Rechtsanspruch Sachmängelhaftung Händler

Hallo MT Community,

Ich habe folgendes Problem:

Mein Vater hat sich vor 3 Monaten einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft mit 1.Jahr Garantie gegen 400€ Aufpreis.

Es war ein Golf 4 Variant 1.4 (APE Motor DUW Getriebe) bj 05/2000 "Edition" d.h 16" Als und Klima.

Der Zahnriemen war fast 3 Jahre überfällig, das Öl 2 Jahre, und die Reifen über 11 Jahre alt.
Ihm wurde vor Übernahme zugesichert, dass das Fahrzeug komplett gecheckt und Aufbereitet wird.

Nichts wurde gemacht . Und ihm auch nichts gesagt von alledem. Es ist mir erst beim Durchblick durch das Scheckheft aufgefallen.

Das Auto verbraucht Öl 1,5L / 1000km
Es hat Zündaussetzer
Der 4. Zündkerze (1. Neben dem Zahnriemen) ist voll Öl
Das Auto Öl NAGELT mehr als ein Diesel
Die Kupplung ist durch

Nun hat mein Vater bis jetzt vieles getauscht:

Eine Ölspülung gemacht, das Öl und den Filter gewechselt und mittlerweie 10Liter nachgefüllt.
Zahnriemen Wapu etc. wechseln lassen
Getriebeöl gewechselt und Schaltgestänge fetten lassen
Einen Satz neuer Reifen

Die Investition beläuft sich auf 1100€.

Nun ist meine Frage kann ich dem Händler dazu verdonnern das "Nageln" also den Kolbenkipper beseitigen zu lassen und das Nockenwellengehäuse neu abzudichten ?
Der Händler hat eine mieserable Bewertung bei Google.

Kann der Händler nicht einfach sagen Okay ich geb die Hälfte vom Kaufpreis zurück ? Das lese ich nämlich häufig das diese so etwas machen.

Welche Rechte habe ich denn nun und auf welche Paragraphen kann ich verweisen um meine Forderungen unmissverständlich zu machen? Der Motor soll repariert werden.

Danke für euren Rat.

21 Antworten

Hi,

beim 1,4er von VW sind Kolbenkipper und hoher Ölverbrauch fast schon standart. Ich denke das hat durchaus Einfluß darauf ob ein solches problem unter Gewährleistung fällt oder nicht. Ich bin aber kein Jurist.😉

Wir waren bei dem Verkaufgespräch nicht dabei,der TE wahrscheinlich auch nicht. Wir wissen also nicht was gesprochen und vereinbart wurde.

Theoretisch sind natürlich auch mündliche Vereinbarungen gültig. In der Praxis und womöglich noch ohne Zeugen ist aber scheiß egal was der Verkäufer da versprochen hat. Was nicht schriftlich fixiert ist wird sich kaum beweisen lassen.

Ich habe ja durchaus dazu geraten mit dem Händler kontakt aufzunehmen und ggf. auch mal eine Beratung bei einem Anwalt zu vereinbaren.
Ich würde die Erwartungen nicht aber nicht zu hoch ansetzen.

Die Gewährleistung wurde Anfangs wirklich extrem zugunsten der Kunden ausgelegt. Aber im laufe der Zeit haben auch die Gerichte da ein Gewisses Augenmaß entwickelt. Wenn man einen Wagen mit 160tkm und deutlich über 10 Jahre alt kauft ist die Gewährleistung eben kein sanftes Ruhekissen mehr.

Ich will den Händler keinesfalls in Schutz nehmen, der hat mit Sicherheit die Ahnungslosigkeit bzw. Gutgläubigkeit ausgenutzt ohne ende.
Aber ob man ihn deswegen dran kriegen kann,da habe ich meine Zweifel.

