rechtsabbiegen vorfahrtsfrage
Folgende Kreuzung mit dem unterschied, dass
- es inzwischen ein Fußweg mit dem Zusatzzeichen "radfahrer frei" ist (also kein Rad und Fußweg nebeneinander)
- eine weiße geriffelte Linie unmittelbar bevor die Straße beginnt
(google link ist ein paar Tage daher der Unterschied)
https://goo.gl/maps/HSBMbEWhrDA1CpyH7
->Ein Radfahrer fährt auf dem Fußweg, fährt in die Kreuzung ein, um nach rechts abzubiegen, um auf der Straße weiterzufahren
->Ein Fahrzeug fährt parallel zum Radfahrer und biegt ebenfalls rechts ab
Wer darf zuerst fahren? Wer ist wartepflichtig?
Kreuzung selbst ist rechts vor links.
---------
nach meinem Verständnis:
- hat der Autofahrer zu warten. Der Radfahrer darf in die Kreuzung einfahren und sich überlegen ob er geradeausfährt, rechtsabbiegt, oder links abbiegt
- der Autofahrer hat zu warten, beim Abbiegen besondere Vorsicht walten zu lassen, den Schulterblick zu machen usw
- ob der Fußweg (oder Radweg) auf der anderen Seite der Kreuzig weitergeht oder nicht hat keine Relevanz für die Vorfahrt
Natürlich sollte auch der Radfahrer vorsichtig sein - er verläßt ja quasi den (für ihn zulässigen) Fußweg und bewegt sich in oder über eine Kreuzung. Dies wäre aber bei einem Radweg nicht anders - egal ob er dort endet oder geradeaus weitergeht.
Welche Relevanz hat die weiße Linie am Ende (weiße geriffelte GewegFliesen) des Fußwegs? Für den Autofahrer garkeine oder? Welche hat sie für den Radfahrer oder Fußgänger?
mal aus Autofahrersicht:
- die weiße Linie am Ende des Fußwegs geht mich nichts an. ich habe auf meine Straße und den Umliegenden Verkehr (incl dem Radfahrer neben mir) zu achten aber nicht anhand der Linie zu "hoffen", dass ein Radfahrer dort absteigt, wartet, sein Fahrrad über die Kreuzung schiebt oder wie auch immer
- ob sich dort ein Fußgänger oder Radfahrer bewegt spielt keine Rolle. Ich biege ab und habe zu warten DENN ich kann nicht wissen wo der Radfahrer oder Fußgänger der neben mir läuft oder fährt hin möchte
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@400.000km schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:31:45 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:26:18 Uhr:
Vorfahrt hätte der Radler auch, wenn er dort auf der Stelle Kreise fährt .... und er fädelt immer noch nicht von einem anderen Straßenteil ein.Nein, Vorfahrt hat er nur, wenn er parallel weiterfährt.
Nochmal: Der Fahrradfahrer kann rechts abbiegen, ohne auch nur in die Nähe des Autos zu kommen. Nämlich indem er auf dem Fahrradweg/freigegebenen Gehweg bleibt. Er entscheidet sich aber den Fahrweg zu wechseln und wechselt in den Fahrweg des Autos.
...
Der Radler benutzt beim Einfahren in die Kreuzung die Trasse des Fuß- und Radwegs. Der Abbieger kreuzt diese Trasse. Deshalb hat er die Vorfahrt zu gewähren. Wohin der Radler dann fährt, das ist egal. Und damit ist auch alles von Relevanz gesagt.
70 Antworten
Zitat:
@400.000km schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:31:45 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:26:18 Uhr:
Vorfahrt hätte der Radler auch, wenn er dort auf der Stelle Kreise fährt .... und er fädelt immer noch nicht von einem anderen Straßenteil ein.Nein, Vorfahrt hat er nur, wenn er parallel weiterfährt.
Nochmal: Der Fahrradfahrer kann rechts abbiegen, ohne auch nur in die Nähe des Autos zu kommen. Nämlich indem er auf dem Fahrradweg/freigegebenen Gehweg bleibt. Er entscheidet sich aber den Fahrweg zu wechseln und wechselt in den Fahrweg des Autos.
...
Der Radler benutzt beim Einfahren in die Kreuzung die Trasse des Fuß- und Radwegs. Der Abbieger kreuzt diese Trasse. Deshalb hat er die Vorfahrt zu gewähren. Wohin der Radler dann fährt, das ist egal. Und damit ist auch alles von Relevanz gesagt.
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:48:41 Uhr:
Zitat:
@400.000km schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:31:45 Uhr:
Nochmal: Der Fahrradfahrer kann rechts abbiegen, ohne auch nur in die Nähe des Autos zu kommen. Nämlich indem er auf dem Fahrradweg/freigegebenen Gehweg bleibt. Er entscheidet sich aber den Fahrweg zu wechseln und wechselt in den Fahrweg des Autos.
Nö. Dort ist rechts -nach dem, was ich bei google maps/Streetview erkenne- kein "Fahrradweg/freigegebener Gehweg", auf dem er seine Fahrt fortsetzen dürfte.
