
Das strittige Ereignis muss nach dem Vertragsabschluss der Rechtsschutz liegen. Also bei Vertragsstreitigkeiten, was den Neukauf eines Frzgs betrifft, darf dieser Vertrag erst nach (ggf. nach Wartezeit, das hängt davon ab) dem Rechtsschutzbversicherungsbeginn geschlossen werden.

Wenn Sie hingegen ein Frzg zur Wartung bringen, und Sie haben genau wegen mangelhafter Leistung Schwierigkeiten, muss der Vertrag, der da typischerweise durch eine Unterschrift auf einem Annahmeformular des Autohauses geschlossen wird, nach dem Rechtsschutzbversicherungsbeginn geschlossen werden.

Wenn der Streit mit dem Chef (Berufsrechtsschutz) schon vorliegt, wenn die Versicherung abgeschlossen wird, wird diese sicher nicht zahlen; wenn sie´s weiss.

Dies ist auch unmittelbar einleuchtend, fuer jedermann, denn sonst wuerde es ja ausreichen, wenn die Rechtschutzversicherung geordert würde, wenn der Streit schon auf dem Tisch liegt.

Schlau, schlau, womit sollten die dann ihr Geld verdienen ?

Im übrigen, empfehle ich den Blick in der Versicherungsbedingungen, erfahrungsgemaess unterscheiden sich die Konditionen ein bisschen.
Allerdings kenne ich keine Versicherung, die auch dann zahlt, wenn man sie erst abschliesst, wenn der Versicherungsfall schon vorliegt. Aber ich lerne gerne dazu, und moechte auch Geld sparen. Also Afralu, ich warte auf Fakten.

nb

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer


Also bei Vertragsstreitigkeiten, was den Neukauf eines Frzgs betrifft, darf dieser Vertrag erst nach (ggf. nach Wartezeit, das hängt davon ab) dem Rechtsschutzbversicherungsbeginn geschlossen werden.

Viel Text macht eine Aussage auch nicht sinnvoll 😉

Es geht ja nicht um Streitigkeiten eines Kaufvertrages, sondern um die Rückabwicklung des Kaufvertrages (früher Wandlung genannt 😉 ) und die Ursache für diese Wandlung (ich bleibe der Bezeichnung treu) beruht nicht auf Streitigkeiten zum, oder über den Kaufvertrag.

Ich darf dich kurz zitieren....

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer


Das strittige Ereignis muss nach dem Vertragsabschluss der Rechtsschutz liegen

und das ist in diesem Fall dann der Fall 😉

Gruß

Afralu

Hallo,

nochmals vielen Dank für Eure Antworten. Ich wollte nicht, dass hier der Ton im Forum zu rauh wird.

Gruß,
Anne

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