Ich drücke gerne die Daumen dafür das der Vater des TE den Schaden ersetzt oder behoben bekommt,nur mir persönlich fehlt der Glaube daran.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Bleede


Hahahaha ich lach mich schlapp. Kolbenkipper ein Verschleißteil und Mängel die bei dem Kauf vorlagen hätte man quasi dazu gekauft. Ich meine hier wurden ja viele Fehler gemacht aber das ist Stuss hoch 10.

Hier irrst du dich gewaltig. Natürlich kaufst du ein gebrauchtes Auto nach Besichtigung "wie es ist". Schliesslich kostet es teilweise nur noch 10% vom Neupreis oder noch weniger. Wenn sich jemand nicht auskennt, kann der einen Sachkundigen Dritten mitnehmen zur Besichtigung.

Offensichtliche Mängel, die vor dem Kauf offen liegen, sind kein Grund zur Reklamation.

Erst den Preis drücken, und dann den Wagen in Neuzustand versetzen lassen ist nicht drin.

Zitat:

Original geschrieben von Deloman


Hier irrst du dich gewaltig. Natürlich kaufst du ein gebrauchtes Auto nach Besichtigung "wie es ist". Schliesslich kostet es teilweise nur noch 10% vom Neupreis oder noch weniger. Wenn sich jemand nicht auskennt, kann der einen Sachkundigen Dritten mitnehmen zur Besichtigung. Offensichtliche Mängel, die vor dem Kauf offen liegen, sind kein Grund zur Reklamation.
Erst den Preis drücken, und dann den Wagen in Neuzustand versetzen lassen ist nicht drin.

Nö! Warst du dabei? Von drückende Preise ist mir nix Bekannt. Und was im Kaufvertrag steht zählt. Und wenn da nix von Mängeln steht haftet der Verkäufer. Ich kenne auch kein Gesetz dass Verkäufern einräumt nicht die Wahrheit zu sagen. Ist eine Reparatur unwirtschaftlich kann die Karre auch gegen Bares zurück gegeben werden. Die Eigeninvestitationen wären allerdings weg.

Zitat:

Original geschrieben von Bleede


Und was im Kaufvertrag steht zählt. Und wenn da nix von Mängeln steht haftet der Verkäufer. Ich kenne auch kein Gesetz dass Verkäufern einräumt nicht die Wahrheit zu sagen. Ist eine Reparatur unwirtschaftlich kann die Karre auch gegen Bares zurück gegeben werden. Die Eigeninvestitationen wären allerdings weg.

Ja, schon klar, so sieht die Rechtslage aus, du hast vollkommen recht.

Dummerweise ist recht haben nicht automatisch auch recht bekommen, das sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe.

Der Käufer hat leider nach dem Kauf und dem Festellen der Mängel nicht richtig reagiert, anstatt sofort zu reklamieren, hat er erstmal ...... nix gemacht, sondern auch noch viel Geld in den Schrotthaufen gesteckt für neue Reifen, für Öl usw.

Das war ganz schön dumm, denn das Geld dafür ist auf jeden Fall mal weg, angenommen, der Händler nimmt das Auto zurück, dann bekommt der Käufer seinen Kaufpreis abzüglich eines Satzes für die von ihm gefahrenen Kilometer wieder erstattet, mehr nicht. Der Händler freut sich, hat er doch auf diese Weise einen Satz neue Reifen umsonst bekommen, denn die alten Reifen sind wohl schon entsorgt worden und ohne Reifen fährt das Auto ...... nicht besonders gut.

Grüße
Udo

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Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz



Zitat:

Original geschrieben von Bleede


Und was im Kaufvertrag steht zählt. Und wenn da nix von Mängeln steht haftet der Verkäufer. Ich kenne auch kein Gesetz dass Verkäufern einräumt nicht die Wahrheit zu sagen. Ist eine Reparatur unwirtschaftlich kann die Karre auch gegen Bares zurück gegeben werden. Die Eigeninvestitationen wären allerdings weg.
Ja, schon klar, so sieht die Rechtslage aus, du hast vollkommen recht.