Ja, auf dem Bild ist nicht zu erkennen, dass er freigegeben ist, das hatte ich bisher anders interpretiert.
Grundsätzlich glaube ich trotzdem, dass der Fahrradfahrer wartepflichtig ist.
Zitat:
Wirklich nichts zu beachten?
Da scheint es unterschiedliche Meinungen zu geben.
Ich denke der DEKRA Experte wurde ungünstig zitiert:
Hier liest sich das schon nicht mehr so zwingend.
https://www.sueddeutsche.de/.../...l-dpa-com-20090101-191014-99-286034
Natürlich muss man immer auf Fußgänger achten und wenn diese verkehrswidrig die Strasse überqueren, muss man halten. So könnte man das auch lesen.
Bei den ganzen Szenarien hier ist eins sicher, der Autofahrer wird bei einem Unfall in keinem Fall ungeschoren davon kommen.
Ich meine auch, dass es so ist wie @berlin-paul schreibt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:33:10 Uhr:
Als Radfahrer habe ich keine Lust auf gebrochene Knochen und blaue Flecken und als Autofahrer will ich nicht die Schuld und das schlechte Gewissen an Knochenbrüchen und blauen Flecken des Radfahrers haben.
Das ist das alte Leid: "Als Schwächerer sollte man stets nachgeben und zum rettenden Sprung bereit sein" - gilt leider sowieso, hilft uns hier aber gar nicht weiter.
Zitat:
@reox schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:39:35 Uhr:
Zitat:
@newt3 schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:12:50 Uhr:
...
->Will ich dagegen mit dem Auto auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße FOLGEN habe ich rechts nichts zu beachten. Ich muss zwar den Blinker setzen um mein folgen der Straße mitzuteilen aber das FOLGEN einer abknickenden Vorfahrtsstraße ist kein ABBIEGEN.
Ist auch hier ganz gut beschrieben:
https://verkehrslexikon.de/Module/Abknickend.php
Wirklich nichts zu beachten?
Da scheint es unterschiedliche Meinungen zu geben.
Was soll denn er Unsinn, auf einer Vorfahrtstraße nicht Vorfahrt zu haben? Meiner Meinung nach überquert der Fußgänger hier schlicht und einfach eine Vorfahrtstraße und ist somit wartepflichtig.
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 20. Oktober 2019 um 11:17:42 Uhr:
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:33:10 Uhr:
Als Radfahrer habe ich keine Lust auf gebrochene Knochen und blaue Flecken und als Autofahrer will ich nicht die Schuld und das schlechte Gewissen an Knochenbrüchen und blauen Flecken des Radfahrers haben.
Das ist das alte Leid: "Als Schwächerer sollte man stets nachgeben und zum rettenden Sprung bereit sein" - gilt leider sowieso, hilft uns hier aber gar nicht weiter.
Nein aber Recht haben schützt den Radfahrer nicht vor körperlicher Unversehrtheit. Deswegen sollten beide Acht geben und gucken was der jeweils andere macht.
Zitat:
@400.000km schrieb am 20. Oktober 2019 um 11:05:36 Uhr:
...Natürlich muss man immer auf Fußgänger achten und wenn diese verkehrswidrig die Strasse überqueren, muss man halten. So könnte man das auch lesen.
Was verstehst du unter verkehrswidrigen Überqueren einer abknickenden Vorfahrtstrasse?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:54:50 Uhr:
Zitat:
@400.000km schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:31:45 Uhr:
Nein, Vorfahrt hat er nur, wenn er parallel weiterfährt.
Nochmal: Der Fahrradfahrer kann rechts abbiegen, ohne auch nur in die Nähe des Autos zu kommen. Nämlich indem er auf dem Fahrradweg/freigegebenen Gehweg bleibt. Er entscheidet sich aber den Fahrweg zu wechseln und wechselt in den Fahrweg des Autos.
...Der Radler benutzt beim Einfahren in die Kreuzung die Trasse des Fuß- und Radwegs. Der Abbieger kreuzt diese Trasse. Deshalb hat er die Vorfahrt zu gewähren. Wohin der Radler dann fährt, das ist egal. Und damit ist auch alles von Relevanz gesagt.
Genau so ist es.
Weil der Radfahrer sich nicht nach dem Abbiegen in den fließenden Verkehr einfädelt, sondern er quert erst die Spur des rechtsabiegenden Fahrzeuges und biegt erst danach, also schon auf der Straße befindlich, selbst rechts ab.
Zitat:
@reox schrieb am 20. Oktober 2019 um 11:36:53 Uhr:
Zitat:
@400.000km schrieb am 20. Oktober 2019 um 11:05:36 Uhr:
...Natürlich muss man immer auf Fußgänger achten und wenn diese verkehrswidrig die Strasse überqueren, muss man halten. So könnte man das auch lesen.
Was verstehst du unter verkehrswidrigen Überqueren einer abknickenden Vorfahrtstrasse?
In dem geposteten Gerichtsurteil stand, dass das Folgen einer Vorfahrtsstrasse kein Abbiegen ist. Deshalb haben Fußgänger demzufolge auch keinen Vorrang, wenn sie die Vorfahrtsstraße überqueren. Das meinte ich mit verkehrswidrigem Überqueren.