Dummerweise ist recht haben nicht automatisch auch recht bekommen, das sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe.

Der Käufer hat leider nach dem Kauf und dem Festellen der Mängel nicht richtig reagiert, anstatt sofort zu reklamieren, hat er erstmal ...... nix gemacht, sondern auch noch viel Geld in den Schrotthaufen gesteckt für neue Reifen, für Öl usw.

Das war ganz schön dumm, denn das Geld dafür ist auf jeden Fall mal weg, angenommen, der Händler nimmt das Auto zurück, dann bekommt der Käufer seinen Kaufpreis abzüglich eines Satzes für die von ihm gefahrenen Kilometer wieder erstattet, mehr nicht. Der Händler freut sich, hat er doch auf diese Weise einen Satz neue Reifen umsonst bekommen, denn die alten Reifen sind wohl schon entsorgt worden und ohne Reifen fährt das Auto ...... nicht besonders gut.

Grüße
Udo

Nichts anderes habe ich geschrieben 😉

Die Rechtsprechung zwischen 2 Privaten und einen Gewerblichen und einen Privaten ist auch sicher eine andere.

Die Situation klingt realistisch gesehen aussichtslos.

Wie kann man den Golf über 3 Jahre und 15 tkm jährlich Laufleistung " konservieren" ?

Ich habe vorgeschlagen wie im alten Schrott Nissan Sommers 10W60 reinzukippen und winters 5W50 , da diese eben höhere Drücke aushalten und den Motor beim Kolbenkipper eben besser "schmieren" ?
Einen Zündkerzen Wechsel wird der Motor vermutlich auch noch benötigen.

Zitat:

Original geschrieben von bthight


Die Situation klingt realistisch gesehen aussichtslos.

Wie kann man den Golf über 3 Jahre und 15 tkm jährlich Laufleistung " konservieren" ?

Ich habe vorgeschlagen wie im alten Schrott Nissan Sommers 10W60 reinzukippen und winters 5W50 , da diese eben höhere Drücke aushalten und den Motor beim Kolbenkipper eben besser "schmieren" ?
Einen Zündkerzen Wechsel wird der Motor vermutlich auch noch benötigen.

In diesem Fall noch was vom verkaufenden Händler rauszuholen oder gar eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu erwirken, ist wirklich ziemlich aussichtslos bzw. im Fall der Rückgabe (neue Reifen) ein finanzieller Selbstmord, das würde ich als erledigt abhaken. Den ganzen Ärger damit würde ich mir nicht antun, vor allem, da die Sache ziemlich aussichtslos ist.

Natürlich kann man fast alles reparieren, auch den Golf, auch den Kolbenkipper. Andere Ölsorten zu nehmen gehört aber definitiv nicht dazu, das kann mal unter Umständen für eine begrenzte Zeit leichte akustische Abhilfe bringen, löst das Problem aber nicht.

Der Motor muss wohl oder übel repariert werden. Dazu mal in der Gegend sich kundig machen, wo es gute und fachkundige freie Werkstätten gibt, die sich damit auskennen und das machen können, da spart man schon mal gegenüber den originalen VW-Preisen locker die Hälfte an Kosten ein.

Und eine "Garantie" in Form einer Sachmängelhaftung muss auch der freie Reparateur geben.

Wenn das Auto noch 3 Jahre durchhalten soll, MUSS auf jeden Fall der Kolbenkipper repariert werden, ansonsten dürfte es doch sehr fraglich sein, ob der Motor das aushält.

Alternative zur Reparatur: Einen bauartgleichen Ersatzmotor vom Schrottplatz (Unfallschaden) besorgen bzw. mal die Händler fragen, ob sie so einen Golf mit dem Motor irgendwo rumstehen haben, der einen Heck-Unfallschaden hat oder mal im Internet kundig machen.

Grüße
Udo

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