Der Dekra Experte sagt, dass man aber trotzdem damit rechnen sollte. Ja natürlich.
Wenn ein Kind fern jeder Kreuzung oder Einmündung am Straßenrand steht, muss ich auch damit rechnen, dass es die Strasse überquert und natürlich dann halten, obwohl ich Vorfahrt hätte. Entsprechende Fragen gab es schon immer in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung.
Wenn ein Fahrradfahrer vorschriftenwidrig meine Fahrbahn kreuzt, muss ich als Autofahrer auch halten. So ist der Artikel zu verstehen.
Zitat:
@400.000km schrieb am 20. Oktober 2019 um 13:54:55 Uhr:
In dem geposteten Gerichtsurteil stand, dass das Folgen einer Vorfahrtsstrasse kein Abbiegen ist. Deshalb haben Fußgänger demzufolge auch keinen Vorrang, wenn sie die Vorfahrtsstraße überqueren. Das meinte ich mit verkehrswidrigem Überqueren.
So klar ist das nicht...
*Hier*hat Fußgänger 3 sehr wohl Vorrang gegenüber KFZ A (wenn "brix.de" sich nicht selber irrt).
Aber zum hier diskutierten Fall passt die Situation eh nicht genau (höchstens insofern, dass demnach auch/sogar bei einer abknickenden Vorfahrt §9 Abs 3 gilt).
Zitat:
So klar ist das nicht... *Hier* hat Fußgänger 3 sehr wohl Vorrang gegenüber KFZ A (wenn "brix.de" sich nicht selber irrt).
Aber einer von beiden muss sich irren. Entweder der Richter oder brix.de. So eindeutig scheint die Situation nicht zu sein und so eindeutig ist der Fall des TE wohl auch nicht.
kann es sein, dass es bei abknickender Hauptstraße einen unterschied Fußweg vs Radweg gibt?
->Der Radfahrer auf dem straßenbegleitendem Radweg hat sich an die Vorfahrtsschilder im Bereich der Straße zu (also ist wartepflichtig, wenn er bei abknickender Vorfahrt geradeaus möchte)
->dagegen sind abbiegende Fahrzeug UND der abknickenden Vorfahrtsstraße folgende Fahrzeuge gegenüber Fußgängern wartepflichtig. Gelinde gesagt: Der Fußgänger die Vorfahrtsbeschilderung der Straße nicht kennen ( https://www.brix.de/verkehr/wer_hatte_vorfahrt.html )
???
Wenn es so wäre geht es nur deshalb gut weil Fußgänger oftmals Ortskundig sind und sich somit entsprechend vorsichtig verhalten.
Klar gibt es oftmals die entsprechenden Gitter damit Fußgänger in solchem Bereich nicht queren können und mitunter Ampelanlage oder Zebrastreifen ein paar Meter weiter.
Eigentlich schlimm dass bei Führerscheininhabern derartige Fragezeichen aufkommen (und auch mir das "wie ist es eigentlich richtig" manchmal schwerfällt, wenn man anfängt drüber zu grübeln). Vermutlich man man es ständig richtig oder eben ständig falsch.
-----------
nun könnte man im verlinktem Streetview mit der Vorfahrtsstraße durchaus noch in Frage stellen ob es sich hier überhaupt um einen Straßenbegleitenden Radweg handelt. Der Radweg ist schließlich gemeinsam mit einer anderen Straße geführt. Dann jedoch sollte er so geführt werden, dass geradeausfahren dort entweder nicht möglich ist oder ein Schild "Vorfahrt beachten" für den Radfahrer aufstellen.
Im §9 steht ja auch nicht, dass beim Abbiegen der Fußgänger Vorrang hat, sondern nur "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten." Das gilt natürlich auch bei abknickender Vorfahrt, aber eigentlich gilt das ja immer.
Zitat:
@400.000km schrieb am 20. Oktober 2019 um 14:39:29 Uhr:
Zitat:
So klar ist das nicht... *Hier* hat Fußgänger 3 sehr wohl Vorrang gegenüber KFZ A (wenn "brix.de" sich nicht selber irrt).
Aber einer von beiden muss sich irren. Entweder der Richter oder brix.de.
Ich wundere mich eher über deine Sicherheit, dass hier beide vom gleichen reden.
Mein Link zeigt doch eines recht klar: es gibt -im Falle der abknickenden Vorfahrt- eine Vielfalt von Möglichkeiten und Situationen.
Zitat:
@400.000km schrieb am 20. Oktober 2019 um 14:39:29 Uhr:
So eindeutig scheint die Situation nicht zu sein und so eindeutig ist der Fall des TE wohl auch nicht.
Ich denke schon, dass es eindeutige Antworten gibt, wenn man alle wichtigen Parameter zum korrekten Vergleich einbezieht. Im Falle des Thread Themas wäre das am ehesten Auto A und Fussgänger 3 (aber ohne abknickende Vorfahrt und mit Fahrrad statt Fussgänger und mit selbst abbiegen, statt queren - Edit: weshalb ich oben schon mal schrieb „passt eh nicht genau“).